Für den Religionsunterricht eignet sich der Text besonders zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung und dem christlichen Menschenbild sowie mit der Frage, wie diese ethischen Grundbegriffe angesichts technologischer Veränderungen neu konkretisiert werden müssen. Ausgangspunkt kann die Lebenswelt der Lernenden sein. So können sie zunächst überlegen, welche persönlichen Daten sie im Alltag bewusst oder unbewusst hinterlassen und wer Interesse an diesen Informationen haben könnte. Daran anschließend lässt sich Zehs Argumentation erschließen. Die Lernenden können zentrale Aussagen markieren und den Zusammenhang von Datenerfassung, Wissen, Macht, Verhaltenssteuerung und Verlust von Autonomie herausarbeiten. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Vorstellung des „Datenkörpers“. Die Lernenden können untersuchen, weshalb Zeh digitale Daten gedanklich in die Nähe des menschlichen Körpers rückt und welche Vorstellung von Identität dieser Analogie zugrunde liegt. Dabei bietet sich eine Verbindung mit dem christlichen Verständnis der unverfügbaren Würde des Menschen an. Biblische Vorstellungen vom Menschen als Ebenbild Gottes können ebenso einbezogen werden wie ethische Konzepte von Freiheit, Gewissen und Verantwortung. Auf diese Weise lässt sich diskutieren, ob die Würde eines Menschen auch den Anspruch umfasst, selbst darüber bestimmen zu können, welche Informationen über die eigene Person gesammelt, ausgewertet und weitergegeben werden. Methodisch bietet sich neben einer strukturierten Textanalyse eine arbeitsteilige Erschließung an, bei der Gruppen unterschiedliche Themenbereiche wie Privatsphäre, Autonomie, Überwachung, Sicherheit, digitale Identität und Menschenwürde bearbeiten und ihre Ergebnisse anschließend zusammenführen. Besonders ergiebig ist die kritische Untersuchung der Aussage „Ich habe nichts zu verbergen“. Die Lernenden können zunächst Argumente sammeln, die für diese Haltung sprechen, und diese anschließend mit Zehs Kritik vergleichen. Dadurch wird deutlich, dass Datenschutz nicht ausschließlich den Schutz geheimer oder problematischer Handlungen betrifft, sondern Bedingungen freier Persönlichkeitsentwicklung berührt. Für eine vertiefende ethische Urteilsbildung können konkrete Fallbeispiele eingesetzt werden, etwa die algorithmische Bewertung von Bewerbungen, personalisierte Informationsangebote, digitale Bewegungsprofile oder die Vorhersage zukünftigen Verhaltens. Die Lernenden können jeweils prüfen, welche Werte miteinander in Konflikt geraten und welche Grenzen der Datennutzung aus unterschiedlichen ethischen Perspektiven begründet werden können. Auch eine strukturierte Diskussion über das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit ist sinnvoll. Dabei sollte vermieden werden, beide Werte vorschnell als unvereinbare Gegensätze darzustellen. Stattdessen können die Lernenden Kriterien dafür entwickeln, unter welchen Voraussetzungen Einschränkungen persönlicher Freiheit legitim sein könnten und wo der Schutz der Menschenwürde Grenzen setzt. Als weiterführende Aufgabe kann ein eigenes digitales Grundrecht formuliert und begründet werden. Dadurch werden Textverständnis, ethische Argumentationsfähigkeit und die Übertragung abstrakter Wertvorstellungen auf gegenwärtige Lebensbedingungen miteinander verbunden. Abschließend bietet sich eine persönliche Reflexion darüber an, welche Bedeutung digitale Selbstbestimmung für das eigene Leben besitzt und welche Verantwortung Einzelne, Unternehmen, Staat und Gesellschaft beim Umgang mit personenbezogenen Daten tragen. Der Text ermöglicht damit eine anspruchsvolle Verbindung von Lebensweltorientierung, theologischer Anthropologie, ethischer Urteilsbildung und gesellschaftlicher Verantwortung.