In seinem Fachartikel „Die Zivilisierung der Religionen als Ziel staatlicher Religionspolitik?“ beschäftigt sich Rolf Schieder mit der Frage, wie der moderne Staat mit religiöser Vielfalt umgehen sollte und welche Bedeutung der Religionsunterricht für ein friedliches Zusammenleben unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften besitzt. Ausgangspunkt seiner Überlegungen ist eine religionspolitische Rede der damaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, die angesichts der zunehmenden religiösen Vielfalt eine stärkere staatliche Einflussnahme und eine Begrenzung bestimmter Auslegungen der Religionsfreiheit gefordert hatte. Schieder begrüßt grundsätzlich die Bereitschaft, Religionspolitik als staatliche Aufgabe ernst zu nehmen, hinterfragt jedoch die Voraussetzungen und möglichen Konsequenzen einer stärkeren staatlichen Regulierung religiöser Überzeugungen.Zunächst verdeutlicht der Autor, dass Religion und Politik nicht vollständig voneinander getrennt werden können. Beide beschäftigen sich auf unterschiedliche Weise mit Fragen von Macht, Ordnung und gesellschaftlichem Zusammenleben. Während religiöse Menschen nach den grundlegenden Mächten und Orientierungen ihres Lebens fragen, beansprucht der Staat das Gewaltmonopol und trägt Verantwortung für den gesellschaftlichen Frieden. Deshalb muss er ein angemessenes Verhältnis zu den verschiedenen Religionen und Weltanschauungen entwickeln. Schieder verweist darauf, dass demokratische Staaten unterschiedliche Modelle im Umgang mit Religion geschaffen haben. In den Vereinigten Staaten besteht eine verfassungsrechtliche Trennung zwischen staatlicher Herrschaft und religiösen Institutionen, obwohl religiöse Vorstellungen weiterhin eine wichtige öffentliche Rolle spielen. Frankreich verfolgt mit dem Prinzip der Laizität eine deutlich stärkere Trennung von Religion und staatlichem Leben. Deutschland orientiert sich dagegen an einem Neutralitätsprinzip, das eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ermöglicht.
Für eine verantwortungsvolle staatliche Religionspolitik formuliert Schieder drei grundlegende Voraussetzungen. Erstens müssen politische Entscheidungen auf verlässlichen empirischen und historischen Erkenntnissen beruhen. Religiöse Probleme dürfen nicht aufgrund unbegründeter Vermutungen oder gesellschaftlicher Vorurteile bewertet werden. Als Beispiel nennt er die öffentliche Behauptung, muslimische Mädchen würden sich in großer Zahl aus religiösen Gründen vom Sportunterricht abmelden. Untersuchungen zeigten jedoch, dass dieses Problem wesentlich geringer war, als politische Diskussionen vermuten ließen. Der Autor kritisiert damit eine Religionspolitik, die auf unzureichend überprüften Annahmen beruht.
Zweitens müssen staatliche Akteure ihren eigenen Religionsbegriff kritisch reflektieren. Schieder weist darauf hin, dass Religion häufig entweder als überholtes gesellschaftliches Phänomen betrachtet oder zu einer umfassenden Erklärung kultureller Unterschiede gemacht wird. Besonders problematisch erscheint ihm die zunehmende Einordnung von Menschen nach ihrer religiösen Zugehörigkeit. Während Menschen mit türkischer oder bosnischer Herkunft früher überwiegend über ihre nationale oder ethnische Herkunft beschrieben wurden, werden sie zunehmend pauschal als Muslime bezeichnet. Dadurch können religiöse Identitäten von außen zugeschrieben werden, obwohl die tatsächlichen Glaubensüberzeugungen und Lebensweisen der Betroffenen sehr unterschiedlich sind. Der Autor fordert deshalb einen differenzierten Umgang mit religiösen Zugehörigkeiten und warnt vor vereinfachenden gesellschaftlichen Kategorien.
