Der Artikel definiert Bildungspolitik formal als Gesamtheit aller politischen, verbandlichen und gesetzgeberischen Aktivitäten, die das Bildungswesen prägen, weist aber darauf hin, dass der Begriff in verschiedenen Bezugswissenschaften unterschiedlich verstanden wird. Zentral ist die Einsicht, dass Bildungspolitik immer auf einem bestimmten Bildungsbegriff beruht, der implizit weltanschauliche und religiöse Werte enthält. Der Autor fordert eine bildungspolitisch selbstreflexive Bildungstheorie, die die Verflochtenheit von Bildung, Macht und gesellschaftlichen Interessen aufdeckt. Im föderalen deutschen Bildungssystem liegt die Verantwortung bei den Bundesländern, doch sind zahlreiche Akteure beteiligt, von Legislativen bis zu Wirtschaftsverbänden und Stiftungen. Seit den 1960er Jahren spielen Bildungsplanung und -reform durch Instrumente wie den Deutschen Bildungsrat eine zentrale Rolle, wobei zunehmend ökonomische Parameter bildungspolitische Entscheidungen bestimmen. Gegenwärtige Diskurse behandeln Elementarbildung, Inklusion und Integration von Personen mit Migrationshintergrund. Kirchen und Religionsgemeinschaften sind als Bildungsinstitutionen zu verstehen und gestalten Bildungspolitik auf zweifache Weise: durch Partizipation an gesamtstaatlichen Bildungsdiskursen und durch ihre Rolle als Träger von Bildungseinrichtungen. Die evangelische Kirche nimmt diesen Auftrag theologisch motiviert wahr, indem sie sich für Mündigkeit, Humanisierung und Demokratisierung einsetzt und dabei durch verschiedene Institutionen wie das Comenius-Institut und kirchliche Denkschriften ihre Positionen entwickelt.