Das Medium eignet sich besonders für den Religionsunterricht in der Sekundarstufe II und in ausgewählten Passagen auch für höhere Jahrgangsstufen der Sekundarstufe I. Einen zentralen religionspädagogischen Zugang eröffnet die im Text vertretene Vorstellung, dass die Würde des Menschen über seine körperliche Existenz hinausreicht. Diese Aussage ermöglicht eine unmittelbare Verbindung zu Fragen der christlichen Anthropologie. Lernende können untersuchen, wodurch menschliche Würde begründet wird und ob persönliche Daten, Gedanken, Kommunikation, Beziehungen und digitale Identität als Bereiche verstanden werden können, die zum Schutz der Person gehören. Besonders fruchtbar ist die Verbindung mit der Vorstellung der Gottebenbildlichkeit. Dabei kann gefragt werden, ob die Würde des Menschen auch bedeutet, dass der Mensch niemals vollständig erfasst, berechnet und zum Objekt fremder Interessen gemacht werden darf. Der Text ermöglicht damit eine Erweiterung klassischer anthropologischer Fragestellungen um die Bedingungen menschlicher Existenz in einer digitalisierten Welt.
Als problemorientierter Einstieg eignet sich die zentrale Aussage des Mediums, dass ein beobachteter Mensch nicht frei sei. Die Lernenden können zunächst unabhängig vom Text Stellung zu dieser Aussage beziehen. Dabei können alltägliche Situationen einbezogen werden, etwa Kommunikation über soziale Netzwerke, Standortdaten, Suchanfragen, digitale Einkäufe oder die Speicherung persönlicher Interessen. Anschließend kann gefragt werden, ob Menschen ihr Verhalten verändern, sobald sie wissen oder vermuten, dass sie beobachtet werden. Dadurch wird der abstrakte Zusammenhang von Überwachung und Freiheit für die Lernenden konkret erfahrbar. Im weiteren Unterrichtsverlauf kann geprüft werden, welches Verständnis von Freiheit dem Aufruf zugrunde liegt und ob Freiheit zwingend einen geschützten privaten Raum voraussetzt.
Für die Texterschließung bietet sich eine strukturierende Methode an. Die Lernenden können zunächst zentrale Begriffe wie Menschenwürde, Freiheit, Privatsphäre, Überwachung, Unschuldsvermutung, freier Wille und Demokratie markieren und deren Zusammenhang in einem Begriffsnetz darstellen. Anschließend kann die Argumentation rekonstruiert werden. Dabei unterscheiden die Lernenden zwischen der Beschreibung eines Problems, der ethischen Bewertung dieses Problems, den zugrunde liegenden Werten und den daraus abgeleiteten Forderungen. Dadurch wird sichtbar, wie aus einer Wahrnehmung digitaler Überwachung normative Aussagen und konkrete Handlungsforderungen entwickelt werden. Diese Vorgehensweise fördert insbesondere die Fähigkeit, ethische Argumentationen nicht nur inhaltlich wiederzugeben, sondern ihre Voraussetzungen und Schlussfolgerungen zu erkennen.
Besonders ergiebig ist die Aussage des Textes, persönliche Daten gehörten den jeweiligen Menschen. Sie kann zum Ausgangspunkt einer philosophischen und theologischen Diskussion über das Verhältnis von Person und Daten werden. Die Lernenden können der Frage nachgehen, ob persönliche Daten tatsächlich als eine Form von Eigentum verstanden werden sollten oder ob sie vielmehr Bestandteil der Persönlichkeit sind. Daran schließen sich weiterführende Fragen an: Gehören meine Suchanfragen zu meiner Person? Ist ein Bewegungsprofil lediglich eine Sammlung technischer Informationen oder bereits eine Beschreibung meiner Lebensführung? Können aus Daten gewonnene Aussagen über Interessen, Beziehungen und Überzeugungen die Würde und Freiheit eines Menschen berühren? Auf diese Weise wird Datenschutz von einem zunächst technischen Thema zu einer anthropologischen Fragestellung weitergeführt.
