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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Immanuel Kant: Das Wiedervergeltungsrecht

Veröffentlichung:1.1.1787

Das Medium enthält einen Auszug aus Immanuel Kants Metaphysik der Sitten, in dem Kant die Begründung staatlicher Strafe und das Prinzip der Wiedervergeltung entwickelt. Ausgangspunkt ist die Überzeugung, dass eine Strafe nicht vorrangig deshalb verhängt werden darf, weil dadurch ein gesellschaftlicher Nutzen entsteht, ein Täter verbessert oder andere Menschen abgeschreckt werden sollen. Ein Mensch darf nach Kant niemals lediglich als Mittel für die Zwecke anderer behandelt werden. Bestraft werden darf eine Person deshalb nur, weil sie eine schuldhafte Tat begangen hat. Das Strafgesetz besitzt für Kant einen unbedingt verpflichtenden Charakter. Als Maßstab für Art und Umfang einer Strafe formuliert er das Prinzip der Gleichheit und verbindet dieses mit dem Wiedervergeltungsrecht. Die Strafe soll in einem angemessenen Verhältnis zur begangenen Tat stehen. Kant betont zugleich, dass Wiedervergeltung nicht durch private Rache erfolgen darf, sondern ausschließlich im Rahmen einer rechtlichen Ordnung und durch ein zuständiges Gericht. Das Medium eröffnet damit zentrale Fragen nach Schuld, Strafe, Gerechtigkeit, Menschenwürde, Verantwortung, Vergeltung und dem Sinn staatlichen Strafens.

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Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für die Themen Gerechtigkeit, Schuld und Vergebung, Menschenwürde, Freiheit und Verantwortung, Strafe und Versöhnung sowie für die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen ethischen Begründungen staatlichen Strafens. Der Text ermöglicht einen anspruchsvollen Vergleich zwischen philosophischen, rechtlichen und religiösen Vorstellungen von Gerechtigkeit.

Als Einstieg eignet sich die Frage „Warum werden Menschen bestraft?“ Die Lernenden sammeln mögliche Antworten. Häufig werden Schutz der Gesellschaft, Abschreckung, Wiedergutmachung, Erziehung, Resozialisierung und Vergeltung genannt. Diese Vorstellungen können zunächst geordnet werden. Anschließend wird untersucht, welche dieser Begründungen Kant akzeptieren würde und welche seinem Ansatz widersprechen.

Eine weitere Möglichkeit besteht in einem Fallbeispiel. Eine Person begeht einen schweren Diebstahl. Die Lernenden sollen zunächst entscheiden, welchen Zweck eine mögliche Strafe erfüllen sollte. Dabei kann zwischen der Verantwortung für die vergangene Tat und möglichen Wirkungen der Strafe in der Zukunft unterschieden werden. Diese zeitliche Unterscheidung erleichtert das Verständnis von Kants Ansatz. Für Kant richtet sich die grundlegende Rechtfertigung der Strafe auf die begangene Tat und die Schuld der handelnden Person.

Bei der Texterschließung sollte zunächst Kants zentrale Aussage herausgearbeitet werden, dass Strafe nicht bloß als Mittel zur Erreichung eines anderen Zwecks eingesetzt werden darf. Diese Position kann mit Kants Vorstellung von der Würde des Menschen verbunden werden. Auch ein Mensch, der eine Straftat begangen hat, bleibt für Kant eine Person und darf nicht einfach zum Instrument gesellschaftlicher Zwecke gemacht werden. Dieser Gedanke ist für Lernende zunächst überraschend, da Kants Straftheorie einerseits streng erscheint, andererseits aber ausdrücklich auf der Achtung vor der Person beruht.

