Das Video eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 insbesondere im Zusammenhang mit den Themen ethisches Handeln, Gewissen, Verantwortung, Pflicht, Freiheit, Menschenwürde und philosophische Begründungen moralischer Entscheidungen. Es kann sowohl zur Einführung in die kantische Pflichtethik als auch zur Vertiefung nach einer grundlegenden Behandlung des kategorischen Imperativs eingesetzt werden. Aufgrund der systematischen Darstellung bietet sich das Medium besonders dazu an, die für Lernende zunächst abstrakte Unterscheidung zwischen vollkommenen und unvollkommenen Pflichten anhand konkreter Situationen verständlich zu machen.
Vor der Betrachtung des Videos sollte das Vorwissen zum kategorischen Imperativ aktiviert werden. Die Lernenden können zunächst erläutern, was unter einer Maxime zu verstehen ist und welche Bedeutung die Verallgemeinerung einer persönlichen Handlungsregel besitzt. Als vorbereitende Problemfrage eignet sich beispielsweise: „Muss ich einem Menschen in Not immer helfen?“ Die Lernenden können spontan Stellung beziehen und unterschiedliche Begründungen sammeln. Dadurch wird bereits eine zentrale Schwierigkeit sichtbar. Einerseits erscheint Hilfe als moralische Verpflichtung, andererseits muss geklärt werden, wann, wie und in welchem Umfang diese Pflicht erfüllt werden soll.
Für die Betrachtung des Videos empfiehlt sich eine abschnittsweise Vorgehensweise. Die Lernenden können zunächst die vier behandelten Beispiele Nothilfe, Entwicklung eigener Talente, Selbsterhaltung und Versprechen untersuchen. Zu jedem Beispiel sollten sie die zugrunde liegende Maxime, die Art des entstehenden Widerspruchs, die daraus folgende Pflicht sowie den Bezug auf die eigene Person oder auf andere Menschen festhalten. Dadurch entsteht eine klare Struktur, die anschließend zur begrifflichen Sicherung genutzt werden kann.
Besondere Aufmerksamkeit sollte der Unterscheidung zwischen einem Widerspruch im Denken und einem Widerspruch im Wollen gewidmet werden. Diese Unterscheidung stellt eine zentrale fachliche Herausforderung des Videos dar. Beim Beispiel der unterlassenen Hilfe kann eine Welt gedacht werden, in der niemand einem anderen Menschen hilft. Nach der Darstellung des Videos kann ein vernünftiges Wesen eine solche Welt jedoch nicht wollen, weil es selbst in eine Situation geraten könnte, in der es auf Hilfe angewiesen ist. Deshalb liegt ein Widerspruch im Wollen vor. Daraus wird eine unvollkommene Pflicht zur Hilfeleistung abgeleitet.
Methodisch sollte diese Argumentation nicht nur reproduziert, sondern von den Lernenden selbst durchgeführt werden. Dazu können kurze Fallbeispiele formuliert werden. Eine Person bemerkt beispielsweise, dass ein Mitschüler Unterstützung benötigt, möchte aber ihre Freizeit nicht dafür aufgeben. Die Lernenden formulieren eine passende Maxime und prüfen, ob sie als allgemeines Gesetz gedacht und gewollt werden kann. Anschließend vergleichen sie ihre Überlegungen mit dem Vorgehen im Video. Auf diese Weise wird der kategorische Imperativ als Instrument ethischer Urteilsbildung angewendet.
Das Beispiel der Entwicklung eigener Talente eröffnet einen wichtigen lebensweltlichen Zugang. Lernende können darüber diskutieren, ob Menschen tatsächlich eine moralische Pflicht besitzen, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Dabei kann zwischen persönlicher Selbstverwirklichung und moralischer Verpflichtung unterschieden werden. Das Video ordnet die Ausbildung eigener Talente als unvollkommene Pflicht gegenüber sich selbst ein, da die gegenteilige Maxime zwar gedacht, nach der dargestellten Argumentation aber nicht vernünftig gewollt werden kann. Im Unterricht kann daran die weiterführende Frage angeschlossen werden, ob Menschen ihre Begabungen ausschließlich für sich selbst entwickeln oder damit auch Verantwortung gegenüber anderen übernehmen.
Bei der Behandlung vollkommener Pflichten bietet sich insbesondere das Beispiel des falschen Versprechens an. Es ist für Lernende gut nachvollziehbar und ermöglicht eine anschauliche Anwendung des kategorischen Imperativs. Wenn es allgemeines Gesetz wäre, Versprechen abzugeben, obwohl bereits feststeht, dass sie nicht eingehalten werden, würde die Institution des Versprechens ihren Sinn verlieren. Das Video beschreibt dies als Widerspruch im Denken. Die Lernenden können weitere Beispiele wie Lügen, Täuschung oder bewusst gebrochene Vereinbarungen untersuchen und prüfen, ob eine vergleichbare Argumentation möglich ist.
