Didaktisch ermöglicht das Medium einen lebensweltorientierten Zugang zu einem grundlegenden Schutzrecht und eignet sich besonders dazu, rechtliche, ethische und religionspädagogische Perspektiven miteinander zu verbinden. Im Religionsunterricht kann das Recht auf körperliche Unversehrtheit mit der Würde und Schutzbedürftigkeit jedes Menschen, der Verantwortung für Mitmenschen, dem Gebot der Nächstenliebe sowie Fragen nach Gewalt, Frieden, Respekt und verantwortlichem Handeln verknüpft werden. Als Einstieg bietet sich das auf Seite 2 gezeigte Bild einer körperlichen Bedrohung an. Die Lernenden können zunächst beschreiben, was sie wahrnehmen, ohne die dargestellte Situation sofort abschließend zu bewerten. Anschließend können Gefühle, mögliche Perspektiven der beteiligten Personen und die Frage nach überschrittenen Grenzen thematisiert werden. Danach wird Artikel 2 Absatz 2 des Grundgesetzes eingeführt. Der Gesetzestext sollte gemeinsam erschlossen und insbesondere der Begriff der körperlichen Unversehrtheit geklärt werden. Dabei ist es sinnvoll, zunächst Vorstellungen der Lernenden zu sammeln und erst später die im Medium enthaltene Definition einzubeziehen. Dadurch können die Lernenden überprüfen, ob sie körperliche Unversehrtheit zunächst ausschließlich auf sichtbare körperliche Verletzungen bezogen haben oder bereits psychische Belastungen berücksichtigt haben. Gerade die ausdrückliche Einbeziehung der psychischen Gesundheit und des Wohlbefindens bietet für den Religionsunterricht wichtige Gesprächsanlässe. Die anschließenden Fallbeispiele können methodisch als Positionierungsaufgabe gestaltet werden. Die Lernenden entscheiden bei jedem Fall zunächst selbst, ob eine Verletzung des Rechts vorliegt, und begründen anschließend ihre Einschätzung. Statt bei einem einfachen Ja oder Nein stehen zu bleiben, sollte die Lehrkraft nach den Gründen, den Folgen für Betroffene und möglichen Handlungsalternativen fragen. Besonders ergiebig ist der Vergleich der unterschiedlichen Situationen. Während körperliche Gewalt unmittelbar als Verletzung wahrgenommen werden kann, fordert das Beispiel zu Ausgrenzung und verletzenden Inhalten im Klassenchat eine differenziertere Auseinandersetzung mit psychischer Belastung heraus. Im Material wird beschrieben, dass Anna aufgrund der Ausgrenzung, der Kommentare und der veröffentlichten Bilder Bauchschmerzen entwickelt und nicht mehr in die Klasse gehen möchte. Dadurch kann thematisiert werden, dass Verletzungen nicht immer sichtbar sein müssen und dass psychisches Leiden auch körperliche Auswirkungen haben kann. Die Fälle eignen sich ebenso für Partnerarbeit oder Kleingruppen. Die Lernenden können jeweils einen Fall untersuchen und dabei die Fragen bearbeiten, was geschehen ist, wer betroffen ist, welche Folgen das Verhalten haben kann, welches Verhalten problematisch erscheint und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Anschließend werden die Ergebnisse im Plenum verglichen. Für die religionspädagogische Vertiefung kann gefragt werden, warum der Körper und die seelische Gesundheit eines Menschen schützenswert sind und welche Verantwortung Menschen füreinander tragen. Hier lassen sich Bezüge zur Menschenwürde, zum christlichen Menschenbild, zur Nächstenliebe, zum Schutz Schwächerer und zum friedlichen Zusammenleben herstellen. Sensibilität ist besonders bei den Themen familiäre Gewalt, Mobbing und psychische Belastungen erforderlich. Lernende sollten nicht aufgefordert werden, persönliche Erfahrungen öffentlich mitzuteilen. Die Lehrkraft sollte deutlich machen, dass Betroffene Hilfe suchen dürfen und dass das Ansprechen von Gewalt keine Schwäche darstellt. Das Medium selbst führt von der Analyse problematischer Situationen zu konkreten Handlungsmöglichkeiten und nennt beispielsweise das Gespräch sowie Streitschlichtung. Auf Seite 11 wird zusätzlich bildlich auf eine Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche aufmerksam gemacht. Diese Darstellung kann genutzt werden, um grundsätzlich darüber zu sprechen, dass es neben vertrauten Personen auch professionelle Hilfsangebote gibt. Zum Abschluss können die Lernenden eigene Regeln für einen respektvollen Umgang in der Klasse formulieren und überlegen, welchen persönlichen Beitrag sie zum Schutz der körperlichen und psychischen Unversehrtheit anderer leisten können. Damit fördert das Medium neben dem Wissen über Grundrechte insbesondere Empathie, Perspektivübernahme, ethische Urteilsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und konkrete Handlungskompetenz.