Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht der Klasse 10 besonders zur Behandlung der Themen Menschenwürde, Sterben und Tod, medizinische Ethik, christliches Menschenbild, Selbstbestimmung und Verantwortung. Der Text ermöglicht den Lernenden einen differenzierten Zugang zu einer ethischen Problemstellung, die sowohl individuelle als auch gesellschaftliche, medizinische, rechtliche und religiöse Dimensionen besitzt. Eine zentrale didaktische Chance besteht darin, dass Mieth keine einfache Entscheidung zwischen Selbstbestimmung und Fürsorge fordert. Die Lernenden werden vielmehr mit der Notwendigkeit konfrontiert, unterschiedliche Werte und Interessen wahrzunehmen, gegeneinander abzuwägen und ein begründetes ethisches Urteil zu entwickeln.
Vor der eigentlichen Textarbeit empfiehlt sich eine lebensweltliche Annäherung an das Thema Patientenverfügung. Die Lernenden können zunächst überlegen, warum Menschen Wünsche für eine zukünftige medizinische Behandlung festhalten möchten. Dabei können Fragen entstehen, wie weit ein Mensch über zukünftige Behandlungssituationen entscheiden kann, ob eine früher getroffene Entscheidung immer dem späteren Willen entspricht und welche Verantwortung Angehörige sowie medizinisches Personal tragen. Persönliche Erfahrungen mit Krankheit oder Sterben sollten dabei nicht eingefordert werden. Das Thema besitzt eine hohe existentielle Bedeutung und verlangt deshalb eine sensible Gesprächsführung sowie die Möglichkeit, persönliche Distanz zu wahren.
Für die Texterschließung bietet sich zunächst eine Klärung zentraler Begriffe an. Dazu gehören Selbstbestimmung, Fürsorge, Patientenverfügung, vorausverfügter Wille, mutmaßlicher Wille, Menschenwürde, Lebenserhaltung und Palliativmedizin. Anschließend können die zehn Regeln arbeitsteilig untersucht werden. Die Lernenden erhalten beispielsweise jeweils eine oder zwei Regeln und formulieren deren zentrale Aussage in eigenen Worten. Danach werden die Ergebnisse zusammengeführt. Auf diese Weise wird der umfangreiche und sprachlich anspruchsvolle Text überschaubar.
In einem weiteren Arbeitsschritt können die Lernenden die Regeln verschiedenen ethischen Bereichen zuordnen. Einige Aussagen beschäftigen sich besonders mit Selbstbestimmung und dem vorausverfügten Willen. Andere behandeln die Verantwortung des medizinischen Personals, die Bedeutung der Fürsorge, Entscheidungen über lebenserhaltende Maßnahmen, religiöse Vorstellungen oder die rechtliche Kontrolle. Dadurch erkennen die Lernenden, dass Entscheidungen am Lebensende nicht ausschließlich eine private Angelegenheit des einzelnen Menschen darstellen. Sie betreffen vielmehr ein Geflecht unterschiedlicher Verantwortungsbereiche.
Von besonderer Bedeutung ist Mieths Unterscheidung zwischen dem früher geäußerten Willen und den gegenwärtigen Lebensäußerungen eines Menschen. An dieser Stelle kann ein Gedankenexperiment eingesetzt werden. Eine Person hat viele Jahre zuvor eine Patientenverfügung erstellt und kann sich aufgrund einer Erkrankung inzwischen nicht mehr sprachlich äußern. Ihr gegenwärtiges Verhalten lässt jedoch Lebensfreude und Wohlbefinden erkennen. Die Lernenden können untersuchen, welche Bedeutung dem früheren Willen und welche Bedeutung den aktuellen Lebensäußerungen zukommen könnte. Dadurch wird Mieths Vorstellung verständlich, dass personale Identität zwar Kontinuität besitzt, aber zugleich Entwicklung und Veränderung einschließt.
Einen weiteren Schwerpunkt sollte das Verhältnis von Selbstbestimmung und Fürsorge bilden. Mieth warnt davor, beide Prinzipien als Gegensätze zu verstehen. Methodisch eignet sich eine Gegenüberstellung der beiden Begriffe. Die Lernenden können zunächst sammeln, welche Gefahren entstehen, wenn ausschließlich die Selbstbestimmung berücksichtigt wird, und anschließend untersuchen, welche Probleme eine Fürsorge verursachen kann, die den Willen des betroffenen Menschen nicht ernst nimmt. Daraus kann die Einsicht entwickelt werden, dass ethisch verantwortete Fürsorge die Selbstbestimmung nicht beseitigen, sondern unterstützen soll. Gleichzeitig entbindet die Selbstbestimmung medizinisches Personal und Angehörige nicht von ihrer Verantwortung.