Das im Video behandelte Beispiel der Selbsterhaltung verlangt eine besonders sensible didaktische Einbettung. Die Darstellung sollte als Rekonstruktion eines Arguments innerhalb der kantischen Pflichtethik behandelt werden. Für das Verständnis der Systematik kann herausgearbeitet werden, weshalb das Video die Selbsterhaltung als vollkommene Pflicht gegenüber sich selbst einordnet. Eine persönliche Diskussion über konkrete Krisensituationen ist für die Erarbeitung der Pflichttypen nicht erforderlich. Der fachliche Schwerpunkt kann auf der Struktur des philosophischen Arguments liegen.
Eine besonders geeignete Methode zur Ergebnissicherung ist eine Vierfelderstruktur. Die Lernenden ordnen darin vollkommene Pflichten gegenüber sich selbst, vollkommene Pflichten gegenüber anderen, unvollkommene Pflichten gegenüber sich selbst und unvollkommene Pflichten gegenüber anderen. Die Beispiele des Videos werden anschließend den vier Bereichen zugeordnet. Selbsterhaltung steht dabei für eine vollkommene Pflicht gegenüber sich selbst, ehrliches Versprechen für eine vollkommene Pflicht gegenüber anderen, Entwicklung eigener Talente für eine unvollkommene Pflicht gegenüber sich selbst und Hilfe für Menschen in Not für eine unvollkommene Pflicht gegenüber anderen.
Die abschließende Merkhilfe des Videos kann zur Sicherung genutzt, sollte aber anschließend differenziert erläutert werden. Unvollkommene Pflichten besitzen nach der Darstellung einen gewissen Spielraum in ihrer konkreten Umsetzung. Die Pflicht, anderen zu helfen, bedeutet beispielsweise nicht, dass ein Mensch zu jedem Zeitpunkt jeder Person in jeder denkbaren Situation helfen muss. Auch die Entwicklung eigener Talente schreibt nicht genau vor, welche Fähigkeit wann und in welchem Umfang entwickelt werden muss. Vollkommene Pflichten werden dagegen im Video als Pflichten ohne einen entsprechenden Interpretationsspielraum dargestellt.
Für den Religionsunterricht ist schließlich ein Vergleich mit christlichen Vorstellungen moralischer Verantwortung besonders ergiebig. Die kantische Begründung einer Pflicht zur Hilfe kann beispielsweise mit dem christlichen Gebot der Nächstenliebe verglichen werden. Dabei sollten die Lernenden nicht nur Gemeinsamkeiten im Ergebnis feststellen, sondern insbesondere die unterschiedlichen Begründungen untersuchen. Kant begründet moralische Verpflichtung über Vernunft und Verallgemeinerbarkeit. Christliche Ethik kann Nächstenliebe dagegen unter anderem aus der Gottesbeziehung und der Zuwendung zum Mitmenschen begründen. Auf diese Weise erkennen die Lernenden, dass ähnliche Handlungsforderungen auf unterschiedlichen ethischen und religiösen Begründungswegen beruhen können.
Als Abschluss bietet sich ein Transfer auf ein ethisches Dilemma an. Die Lernenden erhalten eine konkrete Situation, formulieren eine Maxime, verallgemeinern diese und prüfen sie auf Widersprüche. Anschließend vergleichen sie das Ergebnis mit einer christlich ethischen Perspektive und formulieren ein eigenes begründetes Urteil. Dadurch werden Sachkompetenz, Methodenkompetenz und Urteilskompetenz miteinander verbunden.
Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1, Operator: Beschreiben
Beschreiben Sie die im Video dargestellte Unterscheidung zwischen vollkommenen und unvollkommenen Pflichten bei Kant.
Musterantwort: Vollkommene und unvollkommene Pflichten entstehen bei der Prüfung von Maximen mithilfe des kategorischen Imperativs. Nach der Darstellung des Videos liegt eine unvollkommene Pflicht vor, wenn bei der Verallgemeinerung einer gegenteiligen Maxime kein Widerspruch im Denken, aber ein Widerspruch im Wollen entsteht. Bei vollkommenen Pflichten entstehen dagegen sowohl ein Widerspruch im Denken als auch ein Widerspruch im Wollen. Beide Arten von Pflichten können gegenüber sich selbst oder gegenüber anderen Menschen bestehen.
