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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Karl Menninger: Therapie statt Strafe

Veröffentlichung:1.1.1882

Der Textauszug „Therapie statt Strafe“ des US amerikanischen Psychiaters Karl Menninger beschäftigt sich mit der Frage, wie eine Gesellschaft mit Menschen umgehen sollte, die Straftaten begangen haben. Menninger kritisiert ein Strafverständnis, das vor allem auf Vergeltung und Buße ausgerichtet ist. Stattdessen fordert er einen wissenschaftlich begründeten Umgang mit Straffälligen, dessen Ziel darin besteht, weitere Straftaten zu verhindern und eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Als Alternative zur traditionellen Haft stellt Menninger therapeutische Maßnahmen vor, durch die Straffällige ihr Verhalten überdenken und neu erlernen können. Zugleich kritisiert er soziale Ungleichheiten, da Menschen mit Geld, guten Anwälten und unterstützenden Angehörigen eher Zugang zu solchen Möglichkeiten erhalten. Menninger erkennt jedoch auch Grenzen seines Ansatzes an. Wenn eine Resozialisierung trotz intensiver Bemühungen nicht gelingt und weiterhin eine Gefahr für die Gesellschaft besteht, hält er eine Verwahrung auf unbestimmte Zeit zum Schutz der Allgemeinheit für gerechtfertigt. Der Text eröffnet damit grundlegende ethische Fragen nach Schuld, Strafe, Gerechtigkeit, Menschenwürde, Resozialisierung und gesellschaftlicher Verantwortung.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 insbesondere im Zusammenhang mit ethischen Fragestellungen zu Schuld, Vergebung, Gerechtigkeit, Menschenwürde und Verantwortung. Der Text ermöglicht den Lernenden, unterschiedliche Begründungen von Strafe kennenzulernen und kritisch miteinander zu vergleichen. Im Zentrum steht dabei die Spannung zwischen Vergeltung, Abschreckung, Schutz der Gesellschaft und Resozialisierung. Die Lernenden können herausarbeiten, dass Menninger den Sinn einer staatlichen Reaktion auf Straftaten nicht primär in der Vergeltung vergangener Schuld sieht, sondern in der Veränderung zukünftigen Verhaltens. Dadurch bietet der Text einen geeigneten Ausgangspunkt für die Auseinandersetzung mit verschiedenen ethischen Vorstellungen von Gerechtigkeit.

Für den Einstieg kann den Lernenden ein Fallbeispiel präsentiert werden, bei dem eine Person wiederholt eine Straftat begeht. Die Lerngruppe kann zunächst überlegen, welche Reaktion sie für angemessen hält und welche Ziele eine Strafe grundsätzlich verfolgen sollte. Die genannten Ziele werden gesammelt und anschließend Kategorien wie Vergeltung, Abschreckung, Schutz und Resozialisierung zugeordnet. Auf diese Weise werden vorhandene Vorstellungen der Lernenden sichtbar, ohne bereits eine bestimmte Position vorzugeben.

Bei der Texterschließung bietet sich zunächst eine Einzelarbeit an. Die Lernenden markieren Menningers zentrale Aussagen und unterscheiden zwischen seiner Kritik am bestehenden Strafsystem, seinen Vorschlägen für einen anderen Umgang mit Straffälligen und den Grenzen seines therapeutischen Ansatzes. Anschließend können die Ergebnisse in Partnerarbeit verglichen werden. Besonders berücksichtigt werden sollte Menningers Vergleich von Straffälligen mit Patienten. Die Lernenden können untersuchen, welches Menschenbild diesem Vergleich zugrunde liegt und welche Chancen sowie Probleme daraus entstehen. Dabei sollte deutlich werden, dass der Text Straffälligkeit nicht einfach mit Krankheit gleichsetzt, sondern therapeutisches Denken als Modell für eine auf Veränderung und Wiedereingliederung ausgerichtete Reaktion verwendet.

