Jan Assmann beginnt seinen Beitrag mit einer Auseinandersetzung mit Sigmund Freuds Deutung des Mose. Freud versucht, hinter der biblischen Gestalt einen historischen Moses freizulegen und erklärt ihn als ägyptischen Anhänger Echnatons, der den Hebräern eine strenge monotheistische Religion gebracht habe. Assmann zeichnet diese These nach, weist sie aber aus ägyptologischer und historischer Sicht deutlich zurück. Er betont, dass es keine belastbaren historischen Spuren eines solchen Mose gibt und dass die Unterschiede zwischen Echnatons Sonnenreligion und der biblischen Glaubenswelt viel zu groß sind, um eine direkte Ableitung anzunehmen. Deshalb plädiert er dafür, die Suche nach dem historischen Mose nicht weiter ins Zentrum zu stellen. Wichtiger sei der Mose der Erinnerung, der literarische und mythische Mose, dessen Wirkungsgeschichte die Religionen bis heute prägt.
Im weiteren Verlauf versteht Assmann den Exodus nicht als bloße Fiktion, sondern als fundierende Geschichte, also als Mythos im positiven Sinn. Entscheidend ist für ihn nicht in erster Linie, ob jedes Ereignis historisch nachweisbar ist, sondern welche religiöse und kulturelle Wirklichkeit auf dieser Erzählung aufbaut. Der Auszug aus Ägypten mit Mose und dem Gesetz Gottes ist für ihn einer der wirkmächtigsten Mythen überhaupt, weil sich auf ihn Judentum, Christentum und Islam beziehen. Mose erscheint in diesem Mythos vor allem als Befreier, Gesetzesmittler und Fürbitter. Zugleich ist er ganz grundsätzlich Prophet und Mittler, denn Gott offenbart sich dem Volk nicht unmittelbar, sondern durch Mose. Offenbarung ist deshalb der zentrale theologische Begriff dieser Erzählung.
Den Schwerpunkt des Artikels bildet die Frage nach dem Gottesgesetz. Assmann beschreibt dies als einen revolutionären Schritt in der Religionsgeschichte. In den altorientalischen Kulturen war der König Träger von Recht, Kult und göttlicher Ordnung. In Ägypten verkörperte der König den göttlichen Willen geradezu in seiner Person. Im biblischen Denken wird diese Struktur grundlegend verändert. Die Rolle des Gesetzgebers geht nicht mehr vom König aus, sondern von Gott. Gleichzeitig werden Eigenschaften, die früher dem König zukamen, auf das Volk Israel übertragen. Israel wird zum heiligen Volk und zum Partner Gottes im Bund. Damit wird das Königtum entheiligt und politisch begrenzt. Die Tora tritt an die Stelle königlicher Souveränität und bindet sogar den König an ein höheres Recht.
Assmann deutet diesen Wandel als Theologisierung des Rechts. Das Recht wird nicht mehr bloß politisch oder staatlich verstanden, sondern als Ausdruck des göttlichen Willens. Darin sieht er eine einzigartige Neuerung der antiken Welt. Diese Neuordnung sei auch deshalb so bedeutsam gewesen, weil das Judentum nach dem Verlust von Staat, Königtum, Tempel und Land eine Form von Religion entwickelte, die nicht mehr an ein Territorium oder eine staatliche Ordnung gebunden war. Das Gesetz und der Bund wurden zu den tragenden Grundlagen einer überlebensfähigen religiösen Identität in der Diaspora.
Im letzten Teil untersucht Assmann die Bedeutung der Schrift. Die Tora ist für ihn nicht einfach ein Text unter anderen, sondern eine verbindliche Verschriftlichung göttlichen Rechts. Er unterscheidet dabei zwischen bloßer Rechtsliteratur und einem wirklichen Codex. Während viele altorientalische Rechtstexte eher literarischen oder exemplarischen Charakter hatten, versteht Assmann die Tora als tatsächlich geltendes Recht. Zugleich ist sie mehr als ein Gesetzeswerk, weil sie in die Bundesidee eingebettet ist. Die Gesetze stehen nicht isoliert da, sondern gehören zu einer heilsgeschichtlichen Erzählung von Befreiung, Erwählung und Verpflichtung. Die zehn Gebote und die weiteren Gebote der Tora regeln daher nicht nur juristische Fragen, sondern auch moralische und kultische Bereiche des Lebens.
Besonders wichtig ist Assmann zudem der Gedanke der Veröffentlichung und Erinnerung. Die Tora soll nicht verborgen bleiben, sondern öffentlich verlesen, ausgelegt und im kollektiven Gedächtnis bewahrt werden. Dadurch wird das Gottesgesetz zu einer dauerhaft prägenden Größe für das religiöse Leben. Insgesamt zeigt der Artikel, dass Mose vor allem als mythische Mittlergestalt und dass die Tora als verschrifteter Bund zwischen Gott und seinem Volk zu verstehen sind. Assmann liest die Moseüberlieferung daher nicht primär historisch, sondern kulturwissenschaftlich und theologisch als Ursprung einer religiösen Ordnung, die weit über das antike Israel hinausgewirkt hat.