Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Klasse 10 besonders im Zusammenhang mit den Themen Menschenwürde, Menschenbild, Schöpfungsverantwortung, Bioethik, Gentechnik, Freiheit, Selbstbestimmung und Verantwortung. Der Text bietet die Möglichkeit, eine philosophische Position zur Menschenwürde mit religiösen Vorstellungen vom Menschen ins Gespräch zu bringen. Besonders ergiebig ist dabei die Frage, wodurch Menschenwürde begründet wird und welche Grenzen sich daraus für den technischen Zugriff auf menschliches Leben ergeben.
Aufgrund seiner anspruchsvollen Sprache sollte der Text für Lernende schrittweise erschlossen werden. Als Einstieg bietet sich ein Gedankenexperiment an. Die Lernenden können sich vorstellen, Eltern könnten vor der Geburt ihres Kindes bestimmte genetische Eigenschaften auswählen. Zunächst können Eigenschaften gesammelt werden, die Eltern möglicherweise beeinflussen möchten, beispielsweise die Vermeidung einer schweren Erbkrankheit, körperliche Eigenschaften oder bestimmte Fähigkeiten. Anschließend wird gefragt, ob alle diese Eingriffe ethisch gleich zu beurteilen sind. Dadurch entsteht die für Habermas entscheidende Unterscheidung zwischen Therapie und Optimierung.
Vor der vertieften Textarbeit sollten zentrale Begriffe geklärt werden. Dazu gehören Menschenwürde, Würde menschlichen Lebens, Person, Anerkennung, Reziprozität, Symmetrie, Autonomie, Paternalismus, Konsens, Therapie, genetische Programmierung und Eugenik. Insbesondere die Begriffe Reziprozität und Symmetrie benötigen eine altersgerechte Erläuterung. Reziprozität kann als Gegenseitigkeit verstanden werden. Symmetrie bezeichnet bei Habermas eine Beziehung, in der Personen einander grundsätzlich als gleichberechtigt anerkennen. Die Lernenden können diese Begriffe zunächst an Beispielen aus ihrem Alltag erschließen und anschließend auf Habermas übertragen.
Ein erster Schwerpunkt der Textarbeit sollte auf Habermas Verständnis von Menschenwürde liegen. Die Lernenden können herausarbeiten, dass Menschenwürde für ihn nicht wie eine körperliche oder geistige Eigenschaft verstanden werden kann. Sie entsteht vielmehr in Beziehungen gegenseitiger Anerkennung. Menschen begegnen sich als Personen, die einander Rechte zugestehen und Pflichten voneinander erwarten können. Methodisch kann dieser Gedanke durch ein Schaubild verdeutlicht werden, in dessen Mittelpunkt zwei Personen stehen, die sich gegenseitig Freiheit, Rechte und Verantwortung zugestehen.
Anschließend sollte die Unterscheidung zwischen Menschenwürde und Würde menschlichen Lebens untersucht werden. Habermas bezeichnet vorgeburtliches menschliches Leben nicht einfach als rechtlich voll entwickelte Person. Trotzdem besitzt es für ihn einen moralischen Wert und darf nicht beliebig behandelt werden. Diese Differenzierung eröffnet einen anspruchsvollen Zugang zur Frage nach dem moralischen Status menschlichen Lebens vor der Geburt. Im Unterricht sollte dabei deutlich zwischen der Darstellung von Habermas Position und einer eigenen ethischen Bewertung unterschieden werden.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Bedeutung von Sozialisation und menschlicher Beziehung. Habermas vertritt die Auffassung, dass genetische Informationen allein noch nicht bestimmen, wer eine Person ist. Menschliche Individualität entsteht auch durch Sprache, Beziehungen, Erziehung und gesellschaftliche Anerkennung. Dieser Gedanke lässt sich gut mit der Frage verbinden, was einen Menschen zu dem Menschen macht, der er ist. Die Lernenden können unterschiedliche Einflussfaktoren wie Gene, Familie, Freundschaften, Erziehung, eigene Entscheidungen, gesellschaftliche Erfahrungen und Religion sammeln. Dadurch wird verständlich, warum Habermas eine rein biologische Bestimmung des Menschen zurückweist.