Für die ethische Urteilsbildung eignet sich die Arbeit mit einem konstruierten Fallbeispiel. Die Lernenden erhalten eine Situation, in der eine Patientenverfügung vorliegt, deren Aussagen jedoch nicht eindeutig auf die aktuelle Erkrankung übertragen werden können. Unterschiedliche Perspektiven können berücksichtigt werden, etwa die Perspektive des betroffenen Menschen, einer vertrauten Person, einer behandelnden Ärztin oder eines behandelnden Arztes, einer Pflegekraft und einer Person aus der Krankenhausseelsorge. Die Lernenden prüfen die jeweiligen Argumente und entwickeln anschließend eine begründete Entscheidung. Entscheidend ist dabei weniger das Ergebnis als die Qualität der Argumentation und die Berücksichtigung unterschiedlicher Werte.
Auch Mieths christliche Perspektive in der neunten Regel sollte gesondert erschlossen werden. Die Lernenden können untersuchen, welche Grenze Mieth menschlicher Selbstbestimmung aus religiöser Perspektive setzt. Dabei sollte deutlich werden, dass die christliche Perspektive die Patientenverfügung nicht grundsätzlich ablehnt. Sie relativiert vielmehr die Vorstellung einer vollständigen Verfügung des Menschen über sein eigenes Leben. Der Gedanke des Vertrauens auf Gott und auf die Fürsorge anderer Menschen eröffnet eine Perspektive, in der Selbstbestimmung als Beziehungsgeschehen verstanden werden kann.
Methodisch bietet sich abschließend eine strukturierte ethische Urteilsbildung an. Die Lernenden formulieren zunächst die ethische Problemfrage, benennen betroffene Personen und Interessen, bestimmen zentrale Werte wie Selbstbestimmung, Leben, Würde, Fürsorge und Verantwortung, untersuchen mögliche Handlungsalternativen und deren Folgen und formulieren anschließend ein begründetes Sachurteil und Werturteil. Das Medium fördert damit insbesondere Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, Dialogkompetenz, Argumentationskompetenz und ethische Urteilskompetenz.
Prüfungsfragen für eine Klausur in Klasse 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Beschreiben Sie das zentrale ethische Problem, mit dem sich Dietmar Mieth in seinen zehn Regeln für Patientenverfügungen beschäftigt.
Musterantwort:
Mieth beschäftigt sich mit der Frage, welche Bedeutung die Selbstbestimmung eines Menschen bei medizinischen Entscheidungen am Lebensende besitzen soll. Eine Patientenverfügung ermöglicht einem Menschen, im Voraus festzulegen, welche medizinischen Behandlungen er in einer späteren Situation wünscht oder ablehnt. Problematisch wird dies, wenn die Person ihren Willen später nicht mehr äußern kann. Dann muss entschieden werden, wie verbindlich die frühere Entscheidung ist und welche Bedeutung die aktuelle Situation der Person besitzt. Mieth versucht deshalb, Selbstbestimmung, Schutz des Lebens, Fürsorge, medizinische Verantwortung und Menschenwürde miteinander zu verbinden.
Aufgabe 2: Arbeiten Sie heraus, welche Bedeutung Mieth der Selbstbestimmung des Menschen beimisst.
Musterantwort:
Mieth misst der Selbstbestimmung eine sehr hohe Bedeutung bei. Er bezeichnet sie als einen besonders wichtigen Faktor bei der Behandlung von Patienten. Der Wille des betroffenen Menschen muss deshalb grundsätzlich berücksichtigt werden. Eine Patientenverfügung ist für Mieth eine wichtige Möglichkeit, diesen Willen auch für Situationen festzuhalten, in denen sich eine Person später nicht mehr äußern kann.
Mieth versteht Selbstbestimmung jedoch nicht als grenzenlose Verfügungsmacht. In bestimmten Situationen können andere Werte wie Lebenserhaltung, Fürsorge und der Schutz der Person ebenfalls berücksichtigt werden müssen. Deshalb fordert Mieth Abwägung, Beratung und Kommunikation. Selbstbestimmung bleibt ein zentraler Wert, führt aber nicht automatisch dazu, dass jede frühere Äußerung unabhängig von der aktuellen Situation umgesetzt werden muss.
Aufgabe 3: Erläutern Sie Mieths Unterscheidung zwischen einem früher geäußerten Willen und den aktuellen Lebensäußerungen einer Person.
