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Das Recht auf körperliche Unversehrtheit

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium „Das Recht auf körperliche Unversehrtheit“ mit zwei Seiten richtet sich an Lernende ab der fünften Jahrgangsstufe und erschließt das in Artikel 2 des Grundgesetzes verankerte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Ziel ist es, den Lernenden bewusst zu machen, dass sie ein Recht darauf haben, ohne körperliche Gewalt zu leben, und ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzuzeigen, wenn dieses Recht verletzt wird. Ausgangspunkt ist ein Bildimpuls, der zu Fragen nach Gewalt, körperlichen Verletzungen sowie nach Macht durch Alter oder körperliche Stärke anregt. Anschließend lernen die Lernenden Artikel 2 des Grundgesetzes kennen und übertragen dessen Aussage auf verschiedene Fallbeispiele. Sie beurteilen, ob eine Verletzung des Grundrechts vorliegt, und begründen ihre Einschätzung. Dabei werden unter anderem körperliche Gewalt, Mobbing, absichtliches Schubsen während eines Spiels sowie problematische Äußerungen und Bilder in digitalen Gruppen aufgegriffen. In der abschließenden Reflexion steht die Frage im Mittelpunkt, welche Handlungsmöglichkeiten in Situationen bestehen, in denen die körperliche Unversehrtheit gefährdet oder verletzt wird. Das Medium thematisiert dazu das Ansprechen von Vertrauenspersonen, den Schutz betroffener Menschen, das Zeigen von Courage, das Melden von Fehlverhalten, das Klären gemeinsamer Regeln und die Entwicklung einer Netiquette.

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Didaktisch bietet das Medium für den Religionsunterricht einen wichtigen Zugang zu Menschenwürde, Gewalt, Verantwortung, Schutz und dem respektvollen Umgang miteinander. Die Auseinandersetzung mit körperlicher Unversehrtheit lässt sich besonders gut mit religionspädagogischen Fragen nach dem Wert jedes Menschen, der Verantwortung für Mitmenschen, Nächstenliebe, Gerechtigkeit und friedlicher Konfliktlösung verbinden. Der Einstieg über den im Material vorgesehenen Bildimpuls ermöglicht zunächst eine offene Wahrnehmung und Bewertung einer konkreten Situation. Die Lernenden können beschreiben, was sie erkennen, welche Gefühle die dargestellte Situation bei ihnen auslöst und welche Grenzen ihrer Ansicht nach überschritten werden. Die Fragen, ob es in Ordnung ist, einen anderen Menschen aufgrund körperlicher Stärke oder höheren Alters zu verletzen, und ob Gewalt in bestimmten Situationen gerechtfertigt sein kann, eröffnen ein problemorientiertes Unterrichtsgespräch. Da das Thema Gewalt persönliche Erfahrungen berühren kann, sollte die Lehrkraft besonders sensibel moderieren. Lernende sollten nicht aufgefordert werden, eigene Gewalterfahrungen vor der Lerngruppe zu schildern. Persönliche Offenbarungen dürfen nicht zur Voraussetzung für die Beteiligung am Unterricht werden. Stattdessen empfiehlt es sich, zunächst konsequent mit den im Medium enthaltenen Fallbeispielen oder weiteren fiktiven Situationen zu arbeiten. In der Erarbeitungsphase kann Artikel 2 des Grundgesetzes gemeinsam gelesen und in altersgemäße Sprache übertragen werden. Die zentrale Aussage „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ bildet anschließend den Maßstab für die Beurteilung der Fallbeispiele. Methodisch kann die Lehrkraft die Situationen einzeln präsentieren und die Lernenden zunächst selbstständig oder im Partnergespräch entscheiden lassen, ob eine Grenzverletzung vorliegt. Anschließend werden die Einschätzungen begründet und im Unterrichtsgespräch verglichen. Besonders wichtig ist dabei, nicht nur eindeutige körperliche Angriffe zu betrachten. Das Material bezieht auch Mobbing, Grenzüberschreitungen beim Spielen und digitale Kommunikation ein. Dadurch kann herausgearbeitet werden, dass Gewalt und Verletzungen in unterschiedlichen Situationen auftreten und dass Grenzen auch dort wahrgenommen und respektiert werden müssen, wo Handlungen zunächst als Spaß oder Spiel bezeichnet werden. Im Religionsunterricht kann an dieser Stelle die Perspektive der betroffenen Person besonders berücksichtigt werden. Die Lernenden können überlegen, wie eine Situation aus Sicht verschiedener Beteiligter wahrgenommen wird und welche Verantwortung Zuschauerinnen und Zuschauer beziehungsweise unbeteiligte Personen tragen. Dabei sollte konsequent die vom Nutzer gewünschte Bezeichnung Lernende verwendet werden. Fragen nach Courage und dem Schutz anderer ermöglichen eine Verbindung mit ethischen Leitvorstellungen wie Nächstenliebe, Solidarität und Verantwortung. Die Reflexionsphase sollte deshalb nicht bei der Feststellung stehen bleiben, dass Gewalt falsch ist. Entscheidend ist die Entwicklung konkreter Handlungsmöglichkeiten. Das Medium nennt hierzu unter anderem das Gespräch mit einer erwachsenen Vertrauensperson, das Schützen betroffener Personen, das Melden von Fehlverhalten, das Klären von Spielregeln, das Schlichten von Streit und die Vereinbarung von Regeln für digitale Gruppen. Methodisch können diese Handlungsmöglichkeiten in Kleingruppen auf einzelne Fallbeispiele übertragen und anschließend gemeinsam ausgewertet werden. Denkbar sind auch kurze Standbilder, Perspektivgespräche oder schriftliche Handlungsvorschläge, sofern die Situationen fiktiv bleiben und keine persönlichen Erfahrungen nachgespielt werden müssen. Für den Religionsunterricht bietet sich abschließend die Frage an, was es konkret bedeutet, die Würde und körperliche Unversehrtheit eines anderen Menschen zu achten. Dabei kann die Perspektive vom eigenen Recht auf die eigene Verantwortung erweitert werden: So wie ich ein Recht darauf habe, geschützt zu werden, haben auch andere Menschen dieses Recht. Daraus entsteht die Verpflichtung, Grenzen anderer zu respektieren, Gewalt nicht zu verharmlosen und bei beobachteten Grenzverletzungen verantwortungsvoll zu handeln. Auf diese Weise verbindet das Medium Grundrechtsbildung mit ethischem Lernen und unterstützt die Lernenden dabei, Schutzrechte wahrzunehmen, Grenzüberschreitungen zu erkennen und Handlungsmöglichkeiten für ein respektvolles und gewaltfreies Zusammenleben zu entwickeln.

Hessen

Hessen

Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 6

G6.1 Mein Recht und das Recht der anderen. Gerechtigkeit und die neue Gerechtigkeit Jesu.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 7

7.1 Protestieren und Aufbegehren: Prophetisches Handeln.

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