Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der 10. Klasse besonders zur Auseinandersetzung mit Wahrhaftigkeit, Menschenwürde, Gewissen, Selbsttäuschung und moralischer Verantwortung. Im Unterschied zu einer ausschließlich auf die Folgen einer Lüge gerichteten Betrachtung eröffnet der Text eine anspruchsvollere Perspektive: Kant fragt, was eine Lüge mit der Person macht, die lügt. Damit lässt sich die Auseinandersetzung mit der Pflichtethik zugleich mit der Frage nach dem Verständnis des Menschen als moralischem Wesen verbinden.
Als Einstieg empfiehlt sich eine lebensnahe Entscheidungssituation. Den Lernenden können unterschiedliche Aussagen vorgelegt werden, beispielsweise „Eine Lüge ist in Ordnung, solange niemand dadurch geschädigt wird“, „Eine gut gemeinte Lüge ist moralisch unproblematisch“ oder „Man kann auch sich selbst belügen“. Die Lernenden positionieren sich zunächst zu diesen Aussagen und begründen ihre Einschätzungen. Besonders die letzte Aussage kann Irritation hervorrufen und damit zur zentralen Fragestellung des Textes hinführen: Was bedeutet es überhaupt, sich selbst zu belügen?
Die sprachliche Komplexität des Originaltextes erfordert eine angeleitete Erschließung. Begriffe wie Wahrhaftigkeit, Menschenwürde, Pflicht, Ehrlichkeit, Redlichkeit, Aufrichtigkeit und Selbsttäuschung sollten zunächst geklärt werden. Anschließend kann der Text in Sinnabschnitte gegliedert werden. Die Lernenden erhalten den Auftrag, jedem Abschnitt eine Leitfrage zuzuordnen. Geeignete Fragen sind beispielsweise: „Warum ist die Lüge für Kant eine Pflichtverletzung?“, „Warum ist eine Lüge auch ohne Schaden moralisch problematisch?“, „Was hat die Lüge mit Menschenwürde zu tun?“ und „Was versteht Kant unter einer inneren Lüge?“
Für die weitere Erarbeitung bietet sich eine Unterscheidung zwischen äußerer und innerer Lüge an. Die Lernenden können beide Formen zunächst definieren und anschließend Beispiele formulieren. Bei der äußeren Lüge wird bewusst gegenüber einer anderen Person die Unwahrheit gesagt. Die innere Lüge betrifft dagegen das Verhältnis des Menschen zu sich selbst. Gerade dieser zweite Gedanke ermöglicht eine vertiefte Auseinandersetzung mit Selbsttäuschung. Denkbar sind Situationen, in denen Menschen ihre tatsächlichen Motive verdrängen oder sich selbst moralisch bessere Beweggründe zuschreiben, als sie tatsächlich besitzen.
Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf Kants Verbindung von Wahrhaftigkeit und Menschenwürde gelegt werden. Die Lernenden können herausarbeiten, weshalb Kant die Lüge als eine Art Aufgabe der eigenen Persönlichkeit versteht. Dabei sollte seine Argumentation schrittweise rekonstruiert werden: Der Mensch besitzt Vernunft und die Fähigkeit zur Kommunikation / Sprache ermöglicht die Mitteilung von Gedanken / bei einer Lüge stimmen Gedanke und sprachliche Äußerung bewusst nicht überein / dadurch wird das eigene Vermögen zur Kommunikation für die Täuschung verwendet / der Mensch missachtet damit nach Kant seine eigene Würde als moralisches Wesen.
Methodisch eignet sich anschließend eine Fallanalyse. Die Lernenden beurteilen beispielsweise eine gut gemeinte Lüge gegenüber einem Freund, eine Lüge zur Vermeidung persönlicher Nachteile und eine Selbsttäuschung über die eigenen Motive. Dabei sollen sie zunächst nicht ihre persönliche Meinung äußern, sondern ausdrücklich aus Kants Perspektive argumentieren. Erst in einem zweiten Schritt erfolgt die eigene Beurteilung. Diese Trennung fördert die Fähigkeit, eine philosophische Position zunächst sachgerecht zu verstehen und erst anschließend kritisch zu prüfen.
