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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Kant: Über ein vermeintliches Recht, aus Menschenliebe zu lügen

Veröffentlichung:1.1.1795

Das Medium enthält einen Auszug aus Immanuel Kants Schrift „Über ein vermeintliches Recht, aus Menschenliebe zu lügen“. Kant beschäftigt sich darin mit der ethischen Frage, ob eine Lüge erlaubt sein kann, wenn sie dazu dient, einen Menschen vor schwerem Schaden oder sogar vor dem Tod zu bewahren. Ausgangspunkt ist die Situation, dass ein Mörder nach dem Aufenthaltsort seines Opfers fragt. Kant vertritt die konsequente Position, dass der Mensch auch in einer solchen Extremsituation zur Wahrhaftigkeit verpflichtet bleibt. Wahrhaftigkeit ist für ihn eine allgemeine Pflicht, die nicht von möglichen positiven oder negativen Folgen einer Aussage abhängig gemacht werden darf. Eine Lüge schädigt nach Kant nicht nur möglicherweise einen einzelnen Menschen, sondern die Menschheit insgesamt, da sie die allgemeine Verlässlichkeit von Aussagen und damit eine wesentliche Grundlage menschlichen Zusammenlebens gefährdet. Kant begründet seine Position außerdem damit, dass die Folgen einer Lüge nicht sicher vorhersehbar sind. Wer lügt, übernimmt deshalb Verantwortung für Folgen, die er nicht kontrollieren kann. Daraus entwickelt Kant die Forderung, in Aussagen grundsätzlich wahrhaftig zu sein und keine Ausnahme aufgrund besonderer Umstände zuzulassen.

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Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der 10. Klasse, da es eine grundlegende ethische Frage behandelt, die unmittelbar an die Lebenswelt der Lernenden anknüpft: Darf man lügen, wenn man dadurch einen anderen Menschen schützen kann? Die Auseinandersetzung mit dieser Frage ermöglicht einen Zugang zu Kants Pflichtethik und eröffnet zugleich die Möglichkeit, unterschiedliche Formen ethischer Urteilsbildung miteinander zu vergleichen. Der Text fordert die Lernenden dazu heraus, zwischen einer Bewertung der Handlung selbst, der Absicht einer handelnden Person und den möglichen Folgen einer Handlung zu unterscheiden.

Als Einstieg empfiehlt sich eine Präsentation des von Kant behandelten Gedankenexperiments, zunächst jedoch ohne seine Antwort vorwegzunehmen. Den Lernenden kann die Situation geschildert werden, dass eine bedrohte Person im eigenen Haus versteckt wird und ein bewaffneter Verfolger vor der Tür nach dieser Person fragt. Anschließend positionieren sich die Lernenden zu der Frage, ob sie in dieser Situation lügen würden. Die unterschiedlichen Entscheidungen sollten begründet werden. Auf diese Weise werden bereits zentrale Kategorien ethischer Urteilsbildung sichtbar. Einige Lernende werden vermutlich die Konsequenzen der Handlung in den Mittelpunkt stellen, andere die Absicht, einen Menschen zu schützen, während wiederum andere nach allgemeinen Regeln fragen.

In der ersten Erarbeitungsphase sollte der Kanttext abschnittsweise erschlossen werden. Aufgrund der historischen Sprache und der komplexen Satzstrukturen empfiehlt es sich, zentrale Begriffe wie Wahrhaftigkeit, Pflicht, Recht, Vernunftgebot und Verantwortung vorab zu klären. Ältere Begriffe können von den Lernenden in heutige Sprache übertragen werden. Anschließend können zentrale Aussagen des Textes markiert und in eigenen Worten wiedergegeben werden. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Kants Behauptung und seiner Begründung. Die Lernenden sollen nicht lediglich feststellen, dass Kant die Lüge ablehnt, sondern nachvollziehen, weshalb er zu diesem Ergebnis gelangt.

Eine mögliche Strukturierung erfolgt anhand der Fragen „Was fordert Kant?“, „Wie begründet Kant seine Forderung?“ und „Welche Folgen hätte eine Ausnahme von dieser Forderung?“. Die Lernenden können herausarbeiten, dass Kant Wahrhaftigkeit als allgemeine Pflicht versteht. Die moralische Qualität einer Handlung soll deshalb nicht allein danach beurteilt werden, ob sie in einer konkreten Situation zu einem erwünschten Ergebnis führt. Eine Ausnahme vom Wahrheitsgebot würde nach Kants Argumentation die allgemeine Verlässlichkeit von Aussagen gefährden. Besonders ergiebig ist dabei seine Behauptung, dass eine Lüge auch dann der Menschheit schade, wenn sie keinem konkreten Menschen unmittelbar schade.