Für die weitere Erschließung ist die Unterscheidung zwischen therapeutischem Eingriff und genetischer Optimierung zentral. Habermas hält einen therapeutischen Eingriff unter bestimmten Bedingungen für moralisch begründbar. Entscheidend ist die Annahme, dass die spätere Person einem Eingriff vernünftigerweise zustimmen könnte, wenn dadurch beispielsweise ein schweres Leiden verhindert wird. Dies bezeichnet Habermas als unterstellten Konsens. Die Lernenden können anhand verschiedener Fallbeispiele prüfen, wann eine solche Zustimmung plausibel angenommen werden könnte und wann dies problematisch wird.
Besonders geeignet ist eine Gegenüberstellung unterschiedlicher Fälle. In einem ersten Fall wird durch einen genetischen Eingriff eine schwere Krankheit verhindert. In einem zweiten Fall wählen Eltern eine bestimmte Körpergröße. In einem dritten Fall soll eine besondere körperliche Leistungsfähigkeit gefördert werden. Die Lernenden können jeweils untersuchen, welches Ziel verfolgt wird, ob ein späterer Konsens angenommen werden kann, wer die Entscheidung trifft und welche Auswirkungen die Entscheidung auf die Selbstbestimmung der späteren Person haben könnte.
Im Zentrum von Habermas Kritik steht die genetische Programmierung. Für Lernende sollte verdeutlicht werden, dass Habermas nicht behauptet, Eltern dürften keinerlei Einfluss auf ihre Kinder ausüben. Auch Erziehung beeinflusst Kinder erheblich. Der entscheidende Unterschied besteht für ihn in der Möglichkeit späterer Auseinandersetzung. Ein erwachsener Mensch kann sich kritisch mit seiner Erziehung beschäftigen, Entscheidungen seiner Eltern zurückweisen und seinen eigenen Lebensweg verändern. Eine gezielt vorgenommene genetische Veränderung kann dagegen nicht auf dieselbe Weise rückgängig gemacht werden. Genau hierin erkennt Habermas eine besondere Form von Paternalismus.
Methodisch bietet sich an dieser Stelle ein Vergleich von Erziehung und genetischer Programmierung an. Die Lernenden untersuchen Gemeinsamkeiten und Unterschiede hinsichtlich Absicht, Einfluss, Dauerhaftigkeit, Veränderbarkeit und Zustimmung. Dadurch wird die zentrale Argumentation von Habermas verständlicher: Nicht jeder Einfluss von Eltern ist problematisch, sondern besonders eine unumkehrbare Festlegung, bei der eine Person über wesentliche Voraussetzungen einer anderen Person entscheidet.
Für den Religionsunterricht bietet sich anschließend ein Vergleich mit dem christlichen Menschenbild an. Die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit kann Habermas Verständnis gegenseitiger Anerkennung gegenübergestellt werden. Während die christliche Tradition die besondere Würde des Menschen mit seiner Beziehung zu Gott verbinden kann, entwickelt Habermas eine Begründung aus den Beziehungen gleichberechtigter Personen. Die Lernenden können Gemeinsamkeiten und Unterschiede herausarbeiten. Beide Ansätze können beispielsweise dazu führen, dass Menschen nicht ausschließlich nach ihrem Nutzen, ihrer Leistungsfähigkeit oder ihren gewünschten Eigenschaften beurteilt werden.
Zur abschließenden Urteilsbildung können die Lernenden einen konkreten Fall genetischer Veränderung untersuchen. Dabei sollte ein festes ethisches Prüfschema verwendet werden. Zunächst wird das Problem beschrieben. Anschließend werden die betroffenen Personen und Interessen benannt. Danach werden zentrale Werte wie Menschenwürde, Selbstbestimmung, Gesundheit, Fürsorge, Gleichheit und Verantwortung bestimmt. Schließlich werden Handlungsalternativen geprüft und ein begründetes Urteil formuliert. Habermas Position dient dabei als eine ethische Perspektive, die von den Lernenden nachvollzogen, geprüft und mit weiteren religiösen oder philosophischen Positionen verglichen werden kann.
