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Samuel Jajalian

Samuel Jajalian

Das Libet Experiment: Ist freier Willen eine Illusion

Veröffentlichung:28.11.2020

Das Medium führt in die Experimente des amerikanischen Physiologen Benjamin Libet ein und verbindet deren Ergebnisse mit der philosophischen Frage nach der Freiheit des menschlichen Willens. Im ersten Experiment führen Versuchspersonen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt eine einfache Handbewegung aus und geben an, wann ihnen der Drang zu dieser Bewegung bewusst geworden ist. Gleichzeitig wird die vorausgehende Gehirnaktivität gemessen. Dabei zeigt sich, dass das sogenannte Bereitschaftspotenzial bereits vor der bewussten Wahrnehmung des Handlungsimpulses einsetzt. Das Medium erläutert, weshalb dieses Ergebnis als Argument gegen einen vollständig freien Willen interpretiert wurde. Anschließend wird ein zweites Experiment vorgestellt, bei dem eine bereits vorbereitete Handlung noch abgebrochen werden kann. Libet deutete dies als eine Art Vetorecht des bewussten Willens. Abschließend setzt sich das Medium kritisch mit der Aussagekraft der Experimente auseinander. Thematisiert werden insbesondere die geringe Bedeutung spontaner Handbewegungen im Vergleich zu komplexen Lebensentscheidungen, die problematische subjektive Bestimmung des Zeitpunkts einer bewussten Absicht, die Frage nach der Aussagekraft des Vetos und die Vereinbarkeit eines solchen Vetos mit dem Determinismus. Damit eröffnet das Medium grundlegende Fragen nach Freiheit, Verantwortung und Menschenbild.

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Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders zur Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Mensch tatsächlich frei entscheiden kann und welche Bedeutung menschliche Freiheit für Verantwortung, Schuld und moralisches Handeln besitzt. Die Lernenden können zunächst ihre eigenen Vorstellungen von Willensfreiheit formulieren. Als Einstieg eignet sich beispielsweise die Frage, ob eine Entscheidung noch als frei bezeichnet werden kann, wenn Vorgänge im Gehirn bereits vor dem bewussten Entschluss einsetzen. Die unterschiedlichen Antworten können gesammelt und nach der Beschäftigung mit dem Medium erneut aufgegriffen werden. Dadurch werden Veränderungen und Differenzierungen in den Vorstellungen der Lernenden sichtbar. Bei der Erarbeitung sollten die Lernenden zunächst den Versuchsaufbau des ersten Libet Experiments nachvollziehen und zwischen drei Zeitpunkten unterscheiden: dem Auftreten des Bereitschaftspotenzials, dem bewussten Wahrnehmen des Handlungsimpulses und der tatsächlichen Ausführung der Bewegung. Eine grafische Darstellung auf einer Zeitachse kann helfen, die zeitliche Abfolge zu verdeutlichen. Entscheidend ist dabei, dass Beobachtung und Interpretation voneinander unterschieden werden. Aus der Tatsache, dass eine messbare Gehirnaktivität einer bewussten Wahrnehmung vorausgeht, folgt nicht ohne weitere Begründung, dass Willensfreiheit grundsätzlich widerlegt ist. Gerade diese Differenz bietet einen wichtigen Ansatzpunkt zur Förderung der Urteilskompetenz.

In einer vertiefenden Arbeitsphase können die Lernenden die im Medium genannten Kritikpunkte untersuchen und hinsichtlich ihrer Überzeugungskraft diskutieren. Besonders ergiebig ist der Vergleich zwischen der spontanen Entscheidung, eine Hand zu bewegen, und einer komplexen biografischen oder moralischen Entscheidung. Die Lernenden können beispielsweise überlegen, ob die Entscheidung über einen Beruf, eine Freundschaft, das Eingestehen eines Fehlers oder das Helfen eines anderen Menschen mit der im Experiment untersuchten spontanen Bewegung vergleichbar ist. Dadurch erkennen sie die Grenzen einer unmittelbaren Übertragung experimenteller Ergebnisse auf umfassende Aussagen über den Menschen. Ebenso kann das zweite Experiment zum Vetorecht herangezogen werden. Die Lernenden prüfen dabei, ob die Möglichkeit, eine vorbereitete Handlung abzubrechen, tatsächlich Freiheit belegt oder ob auch diese Entscheidung aus deterministischer Sicht als Ergebnis vorausgehender Ursachen verstanden werden könnte. Das Medium selbst weist auf diese Problematik hin und eignet sich deshalb besonders für eine kontroverse Erörterung.

