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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Verstecken kann sich niemand mehr

Veröffentlichung:1.1.2011

Das Medium „Verstecken kann sich niemand mehr“ von Wolfie Christl, erschienen am 28. April 2015 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, thematisiert die umfangreiche Sammlung, Analyse und Verknüpfung persönlicher Daten durch Facebook und andere Unternehmen. Der Text verdeutlicht, dass digitale Aktivitäten Rückschlüsse auf persönliche Eigenschaften, politische Einstellungen, Interessen und Verhaltensweisen ermöglichen können, auch wenn diese Informationen nicht bewusst mitgeteilt werden. Beschrieben wird, wie Daten aus sozialen Netzwerken, anderen Internetseiten, Smartphones und weiteren Quellen miteinander verbunden werden können. Eine besondere Rolle spielt die Wiedererkennung einzelner Personen über verschiedene Geräte und Lebensbereiche hinweg. Der Text erläutert außerdem, wie scheinbar anonymisierte Informationen durch sogenannte Hash Werte wieder einer Person zugeordnet werden können, wenn entsprechende Ausgangsdaten vorhanden sind. Dadurch entsteht die Möglichkeit einer weitreichenden Beobachtung des digitalen und teilweise auch des alltäglichen Verhaltens. Das Medium wirft somit grundlegende Fragen nach Datenschutz, Privatsphäre, informationeller Selbstbestimmung, wirtschaftlicher Verwertung persönlicher Daten und der Grenze zwischen nützlicher Personalisierung und umfassender Überwachung auf.



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Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders für die Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Verantwortung, Privatsphäre, Menschenbild und digitaler Ethik. Ein geeigneter Einstieg ist die Frage „Was kann jemand über einen Menschen wissen, ohne dass dieser es ihm ausdrücklich erzählt?“ Die Lernenden können zunächst allgemeine Beispiele sammeln. Dabei sollte ausdrücklich darauf verzichtet werden, persönliche Informationen einzelner Lernender zu thematisieren. Stattdessen kann mit einer erfundenen Person gearbeitet werden, über die lediglich einige digitale Aktivitäten bekannt sind. Die Lernenden überlegen anschließend, welche Vermutungen daraus über Interessen, Lebensweise oder Einstellungen entstehen könnten. Auf diese Weise wird erfahrbar, dass einzelne digitale Spuren zunächst unbedeutend erscheinen können, in ihrer Verbindung jedoch ein detaillierteres Profil ergeben.

Bei der Texterschließung sollten die Lernenden zunächst die verschiedenen Wege der Datenerfassung herausarbeiten. Anschließend können sie die im Medium beschriebene Entwicklung als Prozess darstellen: Eine Person nutzt digitale Angebote / dabei entstehen Daten / unterschiedliche Daten werden gesammelt / Daten aus verschiedenen Quellen werden miteinander verbunden / die Person wird wiedererkannt / aus den Informationen werden Rückschlüsse auf Interessen und Verhalten gezogen. Eine solche Darstellung erleichtert das Verständnis der teilweise anspruchsvollen technischen Erläuterungen des Textes.

Methodisch eignet sich eine arbeitsteilige Erschließung. Eine Gruppe untersucht die Datensammlung innerhalb sozialer Netzwerke, eine zweite die Erfassung auf anderen Internetseiten, eine dritte die Verbindung verschiedener Datenquellen und eine vierte die möglichen Folgen für die betroffenen Menschen. Die Ergebnisse können anschließend gemeinsam zu einem Schaubild über den Weg persönlicher Daten zusammengefügt werden. Entscheidend ist dabei weniger das technische Detailwissen als das Verständnis dafür, dass die Verbindung vieler einzelner Informationen neue Erkenntnisse über eine Person ermöglichen kann.

Besondere Aufmerksamkeit verdient der im Text beschriebene Gegensatz zwischen Anonymität und Wiedererkennbarkeit. Die Lernenden können zunächst erklären, was sie unter anonymen Daten verstehen. Anschließend untersuchen sie, weshalb die im Medium dargestellten Verfahren nach Auffassung des Autors eine erneute Zuordnung ermöglichen können. Daraus ergibt sich die ethische Frage, ob eine Person tatsächlich selbstbestimmt über ihre Daten entscheiden kann, wenn sie nicht vollständig nachvollziehen kann, welche Informationen miteinander verbunden werden. An diesem Punkt können Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung als Voraussetzungen persönlicher Freiheit erschlossen werden.

