Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für die Themen Schuld, Strafe, Gerechtigkeit, Verantwortung, Freiheit, Menschenwürde, Vergebung und christliches Menschenbild. Der Text ermöglicht eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Frage, weshalb eine Gesellschaft überhaupt strafen darf und welche Ziele eine gerechte Strafe verfolgen sollte. Dabei kann Liszts Zwecktheorie mit Vorstellungen von Vergeltung, Resozialisierung, Schutz und Vergebung verglichen werden.
Als Einstieg bietet sich die Frage „Warum bestrafen wir Menschen?“ an. Die Lernenden sammeln zunächst mögliche Antworten. Genannt werden können beispielsweise Gerechtigkeit, Schutz, Abschreckung, Besserung, Wiedergutmachung oder die Reaktion auf begangenes Unrecht. Die Antworten können anschließend geordnet werden. Dadurch erkennen die Lernenden bereits vor der Textarbeit, dass hinter dem Begriff Strafe unterschiedliche Zielvorstellungen stehen können.
Eine weitere Möglichkeit ist ein einfaches Gedankenexperiment. Die Lernenden erhalten die Aussage: „Eine Strafe ist gerecht, wenn sie der Schwere der Tat entspricht.“ Dieser Aussage wird Liszts Gedanke gegenübergestellt: „Eine Strafe ist gerecht, wenn sie für einen sinnvollen Zweck notwendig ist.“ Die Lernenden können zunächst Unterschiede zwischen beiden Vorstellungen formulieren. Damit wird die grundlegende Differenz zwischen Vergeltungsgedanken und Zweckgedanken vorbereitet.
Für die Textarbeit sollte zunächst der Begriff des Rechtsgutes geklärt werden. Die Lernenden können Beispiele für schützenswerte Güter sammeln, etwa Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Eigentum. Anschließend wird Liszts Grundgedanke untersucht, dass Strafe dem Schutz solcher Rechtsgüter dienen soll. Entscheidend ist dabei die Frage, wie Strafe diesen Schutz überhaupt erreichen kann.
Von besonderer didaktischer Bedeutung ist Liszts Aussage, dass nur die notwendige Strafe gerecht sei. Die Lernenden können herausarbeiten, dass Strafe für Liszt kein Selbstzweck ist. Wenn ein bestimmter Zweck mit einer weniger einschneidenden Strafe erreicht werden kann, wäre eine darüber hinausgehende Bestrafung nach seiner Argumentation nicht gerechtfertigt. Damit lässt sich eine Verbindung zu den ethischen Begriffen Verhältnismäßigkeit und Verantwortung herstellen.
Liszts Beschreibung der Strafe als Mittel zum Schutz von Rechtsgütern, das gleichzeitig selbst Rechtsgüter beeinträchtigt, bietet einen besonders geeigneten Anlass für ethische Reflexion. Eine Freiheitsstrafe schützt möglicherweise die Gesellschaft, entzieht dem verurteilten Menschen aber gleichzeitig Freiheit. Die Lernenden können dieses Spannungsverhältnis untersuchen und fragen, welche moralischen Grenzen staatliches Strafen besitzen sollte.
Die drei zentralen Strafzwecke Besserung, Abschreckung und Unschädlichmachung sollten systematisch erschlossen werden. Bei der Besserung soll die Strafe auf die zukünftige Lebensführung eines Menschen einwirken. Bei der Abschreckung soll sie Motive schaffen, die einer erneuten Straftat entgegenwirken. Bei der Unschädlichmachung steht dagegen der Schutz der Gesellschaft dadurch im Vordergrund, dass einem Menschen die Möglichkeit zu weiteren Straftaten genommen oder erheblich erschwert wird.
Methodisch eignet sich hierzu eine Tabelle mit den Kategorien Strafzweck, Menschenbild, erwartete Wirkung und mögliche ethische Probleme. Die Lernenden können beispielsweise untersuchen, welches Verständnis des Menschen hinter dem Gedanken der Besserung steht. Dieser setzt voraus, dass menschliches Verhalten veränderbar ist. Abschreckung setzt voraus, dass Menschen mögliche Folgen ihres Handelns berücksichtigen können. Die Unschädlichmachung richtet den Blick dagegen besonders stark auf den Schutz anderer Menschen.
An dieser Stelle lässt sich eine Verbindung zum zuvor behandelten Problem der Willensfreiheit herstellen. Liszts Theorie setzt voraus, dass menschliches Verhalten durch Motive und äußere Maßnahmen beeinflusst werden kann. Gerade Besserung und Abschreckung ergeben nur dann Sinn, wenn zukünftiges Verhalten grundsätzlich beeinflussbar ist. Die Lernenden können diese Position mit der Frage vergleichen, ob ein vollständig freier Wille überhaupt durch die Aussicht auf Strafe beeinflusst werden könnte.