Das Medium eignet sich damit besonders zur Förderung von Sachkompetenz, Deutungskompetenz, Perspektivübernahme, Dialogkompetenz, Argumentationskompetenz und ethischer Urteilskompetenz. Zugleich ermöglicht es eine grundlegende Auseinandersetzung mit der Frage, ob technische Möglichkeiten nur danach beurteilt werden sollten, was sie bewirken können, oder auch danach, welche Beziehungen zwischen Menschen durch ihre Anwendung entstehen.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie, wie Habermas Menschenwürde versteht.
Musterantwort:
Habermas versteht Menschenwürde nicht als eine natürliche Eigenschaft, die ein Mensch so besitzt wie eine bestimmte Augenfarbe oder Intelligenz. Menschenwürde entsteht für ihn in Beziehungen zwischen Personen. Menschen erkennen sich gegenseitig als gleichberechtigte Mitglieder einer moralischen Gemeinschaft an. Sie gestehen einander Rechte zu und können gegenseitig die Einhaltung von Pflichten erwarten.
Entscheidend sind deshalb Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung. Menschenwürde bezeichnet die besondere Unantastbarkeit einer Person innerhalb solcher Beziehungen gegenseitiger Anerkennung.
Aufgabe 2: Arbeiten Sie den Unterschied zwischen „Menschenwürde“ und „Würde des menschlichen Lebens“ bei Habermas heraus.
Musterantwort:
Habermas unterscheidet zwischen der Menschenwürde einer Person und der Würde menschlichen Lebens. Menschenwürde im engeren rechtlichen und moralischen Sinn verbindet er mit Personen, die Teil einer Gemeinschaft gegenseitiger Anerkennung sind.
Vorgeburtliches menschliches Leben bezeichnet Habermas dagegen nicht bereits in demselben Sinne als Person. Dennoch besitzt es für ihn einen besonderen moralischen Wert. Daraus entstehen moralische und rechtliche Schutzpflichten.
Die Unterscheidung bedeutet daher nicht, dass vorgeburtliches Leben wertlos wäre. Habermas möchte vielmehr unterschiedliche Formen moralischen und rechtlichen Schutzes begrifflich voneinander unterscheiden.
Aufgabe 3: Erläutern Sie die Bedeutung von Gegenseitigkeit und Gleichberechtigung für Habermas Verständnis moralischer Beziehungen.
Musterantwort:
Für Habermas begegnen sich Personen innerhalb einer moralischen Gemeinschaft grundsätzlich als Gleichberechtigte. Sie können einander Rechte zusprechen, Forderungen stellen und Pflichten voneinander erwarten. Eine solche Beziehung beruht auf Gegenseitigkeit.
Gleichberechtigung bedeutet dabei, dass keine Person grundsätzlich einen höheren moralischen Status besitzt als eine andere. Eine Person darf deshalb nicht dauerhaft und einseitig über eine andere verfügen.
Diese Vorstellung ist für Habermas wichtig, weil er daran seine Kritik genetischer Programmierung entwickelt. Wenn ein Mensch unwiderruflich über wesentliche genetische Eigenschaften eines anderen Menschen entscheidet, entsteht eine Beziehung, in der diese Gegenseitigkeit problematisch werden kann.
Aufgabe 4: Erläutern Sie, warum ein Mensch nach Habermas nicht allein durch seine genetische Ausstattung bestimmt wird.
Musterantwort:
Habermas geht davon aus, dass die genetische Ausstattung zwar eine wichtige biologische Grundlage des Menschen bildet, aber nicht vollständig bestimmt, wer eine Person ist. Menschen entwickeln ihre Individualität innerhalb sozialer Beziehungen.
Bereits nach der Geburt tritt das Kind in eine Welt ein, in der andere Menschen mit ihm sprechen, auf es reagieren und es als Person anerkennen. Durch Sprache, Erziehung, Beziehungen und gesellschaftliche Erfahrungen entwickelt sich das Kind weiter.