Eine vertiefende Erarbeitung kann durch eine Gegenüberstellung unterschiedlicher Straftheorien erfolgen. Die Lernenden ordnen Menningers Position den Zielen von Vergeltung, Abschreckung, Resozialisierung und Schutz der Gesellschaft zu. Anschließend untersuchen sie, welche Vorstellungen von Verantwortung und Gerechtigkeit jeweils vorausgesetzt werden. Methodisch eignet sich dafür eine strukturierte Tabelle mit den Kategorien Ziel der Strafe, Menschenbild, mögliche Vorteile, mögliche Probleme und Konsequenzen für die Gesellschaft.

Für den Religionsunterricht ist besonders die Verbindung mit christlichen Vorstellungen von Schuld, Vergebung und Menschenwürde ergiebig. Menningers Ansatz kann beispielsweise mit der Vorstellung der unverlierbaren Würde jedes Menschen in Beziehung gesetzt werden. Ebenso können biblische Texte einbezogen werden, in denen Schuldige eine neue Möglichkeit zum Leben erhalten. Geeignet sind etwa die Begegnung Jesu mit Zachäus in Lukas 19,1 bis 10 oder die Erzählung von Jesus und der Ehebrecherin in Johannes 8,1 bis 11. Die Lernenden können untersuchen, ob Vergebung lediglich den Verzicht auf Strafe bedeutet oder vielmehr Verantwortung, Umkehr und einen Neubeginn einschließt. Dabei sollte zwischen religiöser Vergebung und den Aufgaben staatlicher Rechtsprechung unterschieden werden.

Eine weitere Vertiefung ermöglicht Menningers Forderung nach einer Verwahrung auf unbestimmte Zeit, wenn eine Resozialisierung nicht gelingt. Gerade dieser Teil verhindert eine vorschnelle Gleichsetzung seines Ansatzes mit einem uneingeschränkt milden Umgang mit Straftätern. Die Lernenden können diskutieren, wie die Menschenwürde und die Freiheit eines Straffälligen mit dem Schutz möglicher Opfer in ein angemessenes Verhältnis gebracht werden können. Dabei können sie erkennen, dass ethische Entscheidungen häufig in einem Spannungsverhältnis zwischen verschiedenen berechtigten Ansprüchen stehen.

Als Abschluss bietet sich eine strukturierte Urteilsbildung an. Die Lernenden formulieren zunächst Kriterien für einen gerechten Umgang mit Straffälligen, beispielsweise Menschenwürde, Verantwortung, Schutz der Gesellschaft, Verhältnismäßigkeit, Möglichkeit zur Veränderung und Gleichbehandlung. Auf dieser Grundlage beurteilen sie Menningers Position. Dadurch wird verhindert, dass die Diskussion lediglich auf spontanen Meinungen beruht. Gleichzeitig üben die Lernenden, ethische Urteile nachvollziehbar zu begründen und unterschiedliche Perspektiven einzubeziehen.


Prüfungsfragen für eine Klausur in Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1: Beschreiben

Beschreibe Menningers grundlegende Vorstellung vom angemessenen Umgang mit Straffälligen.

Musterantwort:

Menninger fordert, Straffällige nicht in erster Linie durch Gefängnis und Vergeltung zu bestrafen. Entscheidend ist für ihn die Frage, wie weitere Straftaten möglichst verhindert werden können. Deshalb sollen Straffällige Möglichkeiten erhalten, ihr Verhalten zu verändern und neue Denkweisen zu entwickeln. Menninger orientiert sich dabei an therapeutischen Verfahren. Ziel ist eine erfolgreiche Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Wenn diese nicht möglich ist und von einer Person weiterhin eine Gefahr ausgeht, hält Menninger allerdings eine weitere Verwahrung zum Schutz der Gesellschaft für notwendig.


Aufgabe 2: Herausarbeiten

Arbeite aus dem Text heraus, welche Kritik Menninger am traditionellen Strafvollzug äußert.

