Der Text eignet sich für den Religionsunterricht der Jahrgangsstufe 10 besonders für Unterrichtseinheiten zu Menschenwürde, Menschenrechten, Naturrecht, Gerechtigkeit, Freiheit, Gewissen, Vernunft und christlichem Menschenbild. Seine besondere didaktische Bedeutung liegt in der grundlegenden Frage, ob es moralische und rechtliche Maßstäbe gibt, die für alle Menschen gelten können. Damit berührt der Text unmittelbar eine zentrale Herausforderung ethischer Bildung: Wie lassen sich allgemeine Menschenrechte begründen, wenn Menschen unterschiedliche Religionen, Weltanschauungen, Kulturen und Vorstellungen vom guten Leben besitzen?
Als Einstieg bietet sich eine Auseinandersetzung mit der Aussage „Jeder Mensch besitzt die gleichen grundlegenden Rechte“ an. Die Lernenden können zunächst sammeln, welche Rechte ihrer Meinung nach jedem Menschen unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sozialer Stellung oder politischer Überzeugung zukommen sollten. Anschließend wird die weiterführende Frage gestellt, warum diese Rechte eigentlich für alle Menschen gelten sollen. Dadurch gelangen die Lernenden von der Benennung einzelner Menschenrechte zur anspruchsvolleren Frage nach deren Begründung.
Eine alternative Einstiegsmöglichkeit besteht in der Gegenüberstellung zweier Aussagen: „Was gerecht ist, hängt immer vom jeweiligen Standpunkt ab“ und „Bestimmte Dinge sind gegenüber jedem Menschen Unrecht“. Die Lernenden positionieren sich zunächst und begründen ihre Entscheidung. Anschließend können Beispiele wie Folter, willkürliche Inhaftierung, Diskriminierung oder die Verweigerung grundlegender Freiheit herangezogen werden. Dadurch wird das von Kriele beschriebene Spannungsverhältnis zwischen Relativismus und universalen Menschenrechten unmittelbar erfahrbar.
Vor der Textarbeit sollten die zentralen Begriffe Naturrecht, positives Recht, Relativismus, Menschenwürde, Menschenrechte, Vernunft, Gewissen, Toleranz und Neutralität geklärt werden. Besonders wichtig ist eine altersangemessene Erklärung des Naturrechts. Darunter kann zunächst die Vorstellung verstanden werden, dass bestimmte grundlegende Rechte und Maßstäbe nicht allein deshalb gelten, weil ein Staat sie beschlossen hat. Sie werden vielmehr mit grundlegenden Eigenschaften und Bedürfnissen des Menschen oder mit übergeordneten moralischen Prinzipien begründet.
Der umfangreiche und argumentativ anspruchsvolle Text sollte abschnittsweise erschlossen werden. Die Lernenden können zunächst Aussagen markieren, in denen Kriele den Relativismus kritisiert. In einem zweiten Schritt werden Aussagen zur Natur des Menschen untersucht. Eine dritte Textarbeit konzentriert sich auf Menschenwürde und Menschenrechte. Abschließend wird Krieles Argumentation anhand seiner Ausführungen über Strafe, Leid und menschliche Grundbedürfnisse rekonstruiert.
Als methodische Hilfe kann eine Argumentationskette entwickelt werden. Ausgangspunkt ist die Verschiedenheit menschlicher Vorstellungen von Gerechtigkeit. Darauf folgt die Frage nach dennoch allgemein geltenden Maßstäben. Anschließend werden Toleranz, Freiheit, Respekt und Menschenwürde betrachtet. Von dort führt die Argumentation zur gemeinsamen Natur des Menschen und schließlich zu den Menschenrechten. Die Lernenden können jeden Schritt in eigenen Worten formulieren und mit einem Beispiel verdeutlichen.
Besonders geeignet ist die Arbeit mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Die Lernenden können die von Kriele genannten menschlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten einzelnen Menschenrechten zuordnen. So können beispielsweise körperliche Unversehrtheit, Nahrung, Wohnung, Bildung, Freiheit, Gleichheit, Gewissensfreiheit und Religionsfreiheit untersucht werden. Anschließend wird gefragt, welches Menschenbild hinter diesen Rechten steht. Dadurch erkennen die Lernenden, dass Menschenrechte nicht nur einzelne Vorschriften darstellen, sondern Vorstellungen darüber enthalten, was Menschen benötigen, um in Würde leben zu können.
