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Fachverband Ethik Baden Württemberg

Fachverband Ethik Baden Württemberg

Sterbehilfe

Veröffentlichung:1.1.2007

Das Medium ist der Zeitungsartikel „Bei Anruf Tod“ von Jens Schneider. Im Mittelpunkt steht der Fall der 79 Jahre alten Bettina S., die mit Unterstützung des ehemaligen Hamburger Justizsenators Roger Kusch ihr Leben beendete. Der Artikel stellt heraus, dass die Frau nach eigener Aussage nicht an einer schweren Erkrankung oder an unerträglichen Schmerzen litt, sondern vor allem Angst vor zunehmender Abhängigkeit und einem möglichen Leben in einem Pflegeheim hatte. Kusch begründet seine Unterstützung mit dem Selbstbestimmungsrecht und der Forderung nach Respekt vor dem Sterbewunsch eines Menschen. Dieser Position wird im Artikel unter anderem die Auffassung der damaligen bayerischen Justizministerin Beate Merk gegenübergestellt. Sie betont Fürsorge, menschlichen Beistand und die Möglichkeiten der Palliativmedizin. Das Medium eröffnet dadurch grundlegende ethische Fragen nach dem Verhältnis von Selbstbestimmung und Lebensschutz, nach der Verantwortung gegenüber alten und hilfebedürftigen Menschen sowie nach den Aufgaben von Medizin, Gesellschaft und Angehörigen. Zugleich stellt sich die Frage, ob jeder frei geäußerte Sterbewunsch respektiert werden muss oder ob Fürsorge auch bedeuten kann, einem solchen Wunsch zunächst zu widersprechen und andere Möglichkeiten der Hilfe anzubieten.

Products

Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Sekundarstufe I besonders für Unterrichtseinheiten zu Sterben und Tod, Menschenwürde, christlichem Menschenbild, Selbstbestimmung, Gewissen, Verantwortung, Sterbebegleitung, Palliativmedizin und Nächstenliebe. Der Fall ermöglicht eine intensive ethische Auseinandersetzung, weil zwei zunächst nachvollziehbare Prinzipien miteinander in Spannung geraten. Einerseits steht die Forderung, die Selbstbestimmung eines Menschen auch am Lebensende ernst zu nehmen. Andererseits besteht die Verpflichtung, menschliches Leben zu schützen und Menschen in Krisen, Einsamkeit, Angst und Hilfsbedürftigkeit nicht allein zu lassen.

Vor der eigentlichen Textarbeit sollten zentrale Begriffe geklärt werden. Insbesondere müssen unterschiedliche Formen der Hilfe am Lebensende voneinander unterschieden werden. Sterbebegleitung und Palliativmedizin verfolgen das Ziel, Schmerzen und andere Belastungen zu lindern und Menschen bis zum Tod zu begleiten. Der Verzicht auf bestimmte medizinische Maßnahmen entsprechend dem Willen eines Patienten ist ebenfalls von einer gezielten Tötung zu unterscheiden. Auch Suizidassistenz und Tötung auf Verlangen sind begrifflich nicht gleichzusetzen. Eine klare Begriffsklärung ist für die weitere ethische Urteilsbildung unverzichtbar.

Da das Medium einen konkreten Suizid behandelt, ist eine besonders sensible Unterrichtsgestaltung notwendig. Die konkrete Durchführung des Suizids sollte nicht zum Gegenstand vertiefender Beschäftigung gemacht werden. Im Mittelpunkt sollten die ethischen Argumente und die Möglichkeiten menschlicher Unterstützung stehen. Persönliche Erfahrungen mit Suizid, schwerer Krankheit oder dem Tod nahestehender Menschen dürfen nicht eingefordert werden. Lernende sollten jederzeit die Möglichkeit besitzen, sich bei belastenden Gesprächsinhalten zurückzunehmen.

