Das Medium eignet sich insbesondere für Lernarrangements, in denen abstrakte Aussagen über Freiheit, Persönlichkeit und die Grenzen individueller Selbstbestimmung handlungsorientiert erschlossen werden sollen. Ausgangspunkt kann die gemeinsame Betrachtung der Folie zu Artikel 2 des Grundgesetzes sein. Die Lernenden lesen den Verfassungstext und erschließen zunächst zentrale Begriffe wie freie Entfaltung der Persönlichkeit, Rechte anderer und verfassungsmäßige Ordnung. Die auf der Folie verwendete Illustration mit zahlreichen Menschen bei unterschiedlichen kreativen, kulturellen und persönlichen Tätigkeiten kann als visueller Gesprächsimpuls genutzt werden. Die Lernenden können beschreiben, welche Vorstellungen von persönlicher Entfaltung sie darin erkennen, und weitere Beispiele aus ihrer Lebenswelt ergänzen. Der Verfassungstext erhält dadurch einen konkreten Bezug zu Erfahrungen und Entscheidungssituationen der Lernenden.
Im nächsten Schritt bietet sich die in der Präsentation vorgesehene Methode des Standbildes an. Die Lernenden entwickeln in Kleingruppen eine Szene, die ausdrückt, was Artikel 2 des Grundgesetzes für sie bedeutet. Die Vorgabe, auf Sprache und Bewegung zu verzichten, fördert eine intensive Auseinandersetzung mit der Frage, wie Freiheit, Selbstbestimmung, Rücksichtnahme oder Begrenzung körperlich und räumlich dargestellt werden können. Vor der Gruppenarbeit sollte die Lehrkraft kurz klären, welche Gestaltungsmittel für ein Standbild zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere Körperhaltung, Blickrichtung, Mimik, Gestik, Nähe und Distanz sowie die Anordnung der Personen im Raum. Wichtig ist, dass die Gruppen nicht lediglich eine Alltagssituation nachstellen, sondern überlegen, welche Aussage über Freiheit und deren Grenzen für die Betrachtenden erkennbar werden soll.
Für die Präsentation der Ergebnisse empfiehlt es sich, die Standbilder zunächst ohne Erklärung wirken zu lassen. Die betrachtenden Lernenden beschreiben zuerst möglichst genau, was sie wahrnehmen. Anschließend formulieren sie Deutungen und Vermutungen über die dargestellte Aussage. Erst danach erläutert die präsentierende Gruppe ihre Gestaltungsentscheidungen. Dieses Vorgehen ermöglicht die Unterscheidung von Wahrnehmung, Interpretation und Intention und unterstützt zugleich die Fähigkeit, unterschiedliche Deutungen auszuhalten und argumentativ zu prüfen. Die Lehrkraft kann das Unterrichtsgespräch anschließend gezielt auf das Spannungsverhältnis zwischen persönlicher Freiheit und der Freiheit anderer lenken. Als weiterführender Impuls eignet sich die in der Präsentation enthaltene Aussage zur Grenze der Freiheit des Einzelnen. Die Lernenden können ihre Standbilder daraufhin überprüfen, ob sie nur individuelle Freiheit oder auch deren Grenzen sichtbar gemacht haben. Denkbar ist auch eine zweite Gestaltungsphase, in der die Gruppen ihr Standbild nach der Reflexion verändern und begründen, welche Aussage durch die Veränderung deutlicher wird. So verbindet das Medium die inhaltliche Erschließung eines Grundrechts mit kooperativem Lernen, szenischem Gestalten, Perspektivübernahme, Deutung und begründeter Urteilsbildung.