Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für die Auseinandersetzung mit Recht und Gerechtigkeit, Menschenwürde, Menschenrechten, Freiheit, Gleichheit und der Begründung moralischer Normen. Der Text eröffnet einen Zugang zu einer grundlegenden Frage der Ethik und Rechtsphilosophie: Ist eine staatliche Vorschrift bereits deshalb richtig und gerecht, weil sie als geltendes Gesetz beschlossen wurde, oder gibt es übergeordnete Maßstäbe, an denen geltendes Recht geprüft werden muss?
Als Einstieg eignet sich die Gegenüberstellung der Begriffe Recht und Gerechtigkeit. Die Lernenden können zu der Frage Stellung nehmen, ob ein Gesetz ungerecht sein kann. Dazu können zunächst einfache fiktive Beispiele verwendet werden. Denkbar ist etwa ein Gesetz, das einer bestimmten gesellschaftlichen Gruppe ohne sachlichen Grund Rechte vorenthält. Die Lernenden erkennen dadurch, dass zwischen der Geltung einer Rechtsnorm und ihrer moralischen Bewertung unterschieden werden kann. Diese Differenz führt unmittelbar zu Horsters Verständnis des Naturrechts und Vernunftrechts als möglicher Prüfinstanz des positiven Rechts.
Da der Text mehrere philosophische und wissenschaftsgeschichtliche Ebenen miteinander verbindet, empfiehlt sich eine schrittweise Texterschließung. Zunächst sollte Horsters Vergleich zwischen Naturwissenschaft und Rechtsphilosophie untersucht werden. Die Lernenden arbeiten heraus, dass die neuzeitliche Naturwissenschaft nach allgemeinen Gesetzen sucht, die unterschiedliche Einzelerscheinungen erklären können. Anschließend untersuchen sie, weshalb dieses wissenschaftliche Ideal für die Entwicklung des Vernunftrechts bedeutsam wird. Ebenso wie Naturgesetze allgemein gelten sollen, sollen auch vernünftige Rechtsgrundsätze nicht willkürlich nur für einzelne Menschen gelten.
Zur Visualisierung kann eine Gegenüberstellung von Naturwissenschaft und Rechtsphilosophie erstellt werden. Auf der einen Seite stehen Naturerscheinung, Naturgesetz, Experiment und Prüfung. Auf der anderen Seite stehen gesellschaftliches Zusammenleben, vernünftiger Rechtsgrundsatz, positives Recht und Prüfung der Gerechtigkeit. Die Lernenden können anschließend erläutern, an welchen Stellen Horster Gemeinsamkeiten erkennt und wo die Grenzen des Vergleichs liegen.
Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf dem Prinzip der Allgemeinheit und Gleichheit liegen. Hier kann ein unmittelbarer Bezug zur Lebenswelt der Lernenden hergestellt werden. Anhand von Regeln aus Schule, Familie, Sport oder Gesellschaft kann untersucht werden, weshalb eine Regel problematisch erscheint, wenn sie ohne nachvollziehbaren Grund nur für bestimmte Personen gilt. Auf diese Weise wird das abstrakte Gerechtigkeitsprinzip konkret erfahrbar. Zugleich sollte thematisiert werden, dass Gleichheit nicht zwingend bedeutet, jeden Menschen in jeder Situation identisch zu behandeln. Entscheidend ist vielmehr die Frage, welche Unterschiede für eine unterschiedliche Behandlung sachlich relevant sind.
Die philosophischen Positionen von Hobbes, Kant und Grotius können arbeitsteilig erschlossen werden. Eine Gruppe untersucht die Bedeutung freier und gleichberechtigter Menschen bei Hobbes, eine weitere die Autonomie und Freiheit bei Kant und eine dritte die von Horster genannten grundlegenden Rechtsprinzipien bei Grotius. Die Ergebnisse werden anschließend zusammengeführt. Die Lernenden können dabei herausarbeiten, dass unterschiedliche Ausgangspunkte zu der Vorstellung führen können, dass Recht allgemeine Grenzen menschlichen Handelns benötigt.
