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Zwischenruf zum Synodalen Weg: Nicht ohne die Opfer!

Veröffentlichung:1.5.2026

Die Satzung des Synodalen Weges behandelt die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen nur als zweite Aufgabe, während die Suche nach Stärkung des christlichen Zeugnisses in den Vordergrund rückt – ein problematisches Verhältnis angesichts der Missbrauchskrise als Auslöser des Prozesses.

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Die Deutsche Bischofskonferenz und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken haben die Satzung des Synodalen Weges beschlossen, ein Reformprozess, der durch die Missbrauchskrise in der katholischen Kirche ausgelöst wurde. Die MHG-Studie hatte 2018 strukturell-systemische Ursachen des Machtmissbrauchs offengelegt. Papst Franziskus ermöglichte mit seinem Brief vom Juni 2019 diesen Weg zur pastoralen Bekehrung. Jedoch offenbaren sich bei der Analyse der Satzung erhebliche Probleme: Die Aufarbeitung und Aufklärung sexuellen Missbrauchs wird nur als zweite Aufgabe des Synodalen Weges aufgeführt. Priorität haben stattdessen fünf thematische Handlungsfelder wie „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche", „Priesterliche Existenz heute" und „Frauen in Diensten und Ämtern". Diese Themen, obgleich wichtig, verschleiern ihre unmittelbare Verbindung zur Missbrauchskrise und könnten den Eindruck erwecken, dass sich die Kirche schnell wieder ihren institutionellen Machtkämpfen zuwendet. Ein kritischer Mangel liegt in der fehlenden Nennung von Missbrauchs-Opfern und deren Vertretern in der Satzung. Diese sollten nicht nur als Zeugen oder Berater fungieren, sondern als vollwertige Mitverantwortliche am Umkehr- und Erneuerungsprozess beteiligt sein. Der Text hinterfragt, ob die Kirche vor dem offiziellen Start des Synodalen Weges am 1. Adventssonntag 2019 aktiv um die Mitarbeit Betroffener wirbt.

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8.5.2026

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