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Fachverband Ethik Baden Württemberg

Fachverband Ethik Baden Württemberg

Der Digitale Steckbrief

Veröffentlichung:1.1.2015

Das Medium „Der Digitale Steckbrief“ aus dem Buch „Digitale Diktatur“ von Stefan Aust und Thomas Ammann aus dem Jahr 2015 thematisiert die umfangreiche Sammlung und Speicherung personenbezogener Daten durch Facebook. Im Mittelpunkt steht die Vorstellung des Nutzenden als „Target“, also als Zielperson, deren Aktivitäten erfasst, verschiedenen Kategorien zugeordnet und gespeichert werden. Der Text führt beispielhaft auf, welche Informationen dabei gesammelt werden können. Dazu gehören Kontakte, Freundschaftsanfragen, Aufenthaltsorte, Gruppenmitgliedschaften, Fotos, verwendete Geräte, persönliche Interessen, politische Überzeugungen und Einstellungen zur Privatsphäre. Hinzu kommen persönliche Angaben wie Name, Wohnort, Geburtsdatum, Ausbildung, Beruf, Beziehungsstatus, Religion und finanzielle Daten. Das Medium verdeutlicht damit, wie aus zahlreichen einzelnen digitalen Spuren ein umfassender digitaler Steckbrief eines Menschen entstehen kann und eröffnet Fragen nach Datenschutz, Privatsphäre, Freiheit, Selbstbestimmung und Menschenwürde.



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Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders für Unterrichtseinheiten zu Menschenbild, Menschenwürde, Freiheit, Verantwortung, Digitalisierung und digitaler Ethik. Als Einstieg können die Lernenden zunächst überlegen, welche Informationen über einen Menschen entstehen können, wenn dessen Aktivitäten in sozialen Netzwerken über einen längeren Zeitraum erfasst werden. Dabei sollte die Aufgabe allgemein formuliert werden, damit Lernende keine persönlichen Informationen offenlegen müssen. Anschließend erschließen die Lernenden den Text und ordnen die genannten Daten verschiedenen Bereichen zu, beispielsweise persönliche Daten, soziale Beziehungen, Interessen, Aufenthaltsorte, weltanschauliche Überzeugungen und digitales Verhalten. Dadurch wird sichtbar, dass nicht nur einzelne Informationen gesammelt werden, sondern verschiedene Daten miteinander verbunden werden können und so ein zunehmend detailliertes Bild einer Person entsteht.

Methodisch bietet sich eine arbeitsteilige Texterschließung an. Verschiedene Gruppen können jeweils einen Bereich der beschriebenen Datensammlung untersuchen und anschließend erklären, welche Aussagen sich daraus über einen Menschen ableiten lassen könnten. Eine Gruppe kann sich beispielsweise mit Aufenthaltsorten beschäftigen, eine weitere mit sozialen Beziehungen und eine weitere mit religiösen oder politischen Überzeugungen. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengeführt. Dabei sollte zwischen den tatsächlich im Text genannten Daten und möglichen Schlussfolgerungen aus diesen Daten unterschieden werden. Diese Unterscheidung fördert die Fähigkeit der Lernenden, Informationen kritisch zu analysieren und nicht jede aus Daten abgeleitete Vermutung mit einer gesicherten Aussage über einen Menschen gleichzusetzen.