Als Einstieg eignet sich die Frage „Was bedeutet ein selbstbestimmtes Leben im Alter?“. Die Lernenden können zunächst Begriffe wie Freiheit, Sicherheit, Hilfe, Gemeinschaft, Selbstständigkeit, Würde und Fürsorge sammeln. Erst anschließend wird der Fall des Artikels eingeführt. Dadurch wird verhindert, dass die Unterrichtsstunde unmittelbar mit dem Suizid beginnt. Gleichzeitig erkennen die Lernenden, dass die Frage nach Selbstbestimmung weit über Entscheidungen über das Lebensende hinausgeht.

Bei der Texterschließung können zunächst die Positionen von Bettina S., Roger Kusch und Beate Merk herausgearbeitet werden. Bettina S. äußert vor allem ihre Schwierigkeiten mit dem Altern und ihre Angst vor einem möglichen Pflegeheim. Kusch stellt die Selbstbestimmung in den Mittelpunkt und betrachtet es als respektlos, den Sterbewunsch der Frau nicht anzuerkennen. Merk betont dagegen gesellschaftliche Fürsorge und argumentiert, dass Menschen in einer solchen Situation Unterstützung und Begleitung benötigen. Die Lernenden können die Positionen den ethischen Prinzipien Selbstbestimmung, Lebensschutz, Fürsorge, Nächstenliebe und Verantwortung zuordnen.

Besonders wichtig ist die Frage, was Selbstbestimmung bedeutet. Im ersten Schritt kann die Aussage Kuschs untersucht werden, dass der Wille eines Menschen respektiert werden müsse. Anschließend kann gefragt werden, ob Respekt immer bedeutet, einen geäußerten Wunsch unmittelbar zu akzeptieren. Die Lernenden können anhand anderer Lebenssituationen erkennen, dass Menschen in Krisen Entscheidungen treffen können, bei denen Unterstützung und Beratung von besonderer Bedeutung sind. Dadurch wird ein differenzierter Begriff von Selbstbestimmung entwickelt. Selbstbestimmung setzt nicht nur die Möglichkeit einer Entscheidung voraus, sondern auch Information, Freiheit von unangemessenem Druck und die Möglichkeit, Alternativen wahrzunehmen.

Aus religionspädagogischer Perspektive bietet sich die Verbindung mit dem christlichen Menschenbild an. Die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit kann verdeutlichen, dass die Würde eines Menschen nicht von Gesundheit, Jugend, Selbstständigkeit oder Leistungsfähigkeit abhängt. Auch ein alter, kranker, pflegebedürftiger oder vollständig von anderen Menschen abhängiger Mensch besitzt unverlierbare Würde. Dadurch kann die im Artikel erkennbare Angst vor Abhängigkeit kritisch reflektiert werden. Die Lernenden können fragen, welches gesellschaftliche Bild von Alter und Pflege entsteht, wenn der Verlust von Selbstständigkeit hauptsächlich als Verlust von Lebensqualität betrachtet wird.

Ein weiterer Zugang ergibt sich aus dem christlichen Verständnis des Lebens als Gabe. Dieses Verständnis kann den Schutz des menschlichen Lebens begründen. Es sollte jedoch nicht lediglich als Verbotsperspektive vermittelt werden. Christlicher Lebensschutz beinhaltet ebenso die Verpflichtung, Bedingungen zu schaffen, unter denen Menschen auch in Krankheit, Einsamkeit und Abhängigkeit würdevoll leben können. Dadurch werden Hospizarbeit, Palliativmedizin, Pflege und soziale Unterstützung zu wichtigen Bestandteilen der ethischen Diskussion.

Die Aussage „Ich kann nicht sagen, dass ich leide“ eignet sich als Ausgangspunkt für eine vertiefende Textanalyse. Die Lernenden können untersuchen, wodurch der Sterbewunsch der dargestellten Frau dennoch begründet wird. Dabei können Angst vor Abhängigkeit, Verlust von Selbstständigkeit und Sorge vor einem Pflegeheim herausgearbeitet werden. Anschließend kann gefragt werden, welche Verantwortung eine Gesellschaft besitzt, wenn Menschen das Altern und mögliche Pflegebedürftigkeit als so bedrohlich wahrnehmen. Dadurch verschiebt sich die Perspektive von einer rein individuellen Entscheidung hin zu gesellschaftlicher Verantwortung.

