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Ernährung als globales Gerechtigkeitsproblem

Veröffentlichung:1.1.2015

Der Fachartikel „Ernährung als globales Gerechtigkeitsproblem“ von Johannes Wallacher ist im Heft ru heute 02 2015 enthalten unter dem Titel: „Ernährung als globales Gerechtigkeitsproblem“ und umfasst die Seiten 11 bis 15 also fünf Seiten.

Der Artikel zeigt, dass Hunger, Mangelernährung, Übergewicht und Lebensmittelverschwendung gleichzeitig existieren und deshalb nicht nur ein Produktionsproblem, sondern vor allem ein Verteilungs und Gerechtigkeitsproblem sind. Als ethisches Fundament wird das Menschenrecht auf Nahrung entfaltet und mit drei Gerechtigkeitsdimensionen verknüpft: Befriedigung von Grundbedürfnissen, gerechte Handlungschancen und faire Verfahren. Abschließend beschreibt der Text eine gemeinsame und zugleich differenzierte Verantwortung von Staaten, internationalen Organisationen, Unternehmen und Bürgern.

Theologische Probleme, die der Artikel berührt, sind vor allem die Frage nach der unantastbaren Menschenwürde und dem Recht auf Leben, die moralische Verpflichtung zur Solidarität über Grenzen hinweg, die Verantwortung für die Schöpfung auch im Blick auf kommende Generationen sowie die Frage nach struktureller Schuld, wenn politische und wirtschaftliche Systeme Hunger mitverursachen oder verstärken.

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Der Artikel beginnt mit der Feststellung, dass die Welt trotz stark gestiegener Nahrungsmittelproduktion weiterhin weit von einer gesicherten Ernährung für alle entfernt ist. Nach Angaben der FAO leiden weiterhin über 800 Millionen Menschen an chronischem Hunger, viele weitere Menschen sind mangelernährt, weil ihnen Vitamine und Mineralstoffe fehlen. Gleichzeitig steigen Lebensmittelverschwendung und Übergewicht, was den Skandal der Gleichzeitigkeit von Mangel und Überfluss sichtbar macht. Die Lage verschärft sich durch den wachsenden Nahrungsmittelbedarf einer weiter wachsenden Weltbevölkerung, durch den Klimawandel, durch steigenden Bedarf an Futtermitteln, durch Konkurrenz um landwirtschaftliche Flächen etwa durch Biokraftstoffe sowie durch stark schwankende Preise auf den Nahrungsmittelmärkten. Dabei muss Ernährungssicherung so gestaltet werden, dass auch künftige Generationen ausreichende Produktionsmöglichkeiten behalten.

Im zweiten Teil beschreibt der Artikel die Krise der Welternährung und betont die besondere Verwundbarkeit armer Menschen. Hunger betrifft vor allem Menschen in ländlichen Regionen vieler Entwicklungs und Schwellenländer, häufig Kleinbauern, Pächter, Hirten, Fischer und Landlose, überproportional Frauen und Kinder. Ursachen von Hunger sind vielschichtig, doch Armut bleibt der zentrale Faktor, weil sie Produktion und Zugang zu ausgewogener Nahrung erschwert. In vielen Regionen kommen staatlicher Zerfall, Gewalt, fehlende Investitionen in die Landwirtschaft und mangelnde Rechte für Kleinbauern hinzu. Hunger verfestigt wiederum Armut, weil Kinder anfälliger für Krankheiten werden, schlechter lernen und später geringere Einkommenschancen haben. Besonders wichtig ist daher der Blick auf versteckten Hunger, also Mangel an Mikronährstoffen, der langfristige Schäden verursacht.

Die ökologische Verwundbarkeit verstärkt die soziale Not. Die Intensivierung der Landwirtschaft seit den sechziger Jahren steigerte zwar Erträge, schädigt aber zunehmend Boden, Biodiversität, Wasser und Klima. In kleinbäuerlichen Systemen sind Landnutzungspraktiken oft ebenfalls nicht nachhaltig, häufig aufgrund von Landknappheit und Bevölkerungsdruck. Gleichzeitig nimmt die Konkurrenz um Ackerflächen zu, weil Nahrung, Futtermittel und Agrartreibstoffe um dieselben Ressourcen konkurrieren. Der Klimawandel trifft besonders jene Regionen, in denen Hunger schon heute stark verbreitet ist, und Wetterextreme wie Dürren und Überschwemmungen erhöhen die Risiken für Menschen, die kaum Anpassungsmöglichkeiten haben. Umgekehrt trägt Landwirtschaft selbst durch Treibhausgasemissionen und Landnutzungsänderungen zum Klimawandel bei.

Der Artikel analysiert danach Markt und Staatsversagen als zentrale Gründe, warum Produktionssteigerungen den Hunger nicht beseitigt haben. Entscheidend ist nicht nur die Menge der Nahrung, sondern wer produziert, wer Zugang hat und welche politischen und ökonomischen Rahmenbedingungen gelten. Viele Entwicklungsländer vernachlässigten lange Zeit ländliche Räume und Infrastruktur. In der Phase starker staatlicher Eingriffe wurden Nahrungsmittel oft künstlich verbilligt, wodurch Anreize für Produktivitätssteigerung fehlten. Ab den achtziger Jahren folgten unter externem Druck Liberalisierungen und Marktöffnungen, die vielfach nicht an die jeweilige Lage angepasst waren. Regierungen fehlte Spielraum für Investitionen, lokale Märkte wurden nicht stabilisiert und viele Länder wurden abhängig von Importen und damit anfällig für Wechselkurse und globale Preisschocks. Viele arme Haushalte kombinieren heute Subsistenzproduktion mit unsicherer Erwerbsarbeit, weil reine Selbstversorgung nicht reicht, aber Marktorientierung Spezialisierung verlangt. Dieses Dilemma erhöht die Verwundbarkeit zusätzlich.