Für den Religionsunterricht ist besonders der letzte Teil des Textes interessant, in dem Kant religiöse Selbsttäuschung thematisiert. Er beschreibt beispielsweise einen Menschen, der sich zum Glauben an einen zukünftigen Weltrichter überredet, obwohl er diesen Glauben tatsächlich nicht besitzt. Daran kann die Frage angeschlossen werden, ob religiöser Glaube authentisch sein muss und welche Rolle Ehrlichkeit gegenüber den eigenen Zweifeln spielt. Auch die Unterscheidung zwischen einem Handeln aus innerer moralischer Überzeugung und einem Handeln aus Angst vor Strafe bietet einen Zugang zur Frage nach Motivation und Gewissen.
Zur Sicherung können die Lernenden eine begriffliche Übersicht erstellen, in deren Zentrum „Wahrhaftigkeit“ steht. Von diesem Begriff ausgehend werden Menschenwürde, Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit, Pflicht, Selbstachtung und Selbsttäuschung miteinander verbunden. Abschließend bietet sich eine Rückkehr zu den Aussagen der Einstiegsphase an. Die Lernenden überprüfen ihre ursprünglichen Positionen und formulieren ein begründetes Urteil unter Einbeziehung von Kants Argumenten. Dadurch verbindet das Medium Textverständnis, ethische Argumentationsfähigkeit, Perspektivübernahme und Urteilskompetenz.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Zusammenfassen
Fassen Sie Kants Verständnis der Lüge und seine Beurteilung der Lüge als Pflichtverletzung zusammen.
Musterantwort: Kant versteht unter einer Lüge eine vorsätzliche Unwahrheit. Für ihre moralische Bewertung ist nicht entscheidend, ob dadurch einem anderen Menschen ein konkreter Schaden entsteht. Die Lüge ist für Kant bereits deshalb moralisch verwerflich, weil der Mensch durch sie seine Pflicht zur Wahrhaftigkeit verletzt. Diese Pflicht besteht auch gegenüber der eigenen Person. Wer bewusst etwas anderes sagt, als er tatsächlich denkt, missachtet nach Kant seine eigene Würde als vernünftiges und moralisches Wesen. Selbst eine gut gemeinte Lüge bleibt deshalb aus seiner Perspektive eine Pflichtverletzung.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern
Erläutern Sie, weshalb Kant die Lüge als Verletzung der eigenen Menschenwürde versteht.
Musterantwort: Für Kant besitzt der Mensch als vernünftiges und moralisches Wesen eine besondere Würde. Zu dieser Würde gehört die Fähigkeit, eigene Gedanken wahrhaftig mitzuteilen. Bei einer Lüge sagt ein Mensch absichtlich etwas anderes, als er tatsächlich denkt. Damit verwendet er sein eigenes sprachliches Vermögen zur Täuschung. Kant sieht darin eine Missachtung der eigenen Persönlichkeit. Entscheidend ist somit nicht nur die Wirkung der Lüge auf andere Menschen. Der lügende Mensch verändert auch sein Verhältnis zu sich selbst, weil er seine Fähigkeit zur vernünftigen und wahrhaftigen Kommunikation für eine bewusste Täuschung verwendet.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen
Vergleichen Sie Kants Verständnis der äußeren und der inneren Lüge.
Musterantwort: Bei einer äußeren Lüge täuscht ein Mensch eine andere Person. Er äußert bewusst etwas, das nicht mit seinen tatsächlichen Gedanken oder Überzeugungen übereinstimmt. Die innere Lüge richtet sich dagegen gegen die eigene Person. Ein Mensch täuscht sich über seine tatsächlichen Überzeugungen oder Beweggründe. Gemeinsam ist beiden Formen, dass die Wahrhaftigkeit verletzt wird. Der Unterschied besteht vor allem darin, an wen sich die Täuschung richtet. Die äußere Lüge betrifft unmittelbar die Kommunikation mit anderen Menschen, während die innere Lüge das Verhältnis eines Menschen zu sich selbst betrifft. Kant bewertet die innere Lüge besonders kritisch, weil der Mensch dadurch seine eigenen Motive und Überzeugungen vor sich selbst verschleiert.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren
Analysieren Sie, welche Bedeutung die Absicht und die Folgen einer Lüge für Kants moralische Bewertung besitzen.