Für eine zweite Erarbeitungsphase bietet sich die genaue Untersuchung des Mörderbeispiels an. Die Lernenden können eine Argumentationskette erstellen, in der Kants Gedankengang schrittweise rekonstruiert wird. Ausgangspunkt ist die Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Danach wird die Unvorhersehbarkeit der Folgen menschlicher Handlungen berücksichtigt. Daraus folgt für Kant, dass die moralische Beurteilung nicht davon abhängig gemacht werden darf, ob eine Lüge zufällig gute oder schlechte Folgen besitzt. Diese Argumentationsstruktur kann anschließend auf andere Situationen übertragen werden.

Zur Vertiefung eignen sich lebensnahe Fallbeispiele. Die Lernenden können etwa diskutieren, ob eine Lüge erlaubt ist, um einen Menschen vor einer Enttäuschung zu schützen, um jemanden vor Gewalt zu bewahren oder um ein gegebenes Versprechen einzuhalten. Dabei sollte deutlich zwischen unterschiedlichen Formen und Motiven der Unwahrhaftigkeit unterschieden werden. Ziel ist nicht nur eine persönliche Meinungsäußerung, sondern ein begründetes ethisches Urteil.

Methodisch bietet sich außerdem eine strukturierte Diskussion an, in der eine Gruppe Kants Position möglichst überzeugend rekonstruiert und eine andere Gruppe Einwände gegen die absolute Geltung des Wahrheitsgebots formuliert. Wichtig ist, dass die Lernenden dabei zunächst Kants Argumentation sachgerecht wiedergeben, bevor sie diese beurteilen. So wird verhindert, dass die Textarbeit vorschnell durch persönliche Einschätzungen ersetzt wird.

Als Sicherung können die Lernenden einen kurzen Merksatz formulieren, der Kants Position zusammenfasst. Eine mögliche Formulierung lautet: Für Kant ist Wahrhaftigkeit eine allgemeine Pflicht, deren Geltung nicht davon abhängig gemacht werden darf, welche Folgen man sich von einer Lüge verspricht. Abschließend kann die Ausgangssituation erneut aufgegriffen werden. Die Lernenden überprüfen ihre ursprüngliche Entscheidung und erläutern, ob und weshalb die Beschäftigung mit Kant ihre Argumentation verändert hat. Dadurch werden Sachkompetenz, Deutungskompetenz, Argumentationsfähigkeit und ethische Urteilskompetenz miteinander verbunden.


Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten

Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Zusammenfassen

Fassen Sie Kants Position zur Frage zusammen, ob ein Mensch aus Menschenliebe lügen darf.

Musterantwort: Kant vertritt die Position, dass ein Mensch auch dann nicht lügen darf, wenn er mit seiner Lüge einem anderen Menschen helfen oder diesen vor Schaden bewahren möchte. Wahrhaftigkeit ist für Kant eine allgemeine Pflicht. Sie darf nicht davon abhängig gemacht werden, welche Folgen eine wahre oder unwahre Aussage möglicherweise hat. Eine Lüge richtet sich nach Kant außerdem nicht nur gegen einen einzelnen Menschen. Sie beschädigt die allgemeine Verlässlichkeit menschlicher Aussagen und damit eine Grundlage des menschlichen Zusammenlebens. Deshalb lehnt Kant auch eine gut gemeinte Lüge ab.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie Kants Aussage, dass eine Lüge der „Menschheit überhaupt“ schade.

Musterantwort: Kant meint damit, dass die Folgen einer Lüge über die konkrete Situation hinausgehen. Menschliches Zusammenleben ist darauf angewiesen, dass Aussagen grundsätzlich als glaubwürdig angesehen werden können. Dies gilt beispielsweise für Versprechen und Verträge. Würde man die Lüge immer dann erlauben, wenn eine Person sie für sinnvoll oder gut gemeint hält, könnte die allgemeine Verlässlichkeit von Aussagen verloren gehen. Nach Kant schädigt eine Lüge deshalb die Grundlage, auf der Menschen miteinander kommunizieren und verbindliche Vereinbarungen treffen. Der Schaden betrifft somit nicht ausschließlich die unmittelbar beteiligten Personen, sondern grundsätzlich die menschliche Gemeinschaft.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysieren Sie Kants Argumentation anhand des Beispiels vom Mörder, der nach seinem Opfer sucht.

