Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 im Zusammenhang mit Menschenwürde, Menschenrechten, christlichem Menschenbild und ethischer Verantwortung. Ausgangspunkt kann die Frage sein, wodurch die Würde eines Menschen begründet wird und ob sie von Eigenschaften, Fähigkeiten oder Leistungen abhängig sein darf. Damit lässt sich eine Verbindung zur christlichen Vorstellung der Gottebenbildlichkeit des Menschen herstellen. Die Lernenden können herausarbeiten, dass sowohl ein religiös begründetes Verständnis als auch der vorliegende philosophisch ethische Ansatz die Würde grundsätzlich jedem Menschen zusprechen, dafür jedoch unterschiedliche Begründungswege verwenden.
Aufgrund seiner sprachlichen und argumentativen Dichte sollte der Text schrittweise erschlossen werden. Vor der Lektüre können die Lernenden zunächst eigene Vorstellungen von Menschenwürde formulieren. Denkbar ist beispielsweise die Impulsfrage, was ein Mensch mindestens benötigt, damit ein menschenwürdiges Leben möglich ist. Die Antworten können gesammelt und anschließend mit den vier im Text genannten Grundgütern verglichen werden. Dadurch erhalten die Lernenden einen konkreten Zugang zu einem zunächst abstrakt erscheinenden ethischen Begriff.
Bei der Texterschließung bietet sich eine arbeitsteilige Vorgehensweise an. Die Lernenden untersuchen die vier Komponenten Versorgung mit dem Lebensnotwendigen, Freiheit von starken und dauerhaften Schmerzen, minimale Freiheit und minimale Selbstachtung. Jede Gruppe erläutert eine Komponente und sucht im Text nach Beispielen für deren Verletzung. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengeführt. Dabei kann deutlich werden, dass Menschenwürde nach Auffassung des Autors nicht nur verlangt, bestimmte Handlungen zu unterlassen. Sie kann auch die Verpflichtung einschließen, aktiv dafür zu sorgen, dass grundlegende menschliche Bedürfnisse und Rechte geschützt werden.
Von besonderer didaktischer Bedeutung ist die Unterscheidung zwischen Schutz vor Eingriffen und Anspruch auf Unterstützung. Die Lernenden können anhand konkreter Situationen untersuchen, ob Menschenwürde ausschließlich verletzt wird, wenn einem Menschen aktiv Schaden zugefügt wird, oder auch dann, wenn notwendige Hilfe unterbleibt. Beispiele wie Hunger, medizinisch behandelbare Schmerzen, Armut oder die Verfolgung von Minderheiten ermöglichen eine problemorientierte Diskussion. Dabei sollte zwischen der Position des Autors und eigenen begründeten Urteilen der Lernenden unterschieden werden.
Für eine Vertiefung bietet sich ein Vergleich mit Artikel 1 des Grundgesetzes und dem christlichen Menschenbild an. Die Lernenden können untersuchen, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen einer rechtlichen, philosophischen und religiösen Begründung der Menschenwürde bestehen. Auch die Gottebenbildlichkeit nach Genesis 1 kann als Vergleichstext herangezogen werden. Dadurch wird sichtbar, dass unterschiedliche Traditionen zu der Vorstellung gelangen können, dass jedem Menschen ein grundlegender und nicht von Leistung abhängiger Wert zukommt.
Anspruchsvoller ist die Auseinandersetzung mit Kant. Die Lernenden können zunächst die Aussage erläutern, dass Menschen niemals lediglich als Mittel behandelt werden sollen. Anschließend untersuchen sie die Kritik des Autors an dieser Bestimmung. Der Text argumentiert, dass Menschen auch ohne einen instrumentellen Zweck grausam behandelt und in ihrer Würde verletzt werden können. An dieser Stelle bietet sich eine strukturierte Diskussion darüber an, ob die vier vorgeschlagenen Grundgüter ausreichen, um Menschenwürde angemessen zu bestimmen.
Zum Abschluss können die Lernenden eigene Fallbeispiele beurteilen. Geeignet sind etwa Situationen aus den Bereichen Armut, Flucht, medizinische Versorgung, Pflege, Diskriminierung oder gesellschaftliche Ausgrenzung. Sie prüfen anhand der vier Komponenten, ob und in welcher Weise die Menschenwürde betroffen ist. Auf diese Weise wird die reine Textwiedergabe überschritten und die ethische Urteilsfähigkeit gefördert. Zugleich lernen die Lernenden, zwischen einer persönlichen Meinung und einem argumentativ begründeten ethischen Urteil zu unterscheiden.