Religionspädagogisch lässt sich das Medium mit der christlichen Anthropologie verbinden. Die Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit aus Gen 1,26 bis 27 kann als Ausgangspunkt dienen, um die besondere und unverfügbare Würde des Menschen herauszuarbeiten. Der Text wirft die Frage auf, ob Menschen durch umfassende Datenprofile auf bestimmte Eigenschaften, Interessen und Verhaltensmuster reduziert werden können. Ein digitales Profil kann zwar zahlreiche Informationen über eine Person enthalten, erfasst aber nicht zwangsläufig die gesamte Person. Gedanken, Hoffnungen, Beziehungen, Glauben, Gewissensentscheidungen, Erfahrungen und Möglichkeiten zukünftiger Veränderung lassen sich nicht einfach mit gespeicherten Daten gleichsetzen. Die Lernenden können deshalb die Frage diskutieren: „Bin ich das, was meine Daten über mich sagen?“

Eine weitere Verbindung ergibt sich zur biblischen Vorstellung des Menschen als erkanntem Wesen. Hier kann beispielsweise Ps 139 einbezogen werden. Der Psalm beschreibt das umfassende Erkanntsein des Menschen durch Gott. Religionspädagogisch interessant ist ein Vergleich zwischen diesem religiösen Motiv und der technischen Sammlung von Informationen. Dabei müssen die grundlegenden Unterschiede herausgearbeitet werden. Das biblische Erkanntsein steht in einem Beziehungsgeschehen und kann mit Vertrauen und Geborgenheit verbunden werden. Wirtschaftliche Datenerfassung verfolgt dagegen bestimmte technische oder ökonomische Zwecke. Die Lernenden können deshalb untersuchen, weshalb „jemanden kennen“ je nach Beziehung, Absicht und Verwendung des Wissens eine völlig unterschiedliche Bedeutung besitzen kann.

Ein zentraler Schwerpunkt sollte auf Freiheit und Selbstbestimmung liegen. Die Lernenden können untersuchen, ob Freiheit nur bedeutet, eine digitale Anwendung freiwillig zu nutzen. Daran anschließend kann gefragt werden, welche Voraussetzungen eine selbstbestimmte Entscheidung benötigt. Dazu gehören Wissen über die Datenerhebung, verständliche Informationen, tatsächliche Wahlmöglichkeiten und die Möglichkeit, Konsequenzen einer Entscheidung abzuschätzen. Wenn Menschen nicht wissen, dass Informationen über verschiedene Internetseiten und Geräte hinweg miteinander verbunden werden, stellt sich die Frage, wie selbstbestimmt ihre Zustimmung tatsächlich sein kann.

Methodisch eignet sich hierzu eine ethische Fallanalyse. Eine erfundene Person verwendet ein soziales Netzwerk, besucht verschiedene Internetseiten und kauft regelmäßig in bestimmten Geschäften ein. Ein Unternehmen verbindet diese Informationen und erstellt daraus ein detailliertes Interessenprofil. Die Lernenden untersuchen zunächst, welche Personen und Unternehmen beteiligt sind und welche Interessen diese verfolgen. Anschließend beurteilen sie den Fall anhand der Kriterien Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Transparenz, Verantwortung und Privatsphäre. Dabei kann zwischen legitimer Datennutzung und problematischer Überwachung unterschieden werden.

Ein weiterer religionspädagogischer Zugang liegt in der Frage nach der wirtschaftlichen Bewertung des Menschen. Der Text bezeichnet personenbezogene Daten sinngemäß als wirtschaftlich besonders wertvoll. Daraus lässt sich die Frage entwickeln, ob ein Mensch in einer digitalen Wirtschaft zunehmend als Datenquelle und Konsument betrachtet wird. Dies kann mit der christlichen Vorstellung der unverfügbaren Würde des Menschen verglichen werden. Die Lernenden können herausarbeiten, dass der wirtschaftliche Wert von Daten nicht mit dem Wert eines Menschen gleichgesetzt werden darf. Der Mensch besitzt aus christlicher Perspektive einen Wert, der weder gekauft noch anhand seiner Konsumgewohnheiten bestimmt werden kann.