Für den Religionsunterricht bietet sich besonders eine Verbindung zwischen Krieles Vorstellung von der Natur des Menschen und dem christlichen Menschenbild an. Die Lernenden können Krieles Begründung der Menschenwürde mit der biblischen Vorstellung der Gottebenbildlichkeit vergleichen. Nach christlichem Verständnis kann die besondere Würde jedes Menschen damit begründet werden, dass der Mensch von Gott geschaffen und als Ebenbild Gottes verstanden wird. Menschenwürde hängt damit weder von Leistung noch von gesellschaftlichem Ansehen, Herkunft oder Fähigkeiten ab. Bei Kriele erfolgt die Argumentation dagegen über gemeinsame menschliche Eigenschaften, Bedürfnisse, Vernunft, Gewissen und historische Erfahrungen.
Dabei kann eine zentrale religionspädagogische Frage bearbeitet werden: Braucht die Menschenwürde eine religiöse Begründung? Die Lernenden können verschiedene Möglichkeiten untersuchen. Menschenwürde kann religiös mit der Gottebenbildlichkeit, philosophisch mit Vernunft und Freiheit oder naturrechtlich mit der gemeinsamen Natur des Menschen begründet werden. Entscheidend ist dabei nicht die vorschnelle Festlegung auf eine einzige Begründung, sondern das Verständnis unterschiedlicher Argumentationswege.
Besonders anschaulich ist Krieles Argument der Umkehrung von Unrechtserfahrungen. Dieser Gedanke kann methodisch aufgegriffen werden. Die Lernenden erhalten Begriffe wie Folter, Hunger, Entrechtung, Freiheitsentzug, Erniedrigung, Bildungsentzug und Diskriminierung. Sie bestimmen zunächst, welches menschliche Gut dadurch verletzt wird. Anschließend formulieren sie daraus ein entsprechendes Schutzrecht. Aus Folter wird beispielsweise das Recht auf körperliche Unversehrtheit, aus willkürlicher Gefangenschaft das Recht auf Freiheit und aus Diskriminierung die Forderung nach Gleichberechtigung. Auf diese Weise vollziehen die Lernenden Krieles Gedankengang selbstständig nach.
Eine weitere Möglichkeit bietet ein Gedankenexperiment. Die Lernenden sollen sich vorstellen, sie müssten grundlegende Rechte für eine neue Gesellschaft festlegen, wüssten aber nicht, welche Religion, welches Geschlecht, welche Herkunft, welche körperlichen Fähigkeiten oder welchen gesellschaftlichen Status sie selbst in dieser Gesellschaft besitzen werden. Sie entscheiden anschließend, welche Rechte unbedingt geschützt werden müssen. Die Ergebnisse können mit Krieles Vorstellung gemeinsamer menschlicher Grundbedürfnisse verglichen werden.
Der Text eignet sich außerdem hervorragend zur Verbindung mit den vorherigen Texten von Hans Kelsen und Martin Kriele. Während Kelsen die Möglichkeit einer rational erkennbaren absoluten Gerechtigkeit kritisch betrachtet und wissenschaftliche Rechtslehre von moralischer Bewertung unterscheiden möchte, versucht Kriele eine Grundlage für allgemeine Rechte zu bestimmen. Die Lernenden können untersuchen, ob Menschenwürde und Menschenrechte als Antwort auf Kelsens Kritik an absoluten Gerechtigkeitsvorstellungen verstanden werden können. Dabei sollten sie erkennen, dass beide Autoren unterschiedliche Vorstellungen über die Begründbarkeit allgemeiner normativer Maßstäbe vertreten.
Als Abschluss bietet sich eine strukturierte Diskussion zur Aussage „Menschenrechte gelten für alle Menschen, weil alle Menschen eine gemeinsame Würde besitzen“ an. Die Lernenden entwickeln zunächst Argumente aus Krieles Text und ergänzen diese durch christlich ethische Überlegungen. Anschließend formulieren sie ein begründetes Urteil. Das Medium fördert damit Sachkompetenz, Deutungskompetenz, ethische Urteilskompetenz, Argumentationsfähigkeit, Perspektivübernahme und die Fähigkeit zur Reflexion unterschiedlicher Begründungen von Menschenwürde und Menschenrechten.