Personale Identität entsteht deshalb nicht allein durch DNA. Sie bildet sich auch in einem sozialen Prozess. Habermas wendet sich damit gegen ein Menschenbild, das den Menschen ausschließlich auf seine genetischen Eigenschaften reduziert.
Aufgabe 5: Erklären Sie, unter welchen Bedingungen ein gentechnischer Eingriff nach Habermas moralisch vertretbar sein kann.
Musterantwort:
Habermas hält gentechnische Eingriffe nicht grundsätzlich für moralisch problematisch. Entscheidend sind Art, Ziel und Reichweite des Eingriffs.
Bei einem therapeutischen Eingriff kann nach Habermas angenommen werden, dass die spätere Person zustimmen würde, wenn der Eingriff beispielsweise eine besonders schwere Krankheit oder ein extremes Leiden verhindert. Da ein Embryo selbst noch keine Zustimmung geben kann, muss diese Zustimmung zunächst unterstellt werden.
Eine solche unterstellte Zustimmung ist für Habermas besonders dann plausibel, wenn ein schweres Übel verhindert werden soll, von dem vernünftigerweise angenommen werden kann, dass kein Mensch es für sich wünschen würde. Damit unterscheidet Habermas therapeutische Eingriffe von Eingriffen, die bestimmte erwünschte Eigenschaften erzeugen sollen.
Aufgabe 6: Analysieren Sie Habermas Kritik an einer genetischen Programmierung des Menschen.
Musterantwort:
Habermas kritisiert genetische Programmierung vor allem deshalb, weil eine Person dauerhaft über Eigenschaften einer anderen Person entscheidet. Die zukünftige Person kann bei dieser Entscheidung nicht mitwirken und ihr nicht zustimmen.
Dadurch entsteht nach Habermas eine asymmetrische Beziehung. Die programmierende Person entscheidet über genetische Voraussetzungen eines anderen Menschen, ohne dass dieser die Entscheidung später rückgängig machen kann.
Habermas sieht darin eine besondere Form des Paternalismus. Ein Mensch entscheidet für einen anderen Menschen, welche Eigenschaften für dessen zukünftiges Leben wünschenswert sein sollen.
Das Problem liegt für Habermas somit nicht nur im gentechnischen Verfahren selbst. Entscheidend ist die Beziehung, die dadurch zwischen Personen entsteht. Sie kann die Vorstellung gefährden, dass Menschen einander grundsätzlich als gleichberechtigte und selbstbestimmte Personen begegnen.
Aufgabe 7: Vergleichen Sie Erziehung und genetische Programmierung anhand der Argumentation von Habermas.
Musterantwort:
Sowohl Erziehung als auch genetische Programmierung beeinflussen die Entwicklung eines Kindes. Eltern treffen in beiden Fällen Entscheidungen, die Auswirkungen auf das spätere Leben ihres Kindes besitzen können.
Habermas sieht jedoch einen wichtigen Unterschied. Mit der eigenen Erziehung kann sich ein Mensch später kritisch auseinandersetzen. Er kann Wertvorstellungen seiner Eltern ablehnen, Entscheidungen neu bewerten und einen anderen Lebensweg einschlagen.
Eine genetische Programmierung ist dagegen körperlich festgelegt und kann nicht auf dieselbe Weise durch spätere Auseinandersetzung verändert werden. Die Entscheidung wurde bereits vor der Möglichkeit eigener Zustimmung getroffen.
Für Habermas besitzt genetische Programmierung deshalb eine besondere ethische Bedeutung. Ihr Einfluss ist in einer anderen Weise unumkehrbar als der Einfluss von Erziehung.
Aufgabe 8: Wenden Sie Habermas Argumentation auf folgenden Fall an: Eltern können durch einen sicheren genetischen Eingriff verhindern, dass ihr zukünftiges Kind an einer schweren erblichen Krankheit erkrankt.
Musterantwort:
Nach Habermas könnte ein solcher Eingriff grundsätzlich moralisch vertretbar sein. Der Eingriff verfolgt ein therapeutisches Ziel. Er soll eine schwere Erkrankung verhindern und nicht bestimmte gewünschte Eigenschaften nach den persönlichen Vorstellungen der Eltern erzeugen.