An dieser Stelle bietet sich eine Verbindung mit Kants allgemeiner Ethik an. Die Lernenden können die Aussage untersuchen, dass ein Mensch niemals bloß als Mittel behandelt werden dürfe. Anschließend wird gefragt, weshalb Kant diesen Grundsatz auch auf einen Straftäter anwendet. Dadurch wird deutlich, dass Menschenwürde bei Kant nicht davon abhängig ist, ob sich ein Mensch moralisch richtig verhalten hat.

Ein weiterer Schwerpunkt sollte auf der Unterscheidung zwischen absoluter und zweckorientierter Begründung von Strafe liegen. Kant begründet Strafe aus der begangenen Schuld. Die Strafe wird nicht erst dadurch gerechtfertigt, dass sie zukünftige Vorteile erzeugt. Zweckorientierte Straftheorien fragen dagegen beispielsweise danach, ob eine Strafe weitere Straftaten verhindert, die Gesellschaft schützt oder die Rückkehr eines Täters in die Gesellschaft unterstützt. Die Lernenden können beide Perspektiven anhand eines konkreten Falls vergleichen.

Kants Begriff des kategorischen Imperativs im Zusammenhang mit dem Strafgesetz benötigt eine sorgfältige didaktische Einordnung. Die Lernenden sollten verstehen, dass Kant die Bestrafung eines schuldigen Täters nicht von möglichen Vorteilen oder Nachteilen abhängig machen möchte. Gerechtigkeit besitzt für ihn einen eigenen Wert. Die Schuld eines Menschen darf nicht einfach deshalb unbeachtet bleiben, weil dies möglicherweise einen gesellschaftlichen Vorteil verspricht.

Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Wiedervergeltungsrecht gelten. Der Begriff kann leicht mit persönlicher Rache verwechselt werden. Kant grenzt beides jedoch ausdrücklich voneinander ab. Wiedervergeltung darf für ihn nicht Gegenstand privater Entscheidungen sein. Sie gehört in den Bereich des öffentlichen Rechts und des Gerichts. Diese Unterscheidung bietet einen guten Anlass, mit den Lernenden über die Bedeutung staatlicher Rechtsordnung zu sprechen. In einem Rechtsstaat entscheiden nicht Opfer oder Angehörige selbst über eine Strafe.

Das von Kant verwendete Bild der Waage der Gerechtigkeit kann methodisch aufgegriffen werden. Die Lernenden können überlegen, was Gleichheit und Angemessenheit im Zusammenhang mit Strafe bedeuten. Dabei sollte vermieden werden, Kants Wiedervergeltungsprinzip vorschnell als einfache Forderung nach identischer Zufügung desselben Übels zu behandeln. Entscheidend für die Texterschließung ist zunächst Kants Anspruch, zwischen Tat und Strafe ein gerechtes Verhältnis herzustellen.

Für eine vertiefende Erarbeitung eignen sich mehrere Fallbeispiele mit unterschiedlichen Formen schuldhaften Handelns. Die Lernenden können jeweils prüfen, welche Strafe aus einer konsequenten Orientierung an Vergeltung folgen könnte und welche Maßnahmen aus einer Orientierung an Prävention oder Resozialisierung sinnvoll erscheinen könnten. Anschließend können die jeweiligen Begründungen miteinander verglichen werden. Dabei steht nicht die Festlegung eines konkreten Strafmaßes im Mittelpunkt, sondern die Frage, wodurch Strafe überhaupt gerechtfertigt werden kann.

Im Religionsunterricht bietet sich besonders der Vergleich von Gerechtigkeit und Vergebung an. Die Lernenden können untersuchen, ob Vergebung und Strafe notwendigerweise Gegensätze darstellen. Eine religiöse Perspektive kann danach fragen, ob einem Menschen vergeben werden kann und er dennoch Verantwortung für die Folgen seiner Tat übernehmen muss. Dadurch können Schuld, Vergebung, Versöhnung und Gerechtigkeit differenziert voneinander unterschieden werden.