Aufgabe 1: Beschreiben Sie, was der Autor unter Menschenwürde versteht.
Operator: beschreiben, Anforderungsbereich I
Musterlösung:
Der Autor versteht Menschenwürde als einen grundlegenden Anspruch, der jedem Menschen unabhängig von Leistungen, Verdiensten oder persönlichen Eigenschaften zukommt. Menschenwürde beinhaltet nach seiner Auffassung ein Mindestmaß an grundlegenden Rechten. Dazu gehören vier zentrale Grundgüter: die Versorgung mit den notwendigen Mitteln zum Leben, die Freiheit von starken und dauerhaften Schmerzen, ein Mindestmaß an Freiheit und ein Mindestmaß an Selbstachtung. Diese Rechte gelten für alle Menschen, auch für diejenigen, die selbst die Rechte anderer missachten.
Aufgabe 2: Erläutern Sie die vier Komponenten der Menschenwürde, die im Text genannt werden.
Operator: erläutern, Anforderungsbereich II
Musterlösung:
Die erste Komponente besteht in der Versorgung mit dem Lebensnotwendigen. Dazu gehören beispielsweise Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft. Der Autor betrachtet diese Versorgung als besonders grundlegend, weil Freiheit und Selbstachtung kaum verwirklicht werden können, wenn die körperliche Existenz eines Menschen bedroht ist.
Die zweite Komponente ist die Freiheit von starken und dauerhaften Schmerzen. Wenn Schmerzen medizinisch gelindert werden könnten, dies aber ohne ausreichenden Grund unterlassen wird, kann nach Auffassung des Autors die Menschenwürde verletzt werden.
Die dritte Komponente bildet ein Mindestmaß an Freiheit. Menschen dürfen beispielsweise nicht versklavt oder vollständig der willkürlichen Herrschaft anderer Menschen unterworfen werden.
Die vierte Komponente ist die minimale Selbstachtung. Menschen sollen nicht so behandelt werden, dass ihnen ihr grundlegender Wert als Person abgesprochen wird. Dazu gehört beispielsweise der Schutz vor Erniedrigung, Verfolgung und schwerwiegenden Eingriffen in die Privatsphäre.
Aufgabe 3: Analysieren Sie, inwiefern Menschenwürde nach Auffassung des Autors sowohl vor Handlungen als auch vor Unterlassungen schützt.
Operator: analysieren, Anforderungsbereich II
Musterlösung:
Der Autor unterscheidet zwei Formen möglicher Verletzungen der Menschenwürde. Einerseits kann die Würde durch aktives Handeln verletzt werden. Als Beispiele nennt er Folter, Versklavung und die Verfolgung von Minderheiten. Menschen werden dabei unmittelbar durch das Verhalten anderer geschädigt.
Andererseits kann Menschenwürde auch durch Unterlassen verletzt werden. Dies ist der Fall, wenn Menschen notwendige Hilfe vorenthalten wird, obwohl Hilfe möglich wäre. Der Autor nennt beispielsweise das Verhungernlassen oder das Zulassen der Verfolgung von Minderheiten. Auch das Unterlassen einer möglichen Schmerzbehandlung kann nach diesem Verständnis die Menschenwürde verletzen.
Damit erhält das Menschenwürdeprinzip eine doppelte Bedeutung. Es setzt Grenzen für das, was Menschen anderen antun dürfen, verlangt aber zugleich einen Mindeststandard dessen, was Menschen füreinander gewährleisten müssen.
Aufgabe 4: Erläutern Sie die Kritik des Autors an einem Verständnis von Menschenwürde, das vor allem die Freiheit in den Mittelpunkt stellt.
Operator: erläutern, Anforderungsbereich II
Musterlösung:
Der Autor kritisiert, dass Menschenwürde häufig vor allem mit Freiheit verbunden wird. Seiner Auffassung nach reicht dies nicht aus, weil Freiheit bestimmte materielle Voraussetzungen benötigt. Ein Mensch, der hungert, keine Unterkunft besitzt oder unter starken Schmerzen leidet, kann seine Freiheit nur eingeschränkt wahrnehmen. Deshalb betrachtet der Autor die Versorgung mit dem Lebensnotwendigen als eine grundlegende Voraussetzung für die Verwirklichung weiterer Bestandteile der Menschenwürde. Menschenwürde verlangt nach diesem Verständnis deshalb nicht nur Freiheit von staatlichen oder gesellschaftlichen Eingriffen, sondern auch die Sicherung grundlegender Lebensbedingungen.