Aufgabe 2, Operator: Erläutern
Erläutern Sie anhand des Beispiels der Nothilfe, weshalb das Video von einer unvollkommenen Pflicht gegenüber anderen spricht.
Musterantwort: Eine mögliche Maxime lautet, dass man einem Menschen in Not nicht helfen muss, wenn man müde ist. Eine Welt, in der diese Regel allgemein gilt, kann grundsätzlich gedacht werden. Deshalb entsteht zunächst kein Widerspruch im Denken. Nach der dargestellten kantischen Argumentation kann ein vernünftiger Mensch diese Welt jedoch nicht wollen, weil er selbst in eine Situation geraten könnte, in der er Hilfe benötigt. Es entsteht somit ein Widerspruch im Wollen. Daraus ergibt sich eine unvollkommene Pflicht zur Hilfe. Da diese Pflicht auf andere Menschen bezogen ist, handelt es sich um eine unvollkommene Pflicht gegenüber anderen.
Aufgabe 3, Operator: Erklären
Erklären Sie den Unterschied zwischen einem Widerspruch im Denken und einem Widerspruch im Wollen.
Musterantwort: Ein Widerspruch im Denken liegt vor, wenn eine Maxime durch ihre Verallgemeinerung ihre eigene Voraussetzung zerstört und deshalb nicht sinnvoll als allgemeines Gesetz gedacht werden kann. Ein Beispiel ist das falsche Versprechen. Wenn jeder falsche Versprechen geben dürfte, würde niemand mehr auf Versprechen vertrauen und das Versprechen würde seinen Sinn verlieren. Ein Widerspruch im Wollen liegt dagegen vor, wenn eine allgemeine Regel zwar vorstellbar ist, ein vernünftiges Wesen diese Regel aber nach der im Video dargestellten Argumentation nicht widerspruchsfrei wollen kann.
Aufgabe 4, Operator: Vergleichen
Vergleichen Sie die Pflicht zur Nothilfe mit der Pflicht zur Ehrlichkeit beim Geben von Versprechen.
Musterantwort: Beide Pflichten werden durch die Anwendung des kategorischen Imperativs begründet und beziehen sich auf das Verhalten gegenüber anderen Menschen. Die Nothilfe wird im Video als unvollkommene Pflicht eingeordnet. Die Maxime, einem Menschen in Not nicht zu helfen, kann zwar als allgemeines Gesetz gedacht, aber nicht widerspruchsfrei gewollt werden. Beim falschen Versprechen entsteht dagegen zusätzlich ein Widerspruch im Denken. Würden falsche Versprechen allgemeine Praxis, würde das Versprechen selbst seinen Sinn verlieren. Die Ehrlichkeit beim Versprechen wird deshalb als vollkommene Pflicht gegenüber anderen eingeordnet.
Aufgabe 5, Operator: Analysieren
Analysieren Sie mithilfe des kategorischen Imperativs folgende Maxime: „Wenn mir die Wahrheit unangenehm ist, darf ich ein Versprechen geben, obwohl ich bereits weiß, dass ich es nicht halten werde.“
Musterantwort: Zunächst wird die persönliche Maxime als allgemeines Gesetz formuliert: Jeder Mensch darf ein Versprechen geben, obwohl er bereits weiß, dass er es nicht halten wird, wenn ihm die Wahrheit unangenehm ist. Anschließend wird geprüft, ob eine solche Welt gedacht werden kann. Wenn Menschen grundsätzlich damit rechnen müssten, dass Versprechen nicht ernst gemeint sind, würde das Vertrauen in Versprechen verloren gehen. Das Versprechen könnte seine eigentliche Funktion nicht mehr erfüllen. Die Maxime zerstört damit durch ihre Verallgemeinerung eine Voraussetzung der Handlung selbst. Nach der im Video dargestellten Argumentation entsteht ein Widerspruch im Denken. Deshalb widerspricht die Maxime einer vollkommenen Pflicht zur Ehrlichkeit beim Versprechen.
Aufgabe 6, Operator: Anwenden
Wenden Sie die Unterscheidung zwischen vollkommenen und unvollkommenen Pflichten auf folgende Situation an: Ein Jugendlicher besitzt eine besondere musikalische Begabung, entscheidet sich aber, diese Fähigkeit grundsätzlich nicht weiterzuentwickeln.