Besonders wichtig ist eine kritische Auseinandersetzung mit Liszts Einteilung von Menschen in unterschiedliche Kategorien. Begriffe wie besserungsfähig, besserungsbedürftig oder nicht besserungsfähig sollten nicht unkommentiert übernommen werden. Die Lernenden können fragen, wer überhaupt zuverlässig beurteilen könnte, ob ein Mensch nicht mehr zu einer Veränderung fähig ist. Dadurch wird die Frage nach den Grenzen menschlicher Prognosen und nach der Gefahr einer dauerhaften Festlegung von Personen auf ihre begangenen Taten eröffnet.
Für den Religionsunterricht bietet dieser Aspekt eine wichtige Verbindung zum christlichen Menschenbild. Christliche Vorstellungen von Umkehr, Vergebung und Neubeginn können Liszts Vorstellung einer möglichen Besserung gegenübergestellt werden. Gleichzeitig lässt sich kritisch fragen, ob die Bezeichnung eines Menschen als endgültig nicht besserungsfähig mit einer Vorstellung vereinbar ist, die jedem Menschen Würde und grundsätzlich die Möglichkeit persönlicher Veränderung zuspricht.
Auch das Verhältnis von Schuld und Vergebung kann einbezogen werden. Vergebung bedeutet nicht, eine begangene Tat für bedeutungslos zu erklären. Ebenso hebt Vergebung gesellschaftliche Verantwortung und notwendigen Schutz nicht automatisch auf. Die Lernenden können deshalb untersuchen, wie Verantwortung für begangenes Unrecht, Schutz möglicher Opfer und die Möglichkeit eines Neubeginns miteinander verbunden werden können.
Eine weitere methodische Möglichkeit besteht in der Bearbeitung eines fiktiven Falles. Eine Person begeht eine Straftat und zeigt anschließend deutlich unterschiedliche Reaktionen. Die Lernenden untersuchen aus Liszts Perspektive, welcher Strafzweck im Mittelpunkt stehen könnte. Danach wird die Situation aus einer christlich ethischen Perspektive betrachtet. Dabei kann gefragt werden, welche Bedeutung Schuld, Reue, Vergebung, Wiedergutmachung und Schutz anderer Menschen besitzen.
Für leistungsstärkere Lerngruppen bietet sich eine Analyse von Liszts Verhältnis zwischen Gerechtigkeit und Zweckmäßigkeit an. Seine Aussage, die gerechte Strafe sei die notwendige Strafe, verbindet Gerechtigkeit unmittelbar mit dem Zweck der Strafe. Die Lernenden können kritisch prüfen, ob eine Strafe bereits deshalb gerecht ist, weil sie einen gesellschaftlich erwünschten Zweck erfüllt. Damit wird die weiterführende Frage eröffnet, ob gerechtes Strafen zusätzliche moralische Grenzen benötigt.
Ebenso kann Liszts Forderung nach wissenschaftlicher Untersuchung der Strafwirkungen thematisiert werden. Er möchte die Wirkung von Strafen nicht lediglich vermuten, sondern anhand gesellschaftlicher Beobachtungen untersuchen. Für die Lernenden kann daraus die Frage entstehen, welche Bedeutung tatsächliche Wirkungen für ethische Urteile besitzen. Eine Maßnahme kann einen bestimmten Zweck erreichen und dennoch moralisch problematisch sein. Damit lässt sich zwischen Wirksamkeit und moralischer Rechtfertigung unterscheiden.
Als Abschluss eignet sich eine strukturierte Diskussion zur Aussage „Die beste Strafe ist die Strafe, die zukünftige Straftaten verhindert“. Eine Gruppe kann aus der Perspektive Liszts argumentieren, eine andere den Vergeltungsgedanken vertreten und eine weitere eine christlich ethische Perspektive mit Menschenwürde, Vergebung und Neubeginn einbringen. Dadurch erkennen die Lernenden, dass die Frage nach gerechter Strafe eng mit unterschiedlichen Vorstellungen von Mensch, Schuld, Verantwortung und Gesellschaft verbunden ist.
Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie Liszts grundlegendes Verständnis von Strafe. Operator: beschreiben
Musterantwort: Liszt versteht Strafe als Mittel zum Schutz von Rechtsgütern. Er stellt den Zweck der Strafe in den Mittelpunkt und grenzt seine Position von einer reinen Vergeltungsstrafe ab. Eine Strafe soll nach Art und Umfang so gestaltet sein, dass sie den notwendigen Schutz der Rechtsgüter erreicht. Für Liszt ist deshalb nur diejenige Strafe gerecht, die für diesen Zweck notwendig ist.
Aufgabe 2: Erläutern Sie die Aussage „Nur die notwendige Strafe ist gerecht“. Operator: erläutern
Musterantwort: Die Aussage bedeutet, dass Strafe für Liszt kein Selbstzweck ist. Sie darf nur in dem Umfang eingesetzt werden, der zur Erreichung ihres Zweckes erforderlich ist. Dieser Zweck besteht im Schutz von Rechtsgütern und in der Verhinderung zukünftiger Straftaten.
Eine darüber hinausgehende Strafe wäre nach dieser Vorstellung nicht gerechtfertigt. Wenn beispielsweise eine weniger einschneidende Maßnahme den angestrebten Schutz erreichen kann, wäre eine wesentlich schwerere Strafe nicht notwendig. Gerechtigkeit und Notwendigkeit werden bei Liszt deshalb eng miteinander verbunden.
Aufgabe 3: Arbeiten Sie die drei wesentlichen Strafzwecke heraus, die Liszt unterscheidet. Operator: herausarbeiten
Musterantwort: Liszt unterscheidet Besserung, Abschreckung und Unschädlichmachung. Besserung bedeutet, auf einen Menschen so einzuwirken, dass er zukünftig keine Straftaten mehr begeht. Abschreckung soll Motive schaffen oder verstärken, die einen Menschen von weiteren Straftaten abhalten. Unschädlichmachung bedeutet dagegen, weitere Straftaten dadurch zu verhindern, dass die Handlungsmöglichkeiten eines Menschen eingeschränkt werden. Alle drei Strafzwecke sollen letztlich dem Schutz von Rechtsgütern dienen.
Aufgabe 4: Erklären Sie, weshalb Liszt die Strafe sinngemäß als Schutz von Rechtsgütern durch Verletzung von Rechtsgütern versteht. Operator: erklären
Musterantwort: Strafe soll einerseits wichtige Rechtsgüter der Gesellschaft schützen. Andererseits greift die Strafe selbst in Rechte eines Menschen ein. Eine Freiheitsstrafe schützt beispielsweise möglicherweise andere Menschen, beschränkt aber gleichzeitig die Freiheit des Verurteilten.
Daraus ergibt sich ein moralisches Spannungsverhältnis. Gerade weil Strafe selbst belastend ist und Rechte einschränkt, fordert Liszt einen sparsamen und zweckgerichteten Einsatz. Der Staat soll nicht stärker bestrafen, als es zur Erreichung des angestrebten Schutzes notwendig ist.
Aufgabe 5: Analysieren Sie den Zusammenhang zwischen Liszts Zweckgedanken und seinem Verständnis von Gerechtigkeit. Operator: analysieren
Musterantwort: Liszt bestimmt die Gerechtigkeit einer Strafe nicht in erster Linie danach, ob sie das begangene Unrecht vergilt. Entscheidend ist vielmehr der Zweck der Strafe. Dieser besteht im Schutz von Rechtsgütern.
Aus diesem Zweck leitet Liszt das notwendige Strafmaß ab. Eine Strafe ist dann gerecht, wenn sie genau so weit reicht, wie es zur Erreichung des angestrebten Schutzes erforderlich ist. Eine schwerere Strafe wäre unnötig und damit nach seiner Argumentation ungerecht.
Gerechtigkeit wird bei Liszt somit eng mit Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit verbunden. Daraus folgt zugleich eine Begrenzung staatlicher Strafgewalt. Der Zweckgedanke soll verhindern, dass Menschen stärker bestraft werden, als es für den Rechtsgüterschutz erforderlich erscheint.
Aufgabe 6: Vergleichen Sie Vergeltungsstrafe und Zweckstrafe. Operator: vergleichen
Musterantwort: Eine Vergeltungsstrafe richtet ihren Blick zunächst auf die begangene Tat. Der Täter soll eine Strafe erhalten, weil er Unrecht begangen hat. Die Strafe reagiert damit auf die Vergangenheit.
Die Zweckstrafe bei Liszt richtet den Blick besonders auf die Wirkung der Strafe. Sie soll Rechtsgüter schützen und zukünftige Straftaten verhindern. Dafür können Besserung, Abschreckung oder Unschädlichmachung eingesetzt werden.
