Das Konzept des Lebenslangen Lernens entstand in den 1970er-Jahren durch Initiativen von Europarat, UNESCO und OECD als Antwort auf gesellschaftliche Wandlungsprozesse und veränderte wirtschaftliche Anforderungen. Es basiert auf der Einsicht, dass Lernprozesse in der Moderne nicht abschließbar sind und sich über alle Lebensphasen erstrecken sollten. In Deutschland wurde das Konzept eng mit der Institutionalisierung der Erwachsenenbildung als quartärer Bildungssektor verknüpft, wobei schulische und außerschulische Bildung stärker zusammengedacht werden sollten. Historisch lassen sich zwei zentrale Begründungslinien unterscheiden: eine ökonomisch orientierte, die auf qualifizierte Arbeitskräfte und Wettbewerbsfähigkeit abzielt, und eine demokratietheoretische, die Bildung als Bürgerrecht für alle versteht. In modernen Wissensgesellschaften wird Lebenslanges Lernen durch mehrere Faktoren notwendig: schnelle technologische und wirtschaftliche Veränderungen erfordern kontinuierliche Kompetenzerneuerung, Individualisierungs- und Pluralisierungsprozesse verlangen flexible Fähigkeiten zur Bewältigung von Heterogenität, und gestiegene Anforderungen an Partizipation und bürgerschaftliche Verantwortung setzen lebenslanges Lernen voraus. Zudem spielt das Thema nachhaltiger Umgang mit Ressourcen eine Rolle. Das Konzept zielt somit auf die Balance zwischen individuellen Lebenschancen und dem Aufbau sozialen Kapitals sowie der Solidarpotenziale von Gesellschaft ab. Obwohl das Phänomen historisch älter ist, ermöglichte die Konzeptualisierung in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine stärkere pädagogische Reflexion und institutionelle Verankerung.