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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Kant: Staatsbürger und Staatsgenossen

Veröffentlichung:1.1.1787

Das Medium enthält einen Auszug aus Immanuel Kants Metaphysik der Sitten, in dem Kant zwischen aktiven Staatsbürgern und passiven Staatsgenossen unterscheidet. Entscheidend für den Status des aktiven Staatsbürgers ist für Kant die Fähigkeit zur Stimmabgabe und damit zur Mitwirkung an der politischen Gesetzgebung. Diese politische Teilhabe verbindet er mit wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Selbstständigkeit. Menschen, deren Lebensunterhalt wesentlich vom Willen anderer Personen abhängig ist, zählt Kant dagegen zu den passiven Mitgliedern des Staates. Als historische Beispiele nennt er unter anderem Dienstboten, Unmündige und Frauen sowie verschiedene wirtschaftlich abhängige Berufsgruppen. Gleichzeitig betont Kant, dass auch passive Staatsgenossen als Menschen Freiheit und Gleichheit beanspruchen können. Sie sollen grundsätzlich die Möglichkeit besitzen, sich aus einem abhängigen Zustand zu einem aktiven Status emporzuarbeiten. Der Text enthält damit eine deutliche Spannung zwischen Kants universalem Anspruch menschlicher Freiheit und Gleichheit einerseits und seiner Einschränkung politischer Beteiligungsrechte andererseits. Das Medium eröffnet grundlegende Fragen nach Menschenwürde, Gleichheit, Selbstständigkeit, politischer Teilhabe, Bürgerrechten, Demokratie und gesellschaftlicher Verantwortung.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für die Themen Menschenwürde, Freiheit und Gleichheit, Gerechtigkeit, Menschenrechte, Verantwortung, gesellschaftliche Teilhabe und Menschenbilder. Darüber hinaus ermöglicht der Text eine Verbindung zwischen philosophischer Ethik, christlichem Menschenbild und modernen Vorstellungen politischer Gleichberechtigung. Dabei sollte Kants Position historisch eingeordnet und zugleich anhand gegenwärtiger Maßstäbe kritisch untersucht werden.

Als Einstieg eignet sich die Frage „Sollten alle erwachsenen Mitglieder einer Gesellschaft grundsätzlich die gleichen politischen Beteiligungsrechte besitzen?“ Die Lernenden können zunächst Kriterien sammeln, die ihrer Ansicht nach für politische Beteiligung eine Rolle spielen dürfen oder nicht spielen dürfen. Denkbar sind Alter, Bildung, Einkommen, Geschlecht, Beruf, Herkunft, Eigentum und gesellschaftliche Selbstständigkeit. Anschließend werden die Kriterien mit Kants Position verglichen.

Eine alternative Möglichkeit besteht darin, verschiedene fiktive Personen vorzustellen. Dazu können eine wirtschaftlich selbstständige Person, eine angestellte Person, eine Person ohne eigenes Einkommen und eine finanziell von anderen abhängige Person gehören. Die Lernenden entscheiden zunächst aus heutiger Perspektive, welche Personen politische Mitwirkungsrechte besitzen sollten. Danach untersuchen sie, wie Kant diese Fälle möglicherweise eingeordnet hätte. Die Unterschiede zwischen gegenwärtigen demokratischen Vorstellungen und Kants historischem Modell werden dadurch unmittelbar sichtbar.

Bei der Textarbeit sollte zunächst der Begriff des Staatsbürgers erschlossen werden. Für Kant zeichnet sich der aktive Staatsbürger dadurch aus, dass er nicht lediglich den Gesetzen unterliegt, sondern durch politische Mitwirkung an ihrer Gestaltung beteiligt sein kann. Die Fähigkeit zur Stimmgebung wird damit zum entscheidenden Merkmal aktiver Bürgerschaft.

Anschließend sollte Kants Begriff der Selbstständigkeit genauer untersucht werden. Selbstständigkeit bedeutet im Text nicht lediglich, eigenständig denken oder persönliche Entscheidungen treffen zu können. Kant verbindet sie mit einer sozialen und wirtschaftlichen Stellung, die eine Person nach seiner Auffassung vom Willen anderer Menschen unabhängig macht. Genau diese Verbindung sollte von den Lernenden kritisch untersucht werden. Es kann gefragt werden, ob wirtschaftliche Abhängigkeit tatsächlich bedeutet, dass ein Mensch weniger geeignet ist, politische Entscheidungen zu treffen.

