Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders für die Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Privatsphäre, Vertrauen, Verantwortung, Selbstbestimmung, Krankheit und Verletzlichkeit. Die besondere religionspädagogische Qualität des Textes liegt darin, dass Datenschutz nicht ausschließlich als technisches Problem erscheint. Gesundheitsdaten betreffen sehr persönliche Bereiche menschlichen Lebens. Krankheiten, körperliche Einschränkungen und psychische Belastungen können Erfahrungen sein, über die Menschen nicht mit jeder anderen Person sprechen möchten. Die zentrale ethische Frage lautet deshalb nicht nur, welche Daten gespeichert werden dürfen, sondern auch, wie mit Wissen über die Verletzlichkeit eines anderen Menschen verantwortlich umgegangen werden soll.
Als Einstieg bietet sich die Frage an: „Wer darf was über mich wissen?“ Die Lernenden können unterschiedliche Personengruppen und Institutionen betrachten, beispielsweise Familie, Freundeskreis, Schule, Arztpraxis, Krankenversicherung oder Arbeitgeber. Persönliche Gesundheitsinformationen der Lernenden sollten dabei ausdrücklich nicht abgefragt werden. Stattdessen kann mit erfundenen Beispielen gearbeitet werden. Die Lernenden können überlegen, weshalb sie verschiedenen Personen unterschiedliche Informationen anvertrauen würden. Dadurch werden Vertrauen, Nähe, Verantwortung und Privatsphäre als grundlegende Kategorien erschlossen.
Bei der Texterschließung können die Lernenden zunächst herausarbeiten, welche Informationen nach Darstellung des Mediums in einer Versichertenakte enthalten sein können. Anschließend können sie zwischen verschiedenen Arten von Daten unterscheiden, beispielsweise Angaben über Krankheiten, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte, Arbeitsunfähigkeit und medizinische Hilfsmittel. In einem weiteren Schritt wird untersucht, weshalb Krankenversicherungen bestimmte Informationen benötigen. Dadurch wird verhindert, dass Datenspeicherung ausschließlich negativ betrachtet wird. Gesundheitsdaten können beispielsweise für Abrechnung, Leistungsgewährung und unter bestimmten Voraussetzungen für Forschung erforderlich sein. Die ethische Herausforderung besteht deshalb nicht darin, jede Datenspeicherung grundsätzlich abzulehnen, sondern Kriterien für einen verantwortlichen Umgang mit notwendigen Informationen zu entwickeln.
Methodisch eignet sich eine Gegenüberstellung der Interessen verschiedener Beteiligter. Eine versicherte Person möchte medizinische Versorgung erhalten und gleichzeitig ihre Privatsphäre schützen. Eine Krankenversicherung benötigt bestimmte Informationen, um Leistungen zu prüfen und zu bezahlen. Medizinische Einrichtungen müssen Informationen für Behandlung und Abrechnung weitergeben. Forschende können ein Interesse an anonymisierten Daten haben, um Entwicklungen von Krankheiten zu untersuchen. Die Lernenden erkennen dadurch, dass unterschiedliche berechtigte Interessen miteinander in Spannung geraten können.
Religionspädagogisch lässt sich das Medium besonders mit der Menschenwürde verbinden. Die Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit aus Gen 1,26 bis 27 kann als Grundlage verwendet werden. Die Würde eines Menschen hängt danach nicht von Gesundheit, Leistungsfähigkeit oder körperlicher Unversehrtheit ab. Ein kranker, psychisch belasteter oder körperlich eingeschränkter Mensch besitzt dieselbe Würde wie jeder andere Mensch. Daraus ergibt sich die Forderung, sensible Informationen nicht dazu zu verwenden, Menschen abzuwerten oder ausschließlich anhand ihrer Erkrankungen zu beurteilen.