Drittens muss staatliche Religionspolitik ihre Ziele offenlegen. Schieder kritisiert insbesondere die Vorstellung, der Staat könne religiöse Überzeugungen durch schulische Bildung gezielt relativieren. Wenn staatlicher Unterricht darauf ausgerichtet wäre, die Herkunftsreligionen von Lernenden grundsätzlich infrage zu stellen oder abzuschwächen, könnte der Staat seine weltanschauliche Neutralität gefährden. Religiöse Bildung darf deshalb nicht dazu dienen, eine bestimmte staatliche Weltanschauung durchzusetzen. Vielmehr muss sie die Rechte der Religionsgemeinschaften, die Erziehungsverantwortung der Eltern und die Freiheit der Lernenden berücksichtigen.
Anschließend setzt sich Schieder mit der verbreiteten Aussage auseinander, Religion sei Privatsache. Er zeigt, dass diese Vorstellung historisch aus politischen Auseinandersetzungen entstanden ist und nicht die tatsächliche gesellschaftliche Bedeutung von Religion beschreibt. Religiöse Gemeinschaften wirken weiterhin öffentlich und übernehmen wichtige gesellschaftliche Aufgaben. Als Beispiel nennt er die katholische Kirche, deren Oberhaupt über den Heiligen Stuhl diplomatische Beziehungen zu zahlreichen Staaten unterhält. Auch Kirchengebäude, öffentliche Gottesdienste und religiöse Gedenkveranstaltungen verdeutlichen, dass Religion weiterhin Bestandteil des öffentlichen Lebens ist. Die Dresdner Frauenkirche steht beispielsweise nicht nur für christliche Glaubenspraxis, sondern auch für gesellschaftliche Erinnerung, Versöhnung und Friedensbereitschaft. Schieder betont jedoch, dass die öffentliche Bedeutung von Religion nicht bedeutet, dass Menschen verpflichtet werden dürfen, ihre persönlichen Glaubensüberzeugungen öffentlich zu bekennen.
Ein weiterer Schwerpunkt des Artikels ist die Frage, ob Deutschland früher religiös und weltanschaulich einheitlicher gewesen sei als heute. Schieder widerspricht dieser Vorstellung und verweist auf zahlreiche historische Konflikte zwischen religiösen und politischen Weltanschauungen. Dazu gehören der Kulturkampf zwischen dem preußischen Staat und der katholischen Kirche, die weltanschaulichen Auseinandersetzungen während der Weimarer Republik, die Verfolgung religiöser und politischer Gruppen im Nationalsozialismus sowie die Einschränkungen der Religionsfreiheit in der DDR. Der Autor macht deutlich, dass religiöse und weltanschauliche Vielfalt kein ausschließlich modernes Phänomen ist. Vielmehr habe die Bundesrepublik durch die bewusste Zurückhaltung des Staates in religiösen Fragen und durch die Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen zu einer Befriedung früherer Konflikte beigetragen. Daraus leitet er die Warnung ab, dass der religiöse Frieden gefährdet werden kann, wenn der Staat seine Zuständigkeiten im Bereich religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen überschreitet.
Im weiteren Verlauf untersucht Schieder die religiöse Vielfalt in Deutschland anhand statistischer Daten aus dem Jahr 2006. Er beschreibt die unterschiedlichen christlichen Kirchen, jüdischen Gemeinden, muslimischen Gemeinschaften sowie hinduistischen, buddhistischen und weiteren religiösen Gruppierungen. Obwohl Deutschland durch eine Vielzahl religiöser Gemeinschaften geprägt ist, bewertet er die religiöse Landschaft insgesamt als vergleichsweise stabil. Religiöse Vielfalt sei wesentlich durch Migration entstanden, während die Zugehörigkeit zu religiösen Gemeinschaften häufig weiterhin durch familiäre Traditionen bestimmt werde.