Musterantwort: Für Kants moralische Beurteilung ist eine Lüge nicht erst dann problematisch, wenn sie einem anderen Menschen schadet. Auch eine Lüge aus Gutmütigkeit oder mit einem guten Ziel bleibt eine vorsätzliche Unwahrheit. Damit unterscheidet Kant zwischen dem Zweck einer Handlung und der moralischen Qualität der Handlung selbst. Ein guter Zweck macht für ihn nicht automatisch jedes Mittel moralisch erlaubt. Ebenso ist ein möglicherweise ausbleibender Schaden keine ausreichende Rechtfertigung. Im Mittelpunkt steht vielmehr die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Deshalb kann eine Lüge nach Kant selbst dann moralisch falsch sein, wenn sie gute Folgen besitzt.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen
Beurteilen Sie Kants Auffassung, dass auch eine gut gemeinte Lüge die Menschenwürde der lügenden Person verletzt.
Musterantwort: Für Kants Auffassung spricht, dass sie Wahrhaftigkeit nicht von persönlichen Vorteilen oder wechselnden Situationen abhängig macht. Sie fordert Menschen dazu auf, ihre eigenen Aussagen und Motive ernst zu nehmen. Besonders bedeutsam ist Kants Gedanke, dass moralisches Handeln auch das Verhältnis zu sich selbst betrifft. Eine Lüge kann daher problematisch sein, selbst wenn kein anderer Mensch unmittelbar geschädigt wird.
Gegen Kants Position lässt sich einwenden, dass die konkrete Situation und die Absicht einer Person bei der moralischen Bewertung ebenfalls berücksichtigt werden können. Eine Lüge aus Eigennutz unterscheidet sich hinsichtlich ihres Motivs von einer Lüge, mit der ein Mensch einen anderen schützen möchte. Ob beide Handlungen deshalb moralisch gleich beurteilt werden sollten, ist diskutierbar. Eine begründete Beurteilung sollte daher deutlich machen, ob die Wahrhaftigkeit unabhängig von den Umständen gelten soll oder ob Absichten und Folgen bei der moralischen Bewertung berücksichtigt werden müssen.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern
Erörtern Sie die Aussage: „Eine Lüge ist moralisch unproblematisch, solange sie niemandem schadet.“
Musterantwort: Für die Aussage kann angeführt werden, dass bei der moralischen Bewertung einer Handlung ihre Folgen berücksichtigt werden sollten. Wenn durch eine unwahre Aussage tatsächlich niemand geschädigt wird und möglicherweise sogar ein positiver Zweck erreicht wird, kann die Lüge weniger problematisch erscheinen als eine Täuschung, die einem Menschen bewusst Schaden zufügt.
Kants Position widerspricht dieser Auffassung. Für ihn besteht das moralische Problem der Lüge nicht ausschließlich in ihren Folgen. Die vorsätzliche Unwahrheit verletzt bereits die Pflicht zur Wahrhaftigkeit und damit nach Kant auch die Achtung des Menschen vor der eigenen Würde. Die Aussage verkürzt das moralische Problem daher auf die Frage nach dem entstandenen Schaden. Eine umfassende ethische Beurteilung kann zusätzlich nach der Absicht, der Wahrhaftigkeit, der Selbstachtung und den Folgen fragen. Je nachdem, welchem dieser Gesichtspunkte besonderes Gewicht gegeben wird, kann die Beurteilung unterschiedlich ausfallen.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Stellung nehmen
Nehmen Sie begründet zu der Frage Stellung, ob ein Mensch sich selbst belügen kann. Beziehen Sie Kants Überlegungen zur inneren Lüge ein.
Musterantwort: Kants Begriff der inneren Lüge kann so verstanden werden, dass Menschen ihre tatsächlichen Beweggründe vor sich selbst verbergen oder sich Überzeugungen zuschreiben können, die sie nicht wirklich besitzen. Das zeigt sein religiöses Beispiel. Ein Mensch kann sich etwa einreden, aus moralischer Überzeugung zu handeln, obwohl tatsächlich die Angst vor einer Strafe sein entscheidendes Motiv ist. Allerdings entsteht dabei ein philosophisches Problem: Wer lügt, muss normalerweise wissen, dass seine Aussage falsch ist. Bei der Selbsttäuschung scheinen Täuschender und Getäuschter jedoch dieselbe Person zu sein. Kants Überlegung macht deshalb besonders auf die menschliche Fähigkeit aufmerksam, eigene Motive falsch darzustellen oder nicht ehrlich zu prüfen. Von einer inneren Lüge kann somit gesprochen werden, wenn ein Mensch die Auseinandersetzung mit seinen tatsächlichen Überzeugungen und Motiven bewusst vermeidet oder verfälscht.