Das Gercke-Gutachten zur Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln wird einer kritischen Analyse unterzogen, die sowohl Stärken als auch erhebliche Defizite offenlegt. Handwerklich hat die Kanzlei ihre Aufgabe in zwei von drei Punkten erfüllt: Sie identifiziert systematisch Pflichtverletzungen in 24 von 236 untersuchten Aktenvorgängen und dokumentiert insgesamt 75 Pflichtverletzungen bei führenden Bistumsverantwortlichen wie den Kardinälen Höffner und Meisner sowie ihren Generalvikaren. Das Gutachten arbeitet nach beiden Rechtskreisen (staatliches und kirchliches Strafrecht) und nutzt ein plausibles Kategorienraster für Pflichten: Aufklärung, Anzeige, Sanktionierung, Verhinderung und Opferfürsorge.
Jedoch zeigen sich fundamental strukturelle Probleme bei der Untersuchung. Die Gutachter basieren ihre Analyse ausschließlich auf hochgradig defizitären und lückenhaften Akten des Erzbistums, räumen selbst ein, dass Intransparenz zur „Fehlerquelle" wurde, und bekunden damit implizit, dass ihre Ergebnisse nur bedingt valide sind. Ein besonders skandalöser Fund wird beiläufig behandelt: Das Protokoll einer Aktenteilvernichtung von Missbrauchsakten ist unauffindbar, ohne dass die Gutachter dies angemessen kommentieren.
Der dritte Prüfungsauftrag – die Messung des Handelns am kirchlichen Selbstverständnis – wird nicht erfüllt. Stattdessen reduzieren die Gutachter dieses Verständnis zirkulär auf den Katechismus und die Missbrauchsordnung von 2020, während die Heilige Schrift als zentrale Grundurkunde des Glaubens völlig fehlt. Ein weiterer gravierender methodischer Mangel ist die fehlende Befragung von Zeitzeugen wie Christa Pesch und Oliver Vogt, die als Ansprechpartner für Opfer und Interventionsbeauftragte in der kritischen Zeit 2010-2018 zentrale Aussagen hätten treffen können. Die Begründung der Gutachter, eine solche Befragung hätte die aktenbasierte Untersuchung verfälscht, erweist sich angesichts der beklagten Aktendefizite als unhaltbar.