RU-digitalRU-digital-logo
1 Bild
bpb

bpb

Geschichte und Gegenwart von Laicite und hinkender Trennung

Religionspolitik in Frankreich und Deutschland

Veröffentlichung:1.1.2018

Der Fachartikel wurde von Thomas Großbölting unter dem Titel: „Geschichte und Gegenwart von Laïcité und ‚hinkender Trennung‘. Religionspolitik in Frankreich und Deutschland“ verfasst und erschien 2018 in der Zeitschrift Aus Politik und Zeitgeschichte (APuZ 28–29/2018) der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Artikel umfasst sechs Seiten (Seiten 28 bis 33).

Der Autor untersucht die historischen Entwicklungen und gegenwärtigen Herausforderungen des Verhältnisses zwischen Staat und Religion in Frankreich und Deutschland. Im Mittelpunkt steht der Vergleich des französischen Laizismus, der eine weitreichende Trennung von staatlichen und religiösen Institutionen vorsieht, mit dem deutschen Kooperationsmodell, das trotz rechtlicher Trennung eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften ermöglicht. Großbölting zeigt, wie beide Modelle durch Säkularisierung, religiöse Vielfalt, Migration und gesellschaftliche Konflikte zunehmend unter Veränderungsdruck geraten.

Der Fachartikel behandelt insbesondere kirchentheologische, gesellschaftstheologische und religionspolitische Problemstellungen. Dazu gehören das Verhältnis zwischen kirchlicher und staatlicher Autorität, die Freiheit religiöser Gemeinschaften, die Bedeutung von Religion im öffentlichen Raum, die staatliche Neutralität gegenüber unterschiedlichen Glaubensüberzeugungen sowie die Gleichberechtigung religiöser Minderheiten. Weitere zentrale Fragen betreffen die gesellschaftliche Stellung des Christentums, den Umgang mit dem Islam, die Zukunft des konfessionellen Religionsunterrichts, die Bedeutung religiöser Symbole in staatlichen Einrichtungen und die Verantwortung der Kirchen innerhalb einer demokratischen Gesellschaft. Der Artikel stellt dabei vor allem historische und religionspolitische Fragen und entwickelt keine eigenständige theologische Lehre.

Products

Thomas Großbölting untersucht in seinem Fachartikel die historische Entwicklung und die gegenwärtige Gestaltung des Verhältnisses zwischen Staat und Religion in Frankreich und Deutschland. Ausgangspunkt seiner Überlegungen sind zwei religionspolitische Ereignisse aus dem Jahr 2018, die verdeutlichen, wie unterschiedlich beide Länder mit religiösen Traditionen und deren öffentlicher Sichtbarkeit umgehen. In Frankreich erklärte Staatspräsident Emmanuel Macron gegenüber französischen Bischöfen, dass er das Verhältnis zwischen der katholischen Kirche und dem Staat verbessern wolle. Dabei betonte er, dass der französische Säkularismus nicht darauf ausgerichtet sei, spirituelle Fragen grundsätzlich abzulehnen oder Religion aus dem gesellschaftlichen Leben zu verdrängen. Diese Äußerungen lösten erhebliche politische Kontroversen aus, weil die strikte Trennung von Staat und Religion einen wesentlichen Bestandteil des französischen republikanischen Selbstverständnisses bildet. Nahezu zeitgleich beschloss die Bayerische Staatsregierung, in den Eingangsbereichen staatlicher Behörden Kreuze anzubringen, um damit auf die christlich geprägten Grundwerte der gesellschaftlichen Ordnung hinzuweisen. Auch diese Entscheidung führte zu intensiven öffentlichen Auseinandersetzungen. Großbölting verwendet beide Beispiele, um zu verdeutlichen, dass das Verhältnis zwischen Staat und Religion sowohl in Frankreich als auch in Deutschland erneut zu einem zentralen Gegenstand politischer und gesellschaftlicher Debatten geworden ist.