Religionspädagogisch ist besonders die Frage interessant, ob ein Mensch durch die Summe seiner Daten angemessen beschrieben werden kann. Die Lernenden können den im Medium dargestellten digitalen Steckbrief mit einem christlichen Verständnis des Menschen vergleichen. Die Vorstellung von der Gottesebenbildlichkeit betont die besondere Würde jedes Menschen und eröffnet die Frage, ob sich menschliche Identität vollständig durch Eigenschaften, Interessen, Beziehungen und Verhaltensdaten erfassen lässt. Dazu können geeignete biblische Texte wie Gen 1,26 bis 27 oder Ps 139 herangezogen werden. Die Lernenden können herausarbeiten, dass die biblischen Vorstellungen den Menschen als einmalige Person und als Gegenüber Gottes verstehen. Dies kann mit der im Medium dargestellten technischen Erfassung des Menschen in Beziehung gesetzt werden. Dabei sollte nicht vorschnell ein Gegensatz zwischen Religion und digitaler Technik konstruiert werden. Vielmehr geht es darum, Kriterien dafür zu entwickeln, wann die Nutzung von Daten dem Menschen dient und wann seine Freiheit, Privatsphäre oder Würde gefährdet werden können.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Verhältnis von Freiheit und Kontrolle. Die Lernenden können untersuchen, ob Menschen ihr Verhalten verändern, wenn sie wissen oder vermuten, dass ihre Aktivitäten dauerhaft gespeichert und ausgewertet werden. Daraus ergeben sich Fragen nach Selbstbestimmung und Verantwortung. Ebenso kann diskutiert werden, welche Verantwortung Nutzende für die Preisgabe eigener Daten tragen und welche Verantwortung bei den Unternehmen liegt, die Daten erheben, speichern und auswerten. Eine solche Betrachtung verhindert, dass Datenschutz ausschließlich als Aufgabe einzelner Personen verstanden wird. Die Lernenden erkennen, dass digitale Ethik sowohl individuelles Handeln als auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Strukturen berücksichtigen muss.

Für eine vertiefende Auseinandersetzung eignet sich ein Gedankenexperiment. Die Lernenden erhalten die Vorstellung eines vollständig ausgefüllten digitalen Steckbriefs einer erfundenen Person. Sie überlegen, welche Informationen dieser Steckbrief enthalten könnte und welche wesentlichen Aspekte des Menschen darin trotzdem nicht sichtbar werden. Begriffe wie Persönlichkeit, Gewissen, Hoffnung, Glaube, Liebe, Vertrauen, Erfahrungen und Zukunftsvorstellungen können anschließend diskutiert werden. Dadurch wird die zentrale anthropologische Frage zugespitzt: „Ist ein Mensch das, was seine Daten über ihn aussagen?“ Diese Frage kann zunächst aus persönlicher und gesellschaftlicher Perspektive und anschließend aus christlicher Perspektive beantwortet werden.

Eine weitere methodische Möglichkeit stellt eine strukturierte ethische Fallanalyse dar. Die Lernenden können einen erfundenen Fall untersuchen, in dem gesammelte Daten beispielsweise für personalisierte Werbung, Empfehlungen oder die Bewertung einer Person verwendet werden. Sie bestimmen die beteiligten Personen und Interessen, benennen mögliche Konflikte und beurteilen die Situation anhand der Kriterien Menschenwürde, Freiheit, Selbstbestimmung, Privatsphäre und Verantwortung. Abschließend können Regeln für einen verantwortlichen Umgang mit persönlichen Daten entwickelt werden. Auf diese Weise führt das Medium von der Textanalyse über die ethische Urteilsbildung zur konkreten Handlungskompetenz.

Das Medium eignet sich außerdem für einen Vergleich unterschiedlicher Menschenbilder. Dem Menschen als erfassbarem Datenprofil kann der Mensch als unverfügbare Person gegenübergestellt werden. Die Lernenden können diskutieren, welche Chancen digitale Daten für Kommunikation, Sicherheit oder gesellschaftliche Teilhabe bieten und welche Gefahren durch Kontrolle, Manipulation oder den Verlust von Privatsphäre entstehen können. Ziel sollte keine pauschale Ablehnung digitaler Medien sein. Vielmehr sollen die Lernenden zu einer differenzierten Beurteilung gelangen und Kriterien für einen selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Angeboten entwickeln. Damit fördert das Medium insbesondere Wahrnehmungskompetenz, Deutungskompetenz, ethische Urteilskompetenz und Handlungskompetenz.


Klausurfragen für die Jahrgangsstufe 10


Aufgabe 1, Anforderungsbereich I, Operator „Beschreiben“

Beschreibe, welche Arten von Informationen nach dem vorliegenden Medium für die Erstellung eines digitalen Steckbriefs gesammelt werden.