Eine wichtige anthropologische Leitfrage lautet deshalb: „Ist ein Mensch das, was in seiner Krankenakte steht?“ Die Lernenden können herausarbeiten, dass eine medizinische Akte zwar wichtige Informationen über den Körper und die Gesundheit enthält, aber niemals die gesamte Person beschreibt. Ein Mensch besitzt Beziehungen, Hoffnungen, Fähigkeiten, Überzeugungen, Erfahrungen, Glauben und Zukunftsmöglichkeiten. Aus christlicher Perspektive kann der Mensch deshalb nicht auf Diagnosen, körperliche Merkmale oder medizinische Daten reduziert werden. Diese Einsicht kann mit der Vorstellung der unverfügbaren Würde des Menschen verbunden werden.
Ein weiterer religionspädagogischer Zugang ergibt sich über das Thema Vertrauen. Medizinische Versorgung ist in besonderem Maße auf Vertrauen angewiesen. Menschen geben persönliche Informationen weiter, weil sie darauf vertrauen, dass diese verantwortungsvoll behandelt werden. Dieses Vertrauen kann beschädigt werden, wenn sensible Informationen ohne Zustimmung weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet werden. Die Lernenden können deshalb untersuchen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Menschen Institutionen persönliche Informationen anvertrauen können. Mögliche Kriterien sind Vertraulichkeit, Transparenz, Zweckbindung, Sicherheit und Verantwortung.
Das Medium ermöglicht außerdem eine Auseinandersetzung mit dem Zusammenhang von Wissen und Macht. Wer über persönliche Informationen eines anderen Menschen verfügt, besitzt eine besondere Verantwortung. Gesundheitsdaten können einen Menschen verletzlich machen, weil sie Informationen enthalten, die zu Benachteiligung oder Ausgrenzung führen könnten. Die Lernenden können deshalb die Aussage untersuchen: „Je persönlicher das Wissen über einen Menschen ist, desto größer ist die Verantwortung des Wissenden.“ Diese Aussage kann anschließend auf medizinisches Personal, Versicherungen, staatliche Einrichtungen und digitale Unternehmen übertragen werden.
Methodisch bietet sich eine ethische Fallanalyse an. Eine erfundene Person leidet an einer Erkrankung, möchte aber nicht, dass ihr Arbeitgeber davon erfährt. Die Krankenversicherung benötigt die Diagnose für die Bearbeitung bestimmter Leistungen. Die Lernenden analysieren die Interessen der beteiligten Personen und Institutionen und beurteilen anschließend, wer welche Informationen erhalten sollte. Als Kriterien können Menschenwürde, Selbstbestimmung, Privatsphäre, Vertrauen, Verantwortung und Zweckbindung verwendet werden.
Ein weiterer Schwerpunkt kann auf der Anonymisierung von Gesundheitsdaten liegen. Das Medium beschreibt, dass Daten beispielsweise für Forschungszwecke verwendet werden können, wenn persönliche Zuordnungen entfernt werden. Die Lernenden können darüber diskutieren, ob und unter welchen Bedingungen die Nutzung von Gesundheitsdaten für medizinische Forschung gerechtfertigt sein kann. Hier entsteht ein interessantes Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des einzelnen Menschen und einem möglichen Nutzen für viele Menschen. Forschung kann dazu beitragen, Krankheiten besser zu verstehen und medizinische Versorgung zu verbessern. Gleichzeitig muss die Privatsphäre der betroffenen Menschen geschützt werden. Diese Fragestellung ermöglicht die Anwendung der Kriterien Menschenwürde, Gemeinwohl, Verantwortung und Gerechtigkeit.
Auch das Thema Krankheit und gesellschaftliche Bewertung bietet einen wichtigen religionspädagogischen Zugang. Der Text nennt körperliche und psychische Erkrankungen sowie unterschiedliche medizinische Behandlungen. Die Lernenden können untersuchen, weshalb bestimmte Erkrankungen gesellschaftlich möglicherweise anders wahrgenommen werden als andere. Besonders wichtig ist dabei die Einsicht, dass Krankheit keine moralische Minderwertigkeit eines Menschen begründet. Christliche Anthropologie kann hier dazu beitragen, den Menschen unabhängig von Gesundheit und Leistungsfähigkeit als Person mit unverlierbarer Würde wahrzunehmen.