Von besonderer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen aktivem Staatsbürger und passivem Staatsgenossen. Die Lernenden können die Merkmale beider Gruppen aus dem Text herausarbeiten. Aktive Staatsbürger besitzen nach Kant politische Mitwirkungsrechte. Passive Staatsgenossen gehören zwar zum Staat und besitzen Rechte als Menschen, können aber nicht in gleicher Weise an der politischen Willensbildung teilnehmen.

Die historischen Beispiele Kants benötigen eine sensible Einordnung. Seine Zuordnung von Frauen zu den politisch nicht selbstständigen Personen entspricht nicht heutigen demokratischen und menschenrechtlichen Vorstellungen. Im Unterricht sollte deshalb klar zwischen der Rekonstruktion einer historischen philosophischen Position und ihrer gegenwärtigen Bewertung unterschieden werden. Die Lernenden sollen zunächst verstehen, wie Kant argumentiert, bevor sie seine Voraussetzungen und Konsequenzen kritisch prüfen.

Gerade Kants Aussagen über Frauen bieten einen wichtigen Zugang zur Frage nach Gleichberechtigung. Die Lernenden können untersuchen, ob Kants Einschränkung politischer Teilhabe mit seinem eigenen Anspruch vereinbar ist, Menschen grundsätzlich als frei und gleich anzusehen. Daraus ergibt sich eine philosophisch besonders ergiebige immanente Kritik. Nicht nur heutige Wertvorstellungen können an Kant herangetragen werden. Vielmehr kann geprüft werden, ob innerhalb seiner eigenen Argumentation eine Spannung zwischen allgemeiner Freiheit und eingeschränkter politischer Beteiligung entsteht.

Methodisch kann hierzu eine Gegenüberstellung der Begriffe Mensch, Staatsgenosse und Staatsbürger erfolgen. Die Lernenden arbeiten heraus, welche Rechte Kant jeweils zuschreibt. Anschließend wird diskutiert, ob unterschiedliche gesellschaftliche Rollen unterschiedliche politische Rechte rechtfertigen können.

Ein weiterer Schwerpunkt kann auf Kants Aussage gelegt werden, dass passive Mitglieder des Staates die Möglichkeit besitzen müssen, sich zum aktiven Status emporzuarbeiten. Diese Forderung zeigt, dass Kant gesellschaftliche Abhängigkeit nicht unbedingt als unveränderlichen Zustand versteht. Dennoch bleibt kritisch zu fragen, ob politische Grundrechte von wirtschaftlicher Selbstständigkeit abhängig gemacht werden dürfen.

Für eine vertiefende Auseinandersetzung eignet sich ein Gedankenexperiment. Die Lernenden stellen sich eine Gesellschaft vor, in der nur wirtschaftlich selbstständige Menschen wählen dürfen. Sie untersuchen mögliche Folgen für unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen. Anschließend wird geprüft, ob eine solche Ordnung mit Vorstellungen von Gleichheit, Menschenwürde und gerechter politischer Teilhabe vereinbar wäre.

Für den Religionsunterricht bietet sich ein Vergleich mit dem christlichen Menschenbild an. Die Vorstellung gleicher Würde aller Menschen kann Kants Unterscheidung unterschiedlicher politischer Beteiligungsrechte gegenübergestellt werden. Die Lernenden können untersuchen, welche Konsequenzen aus der gleichen Würde für gesellschaftliche und politische Teilhabe folgen könnten. Dabei kann auch die Frage behandelt werden, ob gleiche Würde notwendigerweise identische Rechte in allen gesellschaftlichen Bereichen verlangt.

Ein Bezug zur biblischen Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit des Menschen kann ebenfalls hergestellt werden. Wenn jedem Menschen unabhängig von Leistung, Besitz oder gesellschaftlicher Stellung eine grundlegende Würde zukommt, stellt sich die Frage, welche gesellschaftlichen Konsequenzen daraus entstehen. Dadurch kann Kants philosophische Position mit einer theologischen Begründung menschlicher Gleichwertigkeit verglichen werden.

Methodisch eignet sich außerdem eine strukturierte Diskussion zur Aussage „Politische Mitbestimmung setzt gesellschaftliche Selbstständigkeit voraus“. Eine Gruppe rekonstruiert zunächst mögliche Argumente aus Kants Perspektive. Eine andere Gruppe entwickelt Gegenargumente aus einer modernen demokratischen und menschenrechtlichen Perspektive. Entscheidend ist, dass die Lernenden zwischen Darstellung, Analyse und eigener Beurteilung unterscheiden.

