RU-digitalRU-digital-logo
1 Bild
Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Pressefreiheit in der Schule (Powerpoint zur Stunde)

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium thematisiert Meinungsfreiheit und Pressefreiheit im schulischen Kontext und stellt die Frage in den Mittelpunkt, in welchem Umfang eine Schule Beiträge in einer Schülerzeitung oder in sozialen Medien einschränken darf. Ausgangspunkt ist auf Seite 2 ein fiktiver Beitrag der SMV gegen ein Handyverbot, der mit zugespitzten Formulierungen wie „Boomer lasst die Finger von meinem Handy!“ sowie verschiedenen Schlagworten arbeitet und zum Protest aufruft. Daraus entwickelt das Medium die Frage, ob eine Einschränkung solcher Beiträge einen Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Meinungsfreiheit und Pressefreiheit darstellt. Zur Klärung werden Artikel 5 GG, Artikel 110 der Bayerischen Verfassung, die Regelungen zu Schülerzeitungen aus Artikel 63 BayEUG sowie Grundsätze des Pressekodex herangezogen. Das Material verdeutlicht dabei, dass Meinungsfreiheit und Pressefreiheit grundlegende Rechte sind, diese jedoch mit anderen schutzwürdigen Interessen in Beziehung gesetzt und im konkreten Fall sachlich abgewogen werden müssen.

Products

Für den Religionsunterricht eignet sich das Medium besonders zur Auseinandersetzung mit Freiheit, Verantwortung, Menschenwürde, Wahrheit, Gewissen, Respekt und demokratischer Beteiligung. Der fiktive Beitrag auf Seite 2 ermöglicht einen lebensnahen Einstieg, da die Frage nach der Nutzung von Mobiltelefonen im schulischen Alltag für Lernende unmittelbar nachvollziehbar ist. Die Lehrkraft kann zunächst ausschließlich diesen Beitrag präsentieren und spontane Reaktionen sammeln. Die Lernenden können untersuchen, welche Botschaft vermittelt wird, welche sprachlichen Mittel verwendet werden und wie die Formulierungen auf unterschiedliche Personengruppen wirken könnten. Dabei sollte zunächst noch keine rechtliche Bewertung vorgenommen werden. Anschließend kann die Diskussionsfrage des Mediums aufgegriffen werden, ob die Schule einen solchen Beitrag einschränken darf. Die Lernenden formulieren erste Positionen und begründen diese. Danach erfolgt die Erarbeitung der rechtlichen Grundlagen. Artikel 5 GG ermöglicht die Beschäftigung mit dem Schutz der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit sowie mit deren Grenzen, zu denen das Material unter anderem die allgemeinen Gesetze, den Jugendschutz und das Recht der persönlichen Ehre zählt. Die Bestimmungen zu Schülerzeitungen ermöglichen anschließend eine Konkretisierung für den schulischen Raum. Dabei können die Lernenden herausarbeiten, dass Schülerzeitungen Ausdruck freier Meinungsäußerung sind, zugleich aber Grundsätze fairer Berichterstattung, die Vielfalt der Meinungen sowie der Bildungsauftrag und Erziehungsauftrag der Schule berücksichtigt werden sollen. Ebenso zeigt das Material Verfahren für den Fall von Konflikten zwischen Redaktion und Schulleitung auf. Für die religionspädagogische Vertiefung ist besonders die Verbindung von Freiheit und Verantwortung bedeutsam. Die Lernenden können diskutieren, ob alles, was rechtlich geäußert werden darf, zugleich ethisch verantwortbar ist. Dabei können Fragen nach der Würde anderer Menschen, nach respektvoller Sprache, Wahrhaftigkeit und Verantwortung für die Wirkung eigener Aussagen aufgegriffen werden. Der Auszug aus dem Pressekodex bietet hierfür eine weitere Perspektive, da journalistische Freiheit dort mit Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit sowie mit fairem und gewissenhaftem Handeln verbunden wird. Diese Gedanken lassen sich mit religiösen und ethischen Vorstellungen von Gewissen, Verantwortung, Wahrhaftigkeit, Nächstenliebe und Menschenwürde verbinden. Methodisch bietet das Medium zwei besonders geeignete Möglichkeiten für die Urteilsbildung. Auf Seite 9 wird eine Fishbowl Diskussion vorgeschlagen. Dabei diskutiert ein innerer Kreis, während der äußere Kreis beobachtet und sich nach vereinbarten Regeln an der Diskussion beteiligen kann. Auf Seite 10 wird alternativ eine Diskussion mit den Rollen SMV, Redaktion der Schülerzeitung, Schulleitung und Journalismus vorgeschlagen. Diese Rollenarbeit ermöglicht einen Perspektivwechsel und verdeutlicht, dass Konflikte um Meinungsfreiheit unterschiedliche Interessen und Verantwortungsbereiche berühren. Die Lernenden können vor der Diskussion Argumente aus ihrer jeweiligen Perspektive vorbereiten und diese auf die zuvor erarbeiteten rechtlichen und ethischen Kriterien beziehen. Im Anschluss sollte eine gemeinsame Auswertung erfolgen, bei der zwischen persönlicher Meinung, rechtlicher Beurteilung und ethischem Urteil unterschieden wird. Als Abschluss können die Lernenden Kriterien für verantwortliche Meinungsäußerung im schulischen und digitalen Raum formulieren. Auf diese Weise verbindet das Medium politische und rechtliche Bildung mit zentralen religionspädagogischen Fragen nach Freiheit, Gewissen, Menschenwürde und Verantwortung und stärkt zugleich Argumentationsfähigkeit, Perspektivübernahme, Medienkompetenz und ethische Urteilsfähigkeit.

Hessen

Hessen

Sekundarstufe II | E1 Religion und Mensch in einer pluralen Welt

E1.2 Anthropologie und Religion.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Sekundarstufe II | 12/2 Gutes Handeln unter dem Anspruch des Christseins

12.2 / 3. Gesellschaftlich-politische Verantwortung aus christlicher Motivation.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern Datenschutz.