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Religionsunterricht und Demokratiebildung

Veröffentlichung:1.1.2025

Der Fachartikel wurde von Dr. Christoph Vogel unter dem Titel „Inwiefern kann Religionsunterricht ein gelingender Beitrag zur Demokratiebildung sein?“ verfasst. Er umfasst zwei Seiten, Seite 27 bis 28 der Zeitschrift „zeitsprung“, Ausgabe 1/2025. Vogel geht der Frage nach, welchen eigenständigen Beitrag der evangelische Religionsunterricht zur Demokratiebildung leisten kann. Seine zentrale These lautet, dass Religionsunterricht Demokratie nicht dadurch stärkt, dass er zu einem Politikunterricht wird, sondern gerade dadurch, dass er Religion in ihrer Praxis, ihren Inhalten und ihrer besonderen Unterrichtsform erschließt.

Theologische Probleme und Fragestellungen des Artikels sind vor allem das Verhältnis von christlichem Glauben, Kirche und Demokratie, die theologische Begründung der Menschenwürde durch die Gottebenbildlichkeit, das Verhältnis von Religion und öffentlichem Raum, der Umgang mit religiöser und weltanschaulicher Pluralität sowie die Frage, wie christliche Überzeugungen Vielfalt, Toleranz, Respekt, Verantwortung und Widerstand gegen menschenfeindliche Ideologien fördern können. Zugleich thematisiert Vogel das spannungsreiche historische Verhältnis des Protestantismus zur Demokratie und beschreibt das heutige Verhältnis als eine kritische Solidarität mit der Demokratie. AKD_RU_zeitspRUng_2025-1_S27-28

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Christoph Vogel setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern der Religionsunterricht einen eigenständigen Beitrag zur Demokratiebildung leisten kann. Ausgangspunkt ist Hartmut Rosas These „Demokratie braucht Religion“. Vogel erweitert diesen Gedanken um die Aussage, dass Demokratie auch Religionsunterricht brauche. Zugleich stellt er die Frage, ob Demokratiebildung überhaupt eine Aufgabe des Religionsunterrichts sei oder ob ihm damit eine Aufgabe zugeschrieben werde, die eigentlich außerhalb seines Gegenstandsbereichs liege. 

Zunächst wendet sich Vogel gegen die Vorstellung, Religion sei ausschließlich Privatsache und habe deshalb im öffentlichen Raum der Schule keinen Platz. Er verweist dabei auch auf die besondere verfassungsrechtliche Stellung des Religionsunterrichts. Gleichzeitig zeichnet er nach, dass das Verhältnis von evangelischer Kirche und Demokratie historisch keineswegs selbstverständlich war. Im 19. Jahrhundert war der Protestantismus stark mit der Monarchie verbunden. Auch die Weimarer Republik wurde von Teilen des Protestantismus kritisch betrachtet. Eine Veränderung deutete sich mit der theologischen Abgrenzung vom Nationalsozialismus und insbesondere mit der fünften These der Barmer Theologischen Erklärung an. Ausdrücklich bekannte sich die Evangelische Kirche in Deutschland 1985 mit ihrer Denkschrift „Evangelische Kirche und freiheitliche Demokratie“ zur freiheitlichen Demokratie. Auch die evangelische Kirche in der DDR habe durch die Schaffung von Freiheitsräumen und ihre Rolle während der Friedlichen Revolution zur Demokratiebildung beigetragen. 

Für Vogel besteht eine wichtige Verbindung zwischen Kirche und Demokratie in der Achtung der Menschenwürde. Auf dieser Grundlage könne Kirche menschenverachtenden und antidemokratischen Strömungen entgegentreten. Auch der Religionsunterricht sei zur Demokratiebildung verpflichtet, weil er Teil der Schule ist. Schule soll junge Menschen auf ihre Teilhabe am demokratischen Gemeinwesen vorbereiten und Persönlichkeiten bilden, die totalitären Vorstellungen widerstehen können. Demokratiebildung ist deshalb auch eine Aufgabe des Religionsunterrichts. Dabei soll dieser jedoch nicht zu einem verdeckten Politikunterricht werden. Seinen besonderen Beitrag leistet er vielmehr gerade dadurch, dass er evangelische Religion unterrichtet.  

