Der Autor kritisiert die lehramtlichen Erklärungen zur Frauenordination als in sich widersprüchlich. Das römische Lehramt erklärt, die Kirche halte sich „aus Treue zum Vorbild ihres Herrn" nicht berechtigt, Frauen zu Priestern zu weihen, und beruft sich dabei auf die ausschließlich männliche Zusammensetzung der zwölf Apostel und die zweitausendjährige Tradition. Diese Argumentation beansprucht zwar, dass die Kirche insgesamt diese Entscheidung nicht treffen darf, nicht aber, dass der Papst dies könnte. Dies stellt jedoch nach Ansicht des Autors eine problematische Selbstbeschränkung dar, die der auf dem I. Vatikanum definierten päpstlichen Autorität widerspricht. Dort wird festgehalten, dass der Papst als Hirte und Lehrer der Kirche Entscheidungen „ex sese" trifft, unabhängig von der Zustimmung der Kirche. Der Primat des Papstes gründet auf der Wahrheit des Glaubens, nicht auf externe Abhängigkeiten.
Der Autor argumentiert darüber hinaus, dass die traditionelle Argumentation gegen die Frauenordination nicht ausreichend ist. Mit Bezug auf das II. Vatikanum unterscheidet er zwischen dem Inhalt der Offenbarung – der Botschaft vom Reich Gottes und der Auferstehung Jesu – und der Form ihrer Weitergabe durch Schrift und Tradition. Die Frage nach dem Geschlecht derjenigen, die das Amt ausüben, betrifft nicht den dogmatischen Inhalt, sondern die pastorale Form. Daher könnte die Frauenordination grundsätzlich gedacht werden, ohne die Offenbarung selbst zu gefährden. Die Eignung für ein Amt sollte das entscheidende Kriterium sein, nicht das Geschlecht. Folglich handelt es sich bei der Frauenordination nicht um ein dogmatisches Problem, sondern um eine Frage der Geschlechtergerechtigkeit in der Pastoral, die vom Lehramt unter Berücksichtigung der situativen Erfordernisse zu entscheiden wäre.