Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 im Zusammenhang mit der Frage nach der Begründung moralischer und rechtlicher Normen. Voraussetzung für eine vertiefte Bearbeitung ist eine grundlegende Kenntnis von Hoersters interessenfundierter Normbegründung. Die Lernenden sollten verstanden haben, dass Hoerster von elementaren menschlichen Interessen ausgeht und untersucht, welche allgemeinen Normen Menschen vernünftigerweise unterstützen können, weil diese der Verwirklichung ihrer Interessen dienen.
Didaktisch besonders ergiebig ist der Text, weil er eine mögliche Schwachstelle dieses Ansatzes selbst thematisiert. Dadurch lernen die Lernenden philosophische Positionen nicht als fertige Lehrmeinungen kennen, sondern als Bestandteile einer argumentativen Auseinandersetzung. Eine Position wird mit einem Einwand konfrontiert und muss zeigen, ob und wie sie auf diesen Einwand reagieren kann. Das Medium eignet sich deshalb in besonderer Weise zur Förderung der Argumentationskompetenz und ethischen Urteilskompetenz.
Als Einstieg kann ein Gedankenexperiment dienen. Die Lernenden stellen sich eine Gesellschaft vor, in der eine kleine Gruppe dauerhaft über große politische und wirtschaftliche Macht verfügt und von der Benachteiligung anderer Menschen profitiert. Anschließend wird gefragt, welchen Grund diese Gruppe aus reinem Eigeninteresse haben könnte, ihre Privilegien aufzugeben. Dadurch wird das von Hoersters Kritikern formulierte Problem unmittelbar verständlich. Zugleich sollte zwischen der Frage, ob eine Handlung für jemanden vorteilhaft ist, und der Frage, ob sie moralisch gerechtfertigt ist, unterschieden werden.
Bei der Texterschließung empfiehlt sich eine Trennung zwischen Einwand und Erwiderung. Die Lernenden können zunächst die Position der Kritiker rekonstruieren. Diese lässt sich als Argumentationsfolge darstellen: Menschen handeln nach ihren Interessen. Mächtige können von der Unterdrückung anderer profitieren. Deshalb kann die Unterdrückung ihrem Interesse entsprechen. Eine interessenfundierte Normbegründung scheint ihnen folglich keinen ausreichenden Grund zu geben, allen Menschen gleiche Rechte einzuräumen. Anschließend untersuchen die Lernenden, an welchen Stellen Hoerster diese Argumentation angreift.
Eine zentrale Bedeutung besitzt dabei die Unterscheidung zwischen kurzfristigem Vorteil und rationalem, aufgeklärtem Interesse. Die Lernenden sollten herausarbeiten, dass Hoerster nicht jedes tatsächlich vorhandene Bedürfnis und nicht jeden augenblicklichen Vorteil als ausreichende Grundlage seiner Argumentation betrachtet. Ein rationales und aufgeklärtes Interesse muss nach seiner Auffassung frei von unbegründeten ideologischen Voraussetzungen sein und die langfristigen Konsequenzen einer Handlung berücksichtigen. Für die Unterrichtspraxis kann hierzu eine Tabelle mit den Kategorien unmittelbarer Vorteil, langfristige Folgen und rationales Interesse eingesetzt werden. Verschiedene Handlungssituationen können anschließend diesen Kategorien zugeordnet und diskutiert werden.
Besondere Sensibilität verlangt das von Hoerster verwendete historische Beispiel des Nationalsozialismus und der Verfolgung und Vernichtung der Juden. Das Beispiel sollte nicht lediglich als Illustration eines abstrakten philosophischen Problems behandelt werden. Die nationalsozialistische Judenverfolgung beruhte auf antisemitischer Ideologie und führte zu systematischer Entrechtung, Verfolgung und millionenfachem Mord. Im Unterricht sollte deshalb deutlich zwischen der historischen Dimension der Verbrechen und Hoersters philosophischer Verwendung des Beispiels unterschieden werden. Zugleich kann kritisch untersucht werden, ob Hoersters Argumentation an dieser Stelle überzeugt. Gerade die Frage, ob die moralische Verwerflichkeit von Verfolgung und Vernichtung tatsächlich angemessen über die langfristigen Interessen der Täter erfasst werden kann, eröffnet einen wichtigen Zugang zu den Grenzen einer interessenfundierten Ethik.