Prüfungsfragen für eine Klausur in der Jahrgangsstufe 10 mit Musterantworten
Aufgabe 1: Geben Sie Krieles zentrale Begründung des Naturrechts in eigenen Worten wieder. Operator: wiedergeben
Musterantwort: Kriele begründet das Naturrecht mit grundlegenden Eigenschaften und Bedürfnissen, die Menschen miteinander teilen. Die Tatsache, dass Menschen unterschiedliche Vorstellungen von Gerechtigkeit besitzen, beweist für ihn nicht, dass es keine allgemein gültigen Rechte geben kann. Er verweist auf grundlegende Forderungen wie Toleranz, Freiheit, gegenseitigen Respekt und Menschenwürde. Außerdem besitzen Menschen gemeinsame körperliche, soziale, geistige und ethische Bedürfnisse. Daraus lassen sich nach Kriele grundlegende Rechte ableiten, die jedem Menschen unabhängig von individuellen Unterschieden zukommen.
Aufgabe 2: Erläutern Sie, weshalb Kriele einen Selbstwiderspruch im Relativismus erkennt. Operator: erläutern
Musterantwort: Der Relativismus geht davon aus, dass Vorstellungen von Recht und Gerechtigkeit abhängig von unterschiedlichen Standpunkten sind. Gleichzeitig verteidigen relativistische Positionen nach Kriele häufig Toleranz, gegenseitigen Respekt, Freiheit und die Neutralität des Staates. Genau darin erkennt Kriele einen Widerspruch. Wer fordert, dass Menschen unterschiedliche Überzeugungen frei vertreten dürfen und gegenseitig respektieren sollen, vertritt damit bereits bestimmte Werte, die allgemeine Geltung beanspruchen. Nach Kriele stützt sich der Relativismus deshalb auf normative Forderungen, die seinem eigenen Anspruch widersprechen, allgemeine Maßstäbe abzulehnen.
Aufgabe 3: Arbeiten Sie heraus, welche Bedeutung die „Natur des Menschen“ für Krieles Begründung der Menschenrechte besitzt. Operator: herausarbeiten
Musterantwort: Die Natur des Menschen bildet für Kriele einen entscheidenden Maßstab des modernen Naturrechts. Dabei geht er nicht davon aus, dass alle Menschen identisch sind. Menschen unterscheiden sich beispielsweise hinsichtlich ihrer Herkunft, Religion, Überzeugungen und individuellen Eigenschaften. Für grundlegende Rechte sind nach Kriele jedoch gerade die Gemeinsamkeiten entscheidend.
Zu diesen Gemeinsamkeiten zählt er körperliche und soziale Grundbedürfnisse wie Nahrung, Gesundheit, Wohnung, Arbeit und Bildung. Hinzu kommen geistige und ethische Fähigkeiten wie Vernunft und Gewissen. Außerdem besitzt der Mensch nach den von Kriele herangezogenen Menschenrechtserklärungen eine ihm innewohnende Würde. Aus diesen gemeinsamen Merkmalen und Bedürfnissen lassen sich nach Kriele grundlegende Rechte und Freiheiten begründen.
Aufgabe 4: Erläutern Sie Krieles Gedanken, dass sich Menschenrechte aus Erfahrungen des Unrechts erschließen lassen. Operator: erläutern
Musterantwort: Kriele argumentiert, dass Menschen seit langer Zeit wissen, wodurch anderen Menschen Leid zugefügt werden kann. Menschen können beispielsweise durch Gewalt, Freiheitsentzug, Hunger, Erniedrigung, den Verlust von Eigentum oder die Einschränkung geistiger und kultureller Möglichkeiten geschädigt werden.
Gerade dieses Wissen zeigt nach Kriele, welche Güter für Menschen von grundlegender Bedeutung sind. Wenn Freiheitsentzug als Strafe eingesetzt wird, setzt dies beispielsweise voraus, dass Freiheit für Menschen wertvoll ist. Wenn körperliche Schmerzen zur Bestrafung eingesetzt werden, wird vorausgesetzt, dass körperliche Unversehrtheit ein grundlegendes menschliches Gut darstellt.
Kriele kehrt deshalb die Perspektive um. Aus dem Wissen darüber, wodurch Menschen verletzt werden können, lässt sich erkennen, was geschützt werden muss. Auf diese Weise können aus Erfahrungen des Unrechts positive Menschenrechte erschlossen werden.
Aufgabe 5: Vergleichen Sie Krieles Begründung der Menschenwürde mit der christlichen Vorstellung von der Gottebenbildlichkeit des Menschen. Operator: vergleichen
Musterantwort: Kriele und die christliche Vorstellung der Gottebenbildlichkeit können beide dazu dienen, die besondere Würde jedes Menschen zu begründen. Bei Kriele steht die gemeinsame Natur des Menschen im Mittelpunkt. Menschen besitzen gemeinsame Grundbedürfnisse und Fähigkeiten wie Vernunft und Gewissen. Unabhängig von individuellen Unterschieden kommt ihnen eine grundlegende Würde zu.
