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Fachverband Ethik Baden Württemberg

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Recht und Moral

Veröffentlichung:1.1.1882

Das Medium „Recht und Moral“ von Klaus Goergen untersucht das Verhältnis zwischen rechtlichen und moralischen Normen. Ausgangspunkt ist die Frage, was Recht überhaupt mit Moral zu tun hat. Goergen arbeitet zunächst grundlegende Unterschiede heraus. Recht wird durch den Gesetzgeber in einem geregelten Verfahren festgelegt, tritt zu einem bestimmten Zeitpunkt in Kraft und kann mit staatlichem Zwang durchgesetzt werden. Moralische Normen entstehen dagegen nicht durch einen vergleichbaren Gesetzgebungsprozess und ihre Einhaltung kann nicht in derselben Weise erzwungen werden. Während in der Antike Recht und Moral noch weitgehend als Einheit verstanden wurden, stehen sie in der Moderne in einem Spannungsverhältnis. Goergen stellt unterschiedliche Modelle zur Bestimmung dieses Verhältnisses vor. Nach einer liberalen Kritik kann eine umfassende rechtliche Regelung die eigenständige moralische Urteilsbildung des Menschen schwächen. Eine ideologiekritische Position sieht im Recht dagegen die Gefahr, bestehende ungerechte gesellschaftliche Verhältnisse zu sichern. Eine weitere Position versteht Recht als „geronnene Moral“ und betrachtet rechtliche Entwicklungen als Ergebnis vorausgehender moralischer Veränderungen. Mit Niklas Luhmann wird schließlich eine Position vorgestellt, nach der das Recht ein eigenständiges System bildet und selbst bestimmt, was als Recht und Unrecht gilt. Goergen weist jedoch darauf hin, dass sich Recht und Moral in der Praxis nicht vollständig voneinander trennen lassen. Die Sprache des Rechts verwendet Begriffe wie Sittengesetz, Ehre, Wohl der Allgemeinheit, Heimtücke und Verwerflichkeit, deren Anwendung auch moralische Bewertungen verlangt.

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Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 im Zusammenhang mit den Themen Gewissen, Normen, Werte, Gerechtigkeit, Verantwortung und ethische Urteilsbildung. Die zentrale didaktische Stärke besteht darin, dass die Lernenden erkennen können, dass Recht und Moral zwar unterschiedliche Funktionen besitzen, sich aber dennoch gegenseitig beeinflussen. Dadurch kann die im Religionsunterricht wichtige Frage behandelt werden, woran Menschen ihr Handeln orientieren und wie moralische Überzeugungen mit gesellschaftlichen Regeln zusammenhängen.

Als Einstieg eignet sich die Frage, ob alles, was gesetzlich erlaubt ist, zugleich moralisch richtig sein muss. Umgekehrt kann gefragt werden, ob jedes moralisch problematische Verhalten gesetzlich verboten werden sollte. Die Lernenden können zunächst konkrete Beispiele aus ihrer Lebenswelt sammeln. Dadurch werden ihre Vorstellungen von Recht, Moral, Gewissen und Verantwortung aktiviert. Die Beispiele können anschließend danach geordnet werden, ob ein Verhalten rechtlich verboten, moralisch problematisch oder sowohl rechtlich als auch moralisch relevant ist.

Für die Texterschließung bietet sich ein arbeitsteiliges Vorgehen an. Nach der gemeinsamen Erarbeitung der grundlegenden Unterschiede zwischen Recht und Moral können Gruppen jeweils eine der dargestellten Positionen untersuchen. Dabei erhalten die Lernenden Leitfragen: Welche Aussage über das Verhältnis von Recht und Moral wird vertreten? Welches Problem wird angesprochen? Welche Vorstellung vom Menschen und von der Gesellschaft steht dahinter? Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Position? Anschließend stellen die Gruppen ihre Ergebnisse vor. So entsteht schrittweise eine Übersicht über die unterschiedlichen Modelle.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der These gewidmet werden, dass Recht die Moral verhindern könne. Die Lernenden können prüfen, ob gesetzliche Regelungen tatsächlich dazu führen können, dass Menschen weniger selbstständig moralisch urteilen. Der Text stellt in diesem Zusammenhang die Frage nach Eigenverantwortung und Gewissen. Goergen beschreibt die liberale Kritik dahingehend, dass das moralische Bewusstsein in den Hintergrund treten könne, wenn immer mehr gesellschaftliche und zwischenmenschliche Beziehungen rechtlich geregelt werden. Für den Religionsunterricht bietet sich hier eine Verbindung zur Bedeutung des Gewissens an. Die Lernenden können diskutieren, ob ein Mensch moralisch verantwortlich handelt, wenn er lediglich Gesetze befolgt.