Musterantwort:
Eine Patientenverfügung wird zu einem Zeitpunkt erstellt, an dem eine Person ihren Willen sprachlich ausdrücken kann. Später kann eine Krankheit dazu führen, dass dies nicht mehr möglich ist. Nach Mieth bleibt dieser Mensch trotzdem eine Person mit vollständiger Würde.
Deshalb sollen neben der früheren Patientenverfügung auch gegenwärtige Lebensäußerungen wahrgenommen werden. Ein Mensch kann beispielsweise durch Gestik, Mimik oder Verhalten Wohlbefinden, Ablehnung oder Zustimmung erkennen lassen, obwohl er keine komplexen sprachlichen Aussagen mehr formulieren kann. Mieth weist darauf hin, dass sich Menschen im Laufe ihres Lebens verändern können. Personale Identität bedeutet für ihn daher sowohl Kontinuität als auch Entwicklung und Wandel. Eine frühere Entscheidung ist wichtig, muss aber verantwortungsvoll auf die konkrete gegenwärtige Situation bezogen werden.
Aufgabe 4: Analysieren Sie Mieths Verhältnisbestimmung von Selbstbestimmung und Fürsorge.
Musterantwort:
Mieth lehnt es ab, Selbstbestimmung und Fürsorge als Gegensätze zu betrachten. Selbstbestimmung bedeutet für ihn, dass der Wille des betroffenen Menschen ernst genommen wird. Fürsorge bedeutet dagegen, dass andere Menschen Verantwortung übernehmen und sich am Wohl des betroffenen Menschen orientieren.
Problematisch wäre eine Fürsorge, bei der medizinisches Personal oder Angehörige gegen den Willen der betroffenen Person entscheiden. Eine solche Fürsorge könnte zur Fremdbestimmung werden. Umgekehrt sieht Mieth aber auch Gefahren, wenn ausschließlich auf die Selbstbestimmung verwiesen wird. Medizinisches Personal könnte sich dadurch aus seiner moralischen Mitverantwortung zurückziehen.
Mieth versucht deshalb, beide Prinzipien miteinander zu verbinden. Fürsorge soll dem Menschen dienen und seine Würde respektieren. Selbstbestimmung wiederum bedeutet nicht, dass andere Personen keine Verantwortung mehr besitzen. Ethische Entscheidungen entstehen somit durch das Zusammenspiel von persönlichem Willen, Fürsorge, Kommunikation und verantwortlicher Abwägung.
Aufgabe 5: Erklären Sie, warum eine Patientenverfügung nach Mieth nicht automatisch umgesetzt werden sollte.
Musterantwort:
Nach Mieth muss eine Patientenverfügung sorgfältig geprüft werden. Eine früher formulierte Entscheidung kann möglicherweise nicht eindeutig auf eine spätere konkrete Krankheitssituation übertragen werden. Deshalb muss geprüft werden, wie lange die Verfügung bereits besteht, ob ihre Aussagen in sich stimmig sind und ob sie tatsächlich auf die aktuelle Situation zutreffen.
Außerdem können sich Menschen und ihre Einstellungen im Laufe ihres Lebens verändern. Auch aktuelle Lebensäußerungen einer nicht mehr sprachfähigen Person können deshalb von Bedeutung sein. Schließlich besitzen medizinisches Personal und andere beteiligte Personen eine eigene Verantwortung. Die Patientenverfügung ist somit von großer Bedeutung, stellt nach Mieth aber keinen Automatismus dar.
Aufgabe 6: Erläutern Sie Mieths christliche Perspektive auf Selbstbestimmung und Patientenverfügung.
Musterantwort:
Mieth erkennt Patientenverfügungen auch aus christlicher Perspektive grundsätzlich an. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass menschliches Leben nach christlichem Verständnis nicht vollständig dem eigenen Willen unterliegt. Der Mensch kann sein Leben nicht vollständig planen und kontrollieren.
Die Frage nach Gottes Willen erinnert nach Mieth daran, dass der Mensch in Beziehungen lebt und auf andere Menschen angewiesen ist. Deshalb verbindet er das eigene Wollen mit dem fürsorglichen Können anderer Menschen. Christliche Ethik bedeutet in diesem Zusammenhang nicht, Selbstbestimmung abzulehnen. Sie macht vielmehr darauf aufmerksam, dass Selbstbestimmung Grenzen besitzt und menschliches Leben von Vertrauen, Beziehungen und Verantwortung geprägt ist.