Im ersten Teil des Artikels beschäftigt sich der Autor mit dem französischen Modell der Laïcité. Dieses Prinzip beschreibt eine weitreichende institutionelle Trennung zwischen Staat und Religionsgemeinschaften und gehört zu den grundlegenden Merkmalen des französischen Staatsverständnisses. Die französische Verfassung bezeichnet Frankreich ausdrücklich als laizistische Republik. Daraus ergibt sich ein staatliches Selbstverständnis, das religiöse Überzeugungen grundsätzlich als persönliche Angelegenheit betrachtet und religiösen Institutionen keinen besonderen Einfluss auf die staatliche Ordnung einräumen möchte. Besonders deutlich wird dies im öffentlichen Bildungswesen, in dem der Staat nach dem von Großbölting beschriebenen Modell auf konfessionellen Religionsunterricht verzichtet und religiöse Symbole sowie religiöse Bekenntnisse stärker begrenzt als in Deutschland. Der Autor verdeutlicht, dass diese Ordnung nicht allein auf abstrakten Vorstellungen staatlicher Neutralität beruht, sondern aus besonderen historischen Erfahrungen Frankreichs hervorgegangen ist.

Die historischen Wurzeln des französischen Laizismus liegen nach Großbölting insbesondere in der Französischen Revolution von 1789. Vor der Revolution war die katholische Kirche eng mit der Monarchie verbunden und besaß erheblichen gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Einfluss. Mit der revolutionären Umgestaltung der staatlichen Ordnung wurde deshalb auch die Stellung der Kirche grundsätzlich infrage gestellt. Zunächst versuchten die Revolutionäre, die katholische Kirche stärker unter staatliche Kontrolle zu bringen und eine von Rom unabhängige nationale Kirchenorganisation zu schaffen. Die Abschaffung kirchlicher Privilegien, die Verstaatlichung von Kirchenbesitz und die Verpflichtung der Geistlichen auf die neue Verfassung führten jedoch zu erheblichen Spannungen. Besonders innerhalb des katholischen Klerus entstanden Konflikte zwischen Geistlichen, die sich der revolutionären Staatsordnung anschlossen, und solchen, die weiterhin an der traditionellen kirchlichen Autorität festhielten. Mit der zunehmenden Radikalisierung der Revolution verschärfte sich die staatliche Ablehnung kirchlicher Macht. Religiöse Einrichtungen wurden eingeschränkt, Geistliche verfolgt und die öffentliche Bedeutung der katholischen Kirche zunehmend zurückgedrängt.

Diese Entwicklung setzte sich nach verschiedenen politischen Veränderungen im 19. Jahrhundert fort. Eine besondere Rolle spielte dabei die Auseinandersetzung um das französische Schulwesen. Während religiöse Gemeinschaften zuvor einen erheblichen Einfluss auf die schulische Bildung ausgeübt hatten, wurde dieser Einfluss im Zuge staatlicher Reformen systematisch reduziert. Geistliche Lehrkräfte wurden durch weltliches Personal ersetzt und der konfessionelle Religionsunterricht aus dem staatlichen Schulwesen entfernt. Die Schule entwickelte sich damit zu einem wichtigen Ort der Durchsetzung republikanischer Werte und staatlicher Unabhängigkeit von religiösen Institutionen. Weitere gesetzliche Maßnahmen begrenzten die öffentliche Stellung der Kirchen, etwa durch Veränderungen bei religiösen Feiertagen, staatlichen Zeremonien und kirchlichen Sonderrechten. Einen entscheidenden Abschluss dieser Entwicklung bildete das französische Trennungsgesetz von 1905. Es beendete die bisherige institutionelle Verbindung zwischen Staat und katholischer Kirche, schränkte die staatliche Finanzierung religiöser Gemeinschaften ein und ordnete ihre rechtliche Organisation neu. Damit entstand die Grundlage für das bis heute prägende französische Verständnis von Laizität.