Vogel unterscheidet drei Bereiche, in denen der Religionsunterricht demokratische Bildung fördern kann. Der erste Bereich ist die religiöse Praxis. Unter Bezugnahme auf Hartmut Rosa argumentiert Vogel, dass Religion eine Haltung fördern kann, bei der zunächst das Wahrnehmen und Zuhören und nicht das Behaupten des eigenen Standpunktes im Vordergrund steht. Religiöse Lieder, Gesten, Räume, Traditionen und Praktiken können Menschen dafür öffnen, sich ansprechen und verändern zu lassen. Das Kennenlernen religiöser Praxis kann deshalb bereits eine demokratisch bedeutsame Erfahrung sein. 

Der zweite Bereich ist die religiöse Bildung. Lernende erwerben Wissen über die eigene Religion und über andere Religionen. Der evangelische Religionsunterricht beschäftigt sich beispielsweise mit dem christlichen Menschenbild, mit menschlichem Widerstand gegen menschenfeindliche Systeme, mit der Begrenztheit des Menschen und mit demokratiefeindlichen Vorstellungen. Dabei können Themen wie Vielfalt, Respekt, persönliche Stärke, der Umgang mit Kränkungen, Erinnerungskultur, Menschenwürde und spirituelle Resilienz behandelt werden. Dadurch sollen Lernende befähigt werden, in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft sachkundig miteinander zu sprechen und Verantwortung zu übernehmen. Religiöse Bildung kann damit zugleich demokratische Strukturen stärken. 

Als dritten Bereich nennt Vogel die Art und Weise, wie Religionsunterricht durchgeführt wird. Gespräch und Meinungsaustausch besitzen im Religionsunterricht einen hohen Stellenwert. Projekte können Erfahrungen von Selbstwirksamkeit und gesellschaftlicher Teilhabe ermöglichen. Vogel nennt dafür konkrete Beispiele aus der Unterrichtspraxis. Lernende sprechen mit Menschen, die Krieg erlebt haben, und entwickeln daraus Möglichkeiten zur friedlichen Konfliktbewältigung. Sie entwerfen Vorstellungen einer gerechteren Schule, beschäftigen sich mit jüdischen Schicksalen während der Zeit des Nationalsozialismus und veröffentlichen ihre Ergebnisse als Graphic Novel. Andere Lernende befassen sich mit Kirchenwäldern in Äthiopien und dem Klimawandel und pflanzen anschließend selbst 850 Bäume. Diese Beispiele zeigen, dass Demokratiebildung nicht nur durch Wissensvermittlung, sondern auch durch Beteiligung, Dialog und eigenes Handeln erfolgen kann. 

Vogel kommt zu dem Ergebnis, dass evangelischer Religionsunterricht demokratisches Bewusstsein und demokratische Praxis fördern kann, gerade weil er Religionsunterricht bleibt. Er kann Lernende unterschiedlicher kultureller und religiöser Herkunft zusammenführen, Vorurteile abbauen und Religionsmündigkeit fördern. Kirchen und Religionsgemeinschaften können dabei für Vielfalt, Toleranz und Respekt eintreten. Der sachkundige Dialog über Religion soll außerdem einen Beitrag gegen Fanatismus, Extremismus und demokratiefeindliche Tendenzen leisten. 

Das Verhältnis des Religionsunterrichts zur Demokratie beschreibt Vogel abschließend als kritische Solidarität. Aus theologischer Perspektive steht der einzelne Mensch mit seiner von Gott zugesprochenen Würde vor jeder staatlichen Ordnung. Deshalb darf die Demokratie aus christlicher Sicht nicht selbst zum höchsten Wert werden. Gerade die Vorstellung der in der Gottebenbildlichkeit begründeten und unantastbaren Menschenwürde ermöglicht es dem Religionsunterricht nach Vogel jedoch, die einzelne Person zu stärken und zur Übernahme von Verantwortung im Gemeinwesen zu ermutigen. Auf diese Weise könne Religionsunterricht zur Festigung und Weiterentwicklung der Demokratie beitragen.

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