Der Artikel analysiert Bildungsverantwortung als umfassende Grundlage für die Verwirklichung des in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerten Rechts auf Bildung. Die UNESCO und die Vereinten Nationen haben mit Programmen wie 'Bildung für Alle' und der Bildungsagenda 2030 internationale Standards gesetzt, um Defizite in der weltweiten Grundbildung zu beheben. Deutschland wird dabei kritisiert, da der Bildungserfolg von Kindern stark von ihrer sozialen Herkunft abhängt, besonders bei Kindern mit Migrationsgeschichte. Der Artikel erläutert die föderale Struktur der deutschen Bildungspolitik, wonach Bildung Ländersache ist und die Kultusministerkonferenz als koordinierendes Organ fungiert. Allerdings zeigt sich eine zunehmende Rolle des Bundes und der EU bei der Vereinheitlichung von Bildungsstandards und Abschlüssen. Die Implementierung von Bildungsstandards in Kernfächern und die Orientierung an Learning Outcomes sind Folgen internationaler Vergleichsstudien wie PISA. Der Artikel betont, dass Bildungssysteme sich an verändernde Lebenslagen der Menschen anpassen müssen, nicht umgekehrt. Diese Entwicklungen führen zu einer Einschränkung der Kultushoheit der Länder und werfen Fragen zur parlamentarischen Legitimation von Bundeszuständigkeiten auf.