Das Medium eignet sich für den Religionsunterricht besonders zur Auseinandersetzung mit Menschenwürde, Wahrheit, Wahrhaftigkeit, Verantwortung und dem verantwortlichen Gebrauch von Freiheit. Der Einstieg auf Seite 2 besitzt einen hohen Aufforderungscharakter, weil die Lernenden unmittelbar vor eine Entscheidung gestellt werden. Die Lehrkraft kann die Situation zunächst präsentieren, ohne weitere Informationen zu geben. Die Lernenden entscheiden in Einzelarbeit, ob sie die Geschichte veröffentlichen würden, und notieren eine kurze Begründung. Anschließend kann eine Positionierung im Raum erfolgen. Dabei sollte nicht vorschnell nach einer richtigen Lösung gesucht werden. Vielmehr werden zunächst die Kriterien gesammelt, die für die Entscheidung der Lernenden ausschlaggebend sind. Denkbar sind öffentliches Interesse, Wahrheit, Schutz der betroffenen Person, Bekanntheit des Fußballspielers, Zuverlässigkeit der Quelle und mögliche Folgen einer Veröffentlichung. Gerade die Formulierung, dass der Spieler den Unfall wohl betrunken verursacht habe, kann genutzt werden, um die Lernenden für den Unterschied zwischen einer bestätigten Information und einer Vermutung zu sensibilisieren.
Anschließend können Artikel 5 des Grundgesetzes und Artikel 111 der Bayerischen Verfassung erschlossen werden. Die Präsentation stellt dabei Freiheit und Verantwortung der Presse unmittelbar nebeneinander. Während Artikel 5 die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung schützt, formuliert Artikel 111 die Aufgabe einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung über Vorgänge und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Methodisch bietet sich eine vergleichende Textarbeit an. Die Lernenden markieren zentrale Begriffe und formulieren beide Aussagen in eigenen Worten. Danach können sie untersuchen, wie Freiheit und Verantwortung miteinander verbunden sind. Für den Religionsunterricht ist diese Spannung besonders ergiebig. Freiheit kann dabei nicht lediglich als Möglichkeit verstanden werden, etwas tun zu dürfen, sondern als eine Freiheit, deren Gebrauch Auswirkungen auf andere Menschen besitzt und deshalb Verantwortung verlangt.
Die auf Seite 4 dargestellten Grundsätze des Pressekodex können anschließend arbeitsteilig erschlossen werden. Kleingruppen erhalten jeweils einen der Begriffe Wahrhaftigkeit und Wahrung der Menschenwürde, Sorgfaltspflicht, Verzicht auf Sensationsberichterstattung, Diskriminierungsverbot, Unschuldsvermutung oder Schutz der Persönlichkeit. Die Lernenden überlegen zunächst, was der jeweilige Grundsatz bedeuten könnte, und formulieren ihn in eigenen Worten. Anschließend können Beispiele entwickelt werden, in denen dieser Grundsatz eingehalten oder verletzt wird. Die Ergebnisse werden im Plenum zusammengetragen. Dadurch entsteht ein gemeinsam entwickeltes Kriterienraster, das für die folgenden Fälle genutzt werden kann.
Die Fallbeispiele auf den Seiten 5 und 6 eignen sich für eine anwendungsorientierte Gruppenarbeit. Ein Fall thematisiert eine vorschnelle Berichterstattung nach einem Terrorangriff ohne bestätigte Quellen. Ein weiteres Beispiel verwendet eine herabwürdigende Bezeichnung für einen obdachlosen Menschen. Hinzu kommt die Veröffentlichung blutiger Bilder nach einem Amoklauf. Weitere Situationen beschäftigen sich mit der unnötigen Hervorhebung der Nationalität von Verdächtigen, der Veröffentlichung ihrer Namen und Bilder vor einem Urteil und Paparazzifotos, die zu Spekulationen über das Privatleben eines Prominenten führen können. Die Lernenden ordnen die Situationen den Grundsätzen des Pressekodex zu und begründen ihre Entscheidungen. Methodisch sollte darauf geachtet werden, dass die Zuordnung nicht als bloße Lösungsaufgabe verstanden wird. Entscheidend ist die Begründung anhand ethischer Kriterien.
Im Religionsunterricht kann insbesondere der Grundsatz der Menschenwürde vertieft werden. Die Lernenden können untersuchen, welche Folgen journalistische Sprache und Bilder für die dargestellten Menschen haben können. Dabei lässt sich fragen, ob ein Mensch durch bestimmte Formen der Berichterstattung zum Objekt von Aufmerksamkeit, Unterhaltung oder Sensation gemacht wird. Die Beispiele bieten Gelegenheit, Vorstellungen von Menschenwürde, Nächstenliebe, Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit und Verantwortung miteinander ins Gespräch zu bringen. Besonders die herabwürdigende Bezeichnung des obdachlosen Menschen kann für eine sprachsensible Reflexion genutzt werden. Die Lernenden können die Überschrift so umformulieren, dass sie informiert und Aufmerksamkeit erzeugt, ohne die Würde des Menschen zu verletzen.
Auch die Unschuldsvermutung eröffnet einen Zugang zu grundlegenden ethischen Fragen. Die Lernenden können darüber nachdenken, welche Folgen es für einen Menschen haben kann, wenn Name und Bild bereits veröffentlicht werden, obwohl noch kein Urteil gesprochen wurde. Daraus können Fragen nach Vorverurteilung, Gerechtigkeit und Verantwortung entstehen. Beim Diskriminierungsverbot kann untersucht werden, wann die Nennung eines persönlichen Merkmals für eine Berichterstattung sachlich relevant ist und wann dadurch Vorurteile gefördert werden können. Beim Schutz der Persönlichkeit lässt sich diskutieren, ob öffentlich bekannte Menschen denselben Anspruch auf Privatsphäre besitzen wie andere Menschen und wo ein berechtigtes öffentliches Interesse beginnen könnte.
Zur Ergebnissicherung empfiehlt es sich, zur Einstiegssituation zurückzukehren. Die Lernenden entscheiden erneut, ob die Geschichte über den Fußballspieler in der vorliegenden Form veröffentlicht werden sollte. Nun müssen sie ihre Entscheidung ausdrücklich mithilfe der erarbeiteten Kriterien begründen. Auf diese Weise wird sichtbar, ob sich die ursprüngliche Einschätzung verändert oder differenziert hat. Als weiterführende Aufgabe können die Lernenden selbst die Rolle einer Redaktion übernehmen und Regeln für verantwortungsvollen Journalismus formulieren. Ebenso können aktuelle oder selbst gewählte Medienbeiträge anhand der erarbeiteten Kriterien untersucht werden. Das Medium ermöglicht damit eine Verbindung von politischer Bildung, Medienbildung und religiöser Bildung und fördert die Fähigkeit, Freiheit nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit Wahrheit, Menschenwürde und Verantwortung zu beurteilen.