Besondere Aufmerksamkeit widmet der Autor der unterschiedlichen religiösen Entwicklung in Ostdeutschland und Westdeutschland. Während in den westlichen Bundesländern weiterhin ein großer Teil der Bevölkerung einer christlichen Kirche angehört, ist die Mehrheit der Menschen in Ostdeutschland konfessionslos. Schieder erklärt diese Unterschiede unter anderem durch die historische Entwicklung der DDR, in der religiöse Bindungen gesellschaftlich zurückgedrängt wurden. Gleichzeitig zeigt er, dass auch konfessionslose Menschen an kulturellen Traditionen festhalten. Als Beispiel nennt er die Jugendweihe, die trotz des Wegfalls ihrer ursprünglichen sozialistischen Bedeutung weiterhin als Familienfest verbreitet ist. Daraus wird deutlich, dass religiöse und weltanschauliche Traditionen nicht ausschließlich durch persönliche Glaubensüberzeugungen bestimmt werden, sondern auch durch familiäre und gesellschaftliche Gewohnheiten.
Der Autor beschäftigt sich außerdem mit der Frage, ob die Bindung an die Kirchen und deren gesellschaftlicher Einfluss tatsächlich kontinuierlich abnehmen. Zwar erkennt er an, dass die großen Kirchen Mitglieder verlieren und Gottesdienste vergleichsweise selten besucht werden. Er widerspricht jedoch der Schlussfolgerung, dass damit auch ihre gesellschaftliche Bedeutung grundsätzlich schwinde. Kirchen unterhalten weiterhin Kindergärten, Schulen, soziale Einrichtungen und Bildungsangebote, die auch von konfessionslosen Menschen genutzt werden. Besonders in Ostdeutschland zeigt sich nach Schieder, dass kirchliche Einrichtungen gesellschaftliche Anerkennung genießen, obwohl die Mehrheit der Bevölkerung keiner Kirche angehört.
Ein anschauliches Beispiel hierfür ist das Engagement konfessionsloser Menschen für die Erhaltung historischer Kirchengebäude. Viele Menschen unterstützen die Renovierung von Dorfkirchen, obwohl sie selbst keine Gottesdienste besuchen. Kirchen besitzen für sie eine kulturelle, familiäre und lokale Bedeutung. Schieder verdeutlicht damit, dass die Beziehung zur Kirche nicht ausschließlich über die Teilnahme am religiösen Leben bestimmt werden kann. Religiöse Institutionen können auch für Menschen wichtig sein, die sich selbst nicht als gläubig verstehen.
Anschließend untersucht der Autor die Veränderungen, die durch eine zunehmend sichtbare religiöse Vielfalt entstehen. Während christliche Glaubensüberzeugungen in Deutschland häufig als persönliche Angelegenheit behandelt werden, legen manche muslimische Gläubige größeren Wert auf die öffentliche Sichtbarkeit ihrer Religion. Dazu gehört beispielsweise das Tragen eines Kopftuches. Diese unterschiedlichen Formen religiöser Selbstdarstellung können Irritationen, Vorurteile und gegenseitige Abgrenzungen hervorrufen. Schieder zeigt, dass sowohl muslimische als auch nichtmuslimische Menschen dazu neigen können, die jeweils andere Gruppe aufgrund äußerer Merkmale oder vermeintlicher Glaubensvorstellungen vorschnell zu beurteilen.
In diesem Zusammenhang kritisiert der Autor auch vereinfachende wissenschaftliche Untersuchungen über religiöse Einstellungen. Er erläutert, dass theologische Aussagen nicht ohne Weiteres mit politischen oder rechtlichen Aussagen gleichgesetzt werden dürfen. Als Beispiel behandelt er die Frage, ob alle Menschen vor Gott gleich seien. Eine unterschiedliche Beantwortung dieser Frage müsse nicht bedeuten, dass Menschen die rechtliche Gleichheit oder die Menschenwürde ablehnen. Vielmehr könnten dahinter unterschiedliche theologische Vorstellungen stehen. Im Christentum wird beispielsweise einerseits die Gottesebenbildlichkeit aller Menschen betont, während andererseits die Vorstellung des Jüngsten Gerichts eine unterschiedliche Beurteilung menschlichen Handelns beinhaltet. Schieder macht damit deutlich, dass religiöse Aussagen in ihrem theologischen Zusammenhang verstanden werden müssen, bevor gesellschaftliche oder politische Schlussfolgerungen gezogen werden.