Methodisch eignet sich eine ethische Fallanalyse. Die Lernenden untersuchen zunächst die Situation, bestimmen die Interessen und Ängste der Beteiligten und ordnen anschließend Argumente ethischen Prinzipien zu. Dabei können Menschenwürde, Selbstbestimmung, Lebensschutz, Fürsorge, Verantwortung und Nächstenliebe verwendet werden. Erst danach entwickeln die Lernenden ein begründetes Urteil. Auf diese Weise wird verhindert, dass die Diskussion lediglich aus spontanen persönlichen Meinungen besteht.

Eine weitere Möglichkeit ist die Arbeit mit einem fiktiven Ethikrat. Lernende übernehmen Perspektiven einer alten Person mit Angst vor Pflegebedürftigkeit, einer Angehörigen oder eines Angehörigen, einer Ärztin oder eines Arztes aus der Palliativmedizin, einer Pflegekraft und einer christlichen Ethikerin oder eines christlichen Ethikers. Dabei sollte der Arbeitsauftrag nicht lauten, über Leben oder Tod einer konkreten Person zu entscheiden. Stattdessen kann gefragt werden, welche Hilfen, Rechte und Schutzmaßnahmen eine Gesellschaft Menschen mit einem Sterbewunsch anbieten sollte.

Besonders geeignet ist auch eine strukturierte Diskussion zur Aussage „Einen Menschen ernst zu nehmen bedeutet, jede selbstbestimmte Entscheidung zu respektieren“. Zunächst können Argumente gesammelt werden, die diese Aussage unterstützen. Anschließend werden mögliche Einwände formuliert. Die Lernenden können dabei erkennen, dass Respekt vor einer Person und Zustimmung zu jeder ihrer Entscheidungen nicht dasselbe bedeuten müssen. Gerade Fürsorge kann verlangen, Gründe eines Sterbewunsches ernst zu nehmen und Unterstützungsmöglichkeiten zu eröffnen.

Die im Artikel dargestellte Gegenüberstellung von Suizidassistenz und Palliativmedizin ermöglicht eine weitere Vertiefung. Die Lernenden können recherchieren oder anhand zusätzlicher Unterrichtsmaterialien erarbeiten, welche Aufgaben Palliativmedizin und Hospizarbeit übernehmen. Dadurch wird sichtbar, dass Entscheidungen am Lebensende nicht nur die Alternative zwischen maximaler medizinischer Behandlung und Suizid umfassen. Schmerztherapie, menschliche Begleitung, Pflege und psychosoziale Unterstützung bilden weitere Handlungsmöglichkeiten.

Auch der Begriff Nächstenliebe lässt sich kontrovers erschließen. Die Lernenden können fragen, was Nächstenliebe gegenüber einem Menschen bedeutet, der nicht mehr leben möchte. Eine Position könnte darin bestehen, seinen erklärten Willen zu respektieren. Eine andere könnte Nächstenliebe gerade darin sehen, den Menschen nicht aufzugeben, seine Ängste ernst zu nehmen und ihm Unterstützung anzubieten. Diese Spannung ermöglicht eine differenzierte Auseinandersetzung mit christlicher Ethik.

Ein weiterer Schwerpunkt kann auf gesellschaftlichem Druck liegen. Lernende können untersuchen, ob eine Gesellschaft mit weitreichenden Möglichkeiten der Suizidassistenz unbeabsichtigt Erwartungen an alte oder pflegebedürftige Menschen erzeugen könnte. Denkbar wäre die Sorge, anderen nicht zur Last fallen zu wollen. Dem steht die Forderung gegenüber, selbstbestimmte Entscheidungen nicht allein aufgrund möglicher gesellschaftlicher Risiken einzuschränken. Auch hier müssen Freiheit und Schutz gegeneinander abgewogen werden.

