Der Artikel behandelt Schulseelsorge und Schulpastoral als kirchliche Engagements im Schulraum, die sich an alle Schulmitglieder richten und zur Humanisierung der Schulwirklichkeit beitragen. Auf evangelischer Seite wird der Begriff Schulseelsorge mit Schwerpunkt auf individuelle seelsorgerliche Beratung und Begleitung verwendet, während die katholische Kirche zunehmend den Begriff Schulpastoral bevorzugt, um ein umfassenderes, strukturelles Angebot zu bezeichnen. Beide Formen nutzen verschiedene Ansätze wie Andachten, Orientierungstage, Beratung und Trauerbegleitung. Anders als der konfessionelle Religionsunterricht basiert Schulseelsorge/Schulpastoral auf Artikel 140 des Grundgesetzes und ist kein ordentliches Lehrfach, sondern ein freiwilliges Angebot, das transparent gemacht werden muss. Während Schulsozialarbeit eher als diakonische Aufgabe verstanden wird, begleitet Schulseelsorge/Schulpastoral Menschen auch in existenziellen Fragen nach Sinn und Gott und möchte Raum für religiöse Erfahrung schaffen. In pädagogischer Hinsicht trägt das kirchliche Engagement zur Schulentwicklung bei, fördert verschiedene Kompetenzen und eröffnet einen religiösen Weltzugang als wichtigen Bestandteil mehrdimensionalen Lernens. Theologisch legitimiert sich Schulseelsorge/Schulpastoral im Auftrag der Mitgestaltung der Schöpfung und als Praxis des Evangeliums. Historisch entstand Schulseelsorge in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts als eigenständiges Handlungsfeld aus einem Differenzierungsprozess zwischen Kirche und Schule, wobei wichtige Marksteine die Würzburger Synode (1971-75) und die bischöfliche Verlautbarung zur Schulpastoral (1996) waren.