Da das zukünftige Kind zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht selbst zustimmen kann, müsste seine Zustimmung angenommen werden. Bei einer schweren Erkrankung könnte plausibel unterstellt werden, dass die spätere Person der Verhinderung dieser Erkrankung zustimmen würde.
Entscheidend wäre jedoch, dass tatsächlich die Vermeidung eines schweren gesundheitlichen Übels das Ziel des Eingriffs ist. Habermas unterscheidet deshalb zwischen therapeutischer Gentechnik und einer genetischen Programmierung, bei der Eltern Eigenschaften entsprechend ihren eigenen Vorstellungen auswählen.
Aufgabe 9: Wenden Sie Habermas Argumentation auf folgenden Fall an: Eltern möchten die genetischen Voraussetzungen ihres zukünftigen Kindes so verändern lassen, dass es voraussichtlich besonders groß und sportlich wird.
Musterantwort:
Dieser Fall wäre aus Habermas Perspektive problematischer als die Verhinderung einer schweren Krankheit. Die Eltern versuchen hier nicht, ein eindeutig schweres gesundheitliches Übel zu vermeiden. Sie wählen vielmehr Eigenschaften aus, die sie persönlich für wünschenswert halten.
Eine Zustimmung des zukünftigen Kindes lässt sich dabei schwer unterstellen. Es ist nicht sicher, ob die spätere Person dieselben Vorstellungen von einem gelungenen Leben besitzt wie ihre Eltern.
Außerdem entsteht eine asymmetrische Beziehung. Die Eltern legen bestimmte genetische Voraussetzungen fest, die das Kind später nicht rückgängig machen kann. Dadurch bestimmen sie einen Teil seines zukünftigen Lebens nach ihren eigenen Vorstellungen.
Habermas würde darin die Gefahr einer paternalistischen genetischen Programmierung erkennen, weil die spätere Person nicht als gleichberechtigter Partner einer möglichen Zustimmung behandelt werden kann.
Aufgabe 10: Vergleichen Sie Habermas Verständnis der Menschenwürde mit der christlichen Vorstellung der Gottebenbildlichkeit.
Musterantwort:
Habermas und die christliche Vorstellung der Gottebenbildlichkeit können beide dazu beitragen, die besondere Würde des Menschen zu begründen. Sie verwenden jedoch unterschiedliche Ausgangspunkte.
Im christlichen Menschenbild kann Menschenwürde damit begründet werden, dass jeder Mensch von Gott geschaffen und Ebenbild Gottes ist. Seine Würde hängt deshalb nicht von Leistung, Gesundheit oder gesellschaftlicher Anerkennung ab.
Habermas entwickelt dagegen eine philosophische und gesellschaftliche Begründung. Menschenwürde zeigt sich für ihn in Beziehungen gegenseitiger Anerkennung zwischen gleichberechtigten Personen. Menschen erkennen sich gegenseitig als Träger von Rechten und Pflichten an.
Eine Gemeinsamkeit liegt darin, dass beide Vorstellungen einer rein funktionalen Bewertung des Menschen widersprechen. Ein Mensch soll nicht ausschließlich danach beurteilt werden, wie leistungsfähig oder nützlich er ist.
Ein Unterschied besteht vor allem in der Begründung. Die Gottebenbildlichkeit verweist auf die Beziehung des Menschen zu Gott, während Habermas Menschenwürde aus zwischenmenschlichen Beziehungen gegenseitiger Anerkennung entwickelt.
Aufgabe 11: Erörtern Sie die Aussage: „Wenn Eltern für ihr Kind nur das Beste wollen, dürfen sie auch dessen genetische Eigenschaften auswählen.“ Beziehen Sie Habermas Position ein.
Musterantwort:
Für die Aussage könnte sprechen, dass Eltern grundsätzlich Verantwortung für das Wohl ihres Kindes übernehmen. Sie treffen viele Entscheidungen, die das zukünftige Leben des Kindes beeinflussen. Wenn ein genetischer Eingriff beispielsweise eine schwere Krankheit verhindern kann, könnte er als Ausdruck elterlicher Fürsorge verstanden werden.