Für die abschließende Urteilsbildung eignet sich die Frage „Was schuldet eine Gesellschaft einem Menschen, der sterben möchte?“. Die Lernenden sollten dabei nicht nur zwischen Zustimmung und Ablehnung entscheiden, sondern konkrete Formen der Verantwortung benennen. Dazu können Beratung, medizinische Versorgung, Palliativmedizin, Pflege, soziale Kontakte, Schutz vor Druck und die Achtung der persönlichen Würde gehören. Dadurch wird das Thema nicht auf die Frage nach der Erlaubtheit von Sterbehilfe reduziert.

Das Medium fördert Sachkompetenz, Methodenkompetenz, Perspektivübernahme, religiöse Deutungskompetenz und ethische Urteilskompetenz. Besonders wichtig ist die Erkenntnis, dass Menschenwürde, Selbstbestimmung, Lebensschutz und Fürsorge nicht vorschnell gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Eine verantwortete ethische Urteilsbildung muss die Freiheit eines Menschen ebenso ernst nehmen wie seine Verletzlichkeit und seine Abhängigkeit von Beziehungen und gesellschaftlicher Unterstützung.


Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1: Zusammenfassen

Operator: Zusammenfassen

Fasse den im Artikel dargestellten Fall und den daraus entstehenden ethischen Konflikt in eigenen Worten zusammen.

Musterantwort:

Der Artikel berichtet über die 79 Jahre alte Bettina S., die ihr Leben mit Unterstützung von Roger Kusch beendete. Sie litt nach eigener Aussage nicht an einer schweren Erkrankung, empfand das Altern jedoch als zunehmend belastend und hatte Angst davor, später in einem Pflegeheim leben zu müssen. Kusch unterstützte ihren Sterbewunsch und begründete dies mit dem Recht auf Selbstbestimmung. Kritische Stimmen vertreten dagegen die Auffassung, dass einem Menschen in einer solchen Situation vor allem Unterstützung, Begleitung und Möglichkeiten der Palliativmedizin angeboten werden sollten. Der zentrale ethische Konflikt besteht deshalb zwischen Selbstbestimmung und dem Schutz menschlichen Lebens sowie zwischen der Achtung eines Sterbewunsches und der Verpflichtung zu Fürsorge und Hilfe.


Aufgabe 2: Herausarbeiten

Operator: Herausarbeiten

Arbeite die unterschiedlichen Positionen von Roger Kusch und Beate Merk heraus.

Musterantwort:

Roger Kusch stellt das Selbstbestimmungsrecht in den Mittelpunkt. Nach seiner Auffassung muss ein ernsthaft geäußerter Sterbewunsch respektiert werden. Er betrachtet es als respektlos, einen Menschen von einer solchen Entscheidung abbringen zu wollen.

Beate Merk vertritt eine andere Position. Sie betont, dass ein Mensch, der Angst vor Pflegebedürftigkeit oder einem Pflegeheim hat, Unterstützung und Beistand benötigt. Die gesellschaftliche Aufgabe bestehe ihrer Ansicht nach nicht in der Unterstützung des Suizids, sondern in besserer Betreuung und in den Möglichkeiten der Palliativmedizin.

Der zentrale Unterschied besteht somit darin, dass Kusch die individuelle Selbstbestimmung besonders stark gewichtet, während Merk die Fürsorge und gesellschaftliche Verantwortung in den Vordergrund stellt.


Aufgabe 3: Analysieren

Operator: Analysieren

Analysiere, wie Roger Kusch im Artikel dargestellt wird. Berücksichtige dabei die sprachliche Gestaltung des Textes.

Musterantwort:

Der Artikel stellt Roger Kusch deutlich distanziert dar. Bereits der Gegensatz zwischen der lebhaft wirkenden Bettina S. und dem als steif und formelhaft beschriebenen Kusch erzeugt einen auffälligen Kontrast. Seine Sprache wird als technisch dargestellt. Dadurch entsteht der Eindruck einer nüchternen und emotional distanzierten Haltung gegenüber dem Tod.