Aufgabe 7: Vergleichen Sie die Prinzipien Selbstbestimmung und Fürsorge anhand von Mieths Argumentation.
Musterantwort:
Selbstbestimmung und Fürsorge verfolgen unterschiedliche, aber miteinander verbundene Ziele. Selbstbestimmung schützt die Freiheit einer Person und stellt sicher, dass medizinische Entscheidungen nicht einfach gegen ihren Willen getroffen werden. Fürsorge richtet den Blick stärker auf das Wohl und die Bedürfnisse eines Menschen.
Beide Prinzipien können problematisch werden, wenn sie allein betrachtet werden. Eine unbegrenzte Betonung der Selbstbestimmung könnte dazu führen, dass medizinisches Personal seine eigene Verantwortung nicht mehr ausreichend wahrnimmt. Eine unbegrenzte Betonung der Fürsorge könnte dagegen dazu führen, dass andere Menschen darüber bestimmen, was für eine Person angeblich gut ist.
Mieth verbindet deshalb beide Prinzipien. Selbstbestimmung benötigt verantwortliche Fürsorge, während Fürsorge die Selbstbestimmung des Menschen achten muss. Beide sollen letztlich dem Schutz der Würde der Person dienen.
Aufgabe 8: Wenden Sie Mieths Überlegungen auf folgenden Fall an: Eine schwer erkrankte Person kann sich nicht mehr sprachlich äußern. In einer zehn Jahre alten Patientenverfügung lehnt sie bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen ab. Angehörige berichten jedoch, dass die Person in den vergangenen Jahren mehrfach geäußert habe, möglichst lange leben zu wollen.
Musterantwort:
Nach Mieth sollte die Patientenverfügung zunächst ernst genommen werden, da sie Ausdruck der Selbstbestimmung der Person ist. Sie sollte jedoch nicht automatisch umgesetzt werden. Es müsste geprüft werden, ob die Verfügung tatsächlich auf die aktuelle medizinische Situation zutrifft und ob die späteren Äußerungen der Person auf eine Veränderung ihres Willens schließen lassen.
Auch der zeitliche Abstand wäre nach Mieth bedeutsam. Die zehn Jahre alte Verfügung muss im Zusammenhang mit späteren Äußerungen betrachtet werden. Außerdem wären aktuelle Lebensäußerungen der betroffenen Person zu berücksichtigen, soweit diese erkennbar sind.
Die Entscheidung sollte deshalb nicht von einer einzelnen Person getroffen werden. Notwendig wäre ein geregelter Kommunikationsprozess, an dem medizinisches Personal und geeignete vertraute Personen beteiligt sind. Entscheidend wäre die möglichst sorgfältige Ermittlung dessen, was der Würde und dem Willen der betroffenen Person in ihrer konkreten Situation entspricht.
Aufgabe 9: Erörtern Sie die Aussage: „Bei einer Patientenverfügung muss ausschließlich der früher schriftlich festgelegte Wille des Menschen zählen.“ Beziehen Sie Mieths Position in Ihre Überlegungen ein.
Musterantwort:
Für die Aussage spricht zunächst das Prinzip der Selbstbestimmung. Menschen sollen darüber entscheiden können, welchen medizinischen Behandlungen sie zustimmen. Eine Patientenverfügung kann insbesondere dann wichtig werden, wenn sich eine Person später nicht mehr äußern kann. Würde eine solche Verfügung grundsätzlich nicht beachtet, könnte dies das Recht auf Selbstbestimmung erheblich einschränken.
Gegen eine ausschließliche Orientierung am früheren schriftlichen Willen spricht jedoch, dass sich Menschen verändern können. Mieth betont, dass personale Kontinuität auch Entwicklung und Wandel einschließt. Eine Patientenverfügung kann außerdem viele Jahre alt sein oder eine medizinische Situation nicht genau erfassen. Auch aktuelle Lebensäußerungen der betroffenen Person können eine Bedeutung besitzen.
Mieths Position spricht deshalb für eine Verbindung von Selbstbestimmung und Fürsorge. Der frühere Wille besitzt ein großes Gewicht, muss aber sorgfältig auf die konkrete Situation bezogen werden. Ein begründetes Urteil sollte deshalb sowohl den dokumentierten Willen als auch die aktuelle Situation, die Würde der Person und die Verantwortung der Beteiligten berücksichtigen.
Aufgabe 10: Beurteilen Sie die Frage, ob Selbstbestimmung bei Entscheidungen am Lebensende Grenzen haben sollte. Beziehen Sie mindestens drei Gedanken Mieths in Ihre Begründung ein.
