Der Artikel definiert interreligiöses Lernen als intentional gesteuerte pädagogische Prozesse, die Begegnungsräume mit religiösen Zeugnissen anderer Religionen eröffnen und die Entwicklung religiöser Kompetenzen fördern. Das Konzept entstand aus der Notwendigkeit, religiöse Pluralisierung in der Lebenswelt von Schülern zu berücksichtigen und wird inzwischen in allen deutschen Lehrplänen verankert. Maßgeblich ist die Doppelaufgabe der Förderung eigener religiöser Identität bei gleichzeitiger Entwicklung von Verständigungsfähigkeit mit anderen Religionen. Als Bezugswissenschaften werden Religionswissenschaft, Komparative Theologie und christliche Theologie herangezogen, wobei jede eine spezifische Perspektive bietet. Der Artikel unterscheidet vier komplementäre Akzentsetzungen: religionswissenschaftliches Verstehen, existentielles Durchdenken religiöser Impulse, praktische Konfliktklärung in Begegnungssituationen und gesellschaftliches Engagement im Religionsdialog. Ein wesentliches Merkmal ist die Spannung zwischen Nähe und Differenz: Während Begegnung und Dialog angestrebt werden, muss die bleibende Fremdheit und Nichtverfügbarkeit fremder Transzendenzvorstellungen bewusst gehalten werden. Der konfessionelle Religionsunterricht nutzt diese Vielfalt zur Klärung eigener Positionen und zur Entwicklung von Argumentationsfähigkeit gegenüber anderen religiösen Überzeugungen. Die Integration dieser Dimensionen ermöglicht es Schülern, sowohl sachlich-methodisch als auch persönlich-existentiell mit religiöser Vielfalt umzugehen.