Auch biblische Vorstellungen von Gerechtigkeit können einbezogen werden. Besonders geeignet ist die Auseinandersetzung mit dem Gedanken der begrenzten Vergeltung sowie mit Jesu Forderungen nach Vergebung und Feindesliebe. Dabei sollte vermieden werden, die unterschiedlichen Positionen vorschnell als einfachen Gegensatz von strenger philosophischer Gerechtigkeit und christlicher Vergebung darzustellen. Vielmehr können die Lernenden untersuchen, welche unterschiedlichen Fragen beantwortet werden. Staatliches Strafrecht, persönliche Vergebung und religiöse Versöhnung sind nicht vollständig identische Bereiche.

Ein weiterer wichtiger Zugang ergibt sich über die Menschenwürde. Die Lernenden können diskutieren, ob eine gerechte Strafe die Würde eines Menschen achten muss und welche Grenzen daraus für staatliche Strafe entstehen. Kants Aussage, der Mensch dürfe niemals lediglich als Mittel behandelt werden, ermöglicht hier einen produktiven Zugang. Ein Täter bleibt trotz seiner Schuld eine Person.

Methodisch empfiehlt sich eine Kombination aus Textanalyse, Fallarbeit, Partnerarbeit und strukturierter Diskussion. Für die Sicherung kann eine Gegenüberstellung der Begriffe Vergeltung, Abschreckung, Schutz, Resozialisierung, Wiedergutmachung und Vergebung erfolgen. Die Lernenden ordnen diesen Begriffen unterschiedliche Ziele und Begründungen zu. Anschließend kann geprüft werden, welche Position Kant jeweils einnimmt.

Für leistungsstärkere Lernende eignet sich die Frage, ob Kants Straftheorie tatsächlich ausschließlich streng und vergeltend ist oder ob seine Forderung, den Täter niemals bloß als Mittel zu behandeln, zugleich einen wichtigen Schutz der menschlichen Würde enthält. Dadurch wird eine differenzierte Beurteilung ermöglicht.

Als Abschluss kann die Frage „Was macht eine Strafe gerecht?“ schriftlich beantwortet werden. Die Lernenden sollten dabei mindestens zwei unterschiedliche Begründungen von Strafe berücksichtigen und zu einem begründeten eigenen Urteil gelangen. Das Medium fördert somit ethische Argumentationsfähigkeit, Textkompetenz, Perspektivenwechsel, die Auseinandersetzung mit philosophischen und religiösen Vorstellungen von Gerechtigkeit sowie die Entwicklung einer differenzierten Urteilskompetenz.


Prüfungsfragen für eine Klausur der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator: Beschreiben

Beschreiben Sie Kants grundlegende Begründung staatlicher Strafe.

Musterantwort:

Kant begründet staatliche Strafe mit der Schuld des Täters. Ein Mensch darf nach Kant grundsätzlich nur deshalb bestraft werden, weil er eine schuldhafte Tat begangen hat. Die Strafe darf nicht erst dadurch gerechtfertigt werden, dass mit ihr andere gesellschaftliche Ziele erreicht werden.


Kant lehnt es deshalb ab, einen Menschen ausschließlich zu bestrafen, um andere abzuschrecken, die Gesellschaft zu schützen oder den Täter zu verbessern. Solche Wirkungen können zwar mit einer Strafe verbunden sein, sie bilden für Kant jedoch nicht ihre grundlegende Rechtfertigung. Zuerst muss festgestellt werden, dass eine Person für eine Tat verantwortlich und strafbar ist.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich I, Operator: Wiedergeben


Geben Sie wieder, weshalb ein Täter nach Kant niemals bloß als Mittel für gesellschaftliche Zwecke behandelt werden darf.


Musterantwort:

Kant betrachtet jeden Menschen als Person mit einer besonderen Würde. Diese Würde verliert ein Mensch nicht dadurch, dass er eine Straftat begeht.