Die Goldene Regel bietet eine besonders geeignete Verbindung zum Religionsunterricht. Die Lernenden kennen möglicherweise bereits die christliche Formulierung der Goldenen Regel. Sie können untersuchen, welche Bedeutung der Gedanke der Gegenseitigkeit für die Begründung von Normen besitzt. Dabei bietet sich ein Vergleich mit entsprechenden Vorstellungen in anderen religiösen und philosophischen Traditionen an. So kann sichtbar werden, dass die Forderung nach wechselseitiger Rücksichtnahme sowohl religiös als auch philosophisch begründet werden kann.
Die Position Kants ermöglicht eine weitere Vertiefung des Freiheitsbegriffs. Freiheit sollte dabei nicht als unbegrenzte Möglichkeit verstanden werden, alles zu tun, was man möchte. Entscheidend ist bei Horsters Darstellung Kants, dass die Freiheit des Einzelnen mit der Freiheit der anderen Menschen vereinbar sein muss. Die Lernenden können dies anhand konkreter Konflikte untersuchen. Beispielsweise kann gefragt werden, weshalb die eigene Freiheit zur lauten Musik dort begrenzt werden kann, wo sie die berechtigten Interessen anderer Menschen erheblich beeinträchtigt. Von solchen einfachen Beispielen kann anschließend zu gesellschaftlichen und rechtlichen Fragen übergeleitet werden.
Besondere Bedeutung besitzt Horsters Darstellung des Übergangs vom Naturrecht zum Vernunftrecht. Die Lernenden sollten erkennen, dass die Begründung grundlegender Rechtsprinzipien damit zunehmend von der Beobachtung einer vermeintlich vorgegebenen natürlichen Ordnung zur vernünftigen Reflexion über allgemeine Prinzipien verschoben wird. Recht wird nicht einfach deshalb als richtig angesehen, weil es als natürlich bezeichnet wird. Vielmehr stellt sich die Frage, welche Prinzipien sich vernünftig begründen lassen.
Für den Religionsunterricht ist die von Horster genannte Möglichkeit einer Begründung aus Gottes Wort besonders interessant. Hier kann ein Vergleich zwischen theologischer und philosophischer Normbegründung erfolgen. Die Lernenden können untersuchen, wie beispielsweise das Tötungsverbot religiös durch den Dekalog, anthropologisch durch die Würde des Menschen oder vernunftrechtlich durch einen allgemeinen Rechtsgrundsatz begründet werden kann. Dabei sollte herausgearbeitet werden, dass gleiche oder ähnliche Normen auf unterschiedlichen Begründungswegen erreicht werden können.
Eine zentrale didaktische Bedeutung besitzt die Funktion des Vernunftrechts als Prüfinstanz für positives Recht. Die Lernenden sollten die Begriffe positives Recht und Vernunftrecht sicher unterscheiden können. Positives Recht bezeichnet das tatsächlich gesetzte und geltende Recht. Vernunftrecht stellt dagegen einen möglichen übergeordneten Maßstab bereit, anhand dessen die Gerechtigkeit geltender Gesetze beurteilt werden kann. Diese Unterscheidung kann anhand historischer Beispiele vertieft werden. Dabei sollte deutlich werden, dass staatlich gesetztes Recht nicht automatisch mit moralisch gerechtem Recht identisch sein muss.
Methodisch eignet sich hierzu ein Fallbeispiel, bei dem die Lernenden ein fiktives Gesetz anhand verschiedener Kriterien überprüfen. Sie können fragen, ob das Gesetz allgemein gilt, ob vergleichbare Menschen gleich behandelt werden, ob grundlegende Freiheiten berücksichtigt werden und ob die Rechte anderer Menschen geschützt bleiben. Anschließend kann diskutiert werden, welche Maßstäbe zur Beurteilung des Gesetzes verwendet wurden und ob diese Maßstäbe selbst einer Begründung bedürfen.
Für leistungsstärkere Lerngruppen bietet sich eine kritische Untersuchung der Analogie zwischen Naturgesetzen und Rechtsgrundsätzen an. Naturgesetze beschreiben Regelmäßigkeiten natürlicher Vorgänge. Rechtsnormen formulieren dagegen Anforderungen an menschliches Handeln. Die Lernenden können deshalb untersuchen, ob Horsters Vergleich vollständig trägt oder ob zwischen beschreibenden Aussagen über die Natur und vorschreibenden Aussagen über menschliches Verhalten unterschieden werden muss. Dadurch wird die Fähigkeit gefördert, philosophische Analogien nicht nur nachzuvollziehen, sondern auch kritisch auf ihre Grenzen zu prüfen.
