Der emeritierte Professor für Kirchenrecht Adrian Loretan wirft einen neuen Blick auf die Ideengeschichte des demokratischen Rechtsstaates. Seine zentrale These lautet, dass die westliche Rechtskultur mit ihren Fundamenten in Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und Demokratie nicht ohne die theoretischen Entwicklungen der mittelalterlichen Kirchenrechtswissenschaft denkbar ist. Bereits im Mittelalter spielten Freiheit und die Anerkennung subjektiver Rechte eine zentrale Rolle in der kirchlichen Rechtswissenschaft – eine Tradition, die spanische Klassiker des Naturrechts wie Bartolomé de Las Casas im 16. Jahrhundert weiterentwickelten und als proto-liberal bezeichnen können.
Loretan argumentiert, dass nach der Französischen Revolution eine historische Umschreibung stattfand: Die Aufklärung reklamierte die liberale Rechtstradition für sich selbst, während die römisch-katholische Kirche diese Tradition verdrängte und sich stattdessen an ein hierarchisches, vom Absolutismus geprägtes Amtsverständnis band – eine Ekklesiologie, die seit dem Ersten Vatikanischen Konzil (1870) dominiert. Zur Erneuerung dieser Verbindung plädiert Loretan dafür, die freiheitliche Denktradition des mittelalterlichen Naturrechts wiederzuentdecken. Die Wiederentdeckung des Aristoteles im Mittelalter und die Rechtsphilosophie Thomas von Aquins markierten dabei einen Wendepunkt: Staatliche Macht wurde neu nicht mehr theologisch aus der Erbsündenlehre begründet, sondern im Wesen des Menschen als politischem Lebewesen verankert. Dies eröffnete den Weg zur Lehre von demokratischer Partizipation und Freiheit.