Würde ein Täter ausschließlich deshalb bestraft, damit andere Menschen abgeschreckt werden, würde er lediglich als Instrument für ein gesellschaftliches Ziel verwendet. Genau dies lehnt Kant ab. Die Person muss zuerst aufgrund ihrer eigenen schuldhaften Tat strafbar sein. Erst danach können mögliche weitere Wirkungen einer Strafe berücksichtigt werden.


Damit schützt Kant auch die Persönlichkeit des Täters vor einer vollständigen Instrumentalisierung durch die Gesellschaft.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator: Erläutern


Erläutern Sie Kants Wiedervergeltungsrecht.


Musterantwort:

Das Wiedervergeltungsrecht bedeutet bei Kant, dass die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur begangenen Tat stehen soll. Kant verbindet dieses Prinzip mit der Vorstellung von Gleichheit und verwendet dafür das Bild einer ausgeglichenen Waage der Gerechtigkeit.


Die begangene Tat bildet den entscheidenden Bezugspunkt für Art und Umfang der Strafe. Die Strafe soll nicht beliebig festgelegt werden und auch nicht ausschließlich davon abhängen, welchen gesellschaftlichen Nutzen sie möglicherweise erzeugt.


Kant betont außerdem, dass Wiedervergeltung nicht als private Rache verstanden werden darf. Über Schuld und Strafe entscheidet ein zuständiges Gericht innerhalb einer öffentlichen Rechtsordnung.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator: Analysieren


Analysieren Sie den Zusammenhang zwischen Menschenwürde, Schuld und Strafe in Kants Argumentation.


Musterantwort:

Kant verbindet die Begründung von Strafe unmittelbar mit der Würde des Menschen. Der Täter bleibt auch nach einer Straftat eine Person und darf deshalb nicht lediglich als Mittel für gesellschaftliche Ziele benutzt werden.


Gerade deshalb muss sich die Strafe auf seine eigene schuldhafte Handlung beziehen. Er wird nicht bestraft, weil seine Bestrafung für andere Menschen nützlich sein könnte, sondern weil ihm eine verantwortete Tat zugerechnet wird.


Darin zeigt sich eine besondere Verbindung zwischen Würde und Verantwortung. Die Achtung vor dem Menschen bedeutet bei Kant nicht, ihn unabhängig von seinem Handeln von jeder Strafe zu befreien. Sie bedeutet vielmehr, ihn als verantwortliches Wesen ernst zu nehmen und ihn weder als Sache noch als bloßes Instrument zu behandeln.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator: Vergleichen


Vergleichen Sie Kants Begründung von Strafe mit einer Begründung, die vor allem Abschreckung und Resozialisierung verfolgt.


Musterantwort:

Kant richtet den Blick zunächst auf die Vergangenheit. Eine Person wird bestraft, weil sie eine schuldhafte Tat begangen hat. Entscheidend sind deshalb Schuld, Verantwortung und Gerechtigkeit.


Eine Begründung durch Abschreckung oder Resozialisierung richtet den Blick stärker auf die Zukunft. Abschreckung soll verhindern, dass der Täter oder andere Menschen weitere Straftaten begehen. Resozialisierung soll dazu beitragen, dass ein Täter zukünftig wieder verantwortlich innerhalb der Gesellschaft leben kann.


Der wesentliche Unterschied besteht somit im Ausgangspunkt. Kant fragt vor allem, welche Strafe aufgrund der begangenen Tat gerecht ist. Zweckorientierte Ansätze fragen stärker danach, welche zukünftigen Wirkungen eine Strafe erzielen soll.


Die Ansätze müssen in der Praxis nicht in jeder Hinsicht zu unterschiedlichen Maßnahmen führen, sie begründen diese jedoch auf unterschiedliche Weise.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich II, Operator: Herausarbeiten


Arbeiten Sie heraus, weshalb Kant Wiedervergeltung und private Rache voneinander unterscheidet.