Kritisch wirkt außerdem die Beschreibung seines öffentlichen Auftretens. Der Artikel hebt hervor, dass er Videos präsentiert und ausführlich über den Fall berichtet. Dadurch wird die Frage aufgeworfen, ob neben seiner ethischen Überzeugung auch öffentliche Aufmerksamkeit eine Rolle spielen könnte.

Die Darstellung ist somit nicht neutral. Durch Wortwahl, Kontraste und die Auswahl bestimmter Aussagen wird eine kritische Distanz gegenüber Kuschs Vorgehen erzeugt.


Aufgabe 4: Erläutern

Operator: Erläutern

Erläutere anhand der christlichen Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit, welche Bedeutung die Menschenwürde für die Diskussion über Sterbehilfe besitzt.

Musterantwort:

Nach der christlichen Vorstellung ist jeder Mensch Ebenbild Gottes. Daraus wird die besondere und unverlierbare Würde jedes Menschen abgeleitet. Diese Würde hängt nicht von Gesundheit, Alter, Selbstständigkeit oder Leistungsfähigkeit ab.


Für die Diskussion über Sterbehilfe bedeutet dies zunächst, dass auch alte, kranke und pflegebedürftige Menschen einen uneingeschränkten Wert besitzen. Niemand sollte das Gefühl bekommen, aufgrund seiner Abhängigkeit weniger wert zu sein oder anderen zur Last zu fallen.

Menschenwürde bedeutet jedoch auch, Menschen als selbstbestimmte Personen ernst zu nehmen. Dadurch entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen dem Schutz des Lebens und der Achtung persönlicher Entscheidungen. Eine christlich ethische Auseinandersetzung muss deshalb sowohl den besonderen Wert menschlichen Lebens als auch die Ängste, Wünsche und Würde der betroffenen Person berücksichtigen.


Aufgabe 5: Vergleichen

Operator: Vergleichen

Vergleiche die Prinzipien Selbstbestimmung und Fürsorge im Zusammenhang mit einem Sterbewunsch.

Musterantwort:

Das Prinzip der Selbstbestimmung betont das Recht eines Menschen, Entscheidungen über das eigene Leben zu treffen. Ein erwachsener Mensch soll grundsätzlich nicht zum Objekt der Entscheidungen anderer werden.

Das Prinzip der Fürsorge richtet den Blick stärker auf die Verletzlichkeit eines Menschen. Ein Sterbewunsch kann beispielsweise mit Angst, Einsamkeit, Schmerzen oder der Sorge vor Abhängigkeit verbunden sein. Fürsorge bedeutet deshalb, diese Gründe ernst zu nehmen und Unterstützung anzubieten.

Beide Prinzipien müssen nicht zwangsläufig Gegensätze sein. Eine fürsorgliche Begleitung kann die Selbstbestimmung eines Menschen unterstützen, indem sie ihm Informationen, Hilfe und Alternativen eröffnet. Ein ethischer Konflikt entsteht jedoch dann, wenn die selbstbestimmte Entscheidung eines Menschen und das von anderen wahrgenommene Bedürfnis nach Schutz miteinander in Spannung geraten.


Aufgabe 6: Erläutern

Operator: Erläutern

Erläutere, warum die Aussage Bettina S. „Ich kann nicht sagen, dass ich leide“ für die ethische Bewertung des Falles von besonderer Bedeutung ist.

Musterantwort:

Die Aussage ist bedeutsam, weil der Sterbewunsch im dargestellten Fall nicht mit einer schweren körperlichen Erkrankung oder unerträglichen Schmerzen begründet wird. Stattdessen stehen das Erleben des Alterns, der Verlust von Selbstständigkeit und die Angst vor einem möglichen Pflegeheim im Mittelpunkt.

Dadurch stellt sich die Frage, wann die Unterstützung eines Sterbewunsches ethisch gerechtfertigt sein könnte. Gleichzeitig wird die gesellschaftliche Verantwortung sichtbar. Wenn ein Mensch vor allem aus Angst vor zukünftiger Pflegebedürftigkeit sterben möchte, muss gefragt werden, welche Unterstützung, Betreuung und Lebensperspektiven angeboten werden können.

