Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Privatsphäre, Selbstbestimmung und digitaler Ethik. Die automatische Erkennung von Gesichtern besitzt eine unmittelbare lebensweltliche Nähe, da Fotos und Bilder für viele Lernende selbstverständliche Bestandteile digitaler Kommunikation sind. Als Einstieg kann deshalb ein Gedankenexperiment verwendet werden: Die Lernenden stellen sich vor, dass jedes Foto, auf dem sie erscheinen, automatisch erkannt, einer Person zugeordnet und mit weiteren Informationen verbunden werden könnte. Dabei sollten keine persönlichen Bilder gezeigt und keine individuellen Erfahrungen offengelegt werden müssen. Die Lernenden können zunächst mögliche Vorteile und anschließend mögliche Probleme einer solchen Technik sammeln. Auf diese Weise wird das zentrale Spannungsverhältnis des Mediums zwischen Komfort und Privatsphäre sichtbar.
Bei der Texterschließung können die Lernenden zunächst die Funktionsweise der beschriebenen Gesichtserkennung herausarbeiten. Anschließend werden die im Medium genannten Vorteile und Risiken gegenübergestellt. Methodisch eignet sich dazu eine Tabelle mit den Bereichen technischer Nutzen, persönliche Folgen und gesellschaftliche Folgen. Die Lernenden können erkennen, dass dieselbe Technologie unterschiedlich bewertet werden kann. Eine automatische Gesichtserkennung kann das Teilen von Bildern vereinfachen, gleichzeitig aber Informationen über Personen erfassen, die möglicherweise selbst nicht aktiv an diesem Vorgang beteiligt sind. Damit entsteht eine zentrale ethische Fragestellung: Darf eine Person allein darüber entscheiden, was mit einem Bild geschieht, wenn darauf weitere Menschen zu erkennen sind?
Diese Fragestellung bietet einen geeigneten Übergang zur christlichen Ethik. Ausgehend von der Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit in Gen 1,26 bis 27 kann die besondere Würde jedes Menschen thematisiert werden. Der Mensch besitzt demnach einen Wert, der nicht von seinem wirtschaftlichen Nutzen, seinen Daten oder seiner digitalen Sichtbarkeit abhängig ist. Daraus kann die Frage entwickelt werden, ob zur Achtung der Menschenwürde auch gehört, die Kontrolle eines Menschen über Informationen zu seiner Person zu respektieren. Die Lernenden können diskutieren, in welchem Verhältnis Menschenwürde, Privatsphäre und Datenschutz zueinander stehen.
Besonders ergiebig ist die Unterscheidung zwischen Gesicht und Datenprofil. Ein Gesicht besitzt für zwischenmenschliche Beziehungen eine besondere Bedeutung. Menschen erkennen sich, begegnen sich und kommunizieren miteinander über ihre Gesichter. Eine technische Gesichtserkennung verändert diese Bedeutung, indem das Gesicht zugleich zu einem erfassbaren Merkmal wird, das einer digitalen Identität zugeordnet werden kann. Im Religionsunterricht kann daran die anthropologische Frage angeschlossen werden, ob ein Mensch angemessen beschrieben wird, wenn körperliche Merkmale, Kontakte, Bilder und weitere Informationen zu einem Datenprofil verbunden werden. Das christliche Menschenbild kann hier als kritischer Maßstab dienen, indem es den Menschen als unverfügbare Person versteht, deren Identität nicht auf technisch erfassbare Informationen reduziert werden kann.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Freiheit und Selbstbestimmung. Das Medium weist darauf hin, dass entsprechende Funktionen grundsätzlich abgeschaltet werden können. Dies ermöglicht die Frage, ob eine technische Möglichkeit allein deshalb ethisch unproblematisch ist, weil Nutzende ihr theoretisch widersprechen können. Die Lernenden können Voraussetzungen echter Selbstbestimmung entwickeln. Dazu gehören verständliche Informationen, transparente Verfahren, tatsächliche Wahlmöglichkeiten und die Kenntnis möglicher Folgen einer Entscheidung. Auf diese Weise lässt sich herausarbeiten, dass Freiheit mehr bedeutet als das Vorhandensein einer Einstellungsmöglichkeit. Selbstbestimmung setzt voraus, dass Menschen eine informierte und möglichst freie Entscheidung treffen können.
Religionspädagogisch lässt sich diese Überlegung mit einem christlichen Verständnis von Freiheit und Verantwortung verbinden. Freiheit bedeutet dabei nicht nur, tun zu können, was technisch möglich ist. Sie beinhaltet auch Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns. Gerade beim Veröffentlichen und Teilen von Bildern betrifft eine Entscheidung häufig weitere Personen. Die Lernenden können deshalb überlegen, welche Verantwortung sie gegenüber anderen Menschen besitzen. Die Goldene Regel aus Mt 7,12 bietet hierfür einen geeigneten Bezugspunkt. Die Frage, wie man selbst mit den eigenen Bildern und Daten behandelt werden möchte, kann auf das eigene Verhalten gegenüber anderen übertragen werden.