Großbölting betont allerdings, dass der französische Laizismus in seiner praktischen Umsetzung keineswegs eine vollkommen einheitliche und ausnahmslose Trennung zwischen Staat und Religion bedeutet. Vielmehr bestehen historisch gewachsene Sonderregelungen, die in einzelnen Regionen und staatlichen Aufgabenbereichen weiterhin eine Zusammenarbeit ermöglichen. Dies betrifft beispielsweise bestimmte französische Gebiete, in denen ältere kirchenrechtliche Vereinbarungen fortgelten, sowie die religiöse Betreuung innerhalb staatlicher Einrichtungen. Auch bei der Finanzierung religiöser Gebäude oder kultureller Einrichtungen können indirekte Formen staatlicher Unterstützung vorkommen. Der Autor macht damit deutlich, dass selbst ein auf strikte Trennung ausgerichtetes Staatsmodell in der gesellschaftlichen Praxis auf pragmatische Lösungen angewiesen ist. Die französische Laïcité besitzt deshalb neben ihrer rechtlichen Bedeutung auch eine starke symbolische Funktion für die nationale Identität und das republikanische Selbstverständnis.

Im weiteren Verlauf untersucht Großbölting die gegenwärtigen Herausforderungen des französischen Laizismus. Besonders die zunehmende Sichtbarkeit muslimischer Gemeinschaften und die gesellschaftlichen Reaktionen auf islamistisch motivierte Terroranschläge haben dazu geführt, dass die Bedeutung staatlicher Neutralität erneut kontrovers diskutiert wird. Der Autor beschreibt, wie rechtspopulistische Bewegungen den Laizismus zunehmend als Instrument zur Abgrenzung gegenüber dem Islam verwenden. Insbesondere im französischen Präsidentschaftswahlkampf 2017 wurde die Forderung nach einer stärkeren Durchsetzung der Laïcité mit Vorstellungen nationaler Identität und kultureller Homogenität verbunden. Großbölting weist darauf hin, dass diese politische Interpretation des Laizismus von dessen ursprünglichem Anspruch auf religiöse Freiheit und staatliche Gleichbehandlung abweichen kann. Während ein aufgeklärtes Verständnis der Laïcité die Freiheit unterschiedlicher religiöser Überzeugungen schützen soll, kann eine politisch zugespitzte Auslegung dazu führen, dass einzelne Religionsgemeinschaften gezielt ausgegrenzt werden. Der Autor stellt deshalb die Frage, ob das französische Modell weiterhin als Grundlage eines friedlichen Zusammenlebens unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften dienen kann oder ob seine politische Instrumentalisierung neue gesellschaftliche Konflikte hervorruft.

Anschließend wendet sich Großbölting dem deutschen Verhältnis zwischen Staat und Religion zu. Im Unterschied zum französischen Modell beschreibt er die deutsche Ordnung als Kooperationsmodell. Dieses beruht auf einer grundsätzlichen rechtlichen Trennung zwischen staatlichen Institutionen und Religionsgemeinschaften, ermöglicht jedoch gleichzeitig eine Zusammenarbeit in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen. Der Staat besitzt keine eigene Religion und darf sich nicht ausschließlich mit einer bestimmten Glaubensgemeinschaft identifizieren. Dennoch können religiöse Organisationen öffentliche Aufgaben übernehmen und mit staatlichen Einrichtungen kooperieren. Besonders sichtbar wird dies im Bildungswesen, in der sozialen Arbeit und in der religiösen Betreuung staatlicher Einrichtungen. Der konfessionelle Religionsunterricht gehört in vielen Bundesländern zum regulären schulischen Unterricht. Darüber hinaus bestehen staatliche theologische Fakultäten, kirchliche Hochschulen sowie Formen der Militärseelsorge. Auch im Gesundheitswesen und in der Pflege übernehmen kirchliche Organisationen wie Caritas und Diakonie wichtige gesellschaftliche Aufgaben.

