Der Text präsentiert den Koblenzer Konsent als grundlegenden Orientierungstext für den evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Dieser ergänzt bestehende fachdidaktische Konsense und trägt der besonderen rechtlichen Stellung des Religionsunterrichts Rechnung, der im Grundgesetz verankert ist und gemeinsam von Staat und Religionsgemeinschaften verantwortet wird. Daraus ergibt sich die zentrale Frage nach der theologischen Positionalität der beteiligten Akteure.
Positionalität wird als eine begründete und reflektierte Haltung verstanden, die sich auf verschiedenen Ebenen zeigt. Sie betrifft die Lehrenden, die Lernenden, die Inhalte des Unterrichts sowie die didaktische Gestaltung. Dabei wird zwischen Religion als gelebter Praxis und Theologie als wissenschaftlicher Reflexion unterschieden.
Im Zentrum des Textes stehen vier Leitsätze. Erstens wird gefordert, dass Lehrkräfte ihre eigene religiöse und theologische Position transparent machen. Diese Offenlegung dient der Förderung eines reflektierten und diskursorientierten Unterrichts und ermöglicht den Lernenden, unterschiedliche Perspektiven wahrzunehmen und zu beurteilen. Zugleich wird betont, dass Positionalität immer perspektivisch und begrenzt ist und daher die Offenheit gegenüber anderen Positionen notwendig bleibt.
Zweitens hebt der Text die Bedeutung von Kontroversität hervor. Religionsunterricht soll die Vielfalt religiöser und weltanschaulicher Positionen sichtbar machen und zur Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Deutungen anregen. Dadurch wird die Fähigkeit gefördert, mit Pluralität und Mehrdeutigkeit umzugehen und eigene Standpunkte kritisch zu reflektieren.
Drittens wird die Einübung respektvoller Kommunikation als zentrale Aufgabe beschrieben. Lehrende und Lernende sollen lernen, auch bei unterschiedlichen Überzeugungen respektvoll miteinander zu sprechen. Gleichzeitig wird ein Überwältigungsverbot formuliert, das verhindert, dass Lernende vereinnahmt oder manipuliert werden. Kritische Reflexion von suggestiven Einflüssen gehört ebenfalls zu diesem Prinzip.
Viertens richtet sich der Religionsunterricht auf die Entwicklung von Urteils und Handlungsfähigkeit. Lernende sollen befähigt werden, Religion als Teil kultureller und persönlicher Deutung zu verstehen und eigenständig Orientierung für ihr Leben zu gewinnen. Der Unterricht begleitet sie dabei, eine eigene reflektierte Haltung zu entwickeln und diese in ihrem Alltag anzuwenden.
Insgesamt versteht sich der Koblenzer Konsent als Beitrag zu einer religiösen Bildung, die sowohl bekenntnisorientiert als auch dialogisch und pluralitätssensibel ist. Er verbindet theologische Reflexion mit pädagogischem Anspruch und zielt darauf, Lernende zu selbstständigen und verantwortungsfähigen Persönlichkeiten zu bilden.