Musterantwort:

Menninger kritisiert insbesondere die Vorstellung, Straftäter müssten für ihre Taten büßen. Er hält die traditionelle Gefängnisstrafe nicht für die beste Möglichkeit, erneute Straftaten zu verhindern. Außerdem weist er darauf hin, dass eine lange Haft zu einem Persönlichkeitsverfall führen könne. Ein weiteres Problem sieht er in der sozialen Ungleichheit. Wohlhabende Straffällige hätten durch finanzielle Mittel, gute Anwälte und persönliche Unterstützung bessere Chancen auf therapeutische Alternativen als arme und gesellschaftlich isolierte Menschen. Darin erkennt Menninger einen Widerspruch zu demokratischen Vorstellungen von Gerechtigkeit.


Aufgabe 3: Erläutern

Erläutere Menningers Aussage, dass die Frage nach dem Umgang mit Straffälligen wissenschaftlich gestellt werden müsse.

Musterantwort:

Mit einer wissenschaftlichen Betrachtung meint Menninger, dass der Umgang mit Straffälligen nicht hauptsächlich von Vergeltungsgefühlen bestimmt werden sollte. Statt zu fragen, welche Strafe jemand für eine vergangene Tat verdient, soll untersucht werden, welche Maßnahmen zukünftige Straftaten möglichst wirksam verhindern. Dabei sollen Erkenntnisse über menschliches Verhalten und Möglichkeiten der Verhaltensänderung berücksichtigt werden. Eine therapeutische Behandlung soll deshalb prüfen, unter welchen Bedingungen eine Person ihr Verhalten verändern und wieder am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann.


Aufgabe 4: Analysieren

Analysiere das Menschenbild, das Menningers Argumentation zugrunde liegt.

Musterantwort:

Menningers Argumentation beruht zunächst auf der Vorstellung, dass Menschen grundsätzlich veränderungsfähig sind. Straffällige werden nicht ausschließlich auf ihre begangene Tat reduziert. Ihnen wird die Möglichkeit zugesprochen, ihr Verhalten zu überdenken, neue Verhaltensweisen zu erlernen und wieder Teil der Gesellschaft zu werden. Gleichzeitig betrachtet Menninger diese Veränderungsfähigkeit nicht als unbegrenzt. Er nimmt an, dass bei einzelnen Menschen eine Resozialisierung trotz intensiver Bemühungen scheitern kann. Sein Menschenbild verbindet daher die Hoffnung auf Veränderung mit der Forderung nach gesellschaftlichem Schutz. Kritisch kann untersucht werden, ob sein Vergleich zwischen Straffälligen und Patienten die persönliche Verantwortung für eine Straftat ausreichend berücksichtigt.


Aufgabe 5: Vergleichen

Vergleiche Menningers Verständnis von Strafe mit einem christlichen Verständnis von Schuld und Vergebung.

Musterantwort:

Menningers Ansatz und christliche Vorstellungen von Schuld und Vergebung weisen Gemeinsamkeiten auf, weil beide eine Person nicht ausschließlich auf vergangenes Fehlverhalten festlegen müssen. Im christlichen Verständnis kann einem schuldigen Menschen Vergebung und ein Neubeginn ermöglicht werden. Auch Menninger setzt darauf, dass Straffällige ihr Verhalten verändern und wieder in die Gemeinschaft aufgenommen werden können. Ein Unterschied besteht darin, dass Menninger vor allem mit wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Zielen argumentiert. Er möchte weitere Straftaten verhindern und die Gesellschaft schützen. Christliche Vorstellungen beziehen zusätzlich die Beziehung des Menschen zu Gott und zu seinen Mitmenschen ein. Vergebung bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass eine Tat ohne Konsequenzen bleibt. Verantwortung für die eigene Schuld, Umkehr und die Möglichkeit eines Neubeginns können miteinander verbunden werden.


Aufgabe 6: Beurteilen

Beurteile Menningers Forderung nach „Therapie statt Strafe“ unter Berücksichtigung der Menschenwürde und des Schutzes der Gesellschaft.