Musterantwort:

Kant verbindet das Wiedervergeltungsrecht ausdrücklich mit dem öffentlichen Gericht. Die Feststellung von Schuld und die Verhängung einer Strafe dürfen nicht der persönlichen Entscheidung des Opfers oder anderer Privatpersonen überlassen werden.


Private Rache ist von persönlichen Gefühlen und Interessen beeinflusst. Dadurch besteht die Gefahr, dass eine Reaktion unangemessen ausfällt oder neue Ungerechtigkeit erzeugt.


Das Wiedervergeltungsrecht soll dagegen innerhalb einer öffentlichen Rechtsordnung angewendet werden. Dadurch wird die Strafe von persönlicher Vergeltung unterschieden und an allgemeine Grundsätze der Gerechtigkeit gebunden.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator: Beurteilen


Beurteilen Sie unter Bezugnahme auf Kant die Aussage: „Eine Strafe ist nur dann sinnvoll, wenn sie den Täter verbessert.“


Musterantwort:

Aus Kants Perspektive ist diese Aussage zu eng. Kant würde bestreiten, dass die Verbesserung des Täters die grundlegende Rechtfertigung einer Strafe sein kann. Ein Mensch darf nicht allein deshalb bestraft werden, damit aus ihm ein gesellschaftlich erwünschter Mensch gemacht wird.


Für Kant muss zuerst geklärt werden, ob die Person eine schuldhafte Tat begangen hat. Die Strafe wird aufgrund dieser Schuld gerechtfertigt. Eine mögliche Verbesserung des Täters kann eine zusätzliche Wirkung sein, ist aber nicht der ursprüngliche Grund der Bestrafung.


Für die Aussage spricht allerdings, dass eine Strafe auch auf die zukünftige Lebensführung des Täters ausgerichtet sein kann. Resozialisierung kann verhindern, dass weitere Menschen geschädigt werden, und dem Täter eine verantwortliche Rückkehr in die Gesellschaft ermöglichen.


Eine umfassende Beurteilung kann deshalb zwischen der Rechtfertigung und den möglichen Zielen einer Strafe unterscheiden. Kant liefert vor allem eine Antwort auf die Frage, warum ein schuldiger Mensch überhaupt bestraft werden darf. Resozialisierung beantwortet stärker die Frage, welche zukünftige Entwicklung durch die Strafe unterstützt werden soll.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern


Erörtern Sie die Frage: „Was macht eine Strafe gerecht?“ Beziehen Sie Kants Position sowie mindestens eine weitere mögliche Begründung von Strafe ein.


Musterantwort:

Für Kant ist eine Strafe gerecht, wenn sie sich auf die schuldhafte Handlung eines Menschen bezieht und in einem angemessenen Verhältnis zu dieser Tat steht. Der Täter darf nicht lediglich als Mittel verwendet werden, um andere Menschen abzuschrecken oder gesellschaftliche Vorteile zu erreichen. Kants Position schützt damit den Gedanken, dass Strafe eine klare Verbindung zu persönlicher Schuld und Verantwortung besitzen muss.


Eine andere Perspektive richtet den Blick stärker auf die Zukunft. Strafe kann die Gesellschaft schützen, weitere Straftaten verhindern und die Resozialisierung eines Täters ermöglichen. Diese Ziele sind besonders dann bedeutsam, wenn Strafe nicht nur auf vergangenes Unrecht reagieren, sondern zukünftiges Zusammenleben verbessern soll.


Problematisch wäre eine ausschließliche Orientierung am Nutzen, wenn dadurch Menschen bestraft würden, obwohl ihre persönliche Schuld dies nicht rechtfertigt. Umgekehrt kann eine ausschließliche Konzentration auf Vergeltung die Frage vernachlässigen, wie zukünftige Straftaten verhindert und Täter wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden können.