Musterantwort:

Das Medium beschreibt die Sammlung zahlreicher Informationen über eine Person. Dazu gehören persönliche Angaben wie Name, Wohnort, Geburtsdatum, Geschlecht, Ausbildung, Beruf, Religion und Beziehungsstatus. Außerdem werden soziale Beziehungen erfasst, etwa Freundschaften, ehemalige Freundschaften, Familienmitglieder und Gruppenmitgliedschaften. Auch Aktivitäten im sozialen Netzwerk werden gespeichert, beispielsweise Klicks, veröffentlichte Inhalte, Fotos und geteilte Links. Hinzu kommen Informationen über Aufenthaltsorte, verwendete Geräte, Interessen und politische Überzeugungen. Dadurch können unterschiedliche Informationen miteinander verbunden werden und ein umfangreiches digitales Profil einer Person entstehen.


Aufgabe 2, Anforderungsbereich II, Operator „Erläutern“

Erläutere anhand von zwei Beispielen aus dem Medium, weshalb die Sammlung einzelner Daten Rückschlüsse auf die Lebensweise einer Person ermöglichen kann.

Musterantwort:

Ein Beispiel sind gespeicherte Aufenthaltsorte. Wenn über einen längeren Zeitraum bekannt ist, wo sich eine Person aufhält, können daraus möglicherweise Rückschlüsse auf ihren Alltag, ihre Freizeitgestaltung und regelmäßig besuchte Orte gezogen werden. Ein weiteres Beispiel sind Gruppenmitgliedschaften und Seiten, die einer Person gefallen. Sie können Hinweise auf Interessen, religiöse Vorstellungen oder gesellschaftliche Einstellungen geben. Einzelne Informationen sagen dabei möglicherweise wenig aus. Werden jedoch viele Daten miteinander verbunden, kann daraus ein wesentlich genaueres Profil entstehen. Allerdings müssen aus Daten gezogene Schlussfolgerungen nicht immer richtig sein.


Aufgabe 3, Anforderungsbereich II, Operator „Vergleichen“

Vergleiche das im Medium dargestellte Verständnis des Menschen als digitale Zielperson mit dem christlichen Menschenbild der Gottesebenbildlichkeit aus Gen 1,26 bis 27.

Musterantwort:

Im Medium erscheint der Mensch vor allem als Person, deren Aktivitäten erfasst, gespeichert und verschiedenen Kategorien zugeordnet werden. Dadurch entsteht ein digitales Profil, das Interessen, Beziehungen, Aufenthaltsorte und weitere Eigenschaften abbildet. Der Mensch wird damit aus der Perspektive seiner erfassbaren Daten betrachtet.

Die Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit in Gen 1,26 bis 27 setzt einen anderen Schwerpunkt. Der Mensch besitzt nach dieser Vorstellung eine besondere Stellung und Würde, weil er als Ebenbild Gottes geschaffen ist. Seine Würde hängt nicht davon ab, welche Eigenschaften, Leistungen oder Daten über ihn bekannt sind. Gemeinsam ist beiden Perspektiven, dass sie Aussagen über den Menschen machen. Der entscheidende Unterschied besteht darin, dass der digitale Steckbrief bestimmte messbare und gespeicherte Informationen erfasst, während das christliche Menschenbild die Würde und den Wert der gesamten Person betont.


Aufgabe 4, Anforderungsbereich II, Operator „Analysieren“

Analysiere, welches Menschenbild durch die Bezeichnung des Nutzenden als „Target“ und durch die im Medium beschriebene Datensammlung sichtbar wird.

Musterantwort:

Die Bezeichnung „Target“ bedeutet Ziel und verweist darauf, dass der Nutzende aus der Perspektive der Datenerfassung als Zielperson betrachtet wird. Im Mittelpunkt stehen seine Aktivitäten und die daraus gewonnenen Informationen. Der Text zeigt, dass zahlreiche Lebensbereiche in Kategorien erfasst werden können. Dazu gehören Beziehungen, Interessen, Aufenthaltsorte, Überzeugungen und persönliche Angaben.