Musterantwort:

Menningers Forderung kann unter dem Gesichtspunkt der Menschenwürde damit begründet werden, dass Straffällige nicht allein auf ihre Tat reduziert werden. Sie erhalten die Möglichkeit, sich zu verändern und wieder in die Gesellschaft zurückzukehren. Eine therapeutische und auf Resozialisierung ausgerichtete Behandlung kann deshalb die Würde und Entwicklungsfähigkeit des Menschen stärker berücksichtigen als eine ausschließlich auf Vergeltung gerichtete Strafe. Gleichzeitig muss der Schutz der Gesellschaft berücksichtigt werden. Menninger erkennt dies an, indem er bei nicht erfolgreicher Resozialisierung eine weitere Verwahrung für möglich hält. Problematisch ist allerdings eine Verwahrung auf unbestimmte Zeit, weil dadurch Freiheit sehr weitgehend eingeschränkt wird. Eine ethische Beurteilung muss deshalb sowohl die Würde und Rechte des Straffälligen als auch die Sicherheit und Rechte möglicher Opfer berücksichtigen. Zudem müssen Entscheidungen nach transparenten und für alle Menschen gleichermaßen geltenden Kriterien getroffen werden.


Aufgabe 7: Erörtern

Erörtere die Aussage: „Das wichtigste Ziel einer Strafe sollte die Resozialisierung des Straffälligen sein.“ Beziehe Menningers Position und christlich ethische Überlegungen ein.

Musterantwort:

Für die Aussage spricht, dass Resozialisierung auf die Zukunft ausgerichtet ist. Wenn ein Mensch sein Verhalten verändert und wieder verantwortlich am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann, profitieren sowohl die betroffene Person als auch die Gesellschaft. Menningers Position unterstützt diesen Gedanken, weil er Strafe nicht hauptsächlich als Vergeltung versteht. Auch aus christlicher Perspektive lässt sich die Möglichkeit eines Neubeginns mit Vorstellungen von Vergebung, Umkehr und der unverlierbaren Würde des Menschen verbinden.

Gegen eine ausschließliche Konzentration auf Resozialisierung kann eingewendet werden, dass Strafe weitere Funktionen besitzt. Die Gesellschaft muss vor gefährlichem Verhalten geschützt werden. Außerdem erwarten Opfer und Gesellschaft, dass begangenes Unrecht ernst genommen wird. Resozialisierung darf daher nicht bedeuten, Verantwortung für eine Tat zu leugnen oder die Perspektive der Opfer zu vernachlässigen.

Eine begründete ethische Position kann deshalb Resozialisierung als ein wesentliches Ziel betrachten, dieses aber mit Verantwortung, Schutz der Gesellschaft, Anerkennung des entstandenen Unrechts und der Achtung der Menschenwürde verbinden. Ein gerechter Umgang mit Straffälligen muss diese unterschiedlichen Gesichtspunkte gegeneinander abwägen.


Aufgabe 8: Stellung nehmen

Nimm begründet Stellung zu Menningers Forderung, einen nicht resozialisierbaren Straffälligen gegebenenfalls auf unbestimmte Zeit zu verwahren.

Musterantwort:

Menningers Forderung macht einen grundlegenden ethischen Konflikt sichtbar. Auf der einen Seite besitzt auch ein Straffälliger Menschenwürde und ein Recht auf Freiheit. Eine zeitlich unbegrenzte Verwahrung stellt deshalb einen besonders schweren Eingriff dar. Auf der anderen Seite besitzt die Gesellschaft die Verantwortung, Menschen vor erheblichen Gefahren zu schützen.

Eine Verwahrung lässt sich daher nur dann begründen, wenn tatsächlich eine erhebliche Gefahr besteht und weniger einschneidende Maßnahmen nicht ausreichen. Die bloße Annahme, dass ein Mensch möglicherweise erneut straffällig werden könnte, reicht für einen unbegrenzten Freiheitsentzug ethisch nicht aus. Außerdem müsste regelmäßig überprüft werden, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen. Aus christlich ethischer Sicht sollte zudem die Möglichkeit persönlicher Veränderung nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Deshalb müssen der Schutz der Gesellschaft und die Würde des Straffälligen gleichzeitig berücksichtigt werden.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 12/2 Gutes Handeln unter dem Anspruch des Christseins

12.2 / 6. Ethische Fragen angesichts von Grenzsituationen.

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