Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10, wenn die Grundzüge der kantischen Pflichtethik und der kategorische Imperativ bereits eingeführt worden sind. Die vier Beispiele ermöglichen es den Lernenden, ein abstraktes moralphilosophisches Prinzip auf konkrete Handlungssituationen anzuwenden. Im Mittelpunkt sollte dabei nicht das bloße Auswendiglernen der vier Pflichten stehen, sondern das Nachvollziehen des Prüfungsverfahrens, mit dem Kant von einer persönlichen Handlungsabsicht zu einem moralischen Urteil gelangt.
Vor der Arbeit mit den Beispielen sollte der Begriff der Maxime geklärt werden. Eine Maxime kann vereinfacht als persönlicher Handlungsgrundsatz verstanden werden, nach dem eine Person handeln möchte. Anschließend kann die Grundfrage des kategorischen Imperativs wiederholt werden: Kann ich wollen, dass meine Maxime als allgemeines Gesetz für alle vernünftigen Wesen gilt? Die Lernenden sollten dabei verstehen, dass Kant nicht lediglich danach fragt, ob eine Handlung angenehme oder unangenehme Folgen besitzt. Entscheidend ist vielmehr, ob der zugrunde liegende Handlungsgrundsatz widerspruchsfrei verallgemeinert werden kann.
Für die Erarbeitung empfiehlt sich eine arbeitsteilige Gruppenarbeit. Jede Gruppe erhält eines der vier Beispiele und untersucht es anhand derselben Leitfragen: Welche Situation liegt vor? Welche Maxime verfolgt die handelnde Person? Was geschieht, wenn diese Maxime als allgemeines Gesetz gedacht wird? Welchen Widerspruch erkennt Kant? Welche Pflicht ergibt sich daraus? Anschließend präsentieren die Gruppen ihre Ergebnisse. Durch die einheitlichen Leitfragen werden die vier Beispiele vergleichbar.
Beim ersten Beispiel ist besondere pädagogische Sensibilität erforderlich, da der Text Suizid thematisiert. Im Unterricht sollte dieses Beispiel als historische philosophische Argumentation behandelt und nicht für persönliche Befragungen oder spontane Selbstauskünfte der Lernenden verwendet werden. Für die Erschließung der Pflichtenarten kann die Lehrkraft den Schwerpunkt auf die Struktur von Kants Argumentation und die von Kant angenommene Pflicht gegen sich selbst legen. Wenn die Lerngruppe oder die Unterrichtssituation dies erforderlich macht, kann das Beispiel gekürzt behandelt werden, ohne dass die Systematik der vier Pflichtenarten verloren geht.
Das zweite Beispiel des falschen Versprechens ist für die Erarbeitung des Verallgemeinerungsprinzips besonders geeignet. Die Lernenden können zunächst überlegen, was geschehen würde, wenn grundsätzlich niemand darauf vertrauen könnte, dass Versprechen eingehalten werden. Sie können anschließend nachvollziehen, dass die Maxime des falschen Versprechens nach Kant die Voraussetzung zerstört, von der sie selbst abhängig ist. Wenn falsche Versprechen allgemein üblich wären, würde das Versprechen seine Glaubwürdigkeit verlieren. Die Lernenden können diesen Gedanken auf gegenwärtige Situationen wie Absprachen unter Freunden, Verträge oder Zusagen übertragen.
Das dritte Beispiel eröffnet einen guten lebensweltlichen Zugang, da die Frage nach der Entwicklung eigener Begabungen unmittelbar an die Lebenssituation Jugendlicher anschließt. Die Lernenden können diskutieren, ob Menschen moralisch verpflichtet sein können, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Wichtig ist hierbei die Unterscheidung zum zweiten Beispiel. Eine Welt, in der Menschen ihre Fähigkeiten nicht entwickeln, ist für Kant grundsätzlich denkbar. Ein vernünftiges Wesen könne jedoch nicht wollen, dass die Vernachlässigung aller Fähigkeiten allgemeines Gesetz werde. Hier lässt sich die unvollkommene Pflicht gegen sich selbst erschließen.
Das vierte Beispiel ermöglicht eine Verbindung zwischen philosophischer Ethik und Religionsunterricht. Die Lernenden untersuchen Kants Begründung der Verpflichtung zur Hilfe und können diese anschließend mit christlichen Vorstellungen von Nächstenliebe, Barmherzigkeit und Solidarität vergleichen. Besonders interessant ist die Frage, ob Kant Hilfe aus Mitgefühl fordert oder ob seine Begründung auf Vernunft und Verallgemeinerbarkeit beruht. Dadurch können Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen kantischer Pflichtethik und christlicher Ethik herausgearbeitet werden.
Zur Systematisierung empfiehlt sich ein Schema mit vier Feldern. Das erste Feld enthält die vollkommene Pflicht gegen sich selbst, das zweite die vollkommene Pflicht gegen andere, das dritte die unvollkommene Pflicht gegen sich selbst und das vierte die unvollkommene Pflicht gegen andere. Die Lernenden ordnen die vier Beispiele diesen Feldern zu. Dabei sollte erläutert werden, dass vollkommene Pflichten keinen entsprechenden Spielraum bei der grundsätzlichen Befolgung zulassen, während unvollkommene Pflichten einen Spielraum hinsichtlich ihrer konkreten Umsetzung eröffnen.