Für eine vertiefende Auseinandersetzung kann eine Positionslinie zur Aussage „Wer digitale Dienste freiwillig nutzt, trägt selbst die Verantwortung für die dabei entstehenden Daten“ durchgeführt werden. Die Lernenden positionieren sich zunächst und begründen ihre Einschätzung. Anschließend erhalten sie zusätzliche Argumente zu Verantwortung von Unternehmen, Transparenz, verständlichen Nutzungsbedingungen und technischen Möglichkeiten der Datenerfassung. Danach kann die Position erneut überprüft werden. Dadurch erkennen die Lernenden, dass Verantwortung in der digitalen Gesellschaft nicht ausschließlich beim einzelnen Menschen liegt, sondern zwischen Nutzenden, Unternehmen, staatlichen Institutionen und Gesellschaft verteilt ist.

Für die abschließende Sicherung können die Lernenden Kriterien für einen menschenwürdigen Umgang mit persönlichen Daten formulieren. Dazu können Transparenz, Zweckbindung, Zustimmung, Schutz der Privatsphäre, begrenzte Datensammlung und Verantwortung der beteiligten Unternehmen gehören. Diese Kriterien können anschließend mit Menschenwürde, Freiheit, Nächstenliebe, Verantwortung und Gerechtigkeit begründet werden. Das Medium ermöglicht damit eine Verbindung von Medienbildung und religiöser Bildung. Es fördert Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, ethische Urteilskompetenz, Medienkompetenz und Handlungskompetenz und regt zu einer grundlegenden Reflexion darüber an, wie menschliche Freiheit und Würde unter den Bedingungen einer zunehmend datenorientierten Gesellschaft geschützt werden können.


Klausurfragen für die Jahrgangsstufe 10


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator „Zusammenfassen“

Fasse die zentralen Aussagen des Mediums über die Sammlung und Verknüpfung persönlicher Daten zusammen.

Musterantwort:

Das Medium beschreibt, dass Facebook und andere Unternehmen umfangreiche Informationen über Menschen sammeln können. Dabei entstehen Daten nicht nur durch Aktivitäten innerhalb eines sozialen Netzwerkes. Auch das Verhalten auf anderen Internetseiten und die Verwendung digitaler Geräte können Informationen liefern.

Besonders wichtig ist die Verbindung unterschiedlicher Datenquellen. Informationen über Interessen, Kontakte, Internetnutzung und Konsum können miteinander verknüpft werden. Dadurch können Unternehmen Personen wiedererkennen und umfangreiche Profile erstellen.

Der Text erläutert außerdem, dass eine scheinbare Anonymisierung nicht zwangsläufig verhindert, dass Informationen wieder einer bestimmten Person zugeordnet werden können. Insgesamt macht das Medium deutlich, dass Menschen durch die Verbindung ihrer digitalen Spuren in verschiedenen Lebensbereichen wiedererkannt und ihr Verhalten analysiert werden kann.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator „Erläutern“

Erläutere anhand des Mediums, weshalb einzelne digitale Spuren in ihrer Verbindung besonders aussagekräftig werden können.

Musterantwort:

Eine einzelne Information sagt häufig nur wenig über einen Menschen aus. Ein einzelner Klick oder der Besuch einer bestimmten Internetseite erlaubt beispielsweise noch keine umfassende Beschreibung einer Person.

Werden jedoch viele Informationen über einen längeren Zeitraum gesammelt und miteinander verbunden, können daraus weitergehende Rückschlüsse entstehen. Interessen in sozialen Netzwerken können beispielsweise mit besuchten Internetseiten, Kontakten und Konsumverhalten verbunden werden. Dadurch entsteht ein zunehmend detailliertes Profil.

Die Bedeutung liegt deshalb weniger in einer einzelnen Information als in der Verbindung vieler Daten. Durch diese Verknüpfung können Unternehmen versuchen, Interessen, Gewohnheiten oder zukünftiges Verhalten einer Person einzuschätzen. Der Mensch wird dadurch über verschiedene digitale Lebensbereiche hinweg wiedererkennbar.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator „Analysieren“

Analysiere das Menschenbild, das sichtbar wird, wenn eine Person anhand ihrer digitalen Daten erfasst, eingeordnet und wiedererkannt wird.

Musterantwort:

Bei einer umfassenden Datenerfassung erscheint der Mensch zunächst als Summe verschiedener Informationen. Interessen, Kontakte, Aufenthaltsorte und Verhaltensweisen können gespeichert und miteinander verbunden werden. Daraus entsteht ein Datenprofil, das Aussagen über die Person ermöglichen soll.

Dieses Menschenbild konzentriert sich besonders auf messbare und beobachtbare Aspekte menschlichen Verhaltens. Ein Vorteil besteht darin, dass bestimmte Bedürfnisse oder Interessen erkannt werden können. Problematisch wird es jedoch, wenn das Datenprofil mit der gesamten Person gleichgesetzt wird.