Methodisch eignet sich eine ethische Fallanalyse. Die Lernenden erhalten beispielsweise die Situation, dass eine Person ein Gruppenfoto auf einer digitalen Plattform veröffentlicht. Eine automatische Gesichtserkennung identifiziert alle abgebildeten Personen. Eine der Personen möchte jedoch nicht erkannt und mit einem digitalen Profil verbunden werden. Die Lernenden benennen zunächst die beteiligten Personen und ihre Interessen. Anschließend untersuchen sie den Konflikt anhand der Kriterien Freiheit, Privatsphäre, Menschenwürde, Selbstbestimmung und Verantwortung. Abschließend formulieren sie ein begründetes Urteil und mögliche Handlungsalternativen. Dieses Verfahren unterstützt die Entwicklung ethischer Urteilskompetenz.
Eine weitere methodische Möglichkeit besteht in der Untersuchung der sprachlichen Gestaltung des Mediums. Formulierungen wie „wir sind unsere eigene NSA“ oder „weltweite Überwachung“ sind bewusst zugespitzt. Die Lernenden können zwischen der sachlichen Beschreibung der Technik und der wertenden Sprache des Autors unterscheiden. Dies fördert neben der religionsbezogenen Urteilskompetenz auch Medienkompetenz. Die Lernenden erkennen, dass Medien nicht nur Informationen vermitteln, sondern durch Wortwahl, Vergleiche und Zuspitzungen auch Bewertungen transportieren. Anschließend können sie überprüfen, welche Argumente des Textes sachlich begründet werden und an welchen Stellen der Autor rhetorische Zuspitzungen verwendet.
Für eine vertiefende Diskussion kann die Frage „Wie viel Privatsphäre darf Bequemlichkeit kosten?“ eingesetzt werden. Die Lernenden können dazu unterschiedliche Positionen entwickeln und anhand ethischer Kriterien überprüfen. Wichtig ist dabei, digitale Technologien weder grundsätzlich abzulehnen noch deren Vorteile unkritisch zu übernehmen. Vielmehr sollen die Lernenden erkennen, dass technische Möglichkeiten verantwortliche Entscheidungen verlangen. Sie können Kriterien entwickeln, nach denen beurteilt werden kann, ob eine digitale Anwendung die Freiheit und Würde von Menschen respektiert.
Zum Abschluss können die Lernenden Regeln für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildern und persönlichen Daten entwickeln. Dazu können die Zustimmung abgebildeter Personen, ein bewusster Umgang mit technischen Funktionen, die Prüfung von Einstellungen zur Privatsphäre und die Achtung persönlicher Grenzen gehören. Diese Regeln können mit Menschenwürde, Nächstenliebe, Goldener Regel, Freiheit und Verantwortung begründet werden. Das Medium eignet sich damit besonders zur Förderung von Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, ethischer Urteilskompetenz, Medienkompetenz und Handlungskompetenz.
Klausurfragen für die Jahrgangsstufe 10
Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator „Zusammenfassen“
Fasse die wesentlichen Aussagen des Mediums zur automatischen Gesichtserkennung und zu deren möglichen Folgen zusammen.
Musterantwort:
Das Medium beschreibt eine Funktion von Facebook, die auf Smartphones gespeicherte Fotos automatisch untersuchen und darauf abgebildete Personen erkennen soll. Erkennt das System Personen, die mit dem Nutzenden auf Facebook verbunden sind, kann vorgeschlagen werden, das Foto unmittelbar mit diesen Personen zu teilen. Dadurch soll die Verwendung des sozialen Netzwerkes einfacher und bequemer werden.
Der Text betrachtet diese technische Möglichkeit kritisch. Die automatische Gesichtserkennung kann dazu führen, dass noch mehr Informationen über Personen erfasst und miteinander verbunden werden. Der Autor weist darauf hin, dass Menschen viele dieser Daten selbst freiwillig bereitstellen. Dadurch entstehen Möglichkeiten der Beobachtung und Überwachung, ohne dass dafür ausschließlich staatliche Überwachungssysteme notwendig sind. Das Medium stellt somit den praktischen Nutzen der Technik den Problemen von Datenschutz, Privatsphäre und Kontrolle über persönliche Informationen gegenüber.
Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator „Erläutern“
Erläutere anhand des Mediums das Spannungsverhältnis zwischen digitalem Komfort und Schutz der Privatsphäre.