Die christliche Vorstellung der Gottebenbildlichkeit begründet Menschenwürde religiös. Der Mensch besitzt besondere Würde, weil er von Gott geschaffen und als Ebenbild Gottes verstanden wird. Seine Würde hängt deshalb nicht von Leistung, Besitz, Herkunft oder gesellschaftlicher Anerkennung ab.
Eine Gemeinsamkeit besteht darin, dass Menschenwürde nicht von wechselnden staatlichen Entscheidungen abhängig gemacht wird. Ein Unterschied liegt in der Begründung. Kriele argumentiert naturrechtlich und menschenrechtlich mit der gemeinsamen Natur des Menschen. Das christliche Menschenbild begründet die Würde des Menschen aus seiner Beziehung zu Gott.
Aufgabe 6: Vergleichen Sie die Positionen von Martin Kriele und Hans Kelsen hinsichtlich der Frage, ob allgemeine Maßstäbe der Gerechtigkeit rational begründet werden können. Operator: vergleichen
Musterantwort: Kelsen und Kriele beschäftigen sich beide mit der Frage nach dem Verhältnis von Recht und Gerechtigkeit, gelangen jedoch zu unterschiedlichen Schwerpunkten.
Kelsen betrachtet absolute Gerechtigkeit als ein Ideal, das wissenschaftlicher Erkenntnis nicht eindeutig zugänglich ist. Menschen können unterschiedliche Interessen und Gerechtigkeitsvorstellungen besitzen. Seine Reine Rechtslehre möchte deshalb das positive Recht wissenschaftlich untersuchen, ohne es als gerecht zu legitimieren oder als ungerecht zu verurteilen.
Kriele versucht dagegen, allgemeine rechtliche und moralische Maßstäbe zu begründen. Er verweist auf die gemeinsame Natur des Menschen, auf Grundbedürfnisse, Vernunft, Gewissen und Menschenwürde. Daraus können seiner Auffassung nach grundlegende Menschenrechte abgeleitet werden.
Der wesentliche Unterschied besteht somit darin, dass Kelsen die wissenschaftliche Begründbarkeit einer absoluten Gerechtigkeitsordnung kritisch beurteilt, während Kriele nach allgemein begründbaren Mindestmaßstäben sucht, die sich insbesondere in den Menschenrechten ausdrücken.
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Aufgabe 7: Beurteilen Sie Krieles These, dass die Erfahrung dessen, was Menschen Leid zufügt, eine Grundlage für die Begründung von Menschenrechten bilden kann. Operator: beurteilen
Musterantwort: Für Krieles These spricht, dass bestimmte Formen menschlichen Leidens unabhängig von vielen kulturellen Unterschieden verständlich sind. Körperliche Gewalt, Hunger, Erniedrigung, willkürlicher Freiheitsentzug oder der Verlust grundlegender Lebensmöglichkeiten beeinträchtigen Menschen erheblich. Daraus lässt sich die Forderung ableiten, Menschen vor solchen Eingriffen zu schützen.
Seine Argumentation ist außerdem anschaulich. Wenn Menschen wissen, dass der Entzug von Freiheit als schwere Strafe empfunden wird, erkennen sie damit indirekt den Wert der Freiheit an. Ähnliches gilt für körperliche Unversehrtheit, soziale Beziehungen und menschliche Würde.
Allerdings beantwortet dieses Argument nicht automatisch jede Frage nach konkreten Rechten. Menschen können beispielsweise darüber unterschiedlicher Meinung sein, wie einzelne Rechte miteinander abgewogen werden sollen. Dennoch bietet Krieles Ansatz eine nachvollziehbare Grundlage für grundlegende Schutzrechte. Die gemeinsame Erfahrung menschlicher Verletzlichkeit kann deshalb ein wichtiges Argument für universale Menschenrechte darstellen.
Aufgabe 8: Erörtern Sie, ob Menschenrechte auch dann universale Geltung beanspruchen können, wenn Menschen unterschiedliche Religionen, Kulturen und Vorstellungen von Gerechtigkeit besitzen. Operator: erörtern
Musterantwort: Gegen einen universalen Anspruch könnte zunächst sprechen, dass Menschen in unterschiedlichen Kulturen und Religionen verschiedene Vorstellungen vom guten und gerechten Leben entwickelt haben. Ein allgemeiner Maßstab könnte deshalb in den Verdacht geraten, die Wertvorstellungen einer bestimmten Kultur auf andere Menschen zu übertragen.
