Das Medium eignet sich insbesondere für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10, wenn Fragen nach der Begründung moralischer Normen, nach dem Verhältnis von Moral und Recht sowie nach Menschenrechten und Menschenwürde behandelt werden. Der Text ermöglicht den Lernenden die Auseinandersetzung mit einem Ansatz, der die Geltung einer Norm nicht unmittelbar auf eine religiöse Offenbarung oder ein göttliches Gebot zurückführt. Damit bietet er eine geeignete Grundlage, um unterschiedliche Möglichkeiten ethischer Normbegründung miteinander ins Gespräch zu bringen.
Als Einstieg bietet sich die Frage an, warum ein Mensch eigentlich nicht töten darf. Die Lernenden können zunächst mögliche Begründungen sammeln. Denkbar sind Antworten wie die Berufung auf die Menschenwürde, das Gewissen, die Zehn Gebote, staatliche Gesetze, die Goldene Regel, menschliche Vernunft oder das Interesse jedes Menschen am eigenen Leben. Die unterschiedlichen Antworten können anschließend geordnet werden. Auf diese Weise wird deutlich, dass dieselbe Norm auf unterschiedliche Weise begründet werden kann.
Für die Texterschließung empfiehlt sich ein schrittweises Vorgehen. Die Lernenden können zunächst zentrale Begriffe wie Interesse, Bedürfnis, Überlebensinteresse, Recht auf Leben, Tötungsverbot, subjektiv und intersubjektiv markieren und anschließend in eigenen Worten erklären. Danach kann Hoersters Argumentationsgang rekonstruiert werden. Ausgangspunkt sind individuelle Zukunftspläne. Wer zukünftige Ziele besitzt, hat ein Interesse daran, weiterzuleben. Wer weiterleben möchte, hat ein Interesse daran, vor Tötung geschützt zu werden. Ein allgemeines Tötungsverbot schützt dieses Interesse. Da grundsätzlich alle Menschen entsprechende Zukunftsinteressen besitzen, können alle ein Interesse an der allgemeinen Geltung dieser Rechtsnorm haben. Die Lernenden sollten dabei erkennen, dass Hoerster von individuellen Interessen ausgeht, daraus aber die rationale Zustimmung zu einer allgemeinen Regel erklärt.
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Unterscheidung zwischen subjektiver Grundlage und intersubjektiver Begründung. Diese zunächst abstrakte Unterscheidung kann anhand eines einfachen Beispiels verdeutlicht werden. Das Interesse eines einzelnen Menschen am eigenen Leben ist subjektiv. Wenn jedoch viele Menschen dasselbe grundlegende Interesse besitzen und eine gemeinsame Rechtsnorm dieses Interesse für alle schützt, kann die Norm intersubjektiv begründet werden. Eine Visualisierung des Gedankengangs an der Tafel oder auf einem Arbeitsblatt unterstützt insbesondere Lernende, denen die philosophische Argumentationsstruktur Schwierigkeiten bereitet.
Didaktisch ergiebig ist zudem Hoersters Hinweis auf den Preis einer allgemeinen Norm. Das Tötungsverbot schützt A, beschränkt A aber gleichzeitig, weil auch A andere Menschen nicht töten darf. An diesem Punkt kann das Verhältnis von individueller Freiheit und allgemeiner Sicherheit problematisiert werden. Die Lernenden können diskutieren, weshalb Menschen bereit sind, einen Teil ihrer eigenen Handlungsfreiheit aufzugeben, wenn im Gegenzug alle anderen derselben Einschränkung unterliegen. Dadurch lässt sich der Text mit Fragen nach dem gesellschaftlichen Zusammenleben und der Funktion staatlicher Rechtsordnungen verbinden.
Das Brückenbild am Ende des Textes bietet einen weiteren methodischen Zugang. Die Lernenden können erläutern, inwiefern eine Rechtsordnung mit einer gemeinsam errichteten Brücke vergleichbar ist. Entscheidend ist dabei, dass die Brücke nicht einfach von Natur aus vorhanden ist. Menschen errichten sie, weil sie ihnen hilft, bestimmte Interessen zu verwirklichen. Entsprechend versteht Hoerster Rechtsnormen als menschliche Konstruktionen, deren Sinn sich aus ihrer Funktion für menschliche Interessen ergibt. Die Lernenden können anschließend Grenzen des Vergleichs herausarbeiten.
Für den Religionsunterricht ist besonders ein Vergleich mit religiösen Formen der Normbegründung sinnvoll. Hoersters Ansatz kann beispielsweise mit dem Tötungsverbot des Dekalogs, dem christlichen Verständnis der Gottesebenbildlichkeit des Menschen oder dem Gebot der Nächstenliebe verglichen werden. Dabei sollte nicht lediglich danach gefragt werden, welche Begründung richtig ist. Erkenntnisreicher ist die Untersuchung, von welchen Voraussetzungen die verschiedenen Begründungen ausgehen. Während eine theologische Argumentation Normen etwa mit dem Verhältnis zwischen Gott und Mensch oder der besonderen Würde des Menschen verbinden kann, setzt Hoerster bei faktisch vorhandenen menschlichen Interessen an.