Methodisch besonders ergiebig ist anschließend die Übertragung auf neue Fälle. Die Lernenden können beispielsweise prüfen, ob eine Maxime wie „Ich täusche andere, wenn ich dadurch einen persönlichen Vorteil erhalte“ oder „Ich helfe grundsätzlich niemandem, solange ich selbst keinen Vorteil davon habe“ verallgemeinert werden kann. Dabei sollte das kantische Prüfungsverfahren konsequent eingehalten werden: Situation bestimmen, Maxime formulieren, Maxime verallgemeinern, möglichen Widerspruch prüfen und ein moralisches Urteil formulieren.
Zur Vertiefung können die beiden unterschiedlichen Formen des Widerspruchs herausgearbeitet werden. Bei vollkommenen Pflichten führt die Verallgemeinerung nach Kant zu einem Widerspruch in der Vorstellung. Die entsprechende Maxime kann nicht sinnvoll als allgemeines Gesetz gedacht werden. Bei unvollkommenen Pflichten ist die allgemeine Welt zwar grundsätzlich denkbar, ein vernünftiges Wesen kann sie nach Kant jedoch nicht widerspruchsfrei wollen. Diese Unterscheidung ist anspruchsvoll und sollte deshalb an den konkreten Beispielen entwickelt und mehrfach angewendet werden.
Als Abschluss bietet sich eine begründete Urteilsaufgabe an. Die Lernenden können diskutieren, ob Kants Verfahren geeignet ist, moralische Probleme ihrer Lebenswelt zu beurteilen. Dabei sollten sie zunächst Kants Argumentation korrekt darstellen und erst anschließend eine eigene Position formulieren. Auf diese Weise verbindet das Medium Textverständnis, philosophische Argumentationsfähigkeit, ethische Urteilsbildung und den Transfer auf gegenwärtige Lebenssituationen.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Jahrgangsstufe 10 mit Musterlösungen
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben
Beschreibe das Verfahren, mit dem Kant in den vier Beispielen überprüft, ob eine Handlung moralisch erlaubt ist.
Musterlösung: Kant betrachtet zunächst die Maxime einer Handlung, also den persönlichen Grundsatz, nach dem eine Person handeln möchte. Anschließend stellt er sich vor, dass diese Maxime zu einem allgemeinen Gesetz wird und alle Menschen nach diesem Grundsatz handeln. Danach prüft er, ob ein solches allgemeines Gesetz widerspruchsfrei gedacht und gewollt werden kann. Entsteht bei der Verallgemeinerung ein Widerspruch, kann die Maxime nach Kant nicht als moralisch gültiger Handlungsgrundsatz gelten.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutere anhand des Beispiels des falschen Versprechens, wie Kant eine Maxime auf ihre Verallgemeinerbarkeit prüft.
Musterlösung: Die Person möchte Geld leihen und verspricht die Rückzahlung, obwohl sie bereits weiß, dass sie das Geld nicht zurückzahlen wird. Ihre Maxime besteht darin, in einer Notlage ein falsches Versprechen abzugeben, um einen persönlichen Vorteil zu erhalten. Kant stellt sich nun vor, diese Maxime würde zu einem allgemeinen Gesetz. Jeder dürfte dann falsche Versprechen abgeben, wenn dies den eigenen Interessen dient. Dadurch würde das Vertrauen in Versprechen verschwinden. Niemand würde einem Versprechen mehr glauben. Die Maxime würde damit gerade die Voraussetzung zerstören, die sie benötigt, um erfolgreich zu sein. Deshalb kann sie nach Kant nicht als allgemeines Gesetz gelten.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen
Vergleiche Kants Beispiele des falschen Versprechens und der unterlassenen Hilfe. Berücksichtige dabei die unterschiedlichen Formen des Widerspruchs.
Musterlösung: Beim falschen Versprechen entsteht nach Kant ein Widerspruch bereits bei der Vorstellung eines allgemeinen Gesetzes. Wenn jeder falsche Versprechen abgeben dürfte, würde niemand mehr Versprechen vertrauen. Das Versprechen selbst würde dadurch seine Funktion verlieren. Deshalb ergibt sich eine vollkommene Pflicht gegen andere.
Bei der unterlassenen Hilfe ist eine Welt grundsätzlich vorstellbar, in der niemand anderen Menschen hilft. Kant meint jedoch, dass ein vernünftiger Mensch eine solche Welt nicht wollen könne. Jeder Mensch kann selbst in eine Situation geraten, in der er Unterstützung benötigt. Wer grundsätzlich jede Hilfe ablehnt, würde sich durch die Verallgemeinerung seiner Maxime auch die Möglichkeit gewünschter Hilfe nehmen. Deshalb ergibt sich eine unvollkommene Pflicht gegen andere.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Einordnen und Begründen
Ordne die vier Beispiele Kants den vier Pflichtenarten zu und begründe deine Zuordnung.