Musterantwort:
Digitaler Komfort bedeutet im Zusammenhang des Mediums, dass technische Anwendungen den Alltag einfacher gestalten. Die beschriebene Gesichtserkennung kann beispielsweise Personen auf einem Foto automatisch erkennen und das Teilen dieses Bildes erleichtern. Nutzende müssen dadurch weniger einzelne Schritte selbst ausführen.
Dieser Komfort setzt jedoch die Verarbeitung persönlicher Informationen voraus. Damit ein System ein Gesicht erkennen kann, müssen entsprechende Merkmale erfasst und mit vorhandenen Informationen verglichen werden. Dadurch können Daten über Personen miteinander verbunden werden.
Das Spannungsverhältnis besteht somit darin, dass eine komfortable Funktion häufig mehr Daten benötigt. Je stärker ein digitales Angebot an eine einzelne Person angepasst wird, desto mehr Informationen können für diese Anpassung erforderlich sein. Die Nutzenden müssen deshalb zwischen dem Nutzen einer Funktion und dem Schutz ihrer Privatsphäre abwägen.
Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator „Analysieren“
Analysiere die Wirkung der Formulierungen „wir sind unsere eigene NSA“ und „weltweite Überwachung“ im Zusammenhang des Mediums.
Musterantwort:
Die Formulierung „wir sind unsere eigene NSA“ stellt einen Vergleich zwischen freiwilliger Datennutzung und staatlicher Überwachung her. Die NSA steht im Zusammenhang des Textes für die umfangreiche Sammlung und Auswertung von Informationen. Der Autor möchte verdeutlichen, dass Menschen durch soziale Medien selbst große Mengen persönlicher Daten zur Verfügung stellen.
Die Formulierung ist bewusst zugespitzt. Nutzende sozialer Netzwerke sind nicht tatsächlich ein staatlicher Geheimdienst. Der Vergleich soll vielmehr Aufmerksamkeit erzeugen und den Widerspruch hervorheben, dass Menschen staatliche Überwachung möglicherweise kritisch sehen, gleichzeitig aber freiwillig viele Informationen in digitalen Diensten bereitstellen.
Auch die Formulierung „weltweite Überwachung“ verstärkt die kritische Haltung des Textes. Sie lässt die beschriebene technische Entwicklung bedrohlich erscheinen. Die Sprache besitzt deshalb nicht nur eine informierende, sondern auch eine wertende Funktion. Für die Beurteilung des Mediums muss zwischen den beschriebenen technischen Möglichkeiten und der rhetorischen Bewertung durch den Autor unterschieden werden.
Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator „Vergleichen“
Vergleiche das im Medium erkennbare Verständnis des Menschen als digital erfassbare Person mit der christlichen Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit aus Gen 1,26 bis 27.
Musterantwort:
Im Medium wird der Mensch unter anderem als Person sichtbar, deren Gesicht technisch erkannt und mit einem digitalen Profil verbunden werden kann. Bilder, Kontakte und weitere Informationen können gespeichert und ausgewertet werden. Der Mensch erscheint damit aus technischer Perspektive als erfassbare und identifizierbare Person.
Die christliche Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit setzt einen anderen Schwerpunkt. Nach Gen 1,26 bis 27 besitzt der Mensch eine besondere Würde, weil er als Ebenbild Gottes geschaffen ist. Diese Würde hängt nicht davon ab, welche Informationen über ihn gespeichert werden oder wie er durch technische Systeme eingeordnet wird.
Beide Perspektiven beschäftigen sich mit der Identität eines Menschen, betrachten sie jedoch unterschiedlich. Ein technisches System identifiziert einen Menschen anhand erfassbarer Merkmale. Das christliche Menschenbild betont dagegen die Würde der gesamten Person. Daraus lässt sich die Forderung ableiten, dass digitale Systeme Menschen nicht ausschließlich als Datenbestände behandeln dürfen und ihre Freiheit sowie ihre persönlichen Grenzen berücksichtigen müssen.
Aufgabe 5, Anforderungsbereich III, Operator „Beurteilen“
Beurteile aus christlich ethischer Perspektive die Aussage: „Was technisch möglich ist und freiwillig genutzt wird, ist auch ethisch vertretbar.“
Musterantwort:
Die Aussage ist aus christlich ethischer Perspektive kritisch zu beurteilen. Die technische Möglichkeit einer Handlung allein entscheidet noch nicht darüber, ob diese Handlung ethisch verantwortbar ist. Auch Freiwilligkeit ist ein wichtiges, aber nicht das einzige Kriterium.