Aufgabe 5: Vergleichen Sie das Verständnis der Menschenwürde im Text mit dem christlichen Gedanken der Gottebenbildlichkeit des Menschen.
Operator: vergleichen, Anforderungsbereich II
Musterlösung:
Eine Gemeinsamkeit besteht darin, dass die Würde des Menschen in beiden Vorstellungen nicht von Leistung, Erfolg, gesellschaftlicher Stellung oder besonderen Fähigkeiten abhängig ist. Nach dem Gedanken der Gottebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch eine besondere Würde, weil der Mensch als Geschöpf und Ebenbild Gottes verstanden wird. Auch der Autor geht davon aus, dass jedem Menschen grundlegende Rechte unabhängig von seinen Leistungen und Verdiensten zukommen.
Ein wesentlicher Unterschied besteht in der Begründung. Die christliche Vorstellung begründet die besondere Stellung des Menschen religiös durch seine Beziehung zu Gott. Der vorliegende Text entwickelt dagegen einen philosophisch ethischen Zugang und beschreibt konkrete Grundgüter, die zum Schutz der Menschenwürde notwendig sind. Beide Ansätze können somit zu ähnlichen Forderungen nach dem Schutz jedes Menschen führen, begründen diese Forderungen jedoch auf unterschiedliche Weise.
Aufgabe 6: Beurteilen Sie die Aussage, dass Menschenwürde auch durch unterlassene Hilfe verletzt werden kann. Beziehen Sie die Argumentation des Textes sowie ein eigenes Beispiel ein.
Operator: beurteilen, Anforderungsbereich III
Musterlösung:
Die Aussage lässt sich mit der Argumentation des Textes begründen. Wenn Menschenwürde bestimmte grundlegende Rechte umfasst, genügt es nicht immer, Menschen lediglich keinen Schaden zuzufügen. In bestimmten Situationen muss auch dafür gesorgt werden, dass grundlegende Bedürfnisse geschützt werden.
Dies lässt sich am Beispiel eines schwer erkrankten Menschen verdeutlichen. Wenn eine wirksame Behandlung starker Schmerzen verfügbar ist, sie einem Menschen aber ohne ausreichenden Grund verweigert wird, wird ihm nicht aktiv Schmerz zugefügt. Dennoch wird vermeidbares Leiden zugelassen. Nach dem Verständnis des Autors kann deshalb auch dieses Unterlassen die Menschenwürde verletzen.
Gleichzeitig muss geprüft werden, ob eine Person oder Institution tatsächlich helfen kann und welche Verantwortung sie besitzt. Nicht jedes nicht verhinderte Leid kann automatisch einer einzelnen Person zugerechnet werden. Überzeugend ist die Aussage daher besonders in Situationen, in denen grundlegende Bedürfnisse gefährdet sind, Hilfe tatsächlich möglich ist und eine konkrete Verantwortung zum Handeln besteht.
Aufgabe 7: Beurteilen Sie, ob die vier im Text genannten Grundgüter ausreichen, um Menschenwürde umfassend zu bestimmen.
Operator: beurteilen, Anforderungsbereich III
Musterlösung:
Die vier Grundgüter bieten eine hilfreiche Grundlage, weil sie zentrale Voraussetzungen eines menschenwürdigen Lebens benennen. Nahrung und andere Existenzmittel sichern das Überleben. Die Freiheit von schweren Schmerzen schützt die körperliche Integrität. Minimale Freiheit schützt Menschen vor vollständiger Fremdbestimmung. Selbstachtung berücksichtigt schließlich die persönliche und soziale Dimension der Menschenwürde.
Allerdings kann gefragt werden, ob diese vier Aspekte tatsächlich alle Dimensionen der Menschenwürde erfassen. Denkbar wären weitere Gesichtspunkte wie soziale Zugehörigkeit, Schutz vor Diskriminierung, Bildung oder Möglichkeiten gesellschaftlicher Teilhabe. Andererseits versteht der Autor seine vier Komponenten ausdrücklich als Mindestbestand. Sie sollen daher nicht alle Bedingungen eines guten Lebens beschreiben, sondern eine Grenze markieren, die bei keinem Menschen unterschritten werden darf.
Die vier Grundgüter können deshalb als tragfähiger Ausgangspunkt für die Bestimmung eines Mindeststandards der Menschenwürde verstanden werden. Für eine umfassendere Vorstellung von einem menschenwürdigen Leben können jedoch weitere Aspekte erforderlich sein.