Die Aussage lenkt den Blick deshalb von der rein individuellen Entscheidung auf die sozialen Bedingungen, unter denen ein Sterbewunsch entsteht.


Aufgabe 7: Beurteilen

Operator: Beurteilen

Beurteile die Aussage: „Respekt vor der Selbstbestimmung bedeutet, einen Sterbewunsch ohne Widerspruch zu akzeptieren.“

Musterantwort:

Für die Aussage spricht, dass Selbstbestimmung verlangt, einen Menschen und seine Entscheidungen ernst zu nehmen. Ein erwachsener Mensch darf nicht grundsätzlich bevormundet werden.

Gegen die Aussage spricht jedoch, dass Respekt nicht mit uneingeschränkter Zustimmung gleichgesetzt werden kann. Ein Sterbewunsch kann mit Angst, Einsamkeit, Krankheit oder einer persönlichen Krise verbunden sein. Einen Menschen ernst zu nehmen kann deshalb auch bedeuten, nach seinen Gründen zu fragen, ihm zuzuhören und Möglichkeiten der Unterstützung anzubieten.

Die Aussage ist daher zu einseitig. Selbstbestimmung muss respektiert werden, gleichzeitig gehört zu verantwortlicher Fürsorge, die Situation eines Menschen sorgfältig wahrzunehmen. Widerspruch, Beratung und Hilfsangebote können Ausdruck von Respekt sein, wenn sie nicht in Bevormundung oder Zwang übergehen.


Aufgabe 8: Erörtern

Operator: Erörtern

Erörtere die Aussage: „Die Aufgabe der Gesellschaft besteht nicht darin, Menschen beim Sterben zu helfen, sondern ihnen beim Leben zu helfen.“

Musterantwort:

Für die Aussage spricht der besondere Wert menschlichen Lebens. Eine Gesellschaft trägt Verantwortung dafür, Menschen in schwierigen Lebenssituationen nicht allein zu lassen. Gute Pflege, medizinische Versorgung, Palliativmedizin, Beratung und soziale Kontakte können dazu beitragen, Ängste und Belastungen zu vermindern. Besonders alte und pflegebedürftige Menschen dürfen nicht das Gefühl bekommen, anderen zur Last zu fallen.

Die Aussage kann jedoch als zu einfach kritisiert werden, wenn sie die Selbstbestimmung schwer leidender Menschen vollständig ausblendet. Hilfe darf nicht bedeuten, Menschen gegen ihren Willen zu bevormunden. Auch die individuellen Vorstellungen von Würde und Lebensqualität müssen ernst genommen werden.

Aus christlich ethischer Perspektive besitzt die Begleitung eines leidenden Menschen eine besondere Bedeutung. Nächstenliebe zeigt sich in Nähe, Fürsorge und der Bereitschaft, einen Menschen auch in schwierigen Lebensphasen nicht allein zu lassen. Gleichzeitig müssen seine Wünsche und Ängste ernst genommen werden. Gesellschaftliche Verantwortung besteht deshalb sowohl im Schutz verletzlicher Menschen als auch in der Achtung ihrer Würde und Selbstbestimmung.


Aufgabe 9: Erörtern

Operator: Erörtern

Erörtere aus christlich ethischer Perspektive die Frage: „Darf Selbstbestimmung über den Schutz des Lebens gestellt werden?“

Musterantwort:

Für eine starke Gewichtung der Selbstbestimmung spricht die Würde des Menschen als eigenverantwortliche Person. Menschen müssen wichtige Entscheidungen über ihr eigenes Leben grundsätzlich selbst treffen können. Eine völlige Missachtung des persönlichen Willens könnte selbst eine Verletzung der Menschenwürde darstellen.

Für den Lebensschutz spricht die christliche Vorstellung vom besonderen Wert des menschlichen Lebens. Dieser Wert hängt nicht von Gesundheit, Selbstständigkeit oder Leistungsfähigkeit ab. Gerade Menschen in Situationen von Krankheit, Einsamkeit und Pflegebedürftigkeit benötigen besonderen Schutz.