Mehrere Faktoren verschärfen die Lage weiter. Der Ausbau von Energie aus nachwachsenden Rohstoffen verstärkt Flächenkonkurrenz und Wasserknappheit, teils begünstigt durch problematische Förderpolitiken. Ein globaler Wettlauf um Land nimmt zu, weil Staaten und Investoren sich Produktionsflächen sichern wollen, oft in armen Ländern, wodurch lokale Bevölkerungen Landrechte verlieren können. Außerdem steigen und schwanken Nahrungsmittelpreise stärker, unter anderem weil mehr Finanzakteure auf Terminmärkten spekulieren und dadurch Preisbildung verzerren. Zusätzlich bleiben Agrarsubventionen in Industrieländern problematisch, weil sie Überschüsse erzeugen, die Märkte in armen Ländern destabilisieren und die Wettbewerbschancen lokaler Produzenten und damit ihre Einkommen mindern.

Als normatives Fundament der Ernährungssicherheit entwickelt der Artikel die Menschenrechte, besonders das Recht auf Nahrung. Menschenrechte sind universal, unteilbar und solidarisch. Das Recht auf Nahrung gehört zum Subsistenzrecht und ist Voraussetzung dafür, dass Menschen ihre körperliche Integrität wahren und überhaupt andere Rechte ausüben können. Zugleich hängt Ernährungssicherung mit anderen Rechten zusammen, etwa politischer Teilhabe, Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und dem Recht auf Arbeit, weil diese Rechte helfen, Zugang zu Nahrung und Kaufkraft zu sichern. Der Text betont zudem, dass Menschenrechte historisch fortgeschrieben werden und heute stärker ökologische Gefährdungen berücksichtigen müssen. Der UN Menschenrechtsrat hat 2008 bestätigt, dass umwelt und klimaschädliches Verhalten als Menschenrechtsverletzung interpretiert werden kann, weil ökologische Veränderungen die Rechte anderer Menschen heute und in Zukunft beeinträchtigen.

Aus dieser menschenrechtlichen Perspektive entfaltet der Artikel ein Dreieck von Gerechtigkeitsforderungen. Erstens geht es um die Befriedigung von Grundbedürfnissen, damit jeder Mensch ausreichend Nahrung und weitere zentrale Bedürfnisse decken kann. Das kann Sozialhilfe, internationale Transfers und in Notsituationen zeitlich begrenzte Nahrungsmittelhilfe erfordern, die aber klar geregelt sein muss, um Missbrauch und Abhängigkeiten zu vermeiden. Zweitens geht es um gerecht verteilte Handlungschancen, weil Würde bedeutet, Menschen zu befähigen, ihre Ernährung dauerhaft aus eigener Kraft zu sichern. Dabei müssen besonders Frauen gestärkt werden, weil sie oft mehrfach benachteiligt sind, beim Zugang zu Ressourcen, Bildung und Rechtssicherheit und sogar innerhalb von Familien bei der Nahrungsverteilung, zugleich aber entscheidend zur Ernährungssicherung beitragen. Drittens fordert der Artikel faire Verfahren, weil Strukturen der Produktion und Verteilung von Nahrung von Institutionen und Interessen geprägt sind. Betroffene müssen angemessen beteiligt sein, damit Regeln legitim sind, Akzeptanz entsteht und Verantwortung geteilt wird.

Abschließend beschreibt der Text eine gemeinsame und differenzierte Verantwortung für das Recht auf Nahrung. Regierungen tragen die primäre Pflicht, das Recht auf Nahrung zu achten, zu schützen und zu erfüllen, indem sie Rahmenbedingungen schaffen, Übergriffe anderer Akteure verhindern, in Notfällen Versorgung sicherstellen und langfristig Institutionen aufbauen, die die Chancen der Armen verbessern und Verwundbarkeit mindern. Gleichzeitig haben auch andere Akteure Pflichten, weil Landwirtschaft überall von externen Einflüssen abhängig ist. Wohlhabende Länder müssen alles unterlassen, was Handlungsspielräume armer Länder einschränkt, und sollen positive Unterstützung leisten, etwa durch wirksame Entwicklungszusammenarbeit. Multinationale Unternehmen sollen durch Geschäftspraktiken und politischen Einfluss die Chancen von Kleinbauern nicht verschlechtern und ihre Marktmacht so nutzen, dass Produzenten fair an Wertschöpfung beteiligt werden. Bürgerinnen und Bürger in Industrieländern tragen Verantwortung als Wähler, Konsumenten und teilweise auch als Kapitalgeber oder Mitarbeitende, indem sie Einfluss auf Politik und Wirtschaft ausüben und sich in zivilgesellschaftlichen Initiativen organisieren, um Kontrolle und wirksame Sanktionsmechanismen gegenüber Staat und Wirtschaft zu stärken.

Hessen

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Sekundarstufe II | Q3 Ethik – die Frage nach Gut und Böse

Q3.5 Zukunft der Erde, Zukunft des Menschen und kirchliche Positionen.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 12/2 Gutes Handeln unter dem Anspruch des Christseins

12.2 / 3. Gesellschaftlich-politische Verantwortung aus christlicher Motivation.

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