Problematisch wird die Aussage jedoch, wenn Eltern selbst bestimmen, welche Eigenschaften ein gelungenes Leben ausmachen. Ein Kind könnte andere Vorstellungen von seinem Leben entwickeln als seine Eltern.
Habermas betont außerdem die Bedeutung gegenseitiger Anerkennung und Gleichberechtigung. Eine genetische Festlegung kann von der späteren Person nicht rückgängig gemacht werden. Die Eltern treffen damit eine unumkehrbare Entscheidung über körperliche Voraussetzungen eines anderen Menschen.
Deshalb muss zwischen therapeutischen Eingriffen und genetischer Optimierung unterschieden werden. Die Vermeidung einer schweren Erkrankung kann eher mit einer angenommenen Zustimmung der späteren Person begründet werden. Bei der Auswahl gewünschter Eigenschaften ist eine solche Zustimmung deutlich schwieriger anzunehmen.
Elterliche Fürsorge allein reicht daher nicht als Begründung für jede genetische Veränderung aus. Zusätzlich müssen Selbstbestimmung, Menschenwürde, mögliche Zustimmung und die Freiheit des zukünftigen Menschen berücksichtigt werden.
Aufgabe 12: Beurteilen Sie die Frage, ob therapeutische Gentechnik und genetische Optimierung ethisch unterschiedlich bewertet werden sollten. Beziehen Sie Habermas Argumentation ein.
Musterantwort:
Eine unterschiedliche Bewertung lässt sich mit Habermas dadurch begründen, dass Therapie und Optimierung verschiedene Ziele verfolgen. Therapeutische Gentechnik soll Krankheiten verhindern oder behandeln. Genetische Optimierung soll dagegen Eigenschaften erzeugen, die nach bestimmten Vorstellungen als besonders wünschenswert gelten.
Bei der Verhinderung einer schweren Krankheit kann eher angenommen werden, dass die spätere Person dem Eingriff zustimmen würde. Ein Mensch würde wahrscheinlich nicht wünschen, an einer vermeidbaren schweren Erkrankung zu leiden.
Bei einer Optimierung ist eine solche Zustimmung schwieriger anzunehmen. Ob beispielsweise besondere Körpergröße, außergewöhnliche sportliche Leistungsfähigkeit oder andere Eigenschaften wünschenswert sind, hängt von persönlichen Vorstellungen eines guten Lebens ab.
Aus Habermas Perspektive ist deshalb die Frage entscheidend, ob der Eingriff der Vermeidung eines schweren Übels dient oder ob eine andere Person ihre Vorstellungen vom gelungenen Leben genetisch festlegt. Eine ethische Unterscheidung zwischen Therapie und Optimierung kann daher begründet werden, wobei konkrete Fälle jeweils sorgfältig geprüft werden müssen.
Aufgabe 13: Erörtern Sie, ob genetische Programmierung die Freiheit eines Menschen einschränken kann.
Musterantwort:
Für die Annahme einer Einschränkung spricht, dass genetische Entscheidungen getroffen werden, bevor die betroffene Person selbst zustimmen kann. Wenn Eltern gezielt bestimmte Eigenschaften auswählen, können sie damit Erwartungen an das spätere Leben ihres Kindes verbinden.
Habermas sieht das besondere Problem in der Unumkehrbarkeit. Ein Mensch kann sich später von bestimmten Erziehungszielen seiner Eltern distanzieren. Eine genetische Veränderung kann er dagegen nicht auf dieselbe Weise zurückweisen oder ungeschehen machen.
Andererseits bestimmt die genetische Ausstattung nicht vollständig das Leben eines Menschen. Auch ein genetisch veränderter Mensch bleibt durch eigene Entscheidungen, Beziehungen, Erziehung und gesellschaftliche Erfahrungen geprägt. Genetische Veränderungen legen daher nicht automatisch den gesamten Lebensweg fest.