Die beiden Prinzipien lassen sich deshalb nicht einfach gegeneinander ausspielen. Selbstbestimmung ist wichtig, aber Entscheidungen entstehen immer innerhalb konkreter Lebensbedingungen. Lebensschutz darf umgekehrt nicht bedeuten, den Willen eines Menschen vollständig zu ignorieren.

Eine christlich ethische Position muss deshalb Freiheit und Fürsorge miteinander verbinden. Sie muss den Wert des Lebens schützen und gleichzeitig den Menschen mit seinen Ängsten, Wünschen und Entscheidungen ernst nehmen.


Aufgabe 10: Stellung nehmen

Operator: Stellung nehmen

Nimm begründet Stellung zu der Aussage: „Die angemessene Antwort auf die Angst vor Pflegebedürftigkeit ist menschliche Begleitung und nicht Sterbehilfe.“

Musterantwort:

Für die Aussage spricht, dass Pflegebedürftigkeit den Wert und die Würde eines Menschen nicht vermindert. Aus christlicher Perspektive besitzt jeder Mensch unabhängig von seiner Selbstständigkeit die gleiche Würde. Eine Gesellschaft trägt deshalb Verantwortung dafür, Menschen auch im Alter Sicherheit, Pflege, soziale Beziehungen und menschliche Nähe zu ermöglichen.

Wenn ein Sterbewunsch vor allem aus Angst vor Einsamkeit, Abhängigkeit oder einem Pflegeheim entsteht, sollten diese Ängste ernst genommen und konkrete Hilfen angeboten werden. Gute Pflege, Beratung, soziale Unterstützung und Begleitung können neue Perspektiven eröffnen.

Gleichzeitig darf menschliche Begleitung nicht zu einer bevormundenden Haltung führen. Die betroffene Person muss mit ihren Wünschen und Ängsten ernst genommen werden.

Die Aussage lässt sich daher überzeugend begründen, wenn menschliche Begleitung nicht als Zwang zum Weiterleben verstanden wird. Sie bedeutet vielmehr, einen Menschen nicht allein zu lassen und Bedingungen zu schaffen, unter denen er sich auch in Abhängigkeit als wertvoll und angenommen erfahren kann.


Aufgabe 11: Erörtern

Operator: Erörtern

Erörtere die Frage: „Kann die Möglichkeit von Sterbehilfe gesellschaftlichen Druck auf alte und pflegebedürftige Menschen erzeugen?“

Musterantwort:

Für diese Befürchtung spricht, dass alte oder pflegebedürftige Menschen sich möglicherweise als Belastung für Angehörige oder die Gesellschaft wahrnehmen. Wenn die Möglichkeit eines begleiteten Suizids selbstverständlich erscheint, könnte bei einzelnen Menschen der Eindruck entstehen, sie müssten rechtfertigen, warum sie weiterhin umfangreiche Hilfe in Anspruch nehmen.

Dagegen lässt sich einwenden, dass die Möglichkeit selbstbestimmter Entscheidungen nicht automatisch gesellschaftlichen Druck erzeugt. Entscheidend sind die rechtlichen, sozialen und medizinischen Bedingungen sowie der Schutz vor Einflussnahme.

Aus ethischer Perspektive muss deshalb beides berücksichtigt werden. Menschen brauchen Selbstbestimmung, zugleich müssen besonders verletzliche Personen vor Druck geschützt werden. Eine Gesellschaft sollte deutlich vermitteln, dass Alter, Krankheit und Pflegebedürftigkeit den Wert eines Menschen nicht vermindern und dass niemand aufgrund seiner Hilfsbedürftigkeit das Gefühl bekommen darf, anderen zur Last zu fallen.

Hessen

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Sekundarstufe II | Q3 Ethik – die Frage nach Gut und Böse

Q3.4 Herausforderungen für Kirche und Ethik durch neue Erkenntnisse in Biologie und Medizin.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.3 Das Leben verantworten: Grundfragen medizinischer Ethik.

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