Eine Vertiefung kann über Grenzfälle erfolgen. Die Lernenden können beispielsweise untersuchen, ob Hoersters Argumentation auch dann funktioniert, wenn ein Mensch aktuell keine erkennbaren Zukunftspläne äußert. Ebenso lässt sich fragen, ob das Überlebensinteresse allein ausreicht, um ein allgemeines Recht auf Leben zu begründen, oder ob weitere Voraussetzungen erforderlich sind. Solche Aufgaben ermöglichen einen Übergang von der Rekonstruktion zur begründeten philosophischen Beurteilung.
Methodisch eignet sich der Text für Einzelarbeit mit anschließender Partnerarbeit. Zunächst rekonstruieren die Lernenden die Argumentation selbstständig. Danach vergleichen sie ihre Ergebnisse und erstellen gemeinsam eine Argumentationskette. In einer abschließenden Diskussion können Tragfähigkeit und mögliche Grenzen des Ansatzes untersucht werden. Alternativ kann eine arbeitsteilige Gruppenarbeit durchgeführt werden, in der verschiedene Gruppen Hoersters Ansatz, eine christliche Normbegründung und eine weitere ethische Position untersuchen und anschließend miteinander vergleichen.
Prüfungsfragen für eine Klausur in der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie, von welchen grundlegenden menschlichen Interessen Hoerster bei seiner Begründung des Rechts auf Leben ausgeht. Operator: beschreiben
Musterantwort: Hoerster geht davon aus, dass Menschen grundlegende Interessen besitzen. Besonders wichtig ist für ihn das Überlebensinteresse. Dieses Interesse muss einem Menschen nicht ständig bewusst sein. Es zeigt sich bereits darin, dass Menschen Pläne, Wünsche und Absichten für ihre Zukunft haben. Wer beispielsweise am Abend ins Kino gehen oder in einigen Monaten verreisen möchte, setzt voraus, dass er zu diesem Zeitpunkt noch lebt. Deshalb enthalten Zukunftspläne nach Hoerster indirekt ein Interesse am eigenen Überleben.
Aufgabe 2: Erläutern Sie Hoersters Argumentation für ein allgemeines Recht auf Leben. Operator: erläutern
Musterantwort: Ausgangspunkt ist das individuelle Interesse eines Menschen, nicht getötet zu werden. Ein staatlich garantiertes Recht auf Leben schützt dieses Interesse. Ein allgemeines Tötungsverbot schränkt zwar gleichzeitig die Freiheit des Einzelnen ein, da auch er andere Menschen nicht töten darf. Nach Hoerster ist diese Einschränkung jedoch rational akzeptabel, weil der Gewinn an eigener Lebenssicherheit schwerer wiegt. Da nicht nur ein einzelner Mensch, sondern grundsätzlich jeder Mensch ein Überlebensinteresse besitzt, haben alle einen Grund, einem allgemeinen Recht auf Leben zuzustimmen. Auf diese Weise wird eine Rechtsnorm auf der Grundlage individueller Interessen intersubjektiv begründbar.
Aufgabe 3: Erklären Sie den Unterschied zwischen einer subjektiven Grundlage und einer intersubjektiven Begründung bei Hoerster. Operator: erklären
Musterantwort: Subjektiv ist zunächst das persönliche Interesse jedes einzelnen Menschen am eigenen Überleben. A möchte selbst weiterleben, weil er eigene Wünsche und Zukunftspläne besitzt. Vergleichbare Interessen können jedoch auch bei anderen Menschen vorausgesetzt werden. Wenn alle erkennen können, dass ein allgemeines Recht auf Leben ihre jeweiligen Interessen schützt, entsteht eine Begründung, die nicht nur für A relevant ist. Die Norm besitzt somit eine subjektive Grundlage, weil sie von individuellen Interessen ausgeht, kann aber intersubjektiv begründet werden, weil vergleichbare Gründe für unterschiedliche Menschen gelten.
Aufgabe 4: Arbeiten Sie heraus, weshalb Hoerster menschliche Interessen nicht unmittelbar mit verbindlichen Normen gleichsetzt. Operator: herausarbeiten
Musterantwort: Hoerster betont, dass aus der bloßen Tatsache, dass Menschen bestimmte Bedürfnisse oder Interessen besitzen, noch keine verbindliche Norm folgt. Das Überlebensinteresse ist zunächst eine Tatsache über Menschen. Dieses Interesse gibt einem Individuum jedoch einen Grund, sich für Regeln einzusetzen, die sein Überleben schützen. Normen werden deshalb nicht einfach in der menschlichen Natur vorgefunden. Menschen schaffen sie gemeinsam, weil sie ihnen bei der Verwirklichung ihrer Interessen helfen. Zwischen dem Vorhandensein eines Interesses und der Geltung einer Norm liegt somit ein gemeinsamer Prozess der Regelbildung.