Musterantwort:
Selbstbestimmung besitzt bei Entscheidungen am Lebensende eine zentrale Bedeutung, weil Menschen nicht lediglich zu Objekten medizinischer Entscheidungen werden dürfen. Eine Patientenverfügung kann dazu beitragen, den eigenen Willen auch dann zu berücksichtigen, wenn eine Person nicht mehr selbst entscheiden kann.
Mieth zeigt jedoch mehrere Gründe für eine verantwortliche Begrenzung beziehungsweise Einordnung der Selbstbestimmung. Erstens kann zwischen einer früheren Entscheidung und der späteren konkreten Situation ein großer zeitlicher Abstand bestehen. Zweitens können aktuelle Lebensäußerungen eines Menschen von Bedeutung sein. Drittens besitzen medizinisches Personal und andere Beteiligte eine eigene moralische Verantwortung. Viertens betont Mieth die Fürsorge als wichtigen Bestandteil eines würdevollen Umgangs mit Menschen.
Aus christlicher Perspektive kommt hinzu, dass der Mensch sein Leben nicht vollständig kontrollieren kann. Freiheit steht in Beziehungen zu anderen Menschen und ist mit Verantwortung verbunden. Daher erscheint eine Verbindung von Selbstbestimmung, Menschenwürde, Fürsorge, Kommunikation und verantwortlicher Abwägung als angemessen. Selbstbestimmung bleibt dabei ein besonders wichtiges Prinzip, wird aber in Beziehung zu anderen ethischen Gütern betrachtet.
Aufgabe 11: Entwickeln Sie aus Mieths zehn Regeln vier Kriterien, die bei der Beurteilung einer Patientenverfügung berücksichtigt werden sollten. Begründen Sie Ihre Auswahl.
Musterantwort:
Ein erstes Kriterium ist die Selbstbestimmung. Es muss geklärt werden, welchen Willen die betroffene Person geäußert hat. Die Patientenverfügung ist dabei ein wichtiger Ausdruck persönlicher Freiheit.
Ein zweites Kriterium ist die Aktualität und Eindeutigkeit. Es sollte geprüft werden, wann die Verfügung verfasst wurde, ob sie widerspruchsfrei ist und ob sie auf die konkrete medizinische Situation zutrifft.
Ein drittes Kriterium ist die Fürsorge und Menschenwürde. Die Entscheidung darf den Menschen nicht lediglich als medizinischen Fall betrachten. Seine Bedürfnisse, seine Würde und seine aktuellen Lebensäußerungen müssen berücksichtigt werden.
Ein viertes Kriterium ist die verantwortliche Kommunikation. Schwierige Entscheidungen über Leben und Tod sollten nicht isoliert getroffen werden. Medizinisches Personal und geeignete Vertrauenspersonen sollten unterschiedliche Wahrnehmungen und Argumente miteinander besprechen.
Diese Kriterien entsprechen Mieths Grundgedanken, dass eine Patientenverfügung wichtig ist, verantwortliche Entscheidungen am Lebensende aber nicht durch einen einfachen Automatismus ersetzt werden können.
Aufgabe 12: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Aussage: „Eine Patientenverfügung schützt die Menschenwürde nur dann, wenn Selbstbestimmung und Fürsorge gemeinsam berücksichtigt werden.“
Musterantwort:
Der Aussage kann auf Grundlage von Mieths Argumentation zugestimmt werden. Selbstbestimmung schützt die Würde eines Menschen, weil sie verhindert, dass andere ohne Berücksichtigung seines Willens über ihn entscheiden. Gerade wenn ein Mensch nicht mehr selbst sprechen kann, besitzt eine Patientenverfügung deshalb eine wichtige Funktion.
Fürsorge ist jedoch ebenfalls Bestandteil eines würdevollen Umgangs. Menschen befinden sich besonders bei schwerer Krankheit in Beziehungen zu anderen und sind auf medizinische und menschliche Unterstützung angewiesen. Fürsorge darf dabei nicht zur Fremdbestimmung werden. Sie sollte vielmehr den Willen, die Bedürfnisse und die konkrete Situation der Person berücksichtigen.
Menschenwürde verlangt deshalb sowohl die Achtung des persönlichen Willens als auch einen verantwortlichen Umgang mit der verletzlichen Person. Mieths Ansatz macht deutlich, dass Selbstbestimmung und Fürsorge nicht als konkurrierende Prinzipien verstanden werden müssen. Sie können sich gegenseitig ergänzen und gemeinsam zu einer verantwortlichen Entscheidung beitragen.