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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Die Unverletzlichkeit der Wohnung (Powerpoint zur Stunde)

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium thematisiert die Unverletzlichkeit der Wohnung als grundgesetzlich geschütztes Recht und verbindet den Schutz der privaten Lebenssphäre mit Fragen nach staatlicher Macht, Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Als visueller Zugang zeigt Seite 2 Polizeikräfte und lenkt damit den Blick auf mögliche staatliche Eingriffe in den persönlichen Lebensbereich. Im Mittelpunkt steht anschließend Artikel 13 GG mit dem grundlegenden Satz „Die Wohnung ist unverletzlich“. Das Material verdeutlicht zugleich, dass dieser Schutz Grenzen besitzt. Durchsuchungen sind grundsätzlich richterlich anzuordnen und unter bestimmten Voraussetzungen können bei besonders schweren Straftaten technische Mittel zur akustischen Überwachung von Wohnungen eingesetzt werden. Abschließend fordert das Medium dazu auf, die besondere Bedeutung der Unverletzlichkeit der Wohnung für eine Demokratie zu erklären und dabei ausdrücklich die historische Situation der Entstehung des Grundgesetzes in den Jahren 1948 und 1949 einzubeziehen. Die Abbildung auf dieser Seite verbindet die Begriffe Demokratie, Grundrechte, Rechtsstaat und Freiheit und verdeutlicht damit den übergeordneten Zusammenhang des Grundrechts.

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Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Freiheit, Privatsphäre, Sicherheit, Vertrauen, Verantwortung und dem Verhältnis zwischen Individuum und Staat. Als Einstieg kann zunächst ausschließlich das Foto der Polizeikräfte auf Seite 2 gezeigt werden. Die Lernenden beschreiben ihre Wahrnehmungen und formulieren Vermutungen darüber, in welchem Zusammenhang das Bild mit einem Grundrecht stehen könnte. Anschließend kann die Frage gestellt werden, welche Bedeutung die eigene Wohnung für einen Menschen besitzt. Begriffe wie Schutz, Geborgenheit, Rückzug, Privatheit, Familie, Sicherheit und persönliche Freiheit können gesammelt werden. Dabei sollte vermieden werden, persönliche Wohnsituationen oder private Erfahrungen einzufordern. Von dieser allgemeinen anthropologischen Perspektive ausgehend kann Artikel 13 GG erschlossen werden. Die Lernenden untersuchen zunächst die grundlegende Aussage „Die Wohnung ist unverletzlich“ und formulieren in eigenen Worten, welches Verständnis von Privatheit und Freiheit darin zum Ausdruck kommt. Anschließend werden die weiteren Bestimmungen des Artikels einbezogen. Dabei können die Lernenden herausarbeiten, unter welchen Voraussetzungen Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung vorgesehen sind. Besonders geeignet ist eine Gegenüberstellung der zu schützenden Werte. Auf der einen Seite stehen Privatheit, persönliche Freiheit und der Schutz vor staatlichen Eingriffen, auf der anderen Seite die Verfolgung besonders schwerer Straftaten und damit verbundene Sicherheitsinteressen. Daraus lässt sich eine ethische Güterabwägung entwickeln. Die Lernenden können diskutieren, wann Sicherheit einen Eingriff in die Privatsphäre rechtfertigen kann und weshalb solche Eingriffe rechtlich begrenzt und kontrolliert werden müssen. Für den Religionsunterricht bietet sich eine Vertiefung über die Menschenwürde und das christliche Menschenbild an. Der Mensch benötigt geschützte Räume, in denen persönliche Beziehungen, individuelle Lebensgestaltung, Gewissensentscheidungen und religiöse Überzeugungen ihren Platz haben können. Die Wohnung kann deshalb nicht nur als materieller Ort, sondern auch als persönlicher Schutzraum betrachtet werden. Die Lernenden können reflektieren, weshalb ein solcher Rückzugsraum für Freiheit und Selbstbestimmung bedeutsam ist und welche Folgen entstehen könnten, wenn Menschen jederzeit mit staatlicher Beobachtung oder Kontrolle rechnen müssten. Eine weitere Vertiefung eröffnet der Arbeitsauftrag auf Seite 4. Die Lernenden sollen erklären, weshalb die Unverletzlichkeit der Wohnung für eine Demokratie so bedeutsam ist, dass sie einen eigenen Grundgesetzartikel erhalten hat, und dabei die Entstehungssituation des Grundgesetzes 1948 und 1949 berücksichtigen. Hier bietet sich eine arbeitsteilige Erschließung an. Eine Gruppe untersucht die Bedeutung von Freiheit, eine weitere die Bedeutung von Grundrechten, eine weitere die Funktion des Rechtsstaats und eine weitere die Bedeutung geschützter Privatheit. Anschließend werden die Ergebnisse zusammengeführt und auf Artikel 13 GG bezogen. Für die ethische Urteilsbildung kann eine Positionierung zu Aussagen wie „Meine Wohnung geht den Staat grundsätzlich nichts an“ oder „Sicherheit kann Eingriffe in die Privatsphäre rechtfertigen“ erfolgen. Die Lernenden begründen ihre Positionen mit rechtlichen und ethischen Argumenten und reagieren auf andere Sichtweisen. Als Abschluss eignet sich die Formulierung eines begründeten Urteils zur Frage, weshalb der Schutz der Wohnung zugleich ein Schutz von Freiheit und Menschenwürde ist. Das Medium ermöglicht damit eine Verbindung von Verfassungsbildung, historischer Reflexion und religiöser Ethik und fördert die Fähigkeit der Lernenden, das Spannungsverhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit differenziert zu beurteilen.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe II | 12/2 Gutes Handeln unter dem Anspruch des Christseins

12.2 / 3. Gesellschaftlich-politische Verantwortung aus christlicher Motivation.

Sekundarstufe II | 13 Der Mensch und seine Zukunft - Die Zukunft der Menschheit

13 / 2. Frieden, Freiheit und Gerechtigkeit – eine Herausforderung an die Christen.

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