Auch der Begriff der Freiheit sollte genauer untersucht werden. Kant unterscheidet im Text zwischen der Freiheit und Gleichheit als Menschen und der aktiven politischen Beteiligung. Die Lernenden können prüfen, ob eine Person tatsächlich als politisch gleich angesehen werden kann, wenn sie zwar allgemeinen gesetzlichen Schutz besitzt, aber von der Mitwirkung an der Gesetzgebung ausgeschlossen bleibt.

Zur Ergebnissicherung eignet sich ein Begriffsnetz mit den Begriffen Freiheit, Gleichheit, Selbstständigkeit, Staatsbürger, Staatsgenosse, Stimmrecht, politische Teilhabe, Menschenwürde und Verantwortung. Die Lernenden formulieren anschließend eine kurze Antwort auf die Frage, welches Kriterium aus heutiger Sicht politische Teilhabe begründen sollte.

Das Medium fördert historische Wahrnehmungskompetenz, philosophische Textanalyse, ethische Argumentationsfähigkeit und religiöse Urteilskompetenz. Besonders wertvoll ist die Möglichkeit, einen bedeutenden Philosophen nicht lediglich als Autorität zu behandeln, sondern Spannungen innerhalb seiner Position zu erkennen und begründet zu beurteilen.


Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben

Beschreiben Sie Kants Unterscheidung zwischen Staatsbürger und Staatsgenosse.

Musterantwort:

Kant unterscheidet zwischen aktiven Staatsbürgern und passiven Staatsgenossen. Ein aktiver Staatsbürger besitzt das Recht zur Stimmgebung und kann dadurch an der politischen Gestaltung des Staates mitwirken.

Ein passiver Staatsgenosse gehört ebenfalls zum Staat und besitzt grundlegende Rechte als Mensch. Er kann nach Kant jedoch nicht in gleicher Weise an der politischen Gesetzgebung teilnehmen. Entscheidend für diese Unterscheidung ist für Kant die Selbstständigkeit einer Person.

Damit unterscheidet Kant zwischen der Zugehörigkeit zum Staat und der aktiven politischen Mitwirkung innerhalb des Staates.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben

Geben Sie wieder, welche Bedeutung die Selbstständigkeit für Kants Begriff des Staatsbürgers besitzt.

Musterantwort:

Selbstständigkeit ist für Kant eine Voraussetzung aktiver Staatsbürgerschaft. Eine Person soll ihre gesellschaftliche Existenz nicht wesentlich nach der Verfügung einer anderen Privatperson führen müssen.

Kant verbindet politische Selbstständigkeit deshalb auch mit wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Unabhängigkeit. Wer in seiner Existenz stark vom Willen anderer Personen abhängig ist, besitzt nach seiner Auffassung nicht die erforderliche bürgerliche Selbstständigkeit.

Nur wer dieses Kriterium erfüllt, kann nach Kant als aktiver Staatsbürger politische Mitwirkungsrechte besitzen.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern

Erläutern Sie, weshalb Kant zwischen der Gleichheit als Mensch und der Gleichheit politischer Beteiligungsrechte unterscheidet.

Musterantwort:

Kant geht davon aus, dass die Mitglieder eines Volkes grundsätzlich als Menschen Freiheit und Gleichheit besitzen. Auch passive Staatsgenossen müssen deshalb durch Gesetze geschützt werden und dürfen nicht willkürlich behandelt werden.

Aus dieser menschlichen Gleichheit folgt für Kant jedoch nicht automatisch ein gleiches Recht auf politische Mitwirkung. Für das Stimmrecht verlangt er zusätzlich gesellschaftliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit.

Damit unterscheidet Kant zwei Ebenen. Auf der ersten Ebene stehen grundlegende Freiheit und Gleichheit als Menschen. Auf der zweiten Ebene steht die aktive politische Beteiligung, für die er weitere Voraussetzungen fordert.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren

Analysieren Sie das Verhältnis von Freiheit, Gleichheit und politischer Teilhabe in Kants Argumentation.

Musterantwort:

Kant erkennt Freiheit und Gleichheit zunächst als grundlegende Eigenschaften der Mitglieder eines Staates an. Auch Menschen ohne aktives Stimmrecht sollen nach allgemeinen Gesetzen behandelt werden.

Gleichzeitig begrenzt Kant die politische Teilhabe. Nicht jeder Mensch, der den Gesetzen unterliegt, darf nach seiner Auffassung an ihrer politischen Gestaltung mitwirken. Das Stimmrecht setzt Selbstständigkeit voraus.