Musterlösung: Das erste Beispiel ordnet Kant einer vollkommenen Pflicht gegen sich selbst zu. Das zweite Beispiel des falschen Versprechens gehört zur vollkommenen Pflicht gegen andere. Die Verallgemeinerung der jeweiligen Maxime führt nach Kant zu einem grundlegenden Widerspruch.
Das dritte Beispiel der Entwicklung eigener Talente stellt eine unvollkommene Pflicht gegen sich selbst dar. Menschen sollen ihre Fähigkeiten nicht grundsätzlich unentwickelt lassen. Das vierte Beispiel gehört zur unvollkommenen Pflicht gegen andere. Es besteht eine Verpflichtung, anderen Menschen zu helfen. Bei beiden unvollkommenen Pflichten bleibt ein Spielraum für die konkrete Umsetzung.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Anwenden
Ein Lernender formuliert folgende Maxime: „Wenn ich durch eine Lüge einen persönlichen Vorteil erhalten kann und keine Strafe erwarten muss, darf ich lügen.“
Wende Kants Verfahren des kategorischen Imperativs auf diese Maxime an.
Musterlösung: Zunächst wird die Maxime verallgemeinert: Jeder Mensch dürfte lügen, wenn ihm die Lüge einen persönlichen Vorteil bringt und keine Strafe droht. Anschließend muss geprüft werden, ob eine solche Regel als allgemeines Gesetz gedacht werden kann. Wenn Menschen grundsätzlich davon ausgehen müssten, dass andere bei einem persönlichen Vorteil lügen, würde Vertrauen erheblich beeinträchtigt. In Situationen, in denen die Lüge gerade davon abhängig ist, dass die andere Person eine Aussage für wahr hält, entsteht ein ähnliches Problem wie bei Kants Beispiel des falschen Versprechens. Die erfolgreiche Täuschung setzt Vertrauen voraus, das durch eine allgemeine Erlaubnis zur Täuschung untergraben würde. Die Maxime lässt sich daher im Sinne der kantischen Argumentation nicht widerspruchsfrei als allgemeines Gesetz vertreten.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen
Beurteile Kants Auffassung, dass Menschen eine moralische Pflicht haben, ihre eigenen Fähigkeiten zu entwickeln.
Musterlösung: Für Kants Auffassung spricht, dass Menschen Verantwortung für ihre Fähigkeiten übernehmen können und deren Entwicklung ihnen ermöglicht, unterschiedliche vernünftige Ziele zu verfolgen. Eine Gesellschaft, in der Menschen ihre Fähigkeiten entwickeln, kann zudem von Wissen, Kreativität und Engagement profitieren.
Kritisch lässt sich fragen, wie weit eine solche moralische Verpflichtung reichen kann. Menschen besitzen unterschiedliche Fähigkeiten, Interessen und Lebensbedingungen. Außerdem muss nicht jedes vorhandene Talent vollständig entwickelt werden. Kants Einordnung als unvollkommene Pflicht berücksichtigt dieses Problem teilweise, da sie einen Spielraum bei der konkreten Umsetzung zulässt. Die grundsätzliche Forderung nach einem verantwortlichen Umgang mit den eigenen Fähigkeiten kann daher nachvollziehbar begründet werden, ohne daraus eine Verpflichtung zur vollständigen Ausschöpfung jeder einzelnen Begabung abzuleiten.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern
Erörtere die Frage: „Kann der kategorische Imperativ eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung sein, ob man einem Menschen in Not helfen soll?“ Beziehe Kants viertes Beispiel und christliche Vorstellungen der Nächstenliebe ein.
Musterlösung: Für Kants Ansatz spricht, dass die Verpflichtung zur Hilfe nicht von persönlicher Sympathie abhängig gemacht wird. Ein Mensch kann sich fragen, ob er vernünftigerweise wollen kann, dass grundsätzlich niemand anderen hilft. Kant verneint dies, weil jeder Mensch selbst in Situationen geraten kann, in denen er Unterstützung benötigt. Die Verpflichtung zur Hilfe erhält dadurch eine vernünftige und allgemeine Begründung.
Auch die christliche Nächstenliebe fordert die Hinwendung zum bedürftigen Mitmenschen und kann damit zu einem ähnlichen Handlungsergebnis führen. Ein Unterschied liegt in der Begründung. Bei Kant steht die vernünftige Prüfung der Maxime im Mittelpunkt. Christliche Nächstenliebe wird dagegen unter anderem aus der Beziehung zu Gott und der Verantwortung für den Mitmenschen verstanden. Barmherzigkeit und tätige Zuwendung können dabei eine besondere Bedeutung erhalten.
Für die ethische Urteilsbildung können beide Ansätze unterschiedliche Perspektiven eröffnen. Kants Ansatz betont die allgemeine moralische Verpflichtung unabhängig von persönlichen Gefühlen. Die christliche Nächstenliebe hebt zusätzlich die konkrete Zuwendung zum bedürftigen Menschen hervor. Beide Positionen können daher miteinander verglichen werden, auch wenn ihre Begründungen nicht identisch sind.