Für eine vertiefende Unterrichtsphase kann Ps 139 herangezogen werden. Dort wird das umfassende Erkanntsein des Menschen durch Gott beschrieben. Dieses religiöse Motiv kann mit dem Wissen einer Institution über einen Menschen verglichen werden. Dabei muss die unterschiedliche Bedeutung herausgearbeitet werden. Das Erkanntsein durch Gott wird im Psalm in einem Beziehungsgeschehen beschrieben und kann Geborgenheit ausdrücken. Institutionelles Wissen über Gesundheitsdaten dient dagegen bestimmten organisatorischen, medizinischen oder wirtschaftlichen Zwecken. Die Lernenden können dadurch erkennen, dass Wissen über einen Menschen je nach Beziehung, Absicht und Verwendung unterschiedliche ethische Bedeutung besitzt.
Zum Abschluss können die Lernenden Regeln für einen menschenwürdigen Umgang mit Gesundheitsdaten entwickeln. Dazu können Vertraulichkeit, möglichst begrenzte Datensammlung, nachvollziehbare Verwendungszwecke, Schutz vor unberechtigtem Zugriff, verständliche Informationen und besondere Verantwortung gegenüber verletzlichen Menschen gehören. Das Medium verbindet damit Fragen der Digitalisierung und des Datenschutzes mit grundlegenden Themen religiöser Anthropologie und christlicher Ethik. Es fördert Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, ethische Urteilskompetenz, Medienkompetenz und Handlungskompetenz.
Klausurfragen für die Jahrgangsstufe 10
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator „Zusammenfassen“
Fasse die wesentlichen Aussagen des Mediums über die Speicherung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Krankenversicherungen zusammen.
Musterantwort:
Das Medium beschreibt, dass Krankenversicherungen umfangreiche Gesundheitsdaten über ihre Versicherten besitzen. Dazu können Informationen über Krankenhausaufenthalte, Operationen, Erkrankungen, Arbeitsunfähigkeit, Therapien und medizinische Hilfsmittel gehören. Autorisierte Mitarbeitende können auf solche Informationen zugreifen, wenn dies für ihre Tätigkeit erforderlich ist.
Der Text macht gleichzeitig deutlich, dass die Verwendung dieser Daten begrenzt ist. Krankenversicherungen dürfen persönliche Gesundheitsinformationen nicht beliebig an andere Stellen weitergeben. Für bestimmte Forschungszwecke müssen Daten anonymisiert werden.
Bei privaten Krankenversicherungen können bereits vor Vertragsabschluss umfangreiche Angaben über frühere Erkrankungen und Behandlungen verlangt werden. Das Medium zeigt somit, dass Gesundheitsdaten für die Arbeit von Versicherungen notwendig sein können, gleichzeitig aber besonders sensible Informationen darstellen, die geschützt werden müssen.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator „Erläutern“
Erläutere anhand des Mediums, weshalb Gesundheitsdaten einen besonderen Schutz benötigen.
Musterantwort:
Gesundheitsdaten enthalten sehr persönliche Informationen über einen Menschen. Sie können beispielsweise Auskunft darüber geben, welche Krankheiten eine Person hatte, welche Operationen durchgeführt wurden oder ob psychische oder körperliche Behandlungen notwendig waren.
Solche Informationen können einen Menschen besonders verletzlich machen. Werden sie ohne Zustimmung weitergegeben, können Privatsphäre und Selbstbestimmung beeinträchtigt werden. Außerdem könnten Gesundheitsinformationen zu Vorurteilen, Benachteiligung oder Ausgrenzung führen.
Der besondere Schutz ist deshalb notwendig, weil Gesundheitsdaten Bereiche betreffen, über die Menschen selbst entscheiden möchten. Die Tatsache, dass eine Institution bestimmte Informationen für einen notwendigen Zweck benötigt, bedeutet nicht, dass diese Informationen beliebig verwendet oder weitergegeben werden dürfen.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator „Analysieren“
Analysiere das im Medium erkennbare Spannungsverhältnis zwischen notwendiger Datenspeicherung und persönlicher Selbstbestimmung.