Ein Beispiel ist das Teilen eines Fotos. Eine Person kann freiwillig entscheiden, eine Anwendung mit Gesichtserkennung zu verwenden. Auf dem Foto können jedoch weitere Menschen zu sehen sein, die dieser Verarbeitung ihrer Daten nicht zugestimmt haben. Die Freiheit einer Person kann somit die Freiheit und Privatsphäre anderer Menschen berühren.
Aus christlich ethischer Perspektive sind Menschenwürde, Nächstenliebe und Verantwortung wichtige Kriterien. Die Goldene Regel fordert dazu auf, andere Menschen so zu behandeln, wie man selbst behandelt werden möchte. Daraus folgt, dass auch die Interessen und persönlichen Grenzen anderer berücksichtigt werden müssen.
Technische Möglichkeiten und freiwillige Nutzung reichen daher nicht aus, um eine Anwendung ethisch zu rechtfertigen. Zusätzlich müssen mögliche Folgen für andere Menschen, Menschenwürde, Privatsphäre, Freiheit und Verantwortung berücksichtigt werden.
Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator „Erörtern“
Erörtere die Frage: „Wie viel Privatsphäre darf digitaler Komfort kosten?“ Beziehe das Medium sowie die christlich ethischen Kriterien Menschenwürde, Freiheit und Verantwortung ein.
Musterantwort:
Für die Nutzung persönlicher Daten spricht, dass viele digitale Funktionen dadurch einfacher und hilfreicher werden können. Eine automatische Gesichtserkennung kann beispielsweise das Sortieren oder Teilen von Bildern erleichtern. Menschen können selbst entscheiden, dass ihnen dieser Komfort die Bereitstellung bestimmter Daten wert ist.
Dagegen spricht, dass persönliche Informationen nach ihrer Weitergabe möglicherweise nicht mehr vollständig kontrolliert werden können. Besonders problematisch ist dies, wenn Informationen über andere Menschen erfasst werden oder verschiedene Daten miteinander verbunden werden. Gesichtsdaten besitzen dabei eine besondere Bedeutung, weil sie eine Person identifizierbar machen können.
Aus christlich ethischer Perspektive muss zunächst die Würde des Menschen berücksichtigt werden. Menschen dürfen nicht ausschließlich als Quellen verwertbarer Daten betrachtet werden. Freiheit verlangt zudem, dass Menschen möglichst nachvollziehen können, welche Daten verarbeitet werden und welche Folgen daraus entstehen. Verantwortung bedeutet schließlich, nicht nur den eigenen Vorteil zu berücksichtigen, sondern auch mögliche Auswirkungen auf andere Menschen.
Digitaler Komfort kann deshalb die begrenzte Nutzung persönlicher Daten rechtfertigen, wenn diese transparent und selbstbestimmt erfolgt und die Rechte anderer Menschen respektiert werden. Komfort allein rechtfertigt jedoch keine unbegrenzte Sammlung und Nutzung persönlicher Informationen.
Aufgabe 7, Anforderungsbereich III, Operator „Entwickeln“
Entwickle fünf begründete Regeln für einen aus christlich ethischer Perspektive verantwortungsvollen Umgang mit Fotos und Gesichtserkennung in sozialen Medien.
Musterantwort:
Eine erste Regel lautet, die Zustimmung anderer Menschen zu respektieren. Vor der Veröffentlichung eines Bildes sollte berücksichtigt werden, ob die darauf erkennbaren Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Dies entspricht der Achtung ihrer Freiheit und Selbstbestimmung.
Eine zweite Regel besteht darin, technische Funktionen bewusst zu verwenden. Nutzende sollten sich informieren, welche Daten eine Anwendung erfasst und wie diese verarbeitet werden. Verantwortliche Entscheidungen setzen Wissen über mögliche Folgen voraus.
Eine dritte Regel lautet, persönliche Grenzen zu achten. Die christliche Vorstellung der Menschenwürde verlangt, andere Menschen als eigenständige Personen und nicht lediglich als Bestandteile eigener digitaler Inhalte zu behandeln.
Eine vierte Regel besteht darin, nur so viele persönliche Daten weiterzugeben, wie für einen bestimmten Zweck tatsächlich erforderlich erscheinen. Dadurch kann die eigene Privatsphäre und die anderer Menschen besser geschützt werden.
Eine fünfte Regel lautet, die Goldene Regel auf digitale Kommunikation anzuwenden. Vor dem Teilen eines Fotos kann die Frage gestellt werden, ob man selbst damit einverstanden wäre, wenn eine andere Person auf dieselbe Weise mit einem eigenen Bild umgehen würde.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit Gesichtserkennung und Bildern verbindet damit technische Möglichkeiten mit Menschenwürde, Freiheit, Rücksichtnahme und Verantwortung.