Eine besondere Bedeutung besitzt nach Großbölting das deutsche Kirchensteuersystem. Religionsgemeinschaften, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts anerkannt sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Kirchensteuern erheben, deren Einzug durch staatliche Finanzbehörden erfolgt. Dadurch verfügen insbesondere die großen christlichen Kirchen über erhebliche finanzielle Ressourcen und organisatorische Handlungsmöglichkeiten. Der Autor verdeutlicht, dass diese enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche international keineswegs selbstverständlich ist. Sie beruht vielmehr auf einer spezifischen historischen Entwicklung, die durch die konfessionelle Spaltung Deutschlands und die Notwendigkeit eines politischen Ausgleichs zwischen unterschiedlichen christlichen Gemeinschaften geprägt wurde.

Die historischen Grundlagen des deutschen Kooperationsmodells reichen bis zur Reformation und den daraus entstandenen konfessionellen Konflikten zurück. Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde die religiöse Zugehörigkeit der Bevölkerung wesentlich durch das Bekenntnis des jeweiligen Landesherrn bestimmt. Innerhalb der einzelnen Territorien sollte eine weitgehende konfessionelle Einheit bestehen, während auf der Ebene des Reiches ein Ausgleich zwischen katholischen und evangelischen Herrschaftsgebieten angestrebt wurde. Diese Ordnung veränderte sich insbesondere durch die politischen und territorialen Umgestaltungen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 führte zur Auflösung zahlreicher geistlicher Herrschaftsgebiete und zur Übertragung umfangreichen kirchlichen Besitzes in staatliche Hände. Die anschließenden territorialen Neuordnungen machten es zunehmend erforderlich, dass Landesherren auch Menschen anderer Konfessionen innerhalb ihrer Herrschaftsgebiete akzeptierten. Dadurch entstanden neue Voraussetzungen für religiöse Toleranz und eine allmähliche Trennung von kirchlicher und staatlicher Herrschaft.

Im 19. Jahrhundert entwickelte sich zugleich ein wachsendes Bedürfnis religiöser Gemeinschaften nach institutioneller Selbstständigkeit. Besonders die katholische Kirche beanspruchte das Recht, ihre inneren Angelegenheiten unabhängig von staatlichen Eingriffen zu regeln. Diese Forderung führte zu erheblichen Konflikten, die insbesondere im Kulturkampf der 1870er Jahre sichtbar wurden. Dabei standen sich staatliche Ansprüche auf politische Kontrolle und kirchliche Forderungen nach religiöser Selbstbestimmung gegenüber. Großbölting verdeutlicht, dass sich aus diesen Auseinandersetzungen eine grundlegende Frage entwickelte: Wie können sowohl die Religionsfreiheit des Einzelnen als auch die Selbstständigkeit religiöser Gemeinschaften geschützt werden, ohne dass diese zu einer eigenständigen politischen Herrschaftsmacht innerhalb des Staates werden?

Eine entscheidende Antwort auf diese Frage entstand mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919. Die Verfassung beendete das traditionelle Staatskirchentum und schuf eine rechtliche Ordnung, in der Religionsgemeinschaften unabhängig vom Staat bestehen konnten. Gleichzeitig wurde ihnen unter bestimmten Voraussetzungen der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ermöglicht. Dieser besondere Rechtsstatus erlaubte es religiösen Gemeinschaften, bestimmte öffentlich geregelte Rechte wahrzunehmen, ohne selbst Bestandteil des Staates zu werden. Dazu gehörten insbesondere die Möglichkeit zur Erhebung von Kirchensteuern sowie besondere Formen institutioneller Selbstorganisation. Großbölting beschreibt diese Regelung als einen historischen Kompromiss zwischen vollständiger staatlicher Trennung und enger institutioneller Verbindung. Der deutsche Staat entschied sich damit bewusst gegen eine Übernahme des französischen Modells, das religiöse Gemeinschaften weitgehend auf den privaten Bereich beschränkt.

