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Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Sich mit Bitten an die Schulleitung wenden (Powerpoint zur Stunde)

Veröffentlichung:1.1.2025

Das Medium thematisiert das Petitionsrecht als Möglichkeit, eigene Anliegen, Bitten und Beschwerden an staatliche Stellen und politische Vertretungen zu richten. Als anschaulicher Einstieg dient die Darstellung des Petitionsportals des Deutschen Bundestages, über das Petitionen eingereicht sowie veröffentlichte Petitionen gelesen, diskutiert und mitgezeichnet werden können. Konkretisiert wird das Thema anhand einer Petition zum Kinder und Jugendmedienschutz vom 29. November 2024. Darin wird eine gesetzliche Altersbeschränkung für die Nutzung sozialer Medien auf 16 Jahre sowie eine verpflichtende Alterskontrolle gefordert. Als Ziel nennt die Petition den Schutz junger Menschen vor Cybermobbing, psychischen Belastungen und süchtig machenden Mechanismen sowie die Förderung von Medienkompetenz. Anschließend stellt das Medium die rechtlichen Grundlagen des Petitionsrechts vor. Artikel 17 des Grundgesetzes gewährt das Recht, sich allein oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an zuständige Stellen und die Volksvertretung zu wenden. Ergänzend werden Artikel 115 und Artikel 120 der Bayerischen Verfassung aufgegriffen.

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Didaktisch eignet sich das Medium besonders für eine lebensweltorientierte Auseinandersetzung mit Mitbestimmung, gesellschaftlicher Verantwortung und demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten. Für den Religionsunterricht eröffnet das Petitionsrecht einen Zugang zu der Frage, wie Menschen ihre Überzeugungen in die Gesellschaft einbringen, Verantwortung übernehmen und sich für eigene Interessen oder die Interessen anderer einsetzen können. Als Einstieg bietet sich die auf der zweiten Folie dargestellte Seite des Petitionsportals an. Die Lernenden können zunächst beschreiben, was sie erkennen und Vermutungen darüber äußern, welchen Zweck eine Petition erfüllt. Dabei können Fragen aufgegriffen werden wie: Was möchte ein Mensch erreichen, wenn er eine Petition einreicht? An wen richtet sich eine Petition? Welche Themen könnten für eine Petition geeignet sein? Anschließend bietet die Petition zum Kinder und Jugendmedienschutz einen besonders lebensnahen Gesprächsanlass, da soziale Medien für viele Lernende zum Alltag gehören. Methodisch kann zunächst eine spontane Positionierung zur Forderung nach einer Altersgrenze von 16 Jahren erfolgen. Die Lernenden können sich zustimmend, ablehnend oder unentschieden positionieren und erste Begründungen formulieren. Anschließend wird der Text der Petition genauer untersucht. Die Lernenden arbeiten heraus, welche Forderung gestellt wird, welche Probleme genannt werden, welche Personen geschützt werden sollen und welche Maßnahmen vorgeschlagen werden. Wichtig ist dabei, zwischen der im Medium dargestellten Forderung und einer eigenen Bewertung zu unterscheiden. In Partnerarbeit oder Gruppenarbeit können Argumente für und gegen die Forderung gesammelt und nach Kriterien wie Schutz, Freiheit, Verantwortung, Selbstbestimmung und Umsetzbarkeit geordnet werden. Dadurch wird deutlich, dass gesellschaftliche und ethische Fragen häufig unterschiedliche berechtigte Perspektiven enthalten. Im nächsten Schritt kann Artikel 17 des Grundgesetzes erschlossen werden. Die Lernenden übertragen den Verfassungstext in eigene Worte und klären, wer eine Petition einreichen darf, an wen sie gerichtet werden kann und welche Anliegen darin formuliert werden können. Die ergänzenden Bestimmungen der Bayerischen Verfassung ermöglichen eine Erweiterung und einen Vergleich der rechtlichen Grundlagen. Im Religionsunterricht lässt sich die rechtliche Perspektive anschließend um eine ethische Dimension ergänzen. Die Lernenden können darüber nachdenken, wann es notwendig sein kann, die eigene Stimme zu erheben, für andere einzutreten oder auf gesellschaftliche Missstände aufmerksam zu machen. Dabei ergeben sich Bezüge zu Gerechtigkeit, Menschenwürde, Solidarität, Nächstenliebe, Verantwortung und Zivilcourage. Das Petitionsrecht kann als Beispiel dafür verstanden werden, dass Menschen gesellschaftliche Verhältnisse nicht nur hinnehmen müssen, sondern Möglichkeiten besitzen, ihre Anliegen friedlich und demokratisch einzubringen. Methodisch bietet sich als Vertiefung die Entwicklung einer eigenen fiktiven Petition an. Die Lernenden wählen ein für ihre Lebenswelt relevantes Thema, formulieren eine konkrete Forderung, bestimmen mögliche Adressaten und entwickeln nachvollziehbare Begründungen. Dabei sollte keine tatsächliche Veröffentlichung oder Einreichung vorausgesetzt werden. Die Ergebnisse können anschließend vorgestellt und hinsichtlich ihrer Argumentation diskutiert werden. Eine abschließende Reflexion kann der Frage nachgehen, welche Verantwortung mit gesellschaftlicher Mitwirkung verbunden ist und welche Kriterien ein Anliegen erfüllen sollte, damit das Eintreten dafür als verantwortungsvoll gelten kann. So verbindet das Medium Grundrechtsbildung, Demokratiebildung und Medienbildung mit ethischer Reflexion und eröffnet einen handlungsorientierten Zugang zur Frage, wie Menschen ihre Stimme nutzen und Verantwortung für das gesellschaftliche Zusammenleben übernehmen können.

Hessen

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 9

9G.1a Sehnsucht nach einem erfüllten Leben. Sinn und Lebensglück.

Rheinland-Pfalz

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Sekundarstufe I | Jahrgangsstufe 9

9.2 Nach Gerechtigkeit streben: Gleiche Lebensbedingungen für alle.

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