Eine weitere didaktische Vertiefung bietet die Verbindung von Überwachung und freiem Willen. Der Aufruf argumentiert, dass die Nutzung persönlicher Daten zur Vorhersage menschlichen Verhaltens auch die Freiheit des Menschen gefährden könne. Diese Aussage lässt sich mit klassischen Themen des Religionsunterrichts verbinden. Lernende können diskutieren, was freien Willen auszeichnet, welche Voraussetzungen selbstbestimmte Entscheidungen benötigen und wodurch Freiheit eingeschränkt werden kann. Dabei kann zwischen äußerem Zwang, sozialer Beeinflussung, wirtschaftlicher Manipulation und digitaler Verhaltenssteuerung unterschieden werden. Im Anschluss können christliche Vorstellungen von Freiheit und Verantwortung einbezogen werden. So entsteht eine Verbindung zwischen einer aktuellen ethischen Problemstellung und grundlegenden Fragen nach dem Menschen als freiem und verantwortlichem Wesen.
Methodisch bietet sich außerdem eine Dilemmadiskussion zum Verhältnis von Freiheit und Sicherheit an. Die Lernenden können mit einer Situation konfrontiert werden, in der die Sammlung großer Datenmengen mit dem Schutz der Bevölkerung begründet wird. Sie identifizieren zunächst die miteinander konkurrierenden Werte und entwickeln anschließend Kriterien für ein begründetes Urteil. Mögliche Kriterien sind Menschenwürde, Freiheit, Sicherheit, Privatsphäre, Selbstbestimmung, Transparenz, Verhältnismäßigkeit und Verantwortung. Wichtig ist dabei, dass die Lernenden nicht lediglich zwischen Zustimmung und Ablehnung entscheiden, sondern Bedingungen formulieren, unter denen Datenerhebung aus ihrer Sicht legitim oder problematisch ist. Dadurch wird die Fähigkeit zur differenzierten ethischen Urteilsbildung gefördert.
Das Medium eignet sich zudem für einen Vergleich unterschiedlicher Menschenbilder. Dem Menschen als freiem und selbstbestimmtem Subjekt kann die Vorstellung eines Menschen gegenübergestellt werden, dessen Verhalten anhand umfangreicher Datenbestände zunehmend erfasst und vorhergesagt werden kann. Die Lernenden können untersuchen, welche Konsequenzen beide Vorstellungen für Verantwortung und Freiheit besitzen. Im Religionsunterricht kann anschließend gefragt werden, ob ein vollständig berechenbares Menschenbild mit christlichen Vorstellungen von Freiheit, Gewissen, Verantwortung und unverfügbarer Würde vereinbar ist. Auf diese Weise lässt sich digitale Ethik mit theologischer Anthropologie verbinden.
Da das Medium aus dem Jahr 2013 stammt, sollte auch seine zeitliche Einordnung Bestandteil der Unterrichtsarbeit sein. Die im Aufruf formulierten Aussagen über konkrete Überwachungspraktiken sind zunächst als Aussagen und Bewertungen des damaligen Textes zu behandeln. Für eine heutige Beurteilung sollten aktuelle Informationen gesondert recherchiert und von der historischen Quelle unterschieden werden. Gerade diese zeitliche Distanz eröffnet eine interessante Lernaufgabe: Die Lernenden können untersuchen, welche Forderungen des Textes weiterhin bedeutsam erscheinen und welche neuen Herausforderungen durch gegenwärtige digitale Technologien entstanden sind.
Als produktionsorientierter Abschluss können Lernende eine eigene Erklärung digitaler Menschenrechte verfassen. Dabei formulieren sie Rechte, die ihrer Auffassung nach notwendig sind, um Menschenwürde, Freiheit und Selbstbestimmung in einer digitalisierten Gesellschaft zu schützen, und begründen diese ethisch. Alternativ können ein Streitgespräch über Freiheit und Überwachung, ein Kommentar, eine Rede, ein Manifest oder ein fiktiver Ethikrat gestaltet werden. Für eine Klausur eignet sich das Medium insbesondere zur Analyse des zugrunde liegenden Menschenbildes, zur Rekonstruktion der Argumentation, zur Untersuchung des Verhältnisses von Freiheit und Überwachung sowie zum Vergleich mit christlicher Anthropologie und christlicher Ethik. Ebenso können die Lernenden die Forderungen des Textes anhand zuvor erarbeiteter ethischer Kriterien beurteilen.