Die religionsrechtlichen Bestimmungen der Weimarer Reichsverfassung wurden nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland übernommen. In der politischen Praxis entwickelte sich jedoch eine besonders enge Zusammenarbeit zwischen staatlichen Institutionen und den beiden großen christlichen Kirchen. Der Autor erklärt diese Entwicklung mit der starken christlichen Prägung der westdeutschen Gesellschaft in den ersten Jahrzehnten nach 1945. Da ein großer Teil der Bevölkerung entweder der evangelischen oder der katholischen Kirche angehörte, erschien die institutionelle Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirchen gesellschaftlich weitgehend selbstverständlich. Großbölting bezeichnet dieses Verhältnis als eine hinkende Trennung, weil einerseits eine rechtliche Unabhängigkeit zwischen Staat und Religionsgemeinschaften besteht, andererseits aber zahlreiche institutionelle Verbindungen und Formen staatlicher Unterstützung erhalten geblieben sind.

Ein zentraler Schwerpunkt des Artikels liegt auf der Frage, ob dieses deutsche Kooperationsmodell unter den Bedingungen einer zunehmend säkularen und religiös vielfältigen Gesellschaft weiterhin gerecht gestaltet werden kann. Großbölting weist darauf hin, dass die rechtlichen Regelungen historisch stark an den Organisationsformen der evangelischen und katholischen Kirche orientiert sind. Zwar steht der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts grundsätzlich auch anderen Religionsgemeinschaften offen, doch müssen diese bestimmte organisatorische Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört insbesondere, dass ihre Mitgliederstruktur und institutionelle Verfassung eine langfristige Beständigkeit erwarten lassen. Für religiöse Gemeinschaften, deren Selbstverständnis und Organisationsformen nicht dem traditionellen christlichen Kirchenmodell entsprechen, können daraus erhebliche Schwierigkeiten entstehen.

Besonders deutlich wird diese Problematik am Beispiel muslimischer Gemeinschaften. Der Autor erläutert, dass viele islamische Organisationen keine mit den christlichen Kirchen vergleichbaren verbindlichen Mitgliedschaftsstrukturen besitzen. Die rechtlichen Anforderungen an die Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts können deshalb zu Benachteiligungen führen, obwohl die grundgesetzliche Religionsfreiheit und die staatliche Neutralität grundsätzlich eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Glaubensgemeinschaften verlangen. Großbölting macht deutlich, dass hier eine Spannung zwischen dem rechtlichen Gleichheitsanspruch und den historisch gewachsenen institutionellen Voraussetzungen besteht. Das deutsche Religionsrecht bietet zwar grundsätzlich die Möglichkeit einer gleichberechtigten Anerkennung verschiedener Religionsgemeinschaften, seine praktische Anwendung orientiert sich jedoch weiterhin in erheblichem Maße an den Strukturen der christlichen Großkirchen.

Gleichzeitig beschreibt der Autor verschiedene Entwicklungen, die auf eine zunehmende Öffnung des deutschen Kooperationsmodells hinweisen. Dazu gehört die Anerkennung der Ahmadiyya Muslim Jamaat als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Hessen im Jahr 2013. Weitere Beispiele sind die Einführung islamischen Religionsunterrichts in Nordrhein Westfalen, vertragliche Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und islamischen Gemeinschaften sowie die Einrichtung universitärer Zentren für islamische Theologie. Diese Maßnahmen zeigen nach Großbölting, dass sich die religionspolitische Ordnung Deutschlands schrittweise an die veränderte religiöse Zusammensetzung der Bevölkerung anpasst. Gleichzeitig betont er, dass auch die wachsende Gruppe nichtreligiöser Menschen stärker berücksichtigt werden muss. Staatliche Neutralität bedeutet demnach nicht nur die Gleichbehandlung verschiedener Religionsgemeinschaften, sondern ebenso die Anerkennung der Rechte und Interessen von Menschen ohne religiöse Bindung.

