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Zweites Vatikanum: Gaudium et spes

Veröffentlichung:1.5.2026

Hans-Joachim Sander deutet die Pastoralkonstitution Gaudium et spes als das Siegel des Zweiten Vatikanischen Konzils: Nicht als hoheitlicher Abschluss, sondern weil die Menschen von heute – Zeitgenossen jeder Gegenwart – erst beglaubigen können, worum es dem Konzil geht.

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Zum 50. Jahrestag des Konzilsabschlusses analysiert Hans-Joachim Sander die Bedeutung von Gaudium et spes als letztem und siegelndem Dokument des Zweiten Vatikanums. Die Pastoralkonstitution hebt die frühere Trennung zwischen dogmatischem und pastoralem Lehramt auf und macht die Auseinandersetzung mit den „Zeichen der Zeit" zur theologischen Kategorie. Ihr eigentliches Siegel sind – in Analogie zu Paulus' Wort an die Korinther (1 Kor 9,2) – nicht kirchliche Autoritäten, sondern die Menschen der jeweiligen Gegenwart, deren Zustimmung die Kirche erst autorisiert, glaubwürdig von Gott zu sprechen. Während Johannes Paul II. und Benedikt XVI. die Konstitution nur selektiv oder gar nicht rezipierten, wird sie unter Papst Franziskus (Evangelii gaudium) zur entscheidenden Stichwortgeberin. Sander schließt: GS liefert die Grammatik dafür, warum auf das Konzil nicht verzichtet werden kann.

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8.5.2026

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