Musterantwort: Kant verwendet das Beispiel, um zu zeigen, weshalb moralische Regeln seiner Ansicht nach nicht von den erwarteten Folgen einer Handlung abhängig gemacht werden dürfen. Eine Person könnte den Mörder anlügen, um das Opfer zu retten. Allerdings kann sie nicht sicher wissen, welche Folgen ihre Lüge tatsächlich haben wird. Das Opfer könnte beispielsweise inzwischen das Haus verlassen haben und dem Mörder begegnen. Damit hätte die gut gemeinte Lüge unbeabsichtigt zu einem schlechten Ergebnis beigetragen. Kant folgert daraus, dass Menschen die Folgen ihrer Handlungen nicht vollständig vorhersehen und kontrollieren können. Deshalb soll die Entscheidung, ob eine Handlung moralisch richtig ist, nicht allein von ihren erwarteten Folgen abhängig sein. Die Pflicht zur Wahrhaftigkeit bleibt für Kant auch in dieser Extremsituation bestehen.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen

Vergleichen Sie eine Beurteilung des Mörderbeispiels nach Kants Pflichtethik mit einer Beurteilung, bei der vor allem die Folgen der Handlung berücksichtigt werden.

Musterantwort: Aus der im Text vertretenen Position Kants ergibt sich, dass die Person wahrhaftig bleiben muss. Entscheidend ist die allgemeine Pflicht zur Wahrhaftigkeit. Ob eine Lüge möglicherweise das Leben des Opfers retten könnte, hebt diese Pflicht für Kant nicht auf. Bei einer Beurteilung, die hauptsächlich die Folgen berücksichtigt, würde dagegen gefragt, welche Handlung voraussichtlich den geringsten Schaden beziehungsweise den größten Schutz bewirkt. Eine Lüge könnte aus dieser Perspektive gerechtfertigt erscheinen, wenn dadurch das Leben eines Menschen geschützt wird. Der entscheidende Unterschied besteht somit im Maßstab der moralischen Bewertung. Kant orientiert sich an einer grundsätzlich geltenden Pflicht, während eine folgenorientierte Betrachtung die erwartbaren Konsequenzen einer Handlung in den Mittelpunkt stellt.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie Kants Forderung, dass Menschen auch dann wahrhaftig bleiben müssen, wenn durch eine Lüge möglicherweise das Leben eines anderen Menschen geschützt werden könnte. Beziehen Sie Kants Argumentation und eigene begründete Überlegungen ein.

Musterantwort: Für Kants Position spricht, dass allgemeine moralische Regeln Verlässlichkeit schaffen. Wenn jeder Mensch selbst entscheiden könnte, wann eine Lüge aufgrund vermeintlich guter Absichten erlaubt ist, könnte Vertrauen erschwert werden. Außerdem weist Kant darauf hin, dass die Folgen einer Lüge nicht vollständig vorhersehbar sind. Sein Mörderbeispiel soll gerade zeigen, dass eine gut gemeinte Handlung unerwartete negative Folgen haben kann.

Gegen Kants Position lässt sich einwenden, dass in einer konkreten Gefahrensituation nicht nur die Wahrhaftigkeit, sondern auch der Schutz menschlichen Lebens moralische Bedeutung besitzt. Wenn eine wahrheitsgemäße Aussage einem gewalttätigen Menschen unmittelbar dabei hilft, sein Opfer zu finden, erscheint es begründungsbedürftig, weshalb die Pflicht zur Wahrheit unabhängig von dieser Konsequenz gelten soll. Ein mögliches Urteil lautet daher, dass Kants Forderung nach Wahrhaftigkeit einen wichtigen Maßstab für verlässliches menschliches Zusammenleben darstellt, ihre uneingeschränkte Anwendung in extremen Konfliktsituationen jedoch kritisch diskutiert werden kann. Entscheidend für eine begründete Beurteilung ist, den Konflikt zwischen Wahrhaftigkeit und dem Schutz eines Menschen ausdrücklich zu berücksichtigen.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern

Erörtern Sie die Aussage: „Eine Lüge ist moralisch erlaubt, wenn sie einem Menschen das Leben rettet.“

Musterantwort: Für die Aussage spricht insbesondere der Schutz menschlichen Lebens. Wenn eine unwahre Aussage unmittelbar verhindern kann, dass ein Mensch getötet wird, kann der Lebensschutz als gewichtiger angesehen werden als die Verpflichtung zur Wahrhaftigkeit. Außerdem kann berücksichtigt werden, dass die Absicht der lügenden Person nicht darin besteht, sich selbst einen Vorteil zu verschaffen, sondern einen bedrohten Menschen zu schützen.

Aus der Perspektive Kants ergeben sich jedoch grundlegende Einwände. Für ihn kann die moralische Gültigkeit der Wahrhaftigkeit nicht davon abhängen, welche Folgen eine Person erwartet. Folgen sind nicht vollständig vorhersehbar. Außerdem würde die Zulassung von Ausnahmen nach seiner Argumentation die allgemeine Verbindlichkeit der Wahrheitspflicht gefährden. Die Frage führt somit zu einem Konflikt zwischen einer allgemeinen moralischen Pflicht und der Berücksichtigung konkreter Folgen. Eine begründete Position muss daher deutlich machen, welchem Maßstab sie den Vorrang gibt und weshalb dieser Maßstab in der beschriebenen Situation gelten soll.

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