Als Abschluss eignet sich eine strukturierte Diskussion zur Aussage „Ein Gesetz ist nur dann gerechtes Recht, wenn es sich an übergeordneten Grundsätzen messen lassen kann“. Die Lernenden können Horsters Argumentation mit religiösen Vorstellungen von Gerechtigkeit, Menschenwürde und Verantwortung verbinden. Dadurch wird deutlich, dass die Auseinandersetzung mit Naturrecht und Vernunftrecht keine ausschließlich historische Fragestellung darstellt, sondern grundlegende Fragen danach berührt, wie Menschen zwischen geltendem Recht und gerechtem Recht unterscheiden können.
Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie, welchen Zusammenhang Horster zwischen der Entwicklung der neuzeitlichen Naturwissenschaften und der Entstehung des Vernunftrechts herstellt. Operator: beschreiben
Musterantwort: Horster beschreibt, dass die neuzeitlichen Naturwissenschaften nach allgemeinen Gesetzen suchen, mit denen unterschiedliche Naturerscheinungen erklärt werden können. Unter vergleichbaren Bedingungen sollen dieselben Ursachen zu denselben Folgen führen. Dieses Denken beeinflusst nach Horster auch die Rechtsphilosophie. Ebenso wie Naturgesetze allgemein gelten sollen, soll das Vernunftrecht auf allgemeinen Grundsätzen beruhen. Für das Recht werden dadurch besonders die Prinzipien der Allgemeinheit und Gleichheit wichtig.
Aufgabe 2: Erläutern Sie, weshalb Allgemeinheit und Gleichheit nach Horster für das Vernunftrecht von besonderer Bedeutung sind. Operator: erläutern
Musterantwort: Allgemeinheit bedeutet, dass ein grundlegendes Rechtsprinzip nicht willkürlich nur für einzelne Menschen gelten soll. Vergleichbare Fälle sollen nach vergleichbaren Regeln beurteilt werden. Damit verbunden ist das Prinzip der Gleichheit. Menschen dürfen nicht ohne ausreichenden Grund unterschiedlich behandelt werden. Horster verbindet diese Prinzipien mit der Vorstellung von Gerechtigkeit. Vernünftiges Recht soll sich deshalb nicht allein an den Interessen einzelner Personen oder Gruppen orientieren, sondern allgemeine Maßstäbe besitzen.
Aufgabe 3: Arbeiten Sie heraus, welche Vorstellungen von vernünftigem Recht Horster bei Hobbes, Kant und Grotius beschreibt. Operator: herausarbeiten
Musterantwort: Bei Hobbes ist die grundlegende Vorstellung die Idee freier und gleichberechtigt handelnder Menschen, die Horster mit der Goldenen Regel verbindet. Bei Kant steht die Autonomie des Willens im Mittelpunkt. Die Freiheit jedes Menschen soll so gestaltet sein, dass sie mit der Freiheit aller anderen Menschen vereinbar bleibt. Bei Grotius nennt Horster grundlegende Rechtsprinzipien. Menschen dürfen andere nicht töten oder verletzen, sie sollen Eigentum achten und geschlossene Verträge einhalten. Gemeinsam ist den Positionen die Suche nach grundlegenden Prinzipien, aus denen weitere rechtliche Regeln begründet werden können.
Aufgabe 4: Erklären Sie den Übergang vom Naturrecht zum Vernunftrecht, wie Horster ihn darstellt. Operator: erklären
Musterantwort: Naturrecht geht davon aus, dass grundlegende Maßstäbe richtigen Rechts nicht allein durch staatliche Gesetzgebung entstehen. Solche Maßstäbe wurden beispielsweise aus der Natur oder aus Gottes Ordnung hergeleitet. In der Neuzeit gewinnt zunehmend die menschliche Vernunft als Begründungsgrundlage an Bedeutung. Horster spricht deshalb für die Rechtsphilosophie des 17. und 18. Jahrhunderts vom Vernunftrecht. Der entscheidende Maßstab ist nun stärker ein vernünftig begründbarer Grundsatz. Das Naturrecht bleibt jedoch ein wichtiges Vorbild, weil weiterhin nach allgemeinen und übergeordneten Prinzipien gesucht wird.