Ebenso ergiebig ist die ideologiekritische These, nach der Recht bestehende Ungerechtigkeiten festschreiben kann. Der Text greift dazu Rousseaus Vorstellung auf, dass rechtliche Ordnungen auch den Interessen gesellschaftlich mächtiger Gruppen dienen können. Die Lernenden können anhand dieser Position zwischen Legalität und Gerechtigkeit unterscheiden. Dabei sollte nicht vorausgesetzt werden, dass geltendes Recht automatisch gerecht oder ungerecht ist. Vielmehr sollen die Lernenden Kriterien entwickeln, anhand derer rechtliche Regelungen ethisch beurteilt werden können.

Die Vorstellung vom Recht als „geronnene Moral“ ermöglicht eine historische Perspektive. Die Lernenden können untersuchen, wie veränderte moralische Überzeugungen zu einer Veränderung von Gesetzen beitragen können. Das Medium nennt dafür unter anderem Gewalt in der Ehe sowie Veränderungen der rechtlichen Bewertung von Homosexualität, Ehebruch und Streiks. Methodisch bietet sich hier die Erstellung eines Schaubildes an, das den möglichen Weg von einer moralischen Diskussion über einen gesellschaftlichen Konsens bis zu einer rechtlichen Regelung sichtbar macht.

Für eine anspruchsvollere Lerngruppe kann zusätzlich Luhmanns Verständnis des Rechts als eigenständiges System behandelt werden. Die Lernenden können diese Position der Vorstellung vom Recht als „geronnener Moral“ gegenüberstellen. Dabei wird ein grundlegender Gegensatz sichtbar. Während die eine Position einen engen Zusammenhang zwischen moralischer und rechtlicher Entwicklung annimmt, betont die andere die Eigenständigkeit des Rechtssystems. Diese Gegenüberstellung eignet sich besonders zur Förderung von Analysekompetenz und Perspektivenwechsel.

Eine religionspädagogische Vertiefung kann durch die Frage erfolgen, welche Bedeutung religiöse und christliche Wertvorstellungen für Recht und Moral besitzen. Die Lernenden können beispielsweise Menschenwürde, Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Schutz des Lebens und Verantwortung als mögliche ethische Orientierungspunkte untersuchen. Dabei sollte zwischen religiöser Begründung moralischer Normen und staatlicher Gesetzgebung unterschieden werden. In einer pluralistischen Gesellschaft können Menschen zu ähnlichen moralischen Forderungen gelangen, obwohl sie diese religiös, philosophisch oder weltanschaulich unterschiedlich begründen.

Als Abschluss eignet sich eine strukturierte Urteilsbildung. Die Lernenden erhalten beispielsweise die Aussage „Was gesetzlich erlaubt ist, darf jeder ohne moralische Bedenken tun“. Sie entwickeln Kriterien, prüfen die Aussage anhand des Mediums und formulieren anschließend ein begründetes Urteil. Auf diese Weise werden Sachkompetenz, Wahrnehmungskompetenz, Dialogfähigkeit und ethische Urteilskompetenz miteinander verbunden.


Prüfungsfragen für eine Klausur in der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten


Aufgabe 1, Operator: Beschreiben

Beschreibe die im Medium genannten grundlegenden Unterschiede zwischen Recht und Moral.