Für den Religionsunterricht sollte die naturwissenschaftliche Perspektive anschließend mit theologischen und anthropologischen Fragestellungen verbunden werden. Die Lernenden können untersuchen, welche Folgen eine vollständige Verneinung von Willensfreiheit für Vorstellungen von Verantwortung und Schuld hätte. Daran lässt sich die Frage anschließen, unter welchen Voraussetzungen ein Mensch überhaupt für sein Handeln verantwortlich gemacht werden kann. Eine weiterführende Unterrichtsphase kann das im Medium dargestellte neurowissenschaftliche Menschenbild mit einem christlichen Verständnis des Menschen als verantwortliches und zur Entscheidung befähigtes Wesen in Beziehung setzen. Dabei sollte kein vorschneller Gegensatz zwischen Naturwissenschaft und Religion konstruiert werden. Vielmehr können die Lernenden herausarbeiten, dass beide Perspektiven unterschiedliche Fragestellungen verfolgen und dass empirische Aussagen über neuronale Vorgänge von philosophischen und theologischen Aussagen über Freiheit unterschieden werden müssen. Methodisch eignen sich hierfür Partnerarbeit, Gruppenarbeit, strukturierte Diskussionen, Positionslinien, Gedankenexperimente und schriftliche Urteilsaufgaben. Besonders sinnvoll ist eine abschließende Rückkehr zur Ausgangsfrage. Die Lernenden formulieren nun ein begründetes Urteil darüber, was die Libet Experimente über menschliche Willensfreiheit aussagen können und wo die Grenzen ihrer Aussagekraft liegen. Dadurch werden Sachkompetenz, Deutungskompetenz, Dialogkompetenz und Urteilskompetenz miteinander verbunden.


Prüfungsfragen für eine Klausur in Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Operator Beschreiben: Beschreiben Sie den Aufbau und den Ablauf des ersten Libet Experiments.

Musterantwort: Beim ersten Libet Experiment sollten Versuchspersonen zu einem selbst gewählten Zeitpunkt eine Handbewegung durchführen. Gleichzeitig wurde die Gehirnaktivität gemessen. Zusätzlich sollten die Versuchspersonen mithilfe einer schnell laufenden Uhr bestimmen, zu welchem Zeitpunkt ihnen der Drang zur Bewegung bewusst geworden war. Auf diese Weise konnten der Zeitpunkt des Bereitschaftspotenzials, der Zeitpunkt des bewussten Handlungsimpulses und die tatsächliche Bewegung miteinander verglichen werden.


Aufgabe 2, Operator Erläutern: Erläutern Sie, weshalb das Ergebnis des ersten Libet Experiments als Herausforderung für die Vorstellung eines freien Willens verstanden werden kann.

Musterantwort: Das Experiment zeigte, dass ein Bereitschaftspotenzial im Gehirn bereits auftrat, bevor den Versuchspersonen ihr Handlungsimpuls bewusst wurde. Daraus wurde die These abgeleitet, dass der Prozess, der zu einer Handlung führt, bereits unbewusst begonnen hat, bevor der Mensch bewusst glaubt, sich entschieden zu haben. Dies stellt eine Herausforderung für ein Verständnis von Willensfreiheit dar, nach dem eine bewusste Entscheidung der Ausgangspunkt einer Handlung sein muss. Das Experiment beweist jedoch nicht unmittelbar, dass sämtliche menschlichen Entscheidungen unfrei sind, da die Interpretation des Bereitschaftspotenzials und die Übertragbarkeit des Versuchs auf komplexe Entscheidungen diskutiert werden müssen.


Aufgabe 3, Operator Erklären: Erklären Sie die Bedeutung des sogenannten Vetorechts im zweiten Libet Experiment.

Musterantwort: Im zweiten Experiment sollten Versuchspersonen eine vorbereitete Handlung kurz vor ihrer Ausführung abbrechen. Obwohl zuvor ein Bereitschaftspotenzial gemessen worden war, konnten sie die Handlung noch stoppen. Libet folgerte daraus, dass der bewusste Wille eine Handlung möglicherweise nicht selbst einleitet, ihren Vollzug aber verhindern kann. Freiheit würde nach dieser Interpretation weniger darin bestehen, jeden Handlungsimpuls bewusst hervorzubringen, sondern darin, bestimmte vorbereitete Handlungen nicht auszuführen.


Aufgabe 4, Operator Analysieren: Analysieren Sie zwei im Medium dargestellte Kritikpunkte an den Libet Experimenten.