Musterantwort:
Krankenversicherungen benötigen bestimmte Gesundheitsdaten, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Sie müssen beispielsweise wissen, welche medizinischen Leistungen erbracht wurden, um Rechnungen zu bearbeiten oder Leistungen zu gewähren. Datenspeicherung besitzt deshalb einen praktischen und organisatorischen Zweck.
Gleichzeizig betreffen diese Informationen die Privatsphäre der versicherten Person. Menschen möchten grundsätzlich selbst bestimmen, wer persönliche Informationen über Krankheiten und Behandlungen erhält.
Das Spannungsverhältnis entsteht somit dadurch, dass eine funktionierende Krankenversicherung bestimmte Informationen benötigt, während die betroffene Person ein berechtigtes Interesse am Schutz ihrer Privatsphäre besitzt.
Eine ethisch verantwortliche Lösung muss deshalb beide Interessen berücksichtigen. Notwendige Daten können verarbeitet werden, ihre Verwendung sollte jedoch auf nachvollziehbare Zwecke begrenzt und vor unberechtigtem Zugriff geschützt werden.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator „Vergleichen“
Vergleiche das Menschenbild einer medizinischen Versichertenakte mit dem christlichen Menschenbild der Gottesebenbildlichkeit aus Gen 1,26 bis 27.
Musterantwort:
Eine medizinische Versichertenakte beschreibt einen Menschen anhand bestimmter Informationen. Sie enthält beispielsweise Diagnosen, Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Angaben über medizinische Leistungen. Für die Krankenversicherung sind diese Informationen notwendig, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
Die christliche Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit betrachtet den Menschen dagegen als Person mit einer besonderen und unverlierbaren Würde. Diese Würde ist unabhängig davon, ob ein Mensch gesund oder krank, leistungsfähig oder eingeschränkt ist.
Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass eine Versichertenakte nur bestimmte Aspekte eines Menschen erfassen kann. Sie beschreibt seinen Gesundheitszustand, aber nicht seine gesamte Persönlichkeit. Das christliche Menschenbild betrachtet den Menschen umfassender und betont seine Würde, Freiheit, Beziehungen und Verantwortungsfähigkeit.
Eine Krankenakte kann deshalb wichtige Informationen über einen Menschen enthalten, darf aber nicht mit der gesamten Person gleichgesetzt werden.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich II, Operator „In Beziehung setzen“
Setze die Aussage „Je persönlicher das Wissen über einen Menschen ist, desto größer ist die Verantwortung des Wissenden“ mit dem Medium und der christlichen Nächstenliebe in Beziehung.
Musterantwort:
Das Medium zeigt, dass Mitarbeitende einer Krankenversicherung Zugang zu sehr persönlichen Informationen besitzen können. Sie erfahren möglicherweise von Krankheiten und Behandlungen, die selbst Menschen aus dem persönlichen Umfeld der versicherten Person nicht kennen.
Dadurch entsteht eine besondere Verantwortung. Wissen kann einen anderen Menschen verletzlich machen. Wer sensible Informationen besitzt, sollte deshalb darauf achten, diese nicht ohne berechtigten Grund weiterzugeben oder zum Nachteil der betroffenen Person einzusetzen.
Die christliche Nächstenliebe fordert dazu auf, andere Menschen mit Achtung und Rücksicht zu behandeln. Auf Gesundheitsdaten übertragen bedeutet dies, die persönlichen Grenzen und die Würde eines anderen Menschen zu respektieren.
Je sensibler das vorhandene Wissen ist, desto wichtiger werden daher Vertraulichkeit, Respekt und Verantwortung.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator „Beurteilen“
Beurteile aus christlich ethischer Perspektive die Aussage: „Ein Mensch ist mehr als das, was seine Krankenakte über ihn aussagt.“
Musterantwort:
Die Aussage lässt sich aus christlich ethischer Perspektive deutlich begründen. Eine Krankenakte enthält Informationen über Erkrankungen, medizinische Behandlungen und körperliche oder psychische Belastungen. Diese Informationen können für eine medizinische Versorgung oder für Versicherungsleistungen wichtig sein.