Dadurch entsteht eine Spannung in seiner Argumentation. Einerseits betont Kant die Freiheit und Gleichheit der Menschen. Andererseits führt er gesellschaftliche und wirtschaftliche Kriterien ein, durch die Menschen unterschiedliche politische Rechte erhalten.

Die entscheidende Frage lautet deshalb, ob eine allgemeine Gleichheit als Mensch dauerhaft mit ungleichen politischen Beteiligungsrechten vereinbart werden kann.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Herausarbeiten

Arbeiten Sie heraus, welche Personengruppen Kant im Text von der aktiven Staatsbürgerschaft ausschließt und mit welchem Argument er diesen Ausschluss begründet.

Musterantwort:

Kant nennt unter anderem Dienstboten, Unmündige, Frauen und verschiedene wirtschaftlich abhängige Berufsgruppen. Gemeinsam ist diesen Personen nach seiner Auffassung, dass ihre gesellschaftliche oder wirtschaftliche Existenz wesentlich vom Willen anderer Menschen abhängig ist.

Diese Abhängigkeit versteht Kant als fehlende bürgerliche Selbstständigkeit. Da Selbstständigkeit für ihn eine Voraussetzung des Stimmrechts darstellt, zählt er diese Menschen nicht zu den aktiven Staatsbürgern.

Seine Begründung beruht somit nicht auf der Behauptung, diese Personen seien überhaupt keine Mitglieder des Staates. Vielmehr unterscheidet er zwischen passiver Zugehörigkeit und aktiver politischer Mitwirkung.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen

Vergleichen Sie Kants Verständnis politischer Teilhabe mit einem heutigen demokratischen Verständnis gleicher politischer Rechte.

Musterantwort:

Kant verbindet aktive politische Teilhabe mit gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Selbstständigkeit. Deshalb erhalten in seinem Modell nicht alle erwachsenen Mitglieder des Staates automatisch dieselben politischen Mitwirkungsrechte.

Ein heutiges demokratisches Verständnis geht grundsätzlich von einer wesentlich umfassenderen politischen Gleichberechtigung aus. Wirtschaftliche Abhängigkeit oder das Geschlecht einer Person gelten nicht als allgemeine Begründung dafür, erwachsene Staatsangehörige vom Wahlrecht auszuschließen.

Eine Gemeinsamkeit besteht darin, dass politische Mitwirkung mit der Zugehörigkeit zu einer staatlichen Gemeinschaft verbunden wird. Ein wesentlicher Unterschied besteht jedoch bei den Voraussetzungen dieser Mitwirkung. Kant fordert zusätzliche Selbstständigkeit, während moderne demokratische Vorstellungen politische Gleichheit erheblich umfassender verstehen.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie die Aussage: „Nur wirtschaftlich selbstständige Menschen sollten politische Entscheidungen mitbestimmen dürfen.“ Beziehen Sie Kants Argumentation in Ihre Beurteilung ein.

Musterantwort:

Kants Position macht verständlich, weshalb Selbstständigkeit für politische Entscheidungen bedeutsam erscheinen kann. Ein politisch Handelnder sollte möglichst in der Lage sein, eigene Urteile zu bilden und nicht lediglich den Interessen einer anderen Person zu folgen.

Problematisch ist jedoch die Gleichsetzung politischer Selbstständigkeit mit wirtschaftlicher Unabhängigkeit. Ein wirtschaftlich abhängiger Mensch kann dennoch eigenständig denken, gesellschaftliche Interessen beurteilen und politische Verantwortung übernehmen. Umgekehrt garantiert wirtschaftliche Selbstständigkeit nicht automatisch politische Vernunft oder Unabhängigkeit.

Darüber hinaus würden wirtschaftliche Kriterien dazu führen, dass Menschen aufgrund ihrer sozialen Stellung unterschiedliche politische Rechte besitzen. Dies steht in erheblicher Spannung zu einem Verständnis gleicher politischer Teilhabe.

Kants Forderung nach selbstständigem politischem Urteil bleibt daher als Fragestellung bedeutsam. Seine Verknüpfung dieses Gedankens mit wirtschaftlichem Status lässt sich jedoch kritisch prüfen.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen

Beurteilen Sie die Vereinbarkeit von Kants Ausschluss von Frauen aus der aktiven Staatsbürgerschaft mit seinem eigenen Gedanken der Freiheit und Gleichheit der Menschen.

Musterantwort:

Kant betont im Text, dass Menschen grundsätzlich nach Prinzipien der Freiheit und Gleichheit behandelt werden sollen. Gleichzeitig ordnet er Frauen denjenigen Personen zu, denen aufgrund fehlender Selbstständigkeit kein aktives politisches Stimmrecht zukommen soll.