Aufgabe 5: Analysieren Sie die Funktion des Vergleichs zwischen Naturgesetzen und vernünftigen Rechtsgrundsätzen in Horsters Argumentation. Operator: analysieren
Musterantwort: Der Vergleich soll verdeutlichen, wie die Rechtsphilosophie der Neuzeit nach allgemeinen Grundsätzen sucht. In den Naturwissenschaften können verschiedene Erscheinungen mithilfe grundlegender Naturgesetze erklärt werden. Vergleichbar sollen in der Rechtsphilosophie grundlegende vernünftige Prinzipien als Ausgangspunkt für einzelne Rechtsnormen dienen.
Eine weitere Gemeinsamkeit besteht in der Funktion als Maßstab. Naturwissenschaftliche Beobachtungen werden daraufhin untersucht, ob sie mit einem angenommenen Gesetz übereinstimmen. Vernunftrechtliche Prinzipien können entsprechend als Maßstab dienen, an dem positives Recht geprüft wird. Horster verwendet die Analogie somit, um sowohl die Allgemeinheit als auch die prüfende Funktion vernünftiger Rechtsgrundsätze zu verdeutlichen.
Der Vergleich besitzt allerdings Grenzen. Naturgesetze beschreiben, was unter bestimmten Bedingungen geschieht. Rechtsnormen formulieren dagegen, wie Menschen handeln sollen. Ein naturwissenschaftliches Gesetz und eine moralische oder rechtliche Norm erfüllen deshalb nicht vollständig dieselbe Funktion.
Aufgabe 6: Erläutern Sie die Funktion des Vernunftrechts als Prüfinstanz für positives Recht. Operator: erläutern
Musterantwort: Positives Recht ist das tatsächlich gesetzte und geltende Recht eines Staates. Die bloße Tatsache, dass eine Regel als Gesetz gilt, beantwortet jedoch noch nicht die Frage, ob sie gerecht ist. Nach Horsters Darstellung können vernünftige Rechtsgrundsätze deshalb als übergeordneter Maßstab verwendet werden. Ein geltendes Gesetz kann beispielsweise daraufhin überprüft werden, ob es allgemeine Prinzipien der Gleichheit und Freiheit berücksichtigt. Das Vernunftrecht ermöglicht somit eine kritische Beurteilung des positiven Rechts. Dadurch kann zwischen geltendem Recht und gerechtem Recht unterschieden werden.
Aufgabe 7: Vergleichen Sie eine religiöse Begründung des Tötungsverbots mit einer vernunftrechtlichen Begründung. Operator: vergleichen
Musterantwort: Eine religiöse Begründung kann das Tötungsverbot beispielsweise auf Gottes Gebot beziehen. Im Dekalog wird das Töten untersagt. Zusätzlich kann der besondere Wert des menschlichen Lebens mit der Gottesebenbildlichkeit des Menschen begründet werden. Das menschliche Leben besitzt damit eine besondere Würde, die religiös begründet wird.
Eine vernunftrechtliche Begründung versucht dagegen, ein allgemeines Verbot des Tötens durch vernünftige Prinzipien zu begründen. Menschen werden als freie und grundsätzlich gleichberechtigte Personen betrachtet. Ein allgemeines Recht auf Freiheit und körperliche Unversehrtheit kann nur bestehen, wenn entsprechende Rechte auch anderen Menschen zugestanden werden.
Beide Begründungen können deshalb zum Schutz menschlichen Lebens gelangen. Sie unterscheiden sich jedoch hinsichtlich ihrer Ausgangspunkte. Die eine Argumentation beruft sich auf religiöse Überzeugungen, die andere auf allgemein begründbare Prinzipien der Vernunft.