Menschen besitzen Gedanken, Gefühle, Hoffnungen, Beziehungen und Überzeugungen, die sich nicht vollständig aus digitalen Daten ableiten lassen. Außerdem können Menschen ihre Einstellungen und ihr Verhalten verändern. Ein Datenprofil beschreibt daher nur bestimmte Ausschnitte einer Person.

Der Text ermöglicht somit eine kritische Auseinandersetzung mit einem Menschenbild, das den Menschen vor allem als berechenbare und wirtschaftlich verwertbare Datenquelle betrachtet.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator „Vergleichen“

Vergleiche die Vorstellung eines durch Unternehmen umfassend erfassten Menschen mit dem Motiv des Erkanntseins des Menschen in Ps 139.

Musterantwort:

Im Medium bedeutet das Erfassen eines Menschen, dass Informationen über sein Verhalten gesammelt, gespeichert und miteinander verbunden werden. Unternehmen können dadurch versuchen, Interessen und Gewohnheiten zu erkennen. Dieses Wissen kann unter anderem für wirtschaftliche Zwecke verwendet werden.

Ps 139 beschreibt ebenfalls ein umfassendes Erkanntsein des Menschen. Gott kennt nach der Vorstellung des Psalms den Menschen und sein Leben. Dieses Erkanntsein steht jedoch in einem religiösen Beziehungsgeschehen. Es kann als Ausdruck der Nähe Gottes verstanden werden und ist nicht auf wirtschaftliche Verwertung ausgerichtet.

Eine Gemeinsamkeit besteht somit darin, dass in beiden Fällen von einem umfassenden Wissen über einen Menschen gesprochen werden kann. Die Bedeutung dieses Wissens unterscheidet sich jedoch grundlegend. Im digitalen Zusammenhang können Daten zur Analyse und wirtschaftlichen Nutzung gesammelt werden. Im Psalm wird das Erkanntsein des Menschen als Bestandteil seiner Beziehung zu Gott verstanden.

Der Vergleich macht deshalb deutlich, dass nicht nur entscheidend ist, was über einen Menschen bekannt ist. Ebenso wichtig sind die Fragen, wer dieses Wissen besitzt, mit welcher Absicht es erworben wird und wie damit umgegangen wird.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich III, Operator „Beurteilen“

Beurteile aus christlich ethischer Perspektive die Aussage: „Ein Mensch ist mehr als sein digitales Datenprofil.“

Musterantwort:

Die Aussage lässt sich aus christlich ethischer Perspektive begründen. Nach der Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch eine besondere und unverlierbare Würde. Diese Würde hängt nicht davon ab, welche Eigenschaften, Interessen oder Verhaltensweisen über einen Menschen bekannt sind.

Ein digitales Datenprofil kann zahlreiche Informationen enthalten. Es kann beispielsweise Interessen, Kontakte oder Konsumgewohnheiten abbilden. Dennoch beschreibt es nur bestimmte Bereiche menschlichen Lebens.

Aus christlicher Perspektive ist der Mensch eine Person mit Freiheit, Beziehungen, Hoffnungen, Glauben, Gewissen und der Fähigkeit zur Veränderung. Diese Dimensionen können nicht vollständig aus gesammelten Daten abgeleitet werden. Besonders problematisch wäre es deshalb, Menschen ausschließlich aufgrund digitaler Profile zu bewerten oder über sie zu entscheiden.

Der Mensch ist daher aus christlich ethischer Perspektive mehr als die Summe seiner gespeicherten Daten. Technische Systeme können Informationen über Menschen erfassen, dürfen aber nicht mit der gesamten Identität einer Person gleichgesetzt werden.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator „Erörtern“

Erörtere die Aussage: „Wer soziale Netzwerke freiwillig nutzt, ist selbst für die Sammlung seiner Daten verantwortlich.“ Berücksichtige die Kriterien Freiheit, Selbstbestimmung und Verantwortung.

Musterantwort:

Für die Aussage spricht zunächst, dass Menschen selbst entscheiden können, bestimmte digitale Angebote zu verwenden. Sie können Informationen veröffentlichen, Bilder teilen und unterschiedliche Dienste nutzen. Daraus ergibt sich eine persönliche Verantwortung für den Umgang mit eigenen Daten.