Musterantwort:

Recht und Moral unterscheiden sich nach Goergen in mehreren Punkten. Recht wird durch einen Gesetzgeber in einem geregelten Verfahren festgelegt und gilt ab einem bestimmten Zeitpunkt. Seine Einhaltung kann staatlich erzwungen werden. Moral entsteht dagegen nicht durch einen staatlichen Gesetzgebungsprozess. Moralische Verpflichtungen beruhen stärker auf Überzeugungen und dem Gewissen des Menschen. Wer gegen ein Gesetz verstößt, kann rechtlich bestraft werden. Wer lediglich gegen eine moralische Norm verstößt, muss dagegen nicht automatisch mit einer staatlichen Strafe rechnen. Außerdem ist das Recht stärker geordnet und hierarchisch strukturiert.


Aufgabe 2, Operator: Erläutern

Erläutere die These „Das Recht verhindert Moral“.

Musterantwort:

Die These besagt, dass eine sehr starke rechtliche Regelung des menschlichen Zusammenlebens die selbstständige moralische Urteilsbildung schwächen kann. Wenn Menschen sich nur noch daran orientieren, ob etwas gesetzlich erlaubt oder verboten ist, müssen sie möglicherweise weniger darüber nachdenken, ob ihr Verhalten moralisch richtig oder falsch ist. Der Text beschreibt dies mit dem Gedanken, dass der moralische Richter im Menschen durch den äußeren Richter ersetzt werde. Je stärker alle Bereiche des Lebens rechtlich geregelt werden, desto weniger könnte das eigene Gewissen gefordert sein.


Aufgabe 3, Operator: Herausarbeiten

Arbeite heraus, wie die These „Das Recht ist geronnene Moral“ das Verhältnis zwischen moralischen Vorstellungen und Gesetzen erklärt.

Musterantwort:

Die These versteht Recht als Ergebnis einer vorausgehenden moralischen Entwicklung. Menschen erkennen zunächst bestimmte Zustände oder Handlungen als ungerecht oder moralisch problematisch. Aus solchen moralischen Überzeugungen können gesellschaftliche Diskussionen entstehen, die schließlich zu Veränderungen des Rechts führen. Der Text verweist beispielsweise auf die rechtliche Bewertung von Gewalt in der Ehe und auf Veränderungen bei der Bewertung von Homosexualität, Ehebruch und Streiks. Recht erscheint damit als Ausdruck moralischer Entwicklungen innerhalb einer Gesellschaft.


Aufgabe 4, Operator: Vergleichen

Vergleiche die These „Das Recht ist geronnene Moral“ mit Luhmanns Vorstellung von der Eigenständigkeit des Rechtssystems.

Musterantwort:

Die beiden Positionen unterscheiden sich grundlegend. Die These vom Recht als geronnener Moral geht von einem engen Zusammenhang zwischen moralischen Überzeugungen und rechtlichen Regelungen aus. Moralische Veränderungen können danach zur Veränderung des Rechts beitragen. Luhmann betont dagegen die Eigenständigkeit des Rechtssystems. Das Recht bestimmt innerhalb seiner eigenen Strukturen, was Recht und Unrecht ist. Rechtliche Entscheidungen beziehen sich dabei auf andere rechtliche Entscheidungen und Regeln. Während die erste Position Recht als Ergebnis moralischer Entwicklung versteht, grenzt Luhmann das Recht stärker von der Moral ab.


Aufgabe 5, Operator: Analysieren

Analysiere, welche Bedeutung das Gewissen für das Verhältnis von Recht und Moral besitzt.

Musterantwort:

Das Gewissen besitzt vor allem für moralische Entscheidungen eine wichtige Bedeutung. Recht kann äußeres Verhalten regeln und seine Einhaltung durch Sanktionen erzwingen. Moralisches Handeln setzt dagegen stärker voraus, dass ein Mensch selbst über richtig und falsch nachdenkt. Das Gewissen kann deshalb als eine innere Instanz verstanden werden, durch die Menschen ihr Handeln beurteilen. Problematisch wird das Verhältnis von Recht und Gewissen, wenn Menschen Gesetze lediglich befolgen, ohne deren moralische Bedeutung zu prüfen. Die im Medium dargestellte liberale Kritik befürchtet entsprechend, dass eine zunehmende rechtliche Regulierung das moralische Bewusstsein schwächen könne.