Aufgabe 8: Beurteilen Sie die Bedeutung der Goldenen Regel für die Begründung allgemeiner Rechtsnormen. Operator: beurteilen
Musterantwort: Für die Goldene Regel spricht, dass sie Menschen dazu auffordert, das eigene Verhalten aus der Perspektive anderer Personen zu betrachten. Wer selbst nicht ungerecht behandelt werden möchte, erhält einen Grund, vergleichbare Rechte anderer Menschen anzuerkennen. Dadurch unterstützt die Goldene Regel die Prinzipien der Gegenseitigkeit und Gleichheit.
Als alleinige Grundlage des Rechts kann sie jedoch Fragen offenlassen. Menschen haben unterschiedliche Wünsche und Vorstellungen davon, wie sie behandelt werden möchten. Deshalb müssen zusätzlich allgemeine Kriterien dafür entwickelt werden, welche Rechte und Freiheiten jedem Menschen zustehen sollen.
Die Goldene Regel stellt somit einen wichtigen Ausgangspunkt für die Reflexion über Gegenseitigkeit und Gleichheit dar. Für eine umfassende Rechtsordnung muss sie jedoch durch weitere Prinzipien konkretisiert werden.
Aufgabe 9: Erörtern Sie, ob geltendes Recht immer an übergeordneten Maßstäben der Vernunft und Gerechtigkeit überprüft werden sollte. Beziehen Sie Horsters Position und eine christliche Perspektive ein. Operator: erörtern
Musterantwort: Für eine Überprüfung des geltenden Rechts spricht, dass staatlich beschlossene Gesetze nicht automatisch gerecht sein müssen. Horsters Darstellung des Vernunftrechts zeigt, dass allgemeine Prinzipien wie Freiheit und Gleichheit als Maßstäbe für positives Recht dienen können. Ohne solche Maßstäbe wäre es schwieriger, ungerechte Gesetze grundsätzlich zu kritisieren.
Auch aus christlicher Perspektive kann staatliches Recht an übergeordneten Vorstellungen gemessen werden. Die Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit kann beispielsweise zur Begründung der gleichen Würde aller Menschen herangezogen werden. Ein Gesetz, das bestimmten Menschen grundlegende Rechte abspricht, könnte aus dieser Perspektive auch dann kritisiert werden, wenn es formal gültig ist.
Problematisch ist allerdings die Frage, wer bestimmt, was Vernunft und Gerechtigkeit konkret verlangen. Menschen können unterschiedliche Vorstellungen davon besitzen. Übergeordnete Maßstäbe müssen deshalb selbst begründet und kritisch diskutiert werden. Die Prüfung des positiven Rechts anhand grundlegender Prinzipien ist somit bedeutsam, verlangt aber eine nachvollziehbare Begründung dieser Prinzipien.
Aufgabe 10: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Aussage: „Nicht jedes geltende Recht ist gerechtes Recht.“ Beziehen Sie Horsters Verständnis des Vernunftrechts in Ihre Argumentation ein. Operator: Stellung nehmen
Musterantwort: Die Aussage setzt voraus, dass zwischen der rechtlichen Gültigkeit einer Vorschrift und ihrer Gerechtigkeit unterschieden werden kann. Horsters Darstellung des Vernunftrechts unterstützt diese Unterscheidung. Positives Recht bezeichnet das tatsächlich geltende Recht. Vernunftrecht stellt dagegen allgemeine Maßstäbe bereit, anhand derer dieses Recht geprüft werden kann.
Für die Aussage spricht, dass ein staatliches Gesetz Menschen ungleich behandeln oder grundlegende Freiheiten verletzen kann. Seine formale Gültigkeit würde allein noch nicht erklären, weshalb es gerecht sein sollte. Prinzipien wie Gleichheit, Freiheit und die Achtung des menschlichen Lebens ermöglichen eine weitergehende Bewertung.
Gleichzeitig muss geklärt werden, nach welchen Maßstäben Gerechtigkeit bestimmt wird. Horsters Text zeigt hierfür unterschiedliche Möglichkeiten. Grundlegende Maßstäbe können religiös, naturrechtlich oder vernunftrechtlich begründet werden. Entscheidend ist, dass geltendes Recht einer begründeten ethischen Prüfung zugänglich bleibt.