Beide Vorstellungen versuchen, Strafe zu rechtfertigen. Sie unterscheiden sich jedoch in ihrer grundlegenden Orientierung. Die Vergeltung fragt stärker danach, welche Reaktion auf eine begangene Tat angemessen ist. Liszts Zweckgedanke fragt dagegen, welche Strafe notwendig ist, um einen bestimmten Schutz für die Zukunft zu erreichen.
Aufgabe 7: Erläutern Sie, welches Menschenbild in Liszts Vorstellungen von Besserung und Abschreckung erkennbar wird. Operator: erläutern
Musterantwort: Die Vorstellung der Besserung setzt voraus, dass Menschen grundsätzlich veränderungsfähig sind. Ihr zukünftiges Verhalten kann nach Liszts Theorie durch bestimmte Maßnahmen beeinflusst werden.
Auch die Abschreckung beruht auf der Annahme, dass Menschen auf Motive reagieren. Die Aussicht auf negative Folgen soll dazu beitragen, zukünftige Straftaten zu verhindern.
Liszts Theorie betrachtet menschliches Verhalten damit zumindest teilweise als beeinflussbar. Dies ist für seine Zwecktheorie notwendig, weil Besserung und Abschreckung sonst keine Wirkung entfalten könnten.
Aufgabe 8: Vergleichen Sie Liszts Vorstellung von Besserung mit einer christlichen Vorstellung von Umkehr und Neubeginn. Operator: vergleichen
Musterantwort: Liszts Vorstellung der Besserung verfolgt einen strafrechtlichen und gesellschaftlichen Zweck. Das zukünftige Verhalten eines Menschen soll so verändert werden, dass keine weiteren Straftaten begangen werden und Rechtsgüter geschützt werden.
Eine christliche Vorstellung von Umkehr kann ebenfalls von der Veränderungsfähigkeit des Menschen ausgehen. Umkehr betrifft jedoch nicht nur gesellschaftlich erwünschtes Verhalten, sondern auch die persönliche Auseinandersetzung mit Schuld, Verantwortung und dem Verhältnis zu Gott und den Mitmenschen. Vergebung kann dabei die Möglichkeit eines Neubeginns eröffnen.
Beide Vorstellungen gehen davon aus, dass Menschen sich verändern können. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Begründung und Zielsetzung. Liszt argumentiert mit gesellschaftlichem Rechtsgüterschutz, während die christliche Perspektive Veränderung auch religiös und moralisch versteht.
Aufgabe 9: Beurteilen Sie Liszts Aussage, dass die gerechte Strafe mit der notwendigen Strafe identisch sei. Operator: beurteilen
Musterantwort: Für Liszts Position spricht, dass sie staatliche Strafe begrenzt. Wenn nur die notwendige Strafe gerecht ist, darf der Staat Menschen nicht stärker bestrafen, als es für den angestrebten Schutz erforderlich ist. Dies schützt die individuelle Freiheit vor übermäßiger Bestrafung.
Kritisch kann gefragt werden, ob Notwendigkeit allein ausreicht, um eine Strafe als gerecht zu bezeichnen. Eine Maßnahme könnte möglicherweise einen gewünschten Zweck erreichen und dennoch die Würde oder grundlegende Rechte eines Menschen verletzen. Wirksamkeit und Gerechtigkeit sind deshalb nicht zwangsläufig identisch.
Liszts Gedanke bietet somit ein wichtiges Kriterium zur Begrenzung von Strafe. Für eine umfassende ethische Beurteilung können jedoch weitere Maßstäbe wie Menschenwürde, Verhältnismäßigkeit und individuelle Verantwortung erforderlich sein.
Aufgabe 10: Beurteilen Sie Liszts Einteilung von Menschen in besserungsfähige, nicht besserungsbedürftige und nicht besserungsfähige Personen aus der Perspektive eines christlichen Menschenbildes. Operator: beurteilen
Musterantwort: Aus christlicher Perspektive kann zunächst positiv bewertet werden, dass Liszt bei einem Teil der Straftäter von der Möglichkeit einer Veränderung ausgeht. Dies lässt sich mit Vorstellungen von Umkehr und Neubeginn verbinden.
Problematisch erscheint jedoch die endgültige Einordnung eines Menschen als nicht besserungsfähig. Ein christliches Menschenbild kann betonen, dass die Würde eines Menschen nicht durch seine Tat verloren geht. Außerdem kann die Möglichkeit von Umkehr und persönlicher Veränderung grundsätzlich offengehalten werden.