Sie beschreiben jedoch niemals den gesamten Menschen. Ein Mensch besitzt Beziehungen, Fähigkeiten, Hoffnungen, Überzeugungen, Erfahrungen und Zukunftsmöglichkeiten, die in einer Krankenakte nicht vollständig erfasst werden können.
Nach der christlichen Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch eine unverlierbare Würde. Diese Würde hängt weder von Gesundheit noch von Leistungsfähigkeit ab. Eine Erkrankung verändert deshalb nicht den grundlegenden Wert einer Person.
Eine Krankenakte darf daher nicht zum Maßstab für den Wert oder die gesamte Identität eines Menschen werden. Sie beschreibt einen begrenzten Bereich seines Lebens, während das christliche Menschenbild die Person in ihrer umfassenden Würde betrachtet.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator „Erörtern“
Erörtere, ob anonymisierte Gesundheitsdaten für medizinische Forschung verwendet werden dürfen. Berücksichtige die Kriterien Menschenwürde, Selbstbestimmung, Gemeinwohl und Verantwortung.
Musterantwort:
Für die Nutzung anonymisierter Gesundheitsdaten spricht der mögliche Nutzen für die Allgemeinheit. Forschende können beispielsweise untersuchen, wie häufig bestimmte Krankheiten auftreten oder wie sich Erkrankungen über längere Zeiträume entwickeln. Solche Erkenntnisse können dazu beitragen, medizinische Versorgung zu verbessern.
Gleichzeitig müssen die Interessen der Menschen berücksichtigt werden, von denen die Daten stammen. Gesundheitsinformationen betreffen besonders persönliche Lebensbereiche. Deshalb müssen sie vor unberechtigter Zuordnung und missbräuchlicher Verwendung geschützt werden.
Die Menschenwürde verlangt, Menschen nicht lediglich als Datenquelle für Forschungszwecke zu betrachten. Selbstbestimmung verlangt einen verantwortlichen Umgang mit persönlichen Informationen. Das Gemeinwohl kann jedoch dafür sprechen, anonymisierte Informationen zu verwenden, wenn dadurch medizinische Erkenntnisse gewonnen werden, von denen viele Menschen profitieren.
Aus ethischer Perspektive kann die Verwendung anonymisierter Gesundheitsdaten deshalb vertretbar sein, wenn ein wirksamer Schutz der betroffenen Personen gewährleistet ist, die Daten einem nachvollziehbaren Forschungszweck dienen und verantwortungsvoll verwendet werden.
Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator „Entwickeln“
Entwickle fünf ethisch begründete Regeln für einen menschenwürdigen Umgang mit Gesundheitsdaten.
Musterantwort:
Eine erste Regel lautet, Gesundheitsdaten nur für notwendige und nachvollziehbare Zwecke zu verwenden. Persönliche Informationen dürfen nicht allein deshalb genutzt werden, weil sie technisch verfügbar sind.
Eine zweite Regel besteht darin, Gesundheitsdaten besonders sorgfältig vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Dies folgt aus der Achtung der Privatsphäre und Menschenwürde.
Eine dritte Regel lautet, Menschen verständlich darüber zu informieren, welche Gesundheitsdaten gespeichert und wofür sie verwendet werden. Selbstbestimmung setzt nachvollziehbare Informationen voraus.
Eine vierte Regel besteht darin, sensible Informationen nicht zur Abwertung oder Benachteiligung eines Menschen zu verwenden. Krankheit verändert nicht die grundlegende Würde einer Person.
Eine fünfte Regel lautet, den Menschen niemals mit seinen medizinischen Daten gleichzusetzen. Aus christlicher Perspektive ist jeder Mensch mehr als seine Diagnosen, Erkrankungen und körperlichen Eigenschaften.
Ein menschenwürdiger Umgang mit Gesundheitsdaten verbindet deshalb notwendige medizinische und organisatorische Datennutzung mit Menschenwürde, Privatsphäre, Selbstbestimmung, Vertrauen und Verantwortung.