Aufgabe 6, Operator: Erörtern

Erörtere die Aussage „Was gesetzlich erlaubt ist, ist auch moralisch richtig“. Beziehe mindestens zwei Positionen des Mediums ein.

Musterantwort:

Für eine Verbindung von Recht und Moral spricht die These vom Recht als geronnener Moral. Danach beruhen viele Gesetze auf moralischen Überzeugungen, die sich zuvor gesellschaftlich entwickelt haben. In diesem Sinne können rechtliche Regelungen moralische Wertvorstellungen widerspiegeln.

Gegen eine Gleichsetzung spricht jedoch die im Medium dargestellte ideologiekritische Position. Sie weist darauf hin, dass Recht auch bestehende Machtverhältnisse sichern und dadurch ungerechte Zustände festschreiben kann. Auch die grundsätzliche Unterscheidung von Recht und Moral zeigt, dass beide nicht identisch sind.

Die Aussage kann deshalb nicht allgemein aus dem Medium abgeleitet werden. Ob eine gesetzlich erlaubte Handlung auch moralisch richtig ist, verlangt eine zusätzliche moralische Prüfung. Rechtliche Erlaubnis und moralische Rechtfertigung sind unterschiedliche Fragen.


Aufgabe 7, Operator: Beurteilen

Beurteile die These, dass eine Gesellschaft möglichst alle moralisch problematischen Verhaltensweisen gesetzlich regeln sollte.

Musterantwort:

Für gesetzliche Regelungen spricht, dass der Staat Menschen schützen und ein verlässliches Zusammenleben ermöglichen muss. Besonders wenn Handlungen die Rechte und die Würde anderer Menschen verletzen, können verbindliche Gesetze notwendig sein.

Gegen eine vollständige rechtliche Regelung moralischen Verhaltens spricht jedoch, dass Moral auch eigenständiges Nachdenken und persönliche Verantwortung verlangt. Wenn jedes moralische Problem durch Gesetze geregelt würde, könnte die Bedeutung des Gewissens und der Eigenverantwortung abnehmen. Außerdem existieren in einer pluralistischen Gesellschaft unterschiedliche moralische und religiöse Überzeugungen.

Daher sollte bei einer Beurteilung unterschieden werden, welche moralischen Probleme den staatlichen Schutz von Rechten verlangen und welche Fragen der persönlichen moralischen Verantwortung überlassen bleiben können.


Aufgabe 8, Operator: Stellung nehmen

Nimm begründet Stellung zu der Aussage „Ein guter Mensch braucht keine Gesetze, weil sein Gewissen ihm sagt, was richtig ist“. Beziehe das Verhältnis von Recht und Moral in deine Argumentation ein.

Musterantwort:

Die Aussage hebt zu Recht hervor, dass moralisches Handeln nicht allein durch Gesetze entstehen kann. Menschen müssen selbst Verantwortung übernehmen und mithilfe ihres Gewissens darüber nachdenken, was richtig und falsch ist. Gesetze können eine solche persönliche moralische Überzeugung nicht vollständig ersetzen.

Dennoch kann eine Gesellschaft nicht ausschließlich auf das Gewissen einzelner Menschen vertrauen. Menschen besitzen unterschiedliche moralische Vorstellungen und können in Konflikten zu verschiedenen Urteilen gelangen. Eine Rechtsordnung schafft deshalb verbindliche Regeln, die für alle gelten und gesellschaftliche Konflikte regeln können.

Recht und Gewissen erfüllen somit unterschiedliche Aufgaben. Gesetze schaffen einen verbindlichen Rahmen des Zusammenlebens, während das Gewissen für die persönliche moralische Verantwortung von besonderer Bedeutung ist. Gerade deshalb ist es sinnvoll, rechtliche Regeln auch moralisch zu reflektieren.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 12/2 Gutes Handeln unter dem Anspruch des Christseins

12.2 / 6. Ethische Fragen angesichts von Grenzsituationen.

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