Dadurch entsteht ein Menschenbild, bei dem die Person in viele einzelne Daten zerlegt und als digitales Profil dargestellt werden kann. Problematisch kann dies werden, wenn ein solches Profil mit der gesamten Person gleichgesetzt wird. Ein Mensch besitzt Erfahrungen, Gefühle, Hoffnungen, Überzeugungen und Beziehungen, die durch gespeicherte Daten nicht zwangsläufig vollständig oder zutreffend wiedergegeben werden. Der Text ermöglicht deshalb eine kritische Auseinandersetzung mit der Frage, in welchem Umfang digitale Daten einen Menschen tatsächlich beschreiben können.


Aufgabe 5, Anforderungsbereich III, Operator „Beurteilen“

Beurteile die Aussage „Ein Mensch ist mehr als die Summe seiner Daten“ aus der Perspektive eines christlichen Menschenbildes. Begründe dein Urteil.

Musterantwort:

Aus der Perspektive eines christlichen Menschenbildes lässt sich die Aussage begründen. Nach der Vorstellung der Gottesebenbildlichkeit besitzt jeder Mensch eine besondere und unverlierbare Würde. Diese Würde hängt nicht von seinen Leistungen, Eigenschaften oder gespeicherten Informationen ab. Daten können zwar bestimmte Bereiche eines Menschen beschreiben, beispielsweise Interessen, Aufenthaltsorte oder Kontakte. Sie erfassen jedoch nicht zwangsläufig die gesamte Persönlichkeit.

Auch Gedanken, Hoffnungen, Glauben, Beziehungen, Gewissensentscheidungen und persönliche Erfahrungen lassen sich nicht vollständig aus einem Datenprofil ableiten. Deshalb kann ein digitaler Steckbrief zwar Informationen über einen Menschen enthalten, sollte aber nicht mit der gesamten Person gleichgesetzt werden. Aus christlicher Perspektive ist der Mensch als Person grundsätzlich mehr als das, was technisch über ihn erfasst und ausgewertet werden kann.


Aufgabe 6, Anforderungsbereich III, Operator „Erörtern“

Erörtere, ob eine umfassende Sammlung persönlicher Daten mit menschlicher Freiheit und Selbstbestimmung vereinbar sein kann. Beziehe das Medium und mindestens einen christlich ethischen Gedanken in deine Argumentation ein.

Musterantwort:

Für eine umfangreiche Datensammlung spricht, dass digitale Daten nützliche Funktionen ermöglichen können. Dienste können dadurch beispielsweise besser an Bedürfnisse angepasst werden. Auch können Nutzende freiwillig entscheiden, bestimmte Informationen bereitzustellen, wenn sie einen persönlichen Nutzen darin erkennen. Unter diesen Voraussetzungen kann Datennutzung grundsätzlich mit Selbstbestimmung vereinbar sein.

Dagegen spricht, dass Selbstbestimmung voraussetzt, dass Menschen wissen, welche Daten erhoben werden, wofür sie verwendet werden und wer Zugriff darauf erhält. Das Medium zeigt, wie viele unterschiedliche Informationen über eine Person zusammengetragen werden können. Wenn Menschen das Ausmaß dieser Erfassung nicht überblicken können, wird eine tatsächlich selbstbestimmte Entscheidung schwieriger. Eine umfassende Datensammlung kann zudem problematisch werden, wenn Menschen aufgrund ihrer Daten bewertet oder beeinflusst werden.

Aus christlich ethischer Perspektive sind Menschenwürde und Freiheit wichtige Maßstäbe. Der Mensch sollte nicht ausschließlich als Datenquelle oder Mittel für wirtschaftliche Interessen betrachtet werden. Eine Datensammlung kann daher dann mit Freiheit und Selbstbestimmung vereinbar sein, wenn sie transparent erfolgt, die Entscheidung der betroffenen Person respektiert und ihre Würde sowie ihre Privatsphäre schützt. Entscheidend ist somit nicht allein, dass Daten gesammelt werden, sondern unter welchen Bedingungen und zu welchem Zweck dies geschieht.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 10

10.1 Verantwortung für das Leben. Menschenwürde und Gottesebenbildlichkeit.

Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 11/1 Was ist der Mensch?

11.1 / 3. Der Mensch und seine Verantwortung.

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