Gegen die Aussage spricht jedoch, dass das Medium Formen der Datenerfassung beschreibt, die für Nutzende nur schwer erkennbar sein können. Informationen können auch außerhalb des eigentlichen sozialen Netzwerkes entstehen und mit anderen Daten verbunden werden. Menschen können deshalb möglicherweise nicht vollständig überblicken, welche Informationen gesammelt und wie diese genutzt werden.

Selbstbestimmung setzt voraus, dass eine Person weiß, worüber sie entscheidet. Wenn Verfahren sehr komplex oder nicht transparent sind, ist die Möglichkeit einer vollständig informierten Entscheidung eingeschränkt.

Verantwortung liegt deshalb nicht ausschließlich bei den Nutzenden. Auch Unternehmen tragen Verantwortung. Sie entscheiden darüber, welche Daten erhoben, miteinander verbunden und wirtschaftlich genutzt werden. Ebenso können staatliche Institutionen Verantwortung dafür tragen, Regeln für den Schutz persönlicher Daten zu schaffen.

Eine angemessene Bewertung muss daher verschiedene Ebenen berücksichtigen. Nutzende tragen Verantwortung für ihren Umgang mit persönlichen Informationen. Unternehmen tragen gleichzeitig Verantwortung für transparente und faire Verfahren. Freiheit und Selbstbestimmung können nur dann verwirklicht werden, wenn Menschen nachvollziehen können, was mit ihren Daten geschieht.


Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator „Beurteilen“

Beurteile die Aussage: „Wenn Daten anonymisiert werden, ist ihre Weitergabe ethisch unproblematisch.“ Beziehe das Medium und christlich ethische Kriterien ein.

Musterantwort:

Die Aussage ist zu allgemein. Das Medium beschreibt, dass scheinbar anonymisierte Informationen unter bestimmten Bedingungen wieder einer Person zugeordnet werden können. Entscheidend ist deshalb nicht allein, ob Namen entfernt oder Informationen technisch verändert werden.

Aus ethischer Perspektive muss auch berücksichtigt werden, ob eine Person tatsächlich wiedererkannt werden kann und welche Folgen die Verwendung der Daten für sie besitzt. Wenn unterschiedliche Informationen miteinander verbunden werden und dadurch erneut eine Zuordnung möglich wird, bleibt die Privatsphäre der betroffenen Person berührt.

Aus christlich ethischer Perspektive bildet die Menschenwürde ein wichtiges Kriterium. Menschen sollten nicht lediglich als Datenquellen betrachtet werden. Auch Freiheit und Selbstbestimmung verlangen, dass Menschen möglichst nachvollziehen können, wie persönliche Informationen verwendet werden.

Anonymisierung kann zum Schutz persönlicher Daten beitragen. Sie macht eine Datenweitergabe jedoch nicht automatisch ethisch unproblematisch. Entscheidend sind zusätzlich der Zweck der Datennutzung, die Möglichkeit einer erneuten Identifizierung, Transparenz und der Schutz der betroffenen Menschen.


Aufgabe 8, Anforderungsbereich III, Operator „Entwickeln“

Entwickle fünf begründete Regeln für einen menschenwürdigen Umgang mit persönlichen Daten in einer digitalen Gesellschaft

Musterantwort:

Eine erste Regel lautet, nur solche persönlichen Daten zu sammeln, die für einen nachvollziehbaren Zweck erforderlich sind. Menschenwürde bedeutet auch, Menschen nicht unnötig umfassend zu beobachten.

Eine zweite Regel lautet, transparent über Datensammlung und Datennutzung zu informieren. Selbstbestimmung setzt voraus, dass Menschen verstehen können, welche Informationen über sie erhoben werden.

Eine dritte Regel betrifft die Zustimmung. Menschen sollten soweit möglich selbst entscheiden können, welche persönlichen Informationen sie bereitstellen und wofür diese genutzt werden.

Eine vierte Regel lautet, Daten vor ungewollter Weitergabe und erneuter Identifizierung zu schützen. Unternehmen tragen Verantwortung dafür, technische Möglichkeiten nicht zum Nachteil der betroffenen Menschen einzusetzen.

Eine fünfte Regel besteht darin, einen Menschen niemals mit seinem Datenprofil gleichzusetzen. Aus christlicher Perspektive besitzt jeder Mensch eine unverfügbare Würde und bleibt mehr als die Summe seiner messbaren Eigenschaften und digitalen Spuren.

Ein menschenwürdiger Umgang mit Daten verlangt somit die Verbindung von technischem Fortschritt mit Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Transparenz und Verantwortung.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 11/1 Was ist der Mensch?

11.1 / 3. Der Mensch und seine Verantwortung.

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