Dadurch entsteht eine Spannung. Wenn Freiheit und Gleichheit grundlegende Eigenschaften der Menschen darstellen, muss begründet werden, weshalb das Geschlecht einer Person ihre politische Mitwirkung einschränken sollte.

Kants Begründung beruht auf historischen Vorstellungen gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit. Diese Vorstellungen können jedoch selbst kritisch hinterfragt werden. Insbesondere kann gefragt werden, ob eine gesellschaftlich erzeugte Abhängigkeit anschließend als Rechtfertigung für den Ausschluss aus politischer Mitwirkung verwendet werden darf.

Die im Text vorgenommene Einschränkung lässt sich daher gerade mit Kants eigenem Anspruch allgemeiner Freiheit und Gleichheit kritisch konfrontieren.


Aufgabe 9, Anforderungsbereich III, Operator: Vergleichen

Vergleichen Sie Kants Vorstellung menschlicher Gleichheit mit der christlichen Vorstellung gleicher Menschenwürde.

Musterantwort:

Kant geht im Text davon aus, dass Menschen grundsätzlich Freiheit und Gleichheit besitzen. Auch diejenigen, denen er keine aktive politische Beteiligung zugesteht, bleiben Menschen mit rechtlichen Ansprüchen.

Ein christliches Menschenbild kann die gleiche Würde aller Menschen beispielsweise mit ihrer Geschöpflichkeit und Gottebenbildlichkeit begründen. Die Würde eines Menschen hängt aus dieser Perspektive nicht von Besitz, gesellschaftlicher Stellung, Geschlecht oder Leistung ab.

Eine Gemeinsamkeit liegt damit in der Vorstellung einer grundlegenden Gleichwertigkeit von Menschen. Unterschiede bestehen vor allem in der Begründung und in den daraus gezogenen gesellschaftlichen Konsequenzen. Kant verbindet im vorliegenden Text grundlegende menschliche Gleichheit mit unterschiedlichen politischen Beteiligungsrechten.

Der Vergleich führt deshalb zu der weiterführenden Frage, welche gesellschaftlichen und politischen Rechte aus der Vorstellung gleicher menschlicher Würde folgen sollten.


Aufgabe 10, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern

Erörtern Sie die Frage, ob gleiche Menschenwürde auch gleiche politische Beteiligungsrechte verlangt. Beziehen Sie Kants Position und ein christliches Menschenbild in Ihre Überlegungen ein.

Musterantwort:

Für gleiche politische Beteiligungsrechte spricht zunächst, dass politische Entscheidungen alle Mitglieder einer Gesellschaft betreffen. Wenn Menschen grundsätzlich die gleiche Würde besitzen, erscheint es begründungsbedürftig, einzelnen Gruppen aufgrund von Geschlecht, Einkommen oder gesellschaftlicher Stellung weniger politische Mitwirkungsmöglichkeiten zuzugestehen.

Kant vertritt eine differenziertere Position. Er erkennt eine grundlegende Freiheit und Gleichheit der Menschen an, unterscheidet jedoch zwischen aktiven Staatsbürgern und passiven Staatsgenossen. Politische Beteiligung setzt für ihn Selbstständigkeit voraus. Sein Ansatz macht damit auf die Frage aufmerksam, welche Voraussetzungen Menschen benötigen, um tatsächlich selbstständig politisch handeln zu können.

Ein christliches Menschenbild kann demgegenüber die gleiche Würde jedes Menschen durch die Beziehung zu Gott und die Gottebenbildlichkeit begründen. Daraus lässt sich die Forderung entwickeln, Menschen unabhängig von sozialer Stellung oder Geschlecht grundsätzlich als gleichwertige Personen wahrzunehmen.

Gleichzeitig bedeutet gleiche Würde nicht, dass jede Form politischer Beteiligung vollkommen ohne Voraussetzungen auskommen muss. Beispielsweise können Alter und rechtliche Zugehörigkeit zu einem Staat eine Rolle spielen. Solche Voraussetzungen müssen jedoch sachlich begründet werden und dürfen nicht einfach bestimmte gesellschaftliche Gruppen als weniger wertvoll behandeln.

Die Auseinandersetzung mit Kant zeigt daher besonders deutlich, dass zwischen menschlicher Gleichheit und konkreten politischen Beteiligungsrechten unterschieden werden kann, dass Einschränkungen politischer Teilhabe aber einer überzeugenden Rechtfertigung bedürfen.

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