Im abschließenden Teil des Artikels untersucht Großbölting die Zukunftsfähigkeit der beiden religionspolitischen Modelle. Sowohl Frankreich als auch Deutschland stehen vor der Herausforderung, auf den gesellschaftlichen Bedeutungsverlust traditioneller religiöser Institutionen und die zunehmende religiöse Vielfalt angemessen zu reagieren. In beiden Ländern wird das Verhältnis zwischen Staat und Religion verstärkt zum Gegenstand politischer Identitätsdebatten. Besonders problematisch bewertet der Autor politische Bewegungen, die christliche Traditionen oder republikanische Werte zur Abgrenzung gegenüber muslimischen Gemeinschaften verwenden. Religiöse Zugehörigkeit wird in solchen Auseinandersetzungen häufig nicht mehr in erster Linie als Ausdruck persönlicher Glaubensüberzeugung verstanden, sondern als Merkmal nationaler oder kultureller Identität. Dadurch können religiöse Symbole und Traditionen für politische Zwecke instrumentalisiert werden.

Großbölting stellt infrage, ob die historisch entstandenen religionspolitischen Regelungen ohne grundlegende Veränderungen den Anforderungen einer modernen pluralistischen Gesellschaft gerecht werden können. Für Frankreich ergibt sich insbesondere die Herausforderung, den Laizismus nicht als Instrument zur Einschränkung religiöser Minderheiten zu verwenden, sondern als Grundlage für die tatsächliche Freiheit unterschiedlicher Glaubensüberzeugungen zu verstehen. Für Deutschland stellt sich dagegen die Frage, ob die enge institutionelle Zusammenarbeit zwischen Staat und christlichen Kirchen langfristig mit dem Anspruch religiöser Gleichberechtigung vereinbar bleibt. Der Autor betont, dass das deutsche Kooperationsmodell in den 1950er und 1960er Jahren unter den Bedingungen einer überwiegend christlichen Bevölkerung gesellschaftlich sinnvoll erschien. Angesichts zunehmender Konfessionslosigkeit, religiöser Pluralisierung und veränderter gesellschaftlicher Erwartungen könne jedoch nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die bisherigen Strukturen unverändert fortgeführt werden sollten.

Zusammenfassend verdeutlicht der Fachartikel, dass das Verhältnis zwischen Staat und Religion in Frankreich und Deutschland wesentlich durch unterschiedliche historische Erfahrungen geprägt wurde. Während Frankreich seine religionspolitische Ordnung vor allem aus der Abgrenzung gegenüber der früheren Machtstellung der katholischen Kirche entwickelte, entstand das deutsche Modell aus dem Bemühen um einen Ausgleich zwischen verschiedenen christlichen Konfessionen. Beide Modelle verfolgen auf unterschiedliche Weise das Ziel, religiöse Freiheit und gesellschaftlichen Frieden zu gewährleisten. Zugleich zeigen die gegenwärtigen Entwicklungen, dass historisch gewachsene Regelungen immer wieder überprüft und an veränderte gesellschaftliche Bedingungen angepasst werden müssen. Für den Religionsunterricht bietet der Artikel eine fundierte Grundlage, um mit Lernenden unterschiedliche Modelle des Verhältnisses zwischen Staat und Religion zu vergleichen, die Bedeutung religiöser Freiheit und staatlicher Neutralität zu untersuchen und die Herausforderungen religiöser Vielfalt in demokratischen Gesellschaften kritisch zu reflektieren. Besonders geeignet ist der Text für die Auseinandersetzung mit der Frage, wie eine demokratische Gesellschaft religiöse Überzeugungen schützen und zugleich die Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig von ihrer religiösen Zugehörigkeit gewährleisten kann.

Hessen

Hessen

Sekundarstufe II | Q4 Kirche – Gemeinde Jesu Christi

Q4.3 Kirche in der Welt von heute.

Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz

Sekundarstufe II | 13 Der Mensch und seine Zukunft - Die Zukunft der Menschheit

13 / 3. Pluralität der Lebensformen: Dasein für andere und mit anderen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern Datenschutz.