Im letzten Teil des vorliegenden Artikels beschäftigt sich Schieder mit der Frage, ob Deutschland neben dem bestehenden Religionsunterricht einen verpflichtenden staatlichen Werteunterricht und Religionskundeunterricht benötigt. Ausgangspunkt ist der Vorschlag von Brigitte Zypries, allen Lernenden unabhängig von ihrer Religionszugehörigkeit gemeinsame Kenntnisse über unterschiedliche Religionen zu vermitteln. Dadurch sollen gegenseitiges Verständnis, Respekt und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Schieder stellt jedoch infrage, ob hierfür tatsächlich ein zusätzliches verpflichtendes Unterrichtsfach notwendig ist.
Er verweist auf Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes, der den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen verankert. Nach seiner Auffassung bietet dieses Modell bereits wichtige Voraussetzungen für eine verantwortungsvolle religiöse Bildung. Der Staat trägt Verantwortung für die Ausbildung der Lehrkräfte, die Lehrpläne, die Unterrichtsmaterialien und die schulischen Leistungsanforderungen. Gleichzeitig erfolgt der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der jeweiligen Religionsgemeinschaften. Diese Zusammenarbeit ermöglicht es, religiöse Bildung sowohl staatlich zu verantworten als auch die religiöse Eigenständigkeit der Glaubensgemeinschaften zu berücksichtigen.
Schieder widerspricht insbesondere der Vorstellung, der konfessionelle Religionsunterricht sei lediglich eine Form religiöser Unterweisung oder Glaubensvermittlung. Er betont, dass es sich um ein reguläres Schulfach handelt, in dem fachliche Kenntnisse, kritisches Denken und nachvollziehbare Leistungen im Mittelpunkt stehen. Nicht die persönliche Frömmigkeit der Lernenden wird bewertet, sondern ihre Fähigkeit, religiöse Inhalte zu verstehen und sich sachgerecht mit ihnen auseinanderzusetzen.
Zur Verdeutlichung vergleicht Schieder den Religionsunterricht mit dem Sprachunterricht. So wie Menschen eine bestimmte Sprache lernen und von dieser ausgehend andere Sprachen verstehen können, kann religiöse Bildung von einer konkreten religiösen Tradition ausgehen und zugleich das Verständnis anderer Religionen fördern. Nach seiner Auffassung muss eine konfessionelle Perspektive deshalb nicht im Widerspruch zu Offenheit, Toleranz und religiöser Verständigung stehen.
Die zentrale Aussage des vorliegenden Fachartikels besteht darin, dass der Staat religiöse Vielfalt ernst nehmen und religiöse Bildung fördern sollte, ohne selbst eine bestimmte Weltanschauung durchzusetzen. Schieder sieht in einer sachgerechten Religionspolitik, der Achtung der Religionsfreiheit und der Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften wichtige Voraussetzungen für den gesellschaftlichen Frieden.
Für den Religionsunterricht ergeben sich daraus zahlreiche pädagogische Anknüpfungspunkte. Lernende können erkennen, dass Religion nicht ausschließlich eine private Angelegenheit ist, sondern auch gesellschaftliche, kulturelle und politische Bedeutung besitzt. Sie können sich mit unterschiedlichen Modellen des Verhältnisses von Staat und Religion auseinandersetzen, die Bedeutung der Religionsfreiheit reflektieren und die Chancen sowie Herausforderungen religiöser Vielfalt untersuchen. Darüber hinaus bietet der Artikel die Möglichkeit, religiöse Vorurteile, gesellschaftliche Zuschreibungen und die Bedeutung theologischer Aussagen kritisch zu hinterfragen. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass religiöse Bildung nicht nur Wissen über Religionen vermitteln, sondern auch zur Entwicklung von Urteilsfähigkeit, gegenseitigem Respekt und einem friedlichen Zusammenleben beitragen kann.