Der Artikel zeichnet die lange Geschichte des Kampfes von Frauen um Gleichberechtigung in der katholischen Kirche nach. Vor sechzig Jahren reichte die Juristin Gertrud Heinzelmann beim II. Vatikanischen Konzil eine Petition für die vollständige Gleichstellung von Frauen ein – doch kein Konziliar war weiblich. Papst Johannes Paul II. unterdrückte diese Forderungen 1994 mit der autoritären Erklärung, dass die Kirche keine Vollmacht zur Frauenordination habe. Der Autor kritisiert dieses Amtsverständnis als Schutzschild für klerikale Machtstrukturen statt als Dienst am ganzen Volk Gottes. Der synodale Prozess zur Familie (2014-2015) bot kaum Hoffnung: Unter 270 Stimmberechtigten der abschließenden Synode war keine Frau vertreten; die 32 anwesenden Frauen als Auditorinnen ohne Stimmrecht berichteten von Ausgrenzung und Unsichtbarkeit.
Der neue synodale Prozess „Für eine synodale Kirche" (2021-2023) von Papst Franziskus könnte jedoch einen Wendepunkt markieren. Die theologisch fundierten Dokumente laden explizit alle Getauften zur Teilhabe ein, insbesondere Menschen, die Gefahr laufen, ausgeschlossen zu werden – einschließlich Frauen. Der Papst betont den sensus fidelium aller Gläubigen und ruft zu offener Aussprache auf. Allerdings bleibt skeptisch zu bewerten, ob diese Partizipationsprinzipien tatsächlich implementiert werden, solange der Klerus letztlich über Inhalte und Entscheidungen bestimmt. Dennoch könnten die Anliegen der Frauen durch ihre Artikulation die strukturellen Widersprüche zwischen dem kirchlichen Selbstverständnis und ihren patriarchalen Realitäten offenlegen und damit langfristig zu Veränderungen führen.