Musterantwort: Ein erster Kritikpunkt betrifft die Art der untersuchten Entscheidung. Das spontane Bewegen einer Hand ist eine folgenarme Entscheidung und unterscheidet sich deutlich von komplexen Entscheidungen, die nach längerem Nachdenken getroffen werden. Deshalb ist fraglich, ob die Ergebnisse auf bedeutsame moralische oder biografische Entscheidungen übertragen werden können. Ein zweiter Kritikpunkt betrifft die subjektive Bestimmung des bewussten Handlungsimpulses. Die Versuchspersonen müssen selbst angeben, wann sie einen Drang zur Bewegung wahrgenommen haben. Es ist jedoch fraglich, ob sich ein solcher Bewusstseinsvorgang tatsächlich auf einen exakten Zeitpunkt festlegen lässt. Beide Kritikpunkte begrenzen die Reichweite der Schlussfolgerungen, die aus dem Experiment gezogen werden können.


Aufgabe 5, Operator Vergleichen: Vergleichen Sie die Interpretation des ersten Libet Experiments mit der Interpretation des zweiten Experiments hinsichtlich der menschlichen Willensfreiheit.

Musterantwort: Das erste Experiment kann so interpretiert werden, dass eine Handlung bereits neuronal vorbereitet wird, bevor der bewusste Handlungswille wahrgenommen wird. Dies kann gegen ein Verständnis sprechen, nach dem der bewusste Wille eine Handlung vollständig selbst hervorbringt. Das zweite Experiment eröffnet dagegen die Möglichkeit eines Vetos. Obwohl eine Handlung neuronal vorbereitet ist, kann ihre Ausführung noch verhindert werden. Während das erste Experiment somit Zweifel an einer starken Vorstellung von Willensfreiheit hervorruft, lässt das zweite Experiment nach Libets Interpretation einen begrenzten Handlungsspielraum offen. Allerdings wird im Medium darauf hingewiesen, dass auch das Veto mit einem deterministischen Verständnis vereinbar sein könnte.


Aufgabe 6, Operator Erörtern: Erörtern Sie die Aussage: „Wenn unsere Handlungen bereits im Gehirn vorbereitet werden, können Menschen für ihr Handeln nicht verantwortlich sein.“

Musterantwort: Für die Aussage spricht zunächst, dass moralische Verantwortung gewöhnlich voraussetzt, dass Menschen zumindest in einem gewissen Umfang frei handeln können. Wenn jede Handlung vollständig durch vorausgehende neuronale Prozesse festgelegt wäre und der bewusste Wille keinen Einfluss hätte, müsste neu darüber nachgedacht werden, in welchem Sinne Menschen für ihre Handlungen verantwortlich sind. Gegen die Aussage spricht jedoch, dass das Libet Experiment lediglich einfache spontane Bewegungen untersucht. Daraus kann nicht unmittelbar geschlossen werden, dass auch komplexe moralische Entscheidungen vollständig determiniert sind. Außerdem zeigt das zweite Experiment zumindest die Möglichkeit, eine vorbereitete Handlung abzubrechen. Schließlich muss zwischen einer naturwissenschaftlichen Beschreibung neuronaler Vorgänge und der philosophischen Frage nach Verantwortung unterschieden werden. Deshalb liefern die Libet Experimente wichtige Argumente für die Diskussion über Freiheit und Verantwortung, entscheiden diese Frage aber nicht abschließend.


Aufgabe 7, Operator Beurteilen: Beurteilen Sie die Aussagekraft der Libet Experimente für die Frage nach der menschlichen Willensfreiheit.

Musterantwort: Die Libet Experimente besitzen eine wichtige Bedeutung, weil sie zeigen, dass unbewusste neuronale Prozesse bei der Vorbereitung von Handlungen eine Rolle spielen und bereits vor der bewussten Wahrnehmung eines Handlungsimpulses messbar sein können. Ihre Aussagekraft für die grundsätzliche Frage nach menschlicher Willensfreiheit ist jedoch begrenzt. Untersucht werden einfache spontane Bewegungen und keine langfristigen oder moralisch bedeutsamen Entscheidungen. Hinzu kommt die Schwierigkeit, den Zeitpunkt eines subjektiv wahrgenommenen Handlungsimpulses exakt zu bestimmen. Auch das im zweiten Experiment untersuchte Veto kann unterschiedlich interpretiert werden. Ein begründetes Urteil muss deshalb zwischen dem empirischen Befund und seiner philosophischen Deutung unterscheiden. Die Experimente stellen bestimmte Vorstellungen von Willensfreiheit infrage, reichen für sich genommen aber nicht aus, um die umfassende Frage nach menschlicher Freiheit abschließend zu beantworten.

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