Der Artikel widmet sich dem interreligiösen Lernen an berufsbildenden Schulen, einer Schulform, die neben Grundschulen die gesellschaftliche Pluralität besonders deutlich abbildet. Die Schülerschaft ist extrem heterogen hinsichtlich sozialer Herkunft, religiöser und ethnischer Zugehörigkeit sowie Lebenserfahrung und Alter (15–22 Jahre). Der Religionsunterricht wird mehrheitlich konfessionell im Klassenverband erteilt, was nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1987 einen neutralen Standpunkt des Lehrenden ausschließt. Empirische Studien belegen, dass trotz der multikulturellen und multireligiösen Schülerzusammensetzung interreligiöses Lernen an berufsbildenden Schulen bisher kaum realisiert wird – ein Desiderat der religionspädagogischen Forschung. Interreligiöse Kompetenz wird dabei in drei Dimensionen verstanden: Grundkenntnisse (religionskundliches Wissen), Deutungs- und Urteilskompetenz sowie Partizipations- und Handlungskompetenz. In der öffentlichen Diskussion wird interreligiöse Kompetenz häufig funktional als Voraussetzung für friedliches Zusammenleben in pluralen Gesellschaften wahrgenommen, besonders im Kontext der Ausbildungsvorbereitung. Der Artikel argumentiert hingegen für einen theologischen und anthropologischen Zugang, der religiöse Bildung als Eigenwert jenseits von Ausbildungslogik versteht. Dabei sind entwicklungsbedingte Besonderheiten der Lernenden sowie ihre Nähe zur Erwachsenenbildung zu beachten. Insgesamt zeigt sich ein Widerspruch zwischen der Notwendigkeit interreligiösen Lernens und dessen unzureichender Umsetzung in der schulischen Praxis berufsbildender Schulen.