Eine gerechte Strafe kann deshalb unter verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet werden. Kants Position macht besonders deutlich, dass persönliche Schuld, Menschenwürde und Angemessenheit nicht einfach einem gesellschaftlichen Nutzen geopfert werden dürfen.


Aufgabe 9, Anforderungsbereich III, Operator: Vergleichen


Vergleichen Sie Kants Vorstellung von Gerechtigkeit mit einer christlichen Vorstellung von Vergebung.


Musterantwort:

Kant betont im vorliegenden Text vor allem Schuld, Verantwortung und gerechte Strafe. Wer eine schuldhafte Tat begangen hat, muss sich für diese Tat verantworten. Eine Strafe darf nicht allein nach ihrem Nutzen bestimmt werden.


Christliche Vorstellungen von Vergebung richten den Blick zusätzlich auf die Möglichkeit eines neuen Anfangs. Schuld wird dabei nicht notwendigerweise geleugnet. Vergebung setzt vielmehr voraus, dass überhaupt etwas geschehen ist, das der Vergebung bedarf.


Daraus ergibt sich eine Gemeinsamkeit. Sowohl die kantische Verantwortung als auch christliche Vergebung nehmen die Tat und die Person ernst. Ein Unterschied besteht darin, dass Kant im vorliegenden Text nach der gerechten staatlichen Reaktion auf eine Straftat fragt, während religiöse Vergebung besonders die Beziehung zwischen Menschen sowie zwischen Mensch und Gott betreffen kann.


Vergebung muss deshalb nicht automatisch bedeuten, dass jede rechtliche Konsequenz entfällt. Ein Mensch kann Vergebung erfahren und dennoch Verantwortung für die Folgen seines Handelns übernehmen müssen.


Aufgabe 10, Anforderungsbereich III, Operator: Erörtern


Erörtern Sie die Aussage: „Gerechtigkeit und Vergebung widersprechen sich.“


Musterantwort:

Für einen Gegensatz könnte sprechen, dass Gerechtigkeit häufig mit der Forderung nach Konsequenzen für begangenes Unrecht verbunden wird, während Vergebung auf den ersten Blick den Verzicht auf Vergeltung zu bedeuten scheint. Aus dieser Perspektive könnte der Eindruck entstehen, dass entweder bestraft oder vergeben werden müsse.


Eine genauere Betrachtung zeigt jedoch, dass beide Begriffe unterschiedliche Fragen beantworten können. Gerechtigkeit fragt danach, wie mit einer schuldhaften Tat und ihren Folgen umgegangen werden soll. Vergebung betrifft stärker die Beziehung zu einer Person, die schuldig geworden ist.


Auch nach einer Vergebung kann die Verantwortung für eine Tat bestehen bleiben. Eine Person kann beispielsweise einem anderen Menschen vergeben und trotzdem erwarten, dass ein entstandener Schaden wiedergutgemacht wird. Ebenso kann eine staatliche Strafe bestehen, obwohl ein Opfer dem Täter persönlich vergeben hat.


Kants Position betont besonders, dass Schuld und Verantwortung ernst genommen werden müssen. Eine religiöse Perspektive auf Vergebung kann ergänzend hervorheben, dass ein Mensch nicht vollständig auf seine Schuld reduziert werden muss und Veränderung möglich bleibt.


Gerechtigkeit und Vergebung müssen deshalb nicht grundsätzlich als Gegensätze verstanden werden. Sie können unterschiedliche Dimensionen des Umgangs mit Schuld darstellen: Gerechtigkeit nimmt Verantwortung und Folgen einer Tat ernst, während Vergebung die Möglichkeit eröffnet, eine beschädigte Beziehung neu zu gestalten.

Hessen

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Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Sekundarstufe II | Q3 Ethik – die Frage nach Gut und Böse

Q3.1 Moralisch argumentieren – Modelle der Ethik.

Rheinland-Pfalz

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11.1 / 5. Der Mensch und seine Religiosität.

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