Aufgabe 5: Analysieren Sie die Funktion des Brückenvergleichs am Ende des Textes. Operator: analysieren
Musterantwort: Mit dem Bild der Brücke veranschaulicht Hoerster sein Verständnis von Rechtsnormen. Eine Brücke ist nicht einfach von Natur aus vorhanden, sondern wird von Menschen geplant und gebaut. Sie wird geschaffen, weil sie Menschen dabei hilft, ein Ziel zu erreichen. Ebenso sind Rechtsnormen für Hoerster menschliche Erzeugnisse. Menschen schaffen sie, weil sie dadurch grundlegende eigene Interessen besser verwirklichen können. Der Vergleich verdeutlicht somit sowohl den menschlichen Ursprung als auch die funktionale Bedeutung von Rechtsnormen. Zugleich macht er deutlich, dass Hoerster Normen nicht als unmittelbar naturgegeben versteht.
Aufgabe 6: Vergleichen Sie Hoersters Begründung des Tötungsverbots mit einer christlichen Begründung des Lebensschutzes. Operator: vergleichen
Musterantwort: Hoerster und eine christliche Begründung können zu der gemeinsamen Forderung gelangen, menschliches Leben zu schützen. Die Begründungswege unterscheiden sich jedoch. Hoerster beginnt mit den Interessen menschlicher Individuen. Weil Menschen weiterleben und ihre zukünftigen Ziele verwirklichen wollen, haben sie ein Interesse an einem allgemeinen Tötungsverbot. Eine christliche Begründung kann dagegen beispielsweise von der Gottesebenbildlichkeit des Menschen ausgehen. Der Mensch besitzt danach eine besondere Würde, die nicht erst aus seinem individuellen Interesse am Weiterleben entsteht. Auch das biblische Tötungsverbot kann als religiöse Grundlage herangezogen werden. Gemeinsam ist beiden Ansätzen der Schutz menschlichen Lebens. Unterschiedlich sind vor allem die Ausgangspunkte der Begründung: auf der einen Seite menschliche Interessen, auf der anderen Seite theologische Aussagen über Gott, Mensch und menschliche Würde.
Aufgabe 7: Beurteilen Sie die Tragfähigkeit von Hoersters interessenfundierter Begründung des Rechts auf Leben. Beziehen Sie mindestens ein Argument für und ein mögliches Problem des Ansatzes ein. Operator: beurteilen
Musterantwort: Für Hoersters Ansatz spricht, dass seine Argumentation an einem grundlegenden Interesse ansetzt, das von Menschen mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen nachvollzogen werden kann. Menschen müssen nicht dieselbe Religion oder dieselbe Vorstellung vom guten Leben besitzen, um ein Interesse an der eigenen Sicherheit zu haben. Dadurch eignet sich der Ansatz grundsätzlich für eine pluralistische Gesellschaft. Ein mögliches Problem besteht darin, dass geklärt werden muss, wie mit Menschen umzugehen ist, bei denen ein aktuelles Überlebensinteresse nicht eindeutig festgestellt werden kann. Außerdem stellt sich die Frage, ob die Existenz gemeinsamer Interessen bereits ausreicht, um starke moralische und rechtliche Verpflichtungen zu begründen. Insgesamt ist Hoersters Ansatz nachvollziehbar, weil er erklärt, weshalb Individuen ein rationales Interesse an allgemeinen Regeln besitzen. Seine Tragfähigkeit hängt jedoch auch davon ab, ob die Annahme gemeinsamer grundlegender Interessen überzeugend begründet werden kann.
Aufgabe 8: Erörtern Sie, ob allgemein verbindliche Normen eher durch gemeinsame menschliche Interessen oder durch religiöse Vorstellungen begründet werden sollten. Beziehen Sie Hoersters Position in Ihre Argumentation ein. Operator: erörtern
Musterantwort: Für eine Begründung durch gemeinsame Interessen spricht, dass sie grundsätzlich unabhängig von einer bestimmten religiösen Überzeugung nachvollzogen werden kann. Hoersters Beispiel des Rechts auf Leben zeigt dies: Menschen können ein Interesse an einem Tötungsverbot haben, weil dieses ihre eigene Sicherheit erhöht. Gerade in einer religiös und weltanschaulich pluralen Gesellschaft kann eine solche Begründung eine gemeinsame Verständigungsgrundlage darstellen. Religiöse Begründungen können dagegen eine weitergehende Vorstellung von der Würde und dem Wert des Menschen anbieten. Im Christentum kann der Schutz menschlichen Lebens beispielsweise mit der Gottesebenbildlichkeit des Menschen verbunden werden. Eine Herausforderung besteht darin, dass religiöse Voraussetzungen nicht von allen Menschen geteilt werden. Umgekehrt stellt sich bei einer rein interessenbezogenen Argumentation die Frage, ob sämtliche moralisch schutzwürdigen Personen allein über gemeinsame Interessen angemessen berücksichtigt werden können. Für gesellschaftlich verbindliche Rechtsnormen können deshalb allgemein nachvollziehbare Begründungen eine besondere Bedeutung besitzen, während religiöse Begründungen zusätzliche Perspektiven auf Sinn, Würde und Verantwortung eröffnen können.