Für die universale Geltung spricht jedoch, dass grundlegende Menschenrechte gerade die Freiheit unterschiedlicher Lebensweisen schützen. Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit und Gewissensfreiheit ermöglichen es Menschen beispielsweise, unterschiedliche Überzeugungen zu vertreten. Auch das Verbot von Folter und Diskriminierung schützt Menschen unabhängig davon, welcher Kultur oder Religion sie angehören.
Krieles Argumentation unterstützt diese Sichtweise. Für ihn sind gerade Toleranz und Freiheit Hinweise darauf, dass bestimmte allgemeine Maßstäbe vorausgesetzt werden müssen. Die Unterschiede zwischen Menschen widerlegen deshalb nicht notwendigerweise universale Menschenrechte. Sie können vielmehr ein Grund dafür sein, grundlegende Freiheiten für alle Menschen zu schützen.
Universale Menschenrechte und kulturelle Vielfalt müssen daher nicht grundsätzlich Gegensätze darstellen. Menschenrechte können einen gemeinsamen Mindestmaßstab bilden, innerhalb dessen unterschiedliche religiöse und kulturelle Lebensformen möglich sind.
Aufgabe 9: Nehmen Sie begründet Stellung zu der Aussage: „Menschenwürde gilt für jeden Menschen unabhängig davon, was dieser Mensch getan hat.“ Beziehen Sie Krieles Argumentation und eine christlich ethische Perspektive ein. Operator: Stellung nehmen
Musterantwort: Krieles Argumentation spricht dafür, Menschenwürde nicht von persönlichen Leistungen oder gesellschaftlicher Anerkennung abhängig zu machen. Seine Begründung des Naturrechts setzt bei grundlegenden Eigenschaften und Bedürfnissen des Menschen an. Ein Mensch verliert diese grundlegende Zugehörigkeit zum Menschsein nicht dadurch, dass er gegen Regeln oder Gesetze verstößt.
Dies bedeutet nicht, dass Menschen für ihre Handlungen keine Verantwortung tragen. Wer anderen Schaden zufügt oder Straftaten begeht, kann zur Verantwortung gezogen und bestraft werden. Die entscheidende Frage lautet jedoch, welche Grenzen auch bei der Bestrafung eingehalten werden müssen. Gerade hier sind Menschenwürde und Menschenrechte von Bedeutung.
Auch aus christlich ethischer Perspektive kann die Würde des Menschen als grundsätzlich verstanden werden. Die Vorstellung der Gottebenbildlichkeit macht die Würde nicht von Leistung, Erfolg oder moralischer Fehlerlosigkeit abhängig.
Daher lässt sich begründen, dass auch ein Mensch, der schweres Unrecht begangen hat, seine grundlegende Menschenwürde nicht verliert. Verantwortung und gegebenenfalls Strafe bleiben notwendig, müssen jedoch ihrerseits die Würde des Menschen achten.
Aufgabe 10: Erörtern Sie die Frage, ob für die Begründung der Menschenwürde eine religiöse Vorstellung von Gott notwendig ist. Operator: erörtern
Musterantwort: Für eine religiöse Begründung spricht, dass die christliche Vorstellung der Gottebenbildlichkeit eine starke Grundlage für die unbedingte Würde jedes Menschen bietet. Wenn jeder Mensch von Gott geschaffen und gewollt ist, hängt seine Würde nicht von staatlicher Anerkennung, Leistung oder gesellschaftlichem Nutzen ab.
Andererseits zeigt Krieles Argumentation, dass Menschenwürde auch ohne einen unmittelbaren Bezug auf Gott begründet werden kann. Er verweist auf die gemeinsame Natur des Menschen, auf Grundbedürfnisse, Vernunft, Gewissen und die Erfahrung menschlicher Verletzlichkeit. Auch Menschen ohne religiösen Glauben können deshalb für die universale Geltung der Menschenwürde argumentieren.
Eine religiöse Begründung ist somit eine mögliche Begründung der Menschenwürde, aber nicht die einzige. In einer religiös und weltanschaulich vielfältigen Gesellschaft können unterschiedliche Begründungswege zu der gemeinsamen Überzeugung führen, dass jedem Menschen grundlegende Würde und unveräußerliche Rechte zukommen.