Habermas Kritik betrifft vor allem die Beziehung zwischen der programmierenden und der programmierten Person. Eine Person entscheidet unwiderruflich über Voraussetzungen einer anderen Person, ohne deren Zustimmung einholen zu können. Deshalb kann genetische Programmierung die Bedingungen selbstbestimmter Lebensführung berühren, auch wenn sie das spätere Leben nicht vollständig festlegt.
Aufgabe 14: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Aussage: „Nicht alles, was gentechnisch möglich ist, sollte auch erlaubt sein.“ Berücksichtigen Sie mindestens drei Gedanken von Habermas.
Musterantwort:
Die technische Möglichkeit eines Eingriffs allein reicht nicht aus, um seine ethische Vertretbarkeit zu begründen. Habermas macht zunächst deutlich, dass die Art und das Ziel eines gentechnischen Eingriffs berücksichtigt werden müssen. Ein therapeutischer Eingriff zur Vermeidung einer schweren Erkrankung ist anders zu beurteilen als die Auswahl erwünschter Eigenschaften.
Ein zweiter wichtiger Gedanke ist die Zustimmung. Bei einem zukünftigen Menschen kann sie zum Zeitpunkt des Eingriffs nicht tatsächlich eingeholt werden. Deshalb muss gefragt werden, ob vernünftigerweise angenommen werden kann, dass die spätere Person dem Eingriff zustimmen würde.
Drittens ist die Gleichberechtigung von Personen zu berücksichtigen. Genetische Programmierung kann eine asymmetrische Beziehung schaffen, weil eine Person dauerhaft über genetische Voraussetzungen einer anderen Person entscheidet.
Schließlich muss die Selbstbestimmung des zukünftigen Menschen berücksichtigt werden. Technische Möglichkeiten sollten nicht nur danach beurteilt werden, ob sie bestimmte erwünschte Ergebnisse erzeugen können. Ebenso wichtig ist die Frage, welches Menschenbild und welche zwischenmenschlichen Beziehungen durch ihre Anwendung gefördert werden.
Daher sollten gentechnische Möglichkeiten anhand von Menschenwürde, Selbstbestimmung, Zustimmung, therapeutischem Nutzen, Gleichberechtigung und Verantwortung ethisch geprüft werden.
Aufgabe 15: Entwickeln Sie aus Habermas Argumentation Kriterien für eine ethische Beurteilung gentechnischer Eingriffe am Menschen.
Musterantwort:
Ein erstes Kriterium ist das Ziel des Eingriffs. Es muss geprüft werden, ob eine schwere Erkrankung verhindert werden soll oder ob Eigenschaften entsprechend persönlichen Vorstellungen optimiert werden sollen.
Ein zweites Kriterium ist die Zustimmung. Es sollte gefragt werden, ob die spätere Person dem Eingriff wahrscheinlich zustimmen würde. Je stärker ein Eingriff lediglich persönlichen Vorstellungen anderer entspricht, desto schwieriger ist eine solche Zustimmung anzunehmen.
Ein drittes Kriterium ist die Selbstbestimmung. Ein Eingriff sollte daraufhin untersucht werden, welche Auswirkungen er auf die Möglichkeit der späteren Person besitzt, ihr eigenes Leben selbst zu gestalten.
Ein viertes Kriterium ist die Gleichberechtigung. Zu prüfen ist, ob zwischen den beteiligten Personen eine dauerhafte Beziehung der Überordnung und Unterordnung entsteht.
Ein fünftes Kriterium ist die Unumkehrbarkeit. Je weniger eine Entscheidung später verändert werden kann, desto sorgfältiger muss ihre ethische Rechtfertigung sein.
Ein sechstes Kriterium ist die Menschenwürde. Der zukünftige Mensch sollte nicht lediglich als Objekt der Wünsche, Planungen oder Vorstellungen anderer behandelt werden.
Mit diesen Kriterien lässt sich überprüfen, ob ein gentechnischer Eingriff mit einem Menschenbild vereinbar ist, das Freiheit, Gleichheit, gegenseitige Anerkennung und Verantwortung in den Mittelpunkt stellt.