Musterantwort: Das Beispiel lässt sich mit der im Video behandelten Pflicht zur Entwicklung eigener Talente vergleichen. Die entsprechende Maxime könnte lauten: „Ich lasse meine Fähigkeiten grundsätzlich unentwickelt.“ Nach der Darstellung des Videos kann eine Welt gedacht werden, in der alle Menschen ihre Talente verkümmern lassen. Es entsteht daher kein Widerspruch im Denken. Kant zufolge kann ein Vernunftwesen dies jedoch nicht widerspruchsfrei wollen. Deshalb entsteht ein Widerspruch im Wollen. Die Entwicklung eigener Talente wird folglich als unvollkommene Pflicht gegenüber sich selbst eingeordnet.
Aufgabe 7, Operator: Beurteilen
Beurteilen Sie die Aussage: „Eine moralische Pflicht muss immer genau vorschreiben, was ein Mensch in einer bestimmten Situation tun muss.“
Musterantwort: Die Aussage trifft auf die im Video dargestellte kantische Unterscheidung nicht vollständig zu. Vollkommene Pflichten werden als verbindliche Pflichten ohne entsprechenden Handlungsspielraum dargestellt. Bei unvollkommenen Pflichten besteht dagegen ein gewisser Spielraum hinsichtlich ihrer konkreten Umsetzung. Die Pflicht, anderen Menschen zu helfen, schreibt beispielsweise nicht für jede denkbare Situation exakt vor, wann und in welchem Umfang geholfen werden muss. Auch die Pflicht zur Entwicklung eigener Talente lässt unterschiedliche Formen der Umsetzung zu. Eine moralische Pflicht muss daher nach dieser Unterscheidung nicht in jedem Fall jede konkrete Handlung vollständig festlegen.
Aufgabe 8, Operator: Erörtern
Erörtern Sie die Frage, ob Menschen eine moralische Pflicht besitzen, ihre eigenen Fähigkeiten und Talente zu entwickeln.
Musterantwort: Für eine solche Pflicht spricht aus der im Video dargestellten kantischen Perspektive, dass ein Vernunftwesen nicht widerspruchsfrei wollen könne, dass Menschen grundsätzlich ihre Fähigkeiten verkümmern lassen. Talente ermöglichen persönliche Entwicklung und können außerdem zum Nutzen anderer eingesetzt werden. Gegen eine sehr weitgehende Verpflichtung könnte eingewendet werden, dass Menschen selbst entscheiden sollten, welche Fähigkeiten sie entwickeln möchten und dass nicht jede Begabung vollständig ausgeschöpft werden kann. Gerade deshalb ist die Talententwicklung bei Kant eine unvollkommene Pflicht. Sie fordert die Entwicklung eigener Fähigkeiten, lässt aber Spielraum bei der konkreten Umsetzung.
Aufgabe 9, Operator: Vergleichen
Vergleichen Sie Kants Begründung der Pflicht zur Hilfe mit einer christlichen Begründung der Nächstenliebe.
Musterantwort: In der dargestellten kantischen Pflichtethik wird die Verpflichtung zur Hilfe mithilfe der Vernunft und des kategorischen Imperativs begründet. Eine Maxime, nach der Menschen anderen grundsätzlich nicht helfen, kann nach dieser Argumentation nicht widerspruchsfrei gewollt werden. Die Pflicht entsteht somit aus einer vernünftigen Prüfung der eigenen Handlungsregel. Eine christliche Begründung der Nächstenliebe kann dagegen von der Beziehung zu Gott und der daraus folgenden Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen ausgehen. Gemeinsam ist beiden Ansätzen, dass die Bedürfnisse anderer Menschen moralisch bedeutsam sind. Unterschiedlich ist vor allem die Begründung der Verpflichtung.
Aufgabe 10, Operator: Stellung nehmen
Nehmen Sie begründet zu der Aussage Stellung: „Eine Handlung ist nur dann moralisch richtig, wenn die zugrunde liegende Maxime für alle Menschen gelten könnte.“
Musterantwort: Für die Aussage spricht die Grundidee des kategorischen Imperativs. Eine moralische Regel sollte nicht nur dann gelten, wenn sie der eigenen Person Vorteile bringt. Die Forderung nach Verallgemeinerbarkeit verhindert, dass Menschen für sich selbst Ausnahmen beanspruchen, die sie anderen nicht zugestehen würden. Kritisch lässt sich fragen, ob jede konkrete moralische Situation allein durch eine allgemeine Regel angemessen beurteilt werden kann. Besondere Lebensumstände und unterschiedliche Verantwortlichkeiten können ebenfalls von Bedeutung sein. Die Aussage formuliert damit ein wichtiges Prinzip der kantischen Ethik, das für die ethische Urteilsbildung mit konkreten Situationen in Beziehung gesetzt werden muss.