Aus dieser Perspektive sollte deshalb kritisch geprüft werden, ob Menschen dauerhaft auf ihre bisherigen Taten und Eigenschaften festgelegt werden dürfen. Gleichzeitig bleibt der Schutz anderer Menschen eine wichtige moralische Aufgabe. Die Herausforderung besteht darin, Menschenwürde und Veränderungsmöglichkeit mit dem notwendigen Schutz möglicher Opfer zu verbinden.
Aufgabe 11: Erörtern Sie, ob der Schutz der Gesellschaft eine Einschränkung der Freiheit eines Straftäters rechtfertigen kann. Beziehen Sie Liszt und eine christlich ethische Perspektive ein. Operator: erörtern
Musterantwort: Für eine Einschränkung der Freiheit spricht, dass der Staat die Aufgabe besitzt, Menschen vor schweren Rechtsverletzungen zu schützen. Liszts Zweckgedanke stellt diesen Rechtsgüterschutz in den Mittelpunkt. Wenn eine Freiheitsbeschränkung notwendig ist, um andere Menschen zu schützen, kann sie aus seiner Perspektive gerechtfertigt sein.
Gleichzeitig bleibt auch ein Straftäter ein Mensch mit eigener Würde. Eine christlich ethische Perspektive kann deshalb fordern, dass eine Person nicht ausschließlich auf ihre Straftat reduziert wird. Möglichkeiten von Veränderung, Umkehr und Neubeginn sollten berücksichtigt werden.
Eine Einschränkung der Freiheit kann somit zum Schutz anderer begründbar sein. Sie benötigt jedoch Grenzen. Sie sollte verhältnismäßig sein, die Würde des Betroffenen achten und dort, wo es möglich ist, eine zukünftige verantwortliche Rückkehr in die Gesellschaft berücksichtigen.
Aufgabe 12: Erörtern Sie die Aussage „Der wichtigste Zweck einer Strafe sollte nicht Vergeltung, sondern die Verhinderung zukünftiger Straftaten sein“. Beziehen Sie Liszts Position in Ihre Argumentation ein. Operator: erörtern
Musterantwort: Für die Aussage spricht Liszts Zwecktheorie. Strafe soll Rechtsgüter schützen und zukünftige Straftaten verhindern. Besserung, Abschreckung und Unschädlichmachung erhalten ihren Sinn dadurch, dass sie zukünftigen Schaden vermeiden sollen. Diese Perspektive kann außerdem dazu beitragen, unnötig harte Strafen zu vermeiden.
Gegen eine ausschließlich auf zukünftige Wirkungen gerichtete Betrachtung kann eingewendet werden, dass Strafe auch auf bereits begangenes Unrecht reagiert. Opfer und Gesellschaft können erwarten, dass die Schwere einer Tat bei der Reaktion berücksichtigt wird. Würde allein die zukünftige Wirkung zählen, könnte die konkrete Schuld des Täters an Bedeutung verlieren.
Eine ethisch begründete Straftheorie muss deshalb klären, wie Schutz der Gesellschaft, Verantwortung für begangenes Unrecht, Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde miteinander verbunden werden können. Liszts Zweckgedanke liefert hierfür einen wichtigen Ansatz, indem er besonders die Notwendigkeit und die Begrenzung von Strafe hervorhebt.
Aufgabe 13: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Aussage „Kein Mensch darf auf seine schlimmste Tat reduziert werden“. Beziehen Sie Liszts Strafzwecke und ein christliches Menschenbild ein. Operator: Stellung nehmen
Musterantwort: Für die Aussage spricht aus christlicher Perspektive die Vorstellung einer unverlierbaren Menschenwürde. Ein Mensch bleibt auch nach einer schweren Verfehlung mehr als seine Tat. Vorstellungen von Schuld, Umkehr, Vergebung und Neubeginn setzen voraus, dass persönliche Veränderung grundsätzlich denkbar bleibt.
Auch Liszts Besserungsgedanke enthält die Vorstellung, dass zukünftiges Verhalten verändert werden kann. Seine Kategorie der nicht besserungsfähigen Menschen wirft dagegen die Frage auf, ob ein Mensch dauerhaft auf eine negative Einschätzung seiner Persönlichkeit festgelegt werden darf.
Gleichzeitig bedeutet die Anerkennung der Menschenwürde nicht, eine Straftat zu verharmlosen oder auf den Schutz möglicher Opfer zu verzichten. Verantwortung für begangenes Unrecht und Schutz der Gesellschaft bleiben notwendig. Die Herausforderung besteht deshalb darin, die Tat ernst zu nehmen, ohne die gesamte Person mit dieser Tat gleichzusetzen.