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WiReLex | Deutsche Bibel GesellschaftMo Yanik

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Moschee im konfessionellen Religionsunterricht

Veröffentlichung:1.5.2026

Der Artikel behandelt die Moschee als zentralen rituellen Ort muslimischer Gemeinden im Kontext des konfessionellen Religionsunterrichts. Er erläutert die etymologische Bedeutung des arabischen Begriffs und seine Funktionen als Gebetshaus und Gemeindeort. Der Text beleuchtet die historische Entwicklung der Moschee ausgehend von Muhammads Wirken in Mekka und Medina sowie die spirituelle und soziale Bedeutung dieses Ortes für die islamische Gemeinschaft. Abschließend werden didaktische Aspekte für die Vermittlung im Unterricht aufgezeigt.

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Der Artikel analysiert die Moschee (masdschid) als zentraler ritueller Ort der islamischen Gemeinschaft, der primär der Verrichtung der fünf täglichen Gebete und des obligatorischen Freitagsgebets dient, darüber hinaus aber auch Funktionen eines Gemeindezentrums erfüllt. Die historische Rekonstruktion beginnt mit Muhammads Wirken in der mekkanischen Periode (ca. 609/610-622) und dessen Versuch, die al-Umma al-islāmīya als übergreifende Gemeinschaft zu konstituieren. Nach der Hidschra im Jahre 622 nach Medina erfolgt ein Paradigmenwechsel hin zur al-Umma al-muslimīn, eine explizit muslimische Gemeinschaft mit Abgrenzungsdiskursen gegenüber Juden und Christen. Ein zentraler Indikator dieses Wandels ist die Änderung der Gebetsrichtung (qibla) von Jerusalem zur Kaaba in Mekka, die tiefgreifende soziokulturelle, psychosoziale und spirituelle Auswirkungen auf die Selbstverortung der Muslime hatte. Im Gegensatz zu Kirchen ist die Moschee nach klassischem Verständnis kein sakraler Raum, sondern ein gefüllter Versammlungsort, in dem neben Gebeten auch Unterricht, Gemeindeangelegenheiten und Feiern stattfinden. Der Artikel betont, dass die Moschee bereits zu Muhammads Zeiten als Ort der Gewöhnung an gemeinschaftliches Gebet und als Versammlungsort für theologische Diskussionen diente. Die Moschee wird heute von Muslimen und islamischen Gemeinden als Ausdruck ihrer Zugehörigkeit zur weltweiten umma (Gemeinschaft) verstanden, die sich Ländergrenzen übergreifend zu gegenseitiger Verantwortung verpflichtet sieht. Der Artikel schließt mit der Ankündigung didaktischer Besonderheiten für die Behandlung im konfessionellen Religionsunterricht.

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