Ein weiterer Schwerpunkt kann auf Hoersters Unterscheidung zwischen der Widerlegung einer Theorie und dem Beweis einer anderen Theorie gelegt werden. Seine Argumentation lässt sich anhand eines einfachen Schemas verdeutlichen. Selbst wenn Ansatz A Schwierigkeiten besitzt, folgt daraus nicht automatisch, dass Ansatz B richtig sein muss. Hoersters Vergleich mit dem Gottesglauben kann anschließend analysiert werden. Aus dem Wunsch, dass das menschliche Leben einen bestimmten Sinn besitzen möge, folgt für ihn noch nicht die Wahrheit einer bestimmten Aussage über die Existenz Gottes. Hier bietet sich im Religionsunterricht eine besonders interessante Schnittstelle zwischen philosophischer und theologischer Argumentation.
Für eine vertiefende Auseinandersetzung können die Lernenden Hoersters Position mit einer christlichen Begründung gleicher Rechte vergleichen. Während Hoerster nach Interessen fragt, die Menschen miteinander teilen und rational verfolgen können, kann eine christliche Argumentation beispielsweise von der Gottesebenbildlichkeit und der daraus abgeleiteten gleichen Würde jedes Menschen ausgehen. Die Lernenden können untersuchen, welche Voraussetzungen beide Begründungswege besitzen und wie sie jeweils erklären, weshalb auch mächtige Menschen die Rechte schwächerer Menschen respektieren sollen.
Methodisch bietet sich nach der Texterschließung eine strukturierte Diskussion an. Eine Gruppe verteidigt den Einwand der Kritiker, eine zweite rekonstruiert Hoersters Verteidigung und eine dritte untersucht mögliche Grenzen beider Positionen. Entscheidend ist dabei nicht die persönliche Zustimmung, sondern die Qualität der vorgetragenen Argumente. Die Lernenden sollten Aussagen mit Textstellen begründen, Voraussetzungen einer Position benennen und zwischen Behauptungen, Begründungen, Beispielen und Schlussfolgerungen unterscheiden.
Als abschließende Urteilsaufgabe eignet sich die Frage, ob Menschenrechte allein durch menschliche Interessen ausreichend begründet werden können. Hier können Hoersters Überlegungen mit Menschenwürde, Menschenrechten, christlichem Menschenbild und naturrechtlichen Vorstellungen verbunden werden. Dadurch wird das Medium über die reine Textanalyse hinaus für grundlegende religionspädagogische Fragen nach der Begründung von Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Verantwortung fruchtbar.
Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie den Einwand, den Kritiker gegen Hoersters interessenfundierte Normbegründung vorbringen. Operator: beschreiben
Musterantwort: Die Kritiker gehen von einer Gesellschaft aus, in der eine mächtige Gruppe andere Menschen entrechten, diskriminieren und ausbeuten kann. Wenn die Mächtigen von dieser Situation profitieren, scheint die Unterdrückung ihrem eigenen Interesse zu entsprechen. Deshalb stellt sich die Frage, weshalb sie einer allgemeinen Regel zustimmen sollten, nach der alle Menschen die gleichen Rechte erhalten. Die Kritiker sehen darin ein grundlegendes Problem von Hoersters Ansatz, weil eine Orientierung an Interessen scheinbar auch die Interessen der Unterdrückenden berücksichtigen müsste.
Aufgabe 2: Erläutern Sie, weshalb nach Hoerster aus möglichen Problemen einer interessenfundierten Normbegründung nicht automatisch die Richtigkeit einer naturrechtlichen Normbegründung folgt. Operator: erläutern
Musterantwort: Hoerster unterscheidet zwischen der Kritik an einer Theorie und dem Beweis einer anderen Theorie. Selbst wenn gezeigt werden könnte, dass eine interessenfundierte Normbegründung in bestimmten Situationen Schwierigkeiten besitzt, wäre damit noch nicht bewiesen, dass eine naturrechtliche Begründung richtig ist. Das Scheitern einer Erklärung beweist nicht automatisch eine alternative Erklärung. Hoerster verdeutlicht dies mit dem Gottesglauben. Selbst wenn ein Mensch davon überzeugt wäre, dass sein Leben ohne Gott keinen Sinn besitzt, wäre damit die Existenz Gottes noch nicht bewiesen. Ein gewünschtes Ergebnis kann nach Hoerster nicht allein deshalb als wahr angesehen werden, weil Menschen es für ihr Leben benötigen.
Aufgabe 3: Arbeiten Sie heraus, welche Bedingungen Hoerster an ein rationales und aufgeklärtes Interesse stellt. Operator: herausarbeiten
Musterantwort: Ein rationales und aufgeklärtes Interesse muss nach Hoerster mindestens zwei wichtige Bedingungen erfüllen. Erstens darf es nicht auf unbegründeten ideologischen Voraussetzungen beruhen. Eine Handlung kann deshalb nicht bereits als rational gelten, wenn sie beispielsweise durch eine irrationale Ideologie gerechtfertigt wird. Zweitens müssen die Folgen der Verwirklichung eines Interesses langfristig betrachtet werden. Ein kurzfristiger Vorteil genügt nicht. Es muss geprüft werden, ob die Folgen insgesamt für die handelnde Person oder Gruppe tatsächlich vorteilhaft sind. Eine zunächst erfolgreiche Unterdrückung kann langfristig beispielsweise Widerstand, Aufstände oder gewaltsame Konflikte hervorrufen.
Aufgabe 4: Analysieren Sie, welche Funktion das historische Beispiel des Nationalsozialismus innerhalb von Hoersters Argumentation besitzt. Operator: analysieren
Musterantwort: Hoerster verwendet das Beispiel, um die Behauptung infrage zu stellen, Diskriminierung liege grundsätzlich im rationalen Interesse derjenigen, die über gesellschaftliche Macht verfügen. Er verweist darauf, dass die nationalsozialistische Verfolgung und Vernichtung der Juden auf einer irrationalen Rassenideologie beruhte. Zudem argumentiert er mit den langfristigen Folgen für die nationalsozialistische Herrschaft und ihre Verantwortlichen. Das Beispiel soll somit zeigen, dass zwischen einem vermeintlichen oder kurzfristigen Interesse und einem rationalen, langfristig aufgeklärten Interesse unterschieden werden muss. Die Funktion des Beispiels besteht nicht darin, die nationalsozialistischen Verbrechen lediglich nach ihrem Nutzen zu beurteilen, sondern Hoersters Begriff eines rationalen Interesses gegenüber dem Einwand seiner Kritiker zu verdeutlichen.
Aufgabe 5: Erklären Sie den Unterschied zwischen einem kurzfristigen Vorteil und einem rationalen, aufgeklärten Interesse anhand eines eigenen Beispiels. Operator: erklären
Musterantwort: Ein kurzfristiger Vorteil liegt vor, wenn eine Handlung zunächst einen unmittelbaren Nutzen bringt, ohne dass ihre späteren Folgen berücksichtigt werden. Ein rationales, aufgeklärtes Interesse berücksichtigt dagegen auch langfristige Konsequenzen. Ein Unternehmen könnte beispielsweise kurzfristig Geld sparen, indem es Beschäftigte schlecht behandelt. Langfristig könnten jedoch viele Beschäftigte kündigen, die Qualität der Arbeit könnte sinken und das Unternehmen könnte einen schlechten Ruf erhalten. Der zunächst erkennbare Vorteil muss deshalb nicht dem langfristigen rationalen Interesse entsprechen. Entsprechend fordert Hoerster, Interessen nicht allein anhand unmittelbarer Vorteile zu beurteilen.
Aufgabe 6: Vergleichen Sie Hoersters interessenfundierte Begründung gleicher Rechte mit einer christlichen Begründung der gleichen Würde aller Menschen. Operator: vergleichen
Musterantwort: Beide Ansätze können die Forderung unterstützen, Menschen grundsätzlich gleiche Rechte und Schutz zu gewähren. Die Begründungen unterscheiden sich jedoch. Hoerster beginnt bei menschlichen Interessen und fragt, welche gesellschaftlichen Regeln Menschen bei rationaler und langfristiger Betrachtung unterstützen können. Kooperation und gleiche Rechte können sich dabei als vorteilhafter erweisen als dauerhafte Unterdrückung. Eine christliche Begründung kann dagegen von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen ausgehen. Die Würde eines Menschen hängt dann nicht davon ab, welchen Nutzen sein Schutz für andere Menschen besitzt. Jeder Mensch besitzt aufgrund seines Verhältnisses zu Gott eine besondere Würde. Hoersters Ansatz argumentiert somit stärker von menschlichen Interessen und deren rationaler Abwägung her, während die christliche Position die Würde des Menschen theologisch begründen kann.
Aufgabe 7: Beurteilen Sie, ob Hoersters Unterscheidung zwischen unmittelbarem Eigeninteresse und rationalem, aufgeklärtem Interesse den Einwand seiner Kritiker überzeugend beantwortet. Operator: beurteilen
Musterantwort: Hoersters Unterscheidung besitzt eine wichtige Stärke. Sie macht deutlich, dass ein kurzfristiger Vorteil nicht mit einem langfristigen Interesse gleichgesetzt werden darf. Unterdrückung kann Widerstand, gesellschaftliche Instabilität und gewaltsame Konflikte hervorrufen. Kooperation und allgemein anerkannte Rechte können deshalb auch aus der Perspektive des Eigeninteresses sinnvoll sein. Problematisch bleibt jedoch die Frage, ob tatsächlich jede Form der Diskriminierung langfristig gegen die Interessen der Mächtigen verstößt. Es sind Situationen denkbar, in denen einzelne Personen von ungerechten gesellschaftlichen Strukturen profitieren. Zudem bleibt die moralische Frage bestehen, ob die Rechte eines Menschen davon abhängig gemacht werden dürfen, dass ihre Anerkennung langfristig auch den Mächtigen Vorteile bringt. Hoersters Antwort kann daher einen wichtigen Teil des Einwands entkräften, wirft aber weitere Fragen nach einer ausreichenden Begründung gleicher Rechte auf.
Aufgabe 8: Erörtern Sie, ob Kooperation langfristig eine tragfähigere Grundlage gesellschaftlichen Zusammenlebens darstellt als die Durchsetzung von Eigeninteressen durch Macht und Unterdrückung. Beziehen Sie Hoersters Argumentation ein. Operator: erörtern
Musterantwort: Für Kooperation spricht zunächst, dass Menschen zahlreiche grundlegende Interessen miteinander teilen. Sicherheit, Schutz vor Gewalt und verlässliche gesellschaftliche Regeln können besser gewährleistet werden, wenn Menschen gegenseitig bestimmte Rechte anerkennen. Hoerster weist zudem darauf hin, dass Unterdrückung langfristige Folgen wie Widerstand, Aufstände und gewaltsame Konflikte hervorrufen kann. Aus einer langfristigen Perspektive kann Kooperation daher auch dem Eigeninteresse der Beteiligten dienen.
Gegen eine ausschließlich auf Interessen gestützte Begründung lässt sich jedoch einwenden, dass Menschen nicht immer gleichermaßen von Kooperation profitieren. Mächtige Gruppen können zumindest zeitweise Vorteile aus ungerechten Verhältnissen ziehen. Deshalb stellt sich die Frage, ob die Forderung nach gleichen Rechten zusätzlich auf Prinzipien wie Menschenwürde oder Gerechtigkeit angewiesen ist. Eine christliche Perspektive kann beispielsweise argumentieren, dass Menschen unabhängig von ihrem gesellschaftlichen Nutzen eine unverfügbare Würde besitzen.
Hoersters Argumentation zeigt damit, weshalb Kooperation auch unter dem Gesichtspunkt rationaler Interessen sinnvoll sein kann. Die Auseinandersetzung macht zugleich deutlich, dass geprüft werden muss, ob Interessen allein ausreichen, um den Anspruch jedes Menschen auf gleiche Rechte umfassend zu begründen.
Aufgabe 9: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Aussage: „Eine Norm ist nur dann überzeugend begründet, wenn ihre Einhaltung langfristig im Interesse aller Beteiligten liegt.“ Beziehen Sie Hoersters Position und eine weitere ethische oder religiöse Perspektive ein. Operator: Stellung nehmen
Musterantwort: Für die Aussage spricht, dass Normen eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz erreichen können, wenn Menschen erkennen, dass ihre Einhaltung ihren grundlegenden Interessen dient. Hoersters Ansatz zeigt dies besonders bei Regeln, die Sicherheit und gegenseitigen Schutz gewährleisten. Menschen verzichten auf bestimmte Handlungsmöglichkeiten und erhalten dafür Schutz durch die gleiche Beschränkung anderer.
Gegen die Aussage lässt sich einwenden, dass die moralische Geltung einer Norm möglicherweise nicht vollständig von den Interessen der Beteiligten abhängig gemacht werden kann. Der Schutz eines schwachen Menschen könnte beispielsweise auch dann moralisch geboten sein, wenn eine mächtige Person daraus keinen erkennbaren persönlichen Vorteil gewinnt. Eine christliche Ethik kann hier mit der gleichen Würde jedes Menschen argumentieren. Die Verpflichtung zum Schutz eines anderen Menschen ergibt sich dann nicht erst daraus, dass dieser Schutz den eigenen Interessen dient.
Die Aussage macht somit auf die wichtige Bedeutung gemeinsamer Interessen für gesellschaftliche Normen aufmerksam. Ob Interessen als alleinige Grundlage ausreichen, bleibt jedoch eine zentrale Streitfrage, weil Vorstellungen von Menschenwürde, Gerechtigkeit und Verantwortung darüber